Reflektor folieren - rechtliche Frage

  • Mir gefällt der breite rote Streifen hinten überhaupt nicht und das Mittelteil soll daher foliert werden. Jetzt würde mich aber vorab doch die rechtliche Seite interessieren, da ich auf keinen Fall meinen Versicherungsschutz riskieren möchte. Der Blick in die stvzo hat leider auch nicht wirklich weiter geholfen. Dort ist unter §53 (4) zu finden:


    Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein.


    Ansonsten nur noch Angaben zur Position.


    Und jetzt? Sind in den Rückleuchten auch noch Rückstrahler? Ansonsten wäre diese Vorgabe ja serienmäßig gar nicht erfüllt, denn es ist ja eigentlich nur Einer...
    Außer, dass Mittelteil ist ein reines Deko-Element. Dafür spricht für mich, dass auf den beiden Seitenteilen das Prükennzeichen E26 und einige andere Buchstaben zu finden sind, auf dem Mittelteil aber gar nichts.


    Eigentlich hatte ich erwartet, in der stvzo Vogaben zur Mindestgröße zu finden, aber Fehlanzeige. Soweit dürfte ja eigentlich nichts gegen das Folieren des Mittelteils sprechen.


    Dann gäbe es aber natürlich noch die Grundregel "das Abändern von bauartbedingten Teilen ist nicht zulässig" oder so ähnlich. Also auf Deutsch man darf kein Teil mit Prüfkennzeichen in irgend einer Weise verändern. Aber eigentlich kann der Mittelteil ja gar nicht zu den geprüften Rückstrahlern gehören, denn sonst wäre es ja nur Einer und das E-Zeichen wäre nicht nur auf den beiden Außenteilen...


    Zufällig jemand wirklich Ahnung von dem Thema?


    Viele Grüße
    Christoph

    Octavia III RS TSI Combi in moon-weiß / neu am 22.01.15
    DSG, ACC, Business Traveller, kl. Challenge, heizbare Fronscheibe, Canton, Elektr. Heckklappe, Kessy+Alarm, Parklenkassi, Insassenschutz, RFK, 220 V Steckdose, Ablage Plus, Anschlußgarantie 2 Jahre, 30mm Spurplatten hinten, Sonniboy

  • Wenn auf dem Mittelteil nichts steht, ist da auch kein e-Prüfzeichen?
    Wenn ja, kannst das folieren. Ansonsten einfach mal beim TÜV/Dekra nachfragen. Die müssen es ja wissen.

  • der normale O3 hat ja auch nur links und rechts einen reflektor (auch bei LED Rückleechten) in sofern würde ich auch sagen das es egal sein sollte ob man es foliert oder gar in wagenfarbe lackiert....

  • Wenn auf dem Mittelteil nichts steht, ist da auch kein e-Prüfzeichen?


    Nein, ich kann darauf nichts finden. Deswegen vermute ich ja eben auch, dass es ein reines "Dekoelement" ist, mit dem man machen kann, was man möchte.


    der normale O3 hat ja auch nur links und rechts einen reflektor


    Der hat allerdings eine etwas andere Form und damit vermutlich etwas mehr Fläche.

    Octavia III RS TSI Combi in moon-weiß / neu am 22.01.15
    DSG, ACC, Business Traveller, kl. Challenge, heizbare Fronscheibe, Canton, Elektr. Heckklappe, Kessy+Alarm, Parklenkassi, Insassenschutz, RFK, 220 V Steckdose, Ablage Plus, Anschlußgarantie 2 Jahre, 30mm Spurplatten hinten, Sonniboy

  • Bei den US-Autos und Fahrzeugen mit geschwärzten Rückleuchten reichen auch kleine Reflektoren. Die sind mE kleiner, als die vom O3.
    Wenn ich den Wagen hab, fahr ich einfach mal zum TÜV. Die sind hier ganz nett und engagiert und besonders freundlich, wenn man nachfragt, bevor man irgendeinen Schmarrn macht und dann erst ankommt.

  • Rein technisch gesehen, hat der RS hinten 3 Reflektorteile, zwei außen und einen Innen. Somit hat er doch eigentlich sogar ein reflktierendes Bauteil mehr als erforderlich. Wenn das was du schreibst wirklich alles was es dazu gibt, dan ist der Abstand der beiden Reflektoren gesetztlich nicht geregelt. Aber mich würde es nicht wundern, wenn es einfach zwei getrennte Bauteile sein müssen, deren Abstand egal ist.


    Ob es jedoch eine Vorschrift der Größe der reflektierenden Fläche gibt, müsste man evtl wirklich den TÜV Fragen. Denn alle Fahrzeuge mit kürzeren Reflektoren haben zumindest in Deutschland deutlich breitere Reflektoren.


    RS III Combi Folierungsideen: Link

  • Geregelt im Gesetzestext ist die Position der Reflektoren, d.h. die Höhe und der Abstand von den Außenkanten des Fahrzeuges. Aber das spielt ja hier keine Rolle, da davon auszugehen ist, dass die Serienversion dies erfüllt.


    Zum Tüv zu fahren bringt in diesem Fall nach meiner Erfahrung relativ wenig. Die Information hängt doch sehr stark davon ab, an wen man gerade gerät. Belastbar ist sie dann sowieso nicht, da es ja keine Schriftform oder Eintragung gibt. Entweder gibt es schlicht und einfach nichts einzutragen, oder falls doch, ist es ist nicht möglich. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Tüvler erstmal "Folieren von Rückstrahlern grundsätzlich verboten" von sich gibt, ist wohl relativ hoch. Aber stimmt schon, vielleicht fahre ich doch mal vorbei.


    Ansonsten ist es aus meiner Sicht immer sinnvoll, solche Fragen selbst anhand der entsprechenden Gesetze und Vorschriften zu klären. Wichtig ist nur, die Richtigen zu finden und da bin ich mir eben nicht hundertprozentig sicher, ob nicht doch irgendwo noch etwas hinsichtlich der Mindestfläche geregelt ist (z.b. EU Recht??). Aber dann MÜSSTE der Mittelteil doch auch irgend ein Prüfzeichen tragen?


    VG
    Christoph

    Octavia III RS TSI Combi in moon-weiß / neu am 22.01.15
    DSG, ACC, Business Traveller, kl. Challenge, heizbare Fronscheibe, Canton, Elektr. Heckklappe, Kessy+Alarm, Parklenkassi, Insassenschutz, RFK, 220 V Steckdose, Ablage Plus, Anschlußgarantie 2 Jahre, 30mm Spurplatten hinten, Sonniboy

  • Ich habe mich mit der Thematik auch schon beschäftigt.


    Wie du es schon richtig sagst, ist im Gesetzestext nur die Position und Anzahl vorgegeben.


    Deswegen besteht der Reflektor beim RS aus drei Streifen. Mit dem mittleren kannst du machen was du willst, dieser ist rein rechtlich nicht erforderlich.

  • Allerdings solltet ihr beachten, dass sämtliche Veränderungen an lichttechnischen und dergleichen Bauteilen nicht erlaubt sind.


    Die Reflektoren sind seitens Skoda durchgehend angebracht, auch wenn sie aus 3 Teilen bestehen. Das Fahrzeug wurde somit mit durchgehenden Reflektoren (auch bei 3 Teilen) geprüft und für den Straßenverkehr freigegeben.


    Könnt es vergleichen mit der 3. Bremsleuchte, sollte die foliert sein liegt ein Veränderung vor, welche zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen kann (abgenommenes Bauteil wurde verändert und entspricht nicht mehr der geprüften Norm). Ebenso verhält es sich mit dem Reflektorstreifen. Diese wurden seitens der Prüfstelle vor der allgemein Inverkehrbringung des Modells wie sämtliche andere Einrichtungen am Fahrzeug geprüft.


    Beispiel Golf 5/6/7:
    Rückleuchten bestehen aus 2 Teile je links und rechts, eins in der Karosserie, eins im Kofferraumdeckel. Man könnte ja jetzt genauso sagen, man foliert die inneren beiden (mal jetzt abgesehen von der besch******* Optik :D ), man hat ja noch die äußeren die der Norm entsprechen. FALSCH. Diese Teile gelten in Verbindung als das erforderliche Bauteil. Ebenso die Reflektoren am RS. Diese 3 Bauteile gelten als eins.


    Folierungen von lichttechnischen Einrichtungen oder Rückstrahlern, sei es komplett, in Teilen, in gewissen Bereichen oder dergleichen, sind nicht erlaubt.



    Was jeder macht ist seine eigene Geschichte, somit nur zur Info. :thumbup:


    Sollte jedoch ein Unfall geschehen und hier ein Bauteil verändert wurde, könnte der gegnerische Anwalt bei folierten leuchttechnischen Einrichtungen darauf plädieren, dass die Betriebserlaunis des Fahrzeug durch die Veränderung erloschen sei und es dementsprechend nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen durfte. Was auch wieder heißt, man steht mit einem Bein in der Kreide und hockt auf mind. seinem eigenen Schaden.


    Der Teufel ist ein Eichhörnchen, auch wenn es sich nur um so kleine lapide Bauteile handelt ;)

    Skoda Octavia TDI V/RS Combi TDI DSG Moon-White




    2 Mal editiert, zuletzt von keke ()

  • @keke Ich muss dir etwas wiedersprechen / ergänzen auch wenn ich grundsätzlich deine Ausführungen teile.
    Du schreibst Abnahme bei Einführung des Modells. Wie verhält es sich dann mit Teilem aus dem Zubehör wie zum Beispiel die getönten Rückleuchten beim 1Z? Diese gab es bei der Zulassung des Modells ja noch nicht. Trotzdem haben sie eine Zulassung.
    Nur zur Ergänzung deiner Ausführung.

  • @Browning :


    Korrekter Ansatz.


    Diese Bauteile werden von der Einführung in den jeweilen Markt (z.B. Deutschland) von der jeweiligen sachverständigen Behörde, Einrichtung oder dergleichen als Austauschbauteil geprüft und für den Verkehr als geeignet oder ungeeignet befunden. Ebenfalls wird dann bei Geeignetheit darauf hingewiesen, dass bei Fahrzeugen, bei welchen vorher sich der Reflektor in der Rückleuchte befand, es nun erforderlich ist einen externen Reflektor am Heck anzubringen.

    Skoda Octavia TDI V/RS Combi TDI DSG Moon-White




  • Wobei für mich eigentlich ein Reflektor zu einer Leuchttechnische Einrichtung zählt. Und ein Reflektor ist auch nicht mit einer 3. Bremsleuchte zu vergleichen. Und wenn der Mittelteil keine E-Nr. hat ist auch nicht abgenommen. Wichtig sind die 2 äußeren die bei allen Fzg. Vorhanden sein müssen. Der mittlere ist eher ein Designelement was von Skoda zusätzlich angebracht wurde um den RS vom normalen Octi abzugrenzen.

    Octavia Combi RS 2.0 TSI DSG
    moonwhite, Kessy Alarm, Elektr. Heck, Parkassi, Proaktiver IS, AHK, Pano, ACC, Müdigkeit, Canton, B-Traveller, Challenge, Ablage Plus
    Bestellt: KW8
    PW: 42
    Übergabe: 29.10.2014

  • Wichtig sind die 2 äußeren die bei allen Fzg. Vorhanden sein müssen. Der mittlere ist eher ein Designelement was von Skoda zusätzlich angebracht wurde um den RS vom normalen Octi abzugrenzen.


    Genauso hat mir das unser TÜV- Mensch heute auch erklärt als ich kurz nachgehakt hatte.
    Mir gefallen die Reflektoren so wie sie sind auch nicht wirklich- vor allem das Mittelstück.


    Meine Lösung wird die leicht getönte Folie wie Markus sie hier im Umbauthread hat und evtl. das Mittelstück schwarz lackieren oder dippen lassen.

    Skoda Octavia III V//RS Combi 2.0 TDI DSG
    Black Magic Perleffekt
    ...so ziemlich voll...

    Bestellt: KW28/2014 - UVB Liefertermin: 12/2014 - Produktion: KW02/2015 - Lieferung: KW03/2015

  • @Julia Mit der Folie, auch wenn noch so dezent farblich getönt, verliert das Fahrzeug rein rechtlich schon wieder die Betriebserlaubnis. Warum gehst du zum TüV Mann und stösst ihn auch noch mit der Nase drauf wenn du sowas vorhast?! Ausserdem fällt es meiner Meinung nach dann erst recht auf wenn die Reflektoren eine unterschiedliche Farbgebung aufweisen. Also wenn dann nur den mittleren um dem Gesetztgeber nicht auf die Füsse zu treten oder wie ich es gemacht habe komplett einfarbig folieren. Sticht dann auch nicht sofort ins Auge. Einfach so mit als Gedankenanstoss und Entscheidungshilfe.

  • @Browning Nein, nein Browning, das hast du falsch verstanden! Ich hatte lediglich die rechtliche Gesetzestextwiedergabe beim TÜV erfragt!
    Bin zwar blond. aber es hält sich dann doch noch in Grenzen bei mir :D


    Zumal ich ja täglich mit den TÜV'lern zu schaffen habe und ich den Ein oder Anderen gut kenne- alles cool :thumbup:


    Habe mich übrigens für die Folie entschieden- auch an den Heckleuchten (weil es ja eben nicht zulässig ist), damit es im Fall der Fälle wieder leicht weggeht. Das mit dem mittleren Reflektor weiß ich noch nicht ganz, erstmal werde ich alles im gleichen Farbton folieren.
    Wie sagt man so schön. NO risk, no fun!

    Skoda Octavia III V//RS Combi 2.0 TDI DSG
    Black Magic Perleffekt
    ...so ziemlich voll...

    Bestellt: KW28/2014 - UVB Liefertermin: 12/2014 - Produktion: KW02/2015 - Lieferung: KW03/2015

  • Allerdings solltet ihr beachten, dass sämtliche Veränderungen an lichttechnischen und dergleichen Bauteilen nicht erlaubt sind.


    Meiner Meinung nach müssen alle lichttechnischen Einrichtungen ein Prüfzeichen tragen. Wenn das Prüfzeichen nur auf einer Seite wäre, würde ich Dir Recht geben. Dann wäre es wohl ein genehmigtes Bauteil, was aus drei Einzelteilen bestehen würde.


    So ist es aber NICHT!


    Der rechte und linke Reflektorteil tragen jeweils ein Prüfzeichen, der Mittelteil nicht. Somit verändert man kein genehmigtes Bauteil.
    Abgesehen davon würde es ja eindeutig der Stvzo widersprechen, wenn das ganze EIN Reflektor wäre - da eben Zwei vorgeschrieben sind.


    Ich werde das Mittelteil am Dienstag mit gutem Gefühl und inzwischen fester Überzeugung der Legalität folieren lassen - aber natürlich trotzem hoffen, dass mir nie jemand hinten reindonnert.


    VG
    Christoph

    Octavia III RS TSI Combi in moon-weiß / neu am 22.01.15
    DSG, ACC, Business Traveller, kl. Challenge, heizbare Fronscheibe, Canton, Elektr. Heckklappe, Kessy+Alarm, Parklenkassi, Insassenschutz, RFK, 220 V Steckdose, Ablage Plus, Anschlußgarantie 2 Jahre, 30mm Spurplatten hinten, Sonniboy

  • Beim Abändern von bauartbedingten Teilen erlischt nicht automatisch die Betriebserlaubnis!


    In diversen Kommentaren zur StVZO sind Beispiele dafür aufgelistet, wann dies genau passiert (seit 01.04.14 gibt es im übrigen nur noch einen Punkt, wenn von einer Gefährdung ausgegangen wird beim Erlöschen BE, ansonsten Verwarngeld 50,- €). Das Fahrzeug ist auf jedem Fall in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand (Verwarngeld 25,- €).


    Was den mittleren Reflektor anbelangt gehe ich vollkommen mit der Meinung von @Mayday mit und sehe da auch keinerlei Probleme bei Veränderungen an diesem.

  • Hi Leute


    Beleuchtung und Reflektoren sind halt doch ein ganz eigenes Thema. :yummy: Aber vielleicht gibt es ja mittlerweile genauere Erkenntnisse dazu, wie es rechtlich um den Mittelteil des Reflektors steht???


    Ich selber möchte mich aber nicht an der Diskussion zu der Rechtlichen Sache beteiligen, sondern wollte mal fragen, ob die Leute die nur ihr Mittelteil verändert haben, dies hier mal anhand eines Fotos zeigen könnten.


    Ich selber wäre wenn dann ein Fan von der Version das Mittelteil in Wagenfarbe zu
    folieren/lackieren aber auch andere Bilder würden mich interessieren.


    Ich freue mich jetzt schon auf eure Bilder und hoffe das dies noch jemand ließt auch wenn der Thread schon etwas älter ist :P

    Einmal editiert, zuletzt von Schimma ()

  • Ich hab da mal ein bisschen mit Photoshop herumgespielt.


    (vorher)
    (nachher)


    Mich beschäftigt das Thema auch schon seit einiger Zeit, obwohl ich erst kürzlich den RS bestellt habe.
    Die Meinungen zur Rechtsfrage gehen hier allerdings schwer auseinander, manche belegt, manche unbelegt. Ich will mich an der Stelle allerdings mal einmischen.


    In der STVO habe ich zu dem Thema nämlich nur dieses hier gefunden:
    STVO §53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
    (4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit zwei dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muss mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muss nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind zwei zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muss in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Absatz 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.


    Warum sollten demnach TÜV- Menschen und die werten Herrschaften der Rennleitung etwas anderes behaupten, wenn der Strahler im Mittelteil verändert wird? Die beiden rechten bleiben ja trotzdem in der Grundform erhalten.
    Wenn der RS da ist, fahr ich damit auf jeden Fall mal zum Gutachter meines Vertrauens und werde mal ganz unverbindlich nachfragen, ob es nun Probleme gibt oder nicht. Und ich hätte auch gerne mal eine eindeutige, rechtliche Grundlage dazu.
    Nicht immer nur "Ich bin angehalten worden, habe ne Strafe bekommen" oder "Kannste machen, ist aber strafbar." - Das hilft nämlich nicht weiter.

    Octavia Combi RS 2.0 TDI - 7- Gang Automatik - Black Magic - Nähte schwarz- grau - Abstandsassi ACC 160km/h & SL - Business Amundsen - AHK - Lederlenkrad DSG inkl. Schaltwippen - variabler Ladeboden
    Bestellt: KW49 2018 | Produktionswoche: KW05 2019 | Abgeholt: 16.02.2019 (KW07)

  • Ich hab gerade in meine Spam Mails geschaut und eine Antwort vom TÜV Nord erhalten. Ich hatte nämlich genau diese spezifische Frage mal an die Fachabteilung gestellt.
    Das möchte ich euch nicht vorenthalten:


    "Lichttechnische Einrichtungen (LTE) wie auch die in Rede stehende Reflexionsfolie sind bauartgenehmigungspflichtig. Das nachträgliche Verändern an bauartgenehmigungspflichtigen Einrichtungen bewirkt die unzulässige Veränderung an einer bauartgenehmigungspflichtigen Einrichtung. Das verwirklicht den Straftatbestand der „Urkundenfälschung“, weil die gekennzeichnete Einrichtung so verändert wird, dass diese dem genehmigten Typ nicht mehr entspricht.Nun gibt es Tönungsfolien, die z.B. nachträglich auf Scheiben aufgebracht werden dürfen. Dort ist in der Bauartgenehmigung bestimmt, dass diese Folien auf Sicherheitsglas in Kraftfahrzeugen aufgebracht werden dürfen. Weiterhin ist festgelegt, auf welche Scheiben diese Folierung beschränkt ist. Bauartgenehmigte Folien zum Abdecken von LTE sind hier nicht bekannt, deshalb kann die Frage auch nur abstrakt beantwortet werden. Die Bestimmungen sind nachlesbar im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrszulassungsordnung sowie in den einschlägigen harmonisierten EU- bzw. ECE Vorschriften."


    Aaaaaaaalso, ist nicht erlaubt.

    Octavia Combi RS 2.0 TDI - 7- Gang Automatik - Black Magic - Nähte schwarz- grau - Abstandsassi ACC 160km/h & SL - Business Amundsen - AHK - Lederlenkrad DSG inkl. Schaltwippen - variabler Ladeboden
    Bestellt: KW49 2018 | Produktionswoche: KW05 2019 | Abgeholt: 16.02.2019 (KW07)

  • Nichts neues also. Es ist allerdings fraglich, inwieweit Rennleitung und/oder TÜV/DEKRA/GTÜ bei der Vorstellung zu HU darauf reagieren.
    Letzten Endes muss jeder für sich entscheiden, ob der sich dem Risiko/Stress aussetzen will. Für meinen Teil werde ich die "Monte Carlo" Reflektoren anbringen und zur HU eben zurücktauschen.

    Bestellt: KW16/2017 | Liefertermin: KW49/2017 | Übergabe: KW49/2017 / 08.12.2017

  • Ich war mit dem Mote Carlo dingern am RS bei der HU. Es hat den Tüvler gar nicht gebockt. Hat noch nicht mal gefragt ob da was dran gemacht wurde. Und ja ich weiß das es trotzdem nicht erlaubt ist. Aber die originale sieht einfach nur sch.... aus :thumbdown:

    Octavia III V/RS Combi TSI - Metall Grau Metallic, Eibach Pro StreetS, H&R Spurplatten 20/40, gelackte Embleme,diverse Codierungen ala Trust2k,Rieger Diffusor,RDKS,schwarze Auspuffblenden, FL-Rückleuchten , MIB 2.5,Columbus 9,2 Zoll, AID,RFK High, ;):thumbsup:

    Einmal editiert, zuletzt von rsler ()

  • Kann ich so auch bestätigen.


    War bei der Dekra um meine Felgen einbauen zu lassen.


    Als er unters Auto ging ist ihm der Riegerdiffusor aufgefallen, nicht aber der Monte Carlo Reflektor.

  • Gehen wir mal davon aus, dass Rennleitung und TÜV nix am Reflektor bemängeln, der Unfallgegner aber absoluter RS-Pro ist und den modifizierten Reflektor seinem hochbezahlten Anwalt meldet... Könnte das Schwierigikeiten geben hinsichtlich Erlöschen des Versicherungsschutzes?

  • Gehen wir mal davon aus, dass Rennleitung und TÜV nix am Reflektor bemängeln, der Unfallgegner aber absoluter RS-Pro ist und den modifizierten Reflektor seinem hochbezahlten Anwalt meldet... Könnte das Schwierigikeiten geben hinsichtlich Erlöschen…


    Da kannst du in jeden Falle von ausgehen. Da die umgebauten Teile in der Bauart verändert wurden und nicht zugelassen sind, weil es ja auch keine Zulassung dafür geben kann, gilt keine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
    Sollte es demnach zum Schaden kommen und der Unfallgegner einen mittelguten Anwalt haben, wird der sofort darauf anspringen. Und du bleibst MINDESTENS auf deinem eigenen Schaden sitzen. Zusätzlich natürlich die Strafe für das veränderte Bauteil unter dem Strafmaß der "Urkundenfälschung". Wie hoch das geahndet wird, kann ich nicht sagen.
    Ich würde sogar soweit gehen, dass im Falle eines Wildschadens die Frage auch offen bleibt, ob die Versicherung zahlt. - Sollte ggf. auffallen, dass nicht erlaubte Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.


    Wie schon oft beschrieben, bleibt nur zu sagen, dass man sich selbst darüber im Klaren sein muss, ob man das Risiko eingehen möchte oder nicht.

    Octavia Combi RS 2.0 TDI - 7- Gang Automatik - Black Magic - Nähte schwarz- grau - Abstandsassi ACC 160km/h & SL - Business Amundsen - AHK - Lederlenkrad DSG inkl. Schaltwippen - variabler Ladeboden
    Bestellt: KW49 2018 | Produktionswoche: KW05 2019 | Abgeholt: 16.02.2019 (KW07)

  • ... gilt keine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.

    Bist Du Dir da wirklich sicher? Ich bin es mir nicht, aber bin der Meinung, dass mit dem Erlöschen der Zulassung eines (!) Teils, nicht die BE des gesamten Fahrzeugs erlischt.


    Sollte es demnach zum Schaden kommen und der Unfallgegner einen mittelguten Anwalt haben, wird der sofort darauf anspringen.

    Dem wird so sein.


    Und du bleibst MINDESTENS auf deinem eigenen Schaden sitzen.

    Es sei denn, dass die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt (optional bei einigen Anbietern).


    Ich würde sogar soweit gehen, dass im Falle eines Wildschadens die Frage auch offen bleibt, ob die Versicherung zahlt. - Sollte ggf. auffallen, dass nicht erlaubte Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.

    Weil das Wild den Reflektor nicht gesehen hat oder wie meinst Du das?


    Wie schon oft beschrieben, bleibt nur zu sagen, dass man sich selbst darüber im Klaren sein muss, ob man das Risiko eingehen möchte oder nicht.

    Definitiv.

    Bestellt: KW16/2017 | Liefertermin: KW49/2017 | Übergabe: KW49/2017 / 08.12.2017

  • Bist Du Dir da wirklich sicher? Ich bin es mir nicht, aber bin der Meinung, dass mit dem Erlöschen der Zulassung eines (!) Teils, nicht die BE des gesamten Fahrzeugs erlischt.


    Ich habe da mal ein klein wenig recherchiert und folgendes gefunden:

    "Durch Anbringung einer Folie auf lichttechnischen Anlagen erlischt die ABG der Teile.
    Durch Erlöschen der ABG der LTA und der daraus zu erwartenden Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird dir aller Wahrscheinlichkeit nach Tatbestandsnummer 319500 vorgeworfen: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war = 50,-€
    Wenn zusätzlich die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist, was bei nachträglich geänderten LTA sehr schnell der Fall sein kann, kommt Tatbestandskatalog Nr. 319606 in Betracht: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt = 90,-€ 1 Punkt, B-Verstoß
    zuzüglich Gebühren iHv 28,50 €."


    Ich glaub also schon, dass die Betriebserlaubnis erlischt. Ist wahrscheinlich von Fall zu Fall unterschiedlich.

    Octavia Combi RS 2.0 TDI - 7- Gang Automatik - Black Magic - Nähte schwarz- grau - Abstandsassi ACC 160km/h & SL - Business Amundsen - AHK - Lederlenkrad DSG inkl. Schaltwippen - variabler Ladeboden
    Bestellt: KW49 2018 | Produktionswoche: KW05 2019 | Abgeholt: 16.02.2019 (KW07)

  • "Durch Anbringung einer Folie auf lichttechnischen Anlagen erlischt die ABG der Teile.

    Den Rest ignoriere ich mal, da die Hauptaussage bereits steht und markiert ist.


    Das man im Schadenfall ggf. Stress bekommen kann ist aber klar, dennoch erlischt nicht die BE des Fahrzeugs.

    Bestellt: KW16/2017 | Liefertermin: KW49/2017 | Übergabe: KW49/2017 / 08.12.2017

  • Ja, zunächst erlischt die AGB der Teile. Aber offensichtlich resultiert ja daraus das Erlischen der Betriebserlaubnis. Deshalb geht ja der Text da weiter, den du ignorierst. 8|

    Octavia Combi RS 2.0 TDI - 7- Gang Automatik - Black Magic - Nähte schwarz- grau - Abstandsassi ACC 160km/h & SL - Business Amundsen - AHK - Lederlenkrad DSG inkl. Schaltwippen - variabler Ladeboden
    Bestellt: KW49 2018 | Produktionswoche: KW05 2019 | Abgeholt: 16.02.2019 (KW07)

  • Ob die Schuldfrage anders geklärt wird bzw ob deine Versicherung dich in Regress nimmt (ist übrigens bei 5000€ gedeckelt) hängt davon ab, ob die Veränderung Unfallursächlich war. Wenn dir einer die Vorfahrt genommen hat und es zum Unfall kam kommt er nicht aus der Nummer raus, weil du andere Heckreflektoren hast. Wenn dir einer rein fährt kann das schon anders aussehen, wenn die Umgebungsbedingungen stimmen (schlechte Sicht und du nicht beleuchtet) aber auch dann ist es schwierig, das als Unfallursache darzustellen, wenn es immernoch der Europäischen Norm entspricht. Ich würde das bei den Reflektoren erstmal nicht als schlimm ansehen. Vor allem dann nicht, wenn zulässige passende aus einem quasi baugleichen Modell eingebaut wurden (Monte Carlo).
    Es bleibt die (schätze ich) OWi des Inbetriebnehmen eines Fahrzeugs mit erloschener Betriebserlaubnis für 50€, das hat aber nix mit dem Unfall als solches zu tun.

  • Vor allem dann nicht, wenn zulässige passende aus einem quasi baugleichen Modell eingebaut wurden (Monte Carlo).


    Ich wiederhole gern nochmal: es gibt keine "originalen Monte Carlo Reflektoren" für den O3 RS. Das sind die normalen Reflektoren lasiert.


    Dennoch: beim Reflektor würde ich mir auch nicht ins Hemd machen.


    edit: @Gericom1977 war schneller - sollte vorm Antworten das Thema neuladen. :D

  • Ich finde diese Diskussion gerade wirklich sehr spannend.
    Ich bin da nämlich wieder anderer Meinung als badworseme. Die ursprüngliche Frage von DaHo:

    Gehen wir mal davon aus, dass Rennleitung und TÜV nix am Reflektor bemängeln, der Unfallgegner aber absoluter RS-Pro ist und den modifizierten Reflektor seinem hochbezahlten Anwalt meldet... Könnte das Schwierigikeiten geben hinsichtlich Erlöschen des Versicherungsschutzes?

    fragte ja, was beim Unfall passiert.


    Ich glaube, ob der Umbau des Fahrzeugs die Ursache des Unfalls ist, ist völlig egal, wenn die dadurch die Betriebserlaubnis erlischt. Und ich denke, dass sie das tut bei umgebauter Reflektorleiste.
    Entfall der Betriebserlaubnis heißt für mich, dass die Karre stehen bleibt. Wenn sie das nicht tut und es passiert irgendwas, trägst du die volle Verantwortung.


    Belehrt mich gern eines besseren. Ich würde nämlich auch gerne die Reflektorleiste umbauen, aber eben nur bei 100%iger Sicherheit, dass mir keiner quer kommt. ;(

    Octavia Combi RS 2.0 TDI - 7- Gang Automatik - Black Magic - Nähte schwarz- grau - Abstandsassi ACC 160km/h & SL - Business Amundsen - AHK - Lederlenkrad DSG inkl. Schaltwippen - variabler Ladeboden
    Bestellt: KW49 2018 | Produktionswoche: KW05 2019 | Abgeholt: 16.02.2019 (KW07)

  • Andere Frage. Wozu dient den der Reflektor?Er ist dazu da als Reserve falls Die Heckbeleuchtung ausfällt.Und selbst die Monte Carlo Version leuchtet im dunkeln beim anstrahlen.Früher hab ich aus einer englischen Gruppe A Auspuffanlage eine Hartmann mit Zulassung gemacht fürn Golf 2 und eintragen lassen.Wie sagt das Sprichwort wo kein Kläger da kein Angeklagter.Letzter Tüv hat der meinen Soungenerator mal hören wollen da es mein Problem ist wenn unsere blauen Freunde mitbekommen.Wenn man die Lautstärke im normalen Bereich lässt habe ich bei Kontrollen als Orginalsound verkauft oder man trückt den Knopf und sie ist aus.Habt ihr Probleme komme offizell nicht in manche Städte da Diesel aber das Interessiert mich aber auch nicht.Haben eh keine Leute zum kontrollieren.Staat ist eh ne Lachnummer.

  • Ich hatte ihn kurz nach Auslieferung folieren lassen in schwarz (also die Mitte). Es hat niemanden interessiert. Und wie man sieht, leuchten die Reflektoren außen ja noch.
    Es haben sowieso nur die außen liegenden Teile eine für lichttechnische Einrichtungen nötige Nummer. Der mittlere hat eine solche garnicht, wenn ich mich recht erinnere.
    Dementsprechend zählt das Ding also garnicht als Reflektor in der Art eines Reflektors, sondern ist einfach nur Designelement. ŠKODA hätte das Ding auch schwarz, blau, grau, sonstwie machen können, denn das Mittelteil erfüllt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Zweck.

  • Ähnlich gelagerter Fall: Nebelscheinwerfer


    Wenn vorhanden, müssen sie funktionieren, sonst schreibt der TÜV einen Mangel auf.
    Hat der Wagen gar keine, hat er halt keine.


    Verrückt. Ist aber so.

    Bisher: Combi TDI DSG, Rallye-Grün-Metallic, mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung
    EZ: 04/15
    Bisher: Combi RS245 DSG, "Grundiert / ohne Lack", mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung
    EZ: 04/18

    Aktuell: Combi RS iV First Edition, Velvet-Rot-Metallic, mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung

    EZ: 03/21

  • Ich hatte ihn kurz nach Auslieferung folieren lassen in schwarz (also die Mitte). Es hat niemanden interessiert. Und wie man sieht, leuchten die Reflektoren außen ja noch.
    Es haben sowieso nur die außen liegenden Teile eine für lichttechnische Einrichtungen nötige Nummer. Der mittlere hat eine solche garnicht, wenn ich mich recht erinnere.
    Dementsprechend zählt das Ding also garnicht als Reflektor in der Art eines Reflektors, sondern ist einfach nur Designelement. ŠKODA hätte das Ding auch schwarz, blau, grau, sonstwie machen können, denn das Mittelteil erfüllt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Zweck.


    Also so gefällt es mir leider auch nicht. Wenn die Reflektoren rechts und links jetzt vielleicht nur so groß wären wie die Verlängerung der Auspuffblenden dann vielleicht. Ist aber auch wieder nur meine Meinung.



    Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro

    Octavia III V/RS Combi TSI - Metall Grau Metallic, Eibach Pro StreetS, H&R Spurplatten 20/40, gelackte Embleme,diverse Codierungen ala Trust2k,Rieger Diffusor,RDKS,schwarze Auspuffblenden, FL-Rückleuchten , MIB 2.5,Columbus 9,2 Zoll, AID,RFK High, ;):thumbsup: