Das ist wie so oft nicht 100% klar. Rein rechtlich ist alles entlang der Luftstrecke Abnahmepflichtig, da es einen Einfluss auf das Geräusch- und Abgasverhalten oder die Leistungsentwicklung haben kann. Dass du trotz Modifikationen im Rahmen des zulässigen bist, musst du dann nachweisen über die Abnahme bzw Eintragung. Das ist erstmal ganz allgemein.
Dass da in Polizeikontrollen häufig Willkür herrscht, würde ich so nicht unterschreiben. Wenn, dann eher Unwissen. Gleichzeitig geht das aber in beide Richtungen. Es gibt nicht selten Eintragungen, die gar nicht eintragungsfähig sind. Sog. Gefälligkeitsgutachten. Und noch viel häufiger offensichtlich illegale Modifikationen, von denen man dann angeblich nichts wusste.
Ob überhaupt jemals jemand diese Modifikation bemerkt ist höchst fragwürdig und kommt stark darauf an, wie sehr sie suchen. Wenn du z.B. irgendwo zu schnell warst und sie wissen dass, haben aber nichts, was sie dir rechtlich verwertbar vorwerfen können, dann suchen sie halt nach etwas anderem, was sie dir vorwerfen können und gucken dann eventuell mal genauer hin. Oder du kamst von einem Tunertreffen und der Gutachter vor Ort kennt sich zufällig mit dem Octavia gut aus. Dann hättest du eventuell die berühmte A Karte. Da hilft es dir auch nicht, wenn sich alle einig sind, dass das Entdecken unwahrscheinlich ist, wenn du die eine Ausnahme bist.
Die mögliche Strafe für sowas hat auch einen Ermessensspielraum und so richtig genau kann dir das höchstens ein Anwalt sagen. Theoretisch könnte die Gegenseite dir vorsätzliche Manipulation des Abgas- und Geräuschverhaltens vorwerfen. Wenn aus der Modifikation auch eine Leistungssteigerung hervor gehen kann, dann hättest du eventuell auch noch deine Versicherung betrogen (mehr Leistung = höherer Beitrag) und den Staat (mehr Leistung = höherer Verbrauch = mehr Steuer). Das ist ein komplett theoretisch konstruierter Fall, von dem ich so noch nie gehört habe. Rein vom Gesetz her wäre das aber denkbar. Genauso können sie dir auftragen, das zurück zu bauen und dir nur ein "du, du" mit auf den Weg geben. Alles dazwischen ist denkbar.
Genau sagen kann dir das niemand. Es gibt kein Gesetz, in dem drin steht, dass du für genau diese Modifikation genau diese Strafe zu erwarten hast. Daher ist alles dazu schon eine gewisse Interpretation.