Dann muss er den Golbomber zum nächsten Stammtisch schieben

Blitzerfoto
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11km/h brutto drüber auf einer BAB die auch noch 20km/h zu niedrig laut RSA ausgeschildert ist, alle Achtung, die Brandenburger Behörden trauen sich was.
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goldjunge2020 blitzer.de pro kann helfen
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goldjunge2020 blitzer.de pro kann helfen
Oder einfach ans Limit halten
die auch noch 20km/h zu niedrig laut RSA ausgeschildert ist
Woher weißt du das?
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Oder einfach ans Limit halten
kaindl damit könnte man es auch versuchen
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goldjunge2020 blitzer.de pro kann helfen
Oder einfach ans Limit halten
Ach, dann wär das Leben doch langweilig - und dieser Thread nicht existent.
Und es werfe der den ersten Stein, der noch nie auch nur ein Knöllchen o.ä. kassiert hat.
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Oder einfach ans Limit halten
Woher weißt du das?
Steht so in der RSA. Vereinfacht: 80km/h Regelgeschwindigkeit, 60km/h bei Verschwenkungen etc. Auf dem Foto ist eine Rückhalteeinrichtung zu sehen, die alleine würde selbst bei einspuriger Verkehrsführung für 80km/h genügen, sollte diese 100cm hoch sein sogar für 100km/h. Hier scheint es sich aber um zwei Spuren pro Fahrtrichtung plus Pannenstreifen zu handeln, da ist laut RSA sogar 100km/h vorgesehen (wird in andern Bundesländern auch so gemacht).
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Laut RSA sind zB auch bei Unterschreitung einer gewissen Breite der rechten Spur 60km/h möglich, nicht nur in den Verschwenkungen..
Pannenstreifen kann ich auch keinen sehen...
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darf man hier auch alte Fotos posten?
Erlaubt: 100 km/h
Ach ja... wurde eingestellt
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162 bei erlaubten 100
Warum wurde das ganze eingestellt?
Mir ist da so was ähnliches mal passiert, hab das Foto nicht mehr (Mai 2015): Berliner Ring. Bekannt für seine ständig wechselnden 120 - frei - 120 - frei ... Natürlich hab ein 120 Km/h Schild übersehen, und natürlich hatte ich den Tempomat auf 160 stehen. Gab 120 € und einen Punkt in Flensburg.
Hmmmm... Das war glaube ich sogar mein letzter Punkt, und es gab seither nur mal ein Knöllchen fürs Falschparken
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nun, wie am Foto schon zu sehen, war die Qualität, nennen wir es mal nicht optimal.
Von daher hab ich erst mal gesagt, weiß ich nicht, wer das ist.
Als ich das Foto meiner Mutter gezeigt habe mit der Frage, wer das ist, hat sie gleich mal meinen jüngeren Bruder benannt.
Das ganze hin und her bis zur tatsächlichen Gerichtsverhandlung hat sich dann länger als 3 Monate hingezogen, mein Bruder wurde dabei nie erwähnt und er hat vor Gericht dann ausgesagt, dass er gefahren ist.
Somit für ihn verjährt und ich war es ja nicht.... -
..... so, nun hat es mich auch mal erwischt, BAB 9 , Eisenburg, Berlin Richtung München!!! Im digitalen Zeitalter sollte die Qualität der Fahrzeugsporträts wesentlich besser sein, da kann man sich ja nur beschwerden, bei diesen Preisen, die die haben wollen!!!🙈🙈🙈
Laut Messung 144km/h auf einer 120er, abzüglich der Toleranz 139km/h!!! Würde bedeuten, 1 : 0 für Bautrupp Flensburg!!!🤔🤫😭😱
...... aber, als ich rot gedingsbums wurde, zeigte mein Fahrzeugtacho 135km/h, das mitlaufende Navi meines Handy dagegen GPS-gesteuert 129km/h, also muss etwas faul sein!! Anhörungsbogen ausgefüllt und zurückgeschickt, ich halte Euch auf den Laufenden!!👍🏻✌🏻
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Wenn schon nicht nicht da Foto üblicherweise aus Brandenburg stammt, dann kommen zumindest Fahrzeug & Fahrer aus der Region B/BRB
Ist das der fester Blitzer an dem Rastplatz?
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..... nee, es war ein Blitzer direkt unter einer Brücke, mitten in der dunklen Nacht um 7.04Uhr!!!😵💫 Der Blitz hat mir noch 10 Minuten später im Auge wehgetan!!😱😭
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ich kann dir als erste Maßnahme nur das gleiche Vorgehen ans Herz legen, wie in meinem Post etwas weiter oben beschrieben
Wenn die tatsächlich kein besseres Foto vorweisen können, würde ich es drauf an legen. Als Beschuldigter musst du keine Angaben machen und Verwandte ersten Grades musst du nicht angeben -
Kann aber auch mal ganz schnell in einer Fahrtenbuchauflage enden. Die Truppe vom Ordnungsamt / Polizei kommt auch gerne mal raus und fragt bei den Nachbarn ob sie die Person auf dem Foto kennen...
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darum auf keinen Fall sagen, man weiß nicht wer gefahren ist, sondern, man kann nicht erkennen, wer die Person auf dem Bild ist.
und zum Nachbarn.
wenn das Foto so gut wäre, dass man erkennt, wer das ist, dann ist eine Aussage des Nachbarn nicht mal ansatzweise gerichtsverwertbar.
Auch der nette Herr von der Rennleitung, der an der Türe steht, darf und kann dies nicht beurteilen.
Das darf ausschließlich ein vom Gericht beauftragter Gutachter.
Der Spruch der Polizei an der Haustüre, "aber ich kann sie da eindeutig erkennen" kann man bedenkenlos mit " Ihnen ist klar, dass Sie sich mit dieser Aussage auf dünnem Eis bewegen?" und die Frage nach der Dienstnummer kontern. -
Meistens machen die das nur, weil es vielen unangenehm ist, wenn die Polizei vor der Tür steht und die Nachbarn das sehen. Der betriebene Aufwand hängt auch oft von der Straftat ab. Bei mir in der Nachbarschaft gab es so einen Fall. Der hat auch alles abgestritten. Hat sich alles über ein paar Monate gezogen. Die Details kenne ich allerdings nicht alle, kann nur sagen dass die Polizei auch bei mir gefragt hatte. Das Ende der Geschichte belief sich bei ihm dann darauf, das er die Strafe bekommen hat und er jetzt Fahrtenbuch führen kann.
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Wenn man zu schnell fährt und dann geblitzt wird, hat man es zu bezahlen! Fertig.
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och komm, so ein bisschen Spass dabei haben ist doch auch erlaubt, oder?
Wobei ich der Ansicht bin, hat der Gegenüber seine Arbeit gut gemacht, = klares, scharfes Foto, bin ich voll bei dir.
Bei dem Foto was da zu sehen ist.... nö, da zieh ich alle Register um aus der Nummer rauszukommen. -
Ist ja witzig!
Also getreu dem Motto: ich bin zwar zu schnell gefahren und war unaufmerksam bezüglich der Geschwindigkeit, aber zahlen will ich das nicht, denn das Foto ist ja schließlich schlecht!
Steht doch einfach zu Eurem Fehler und fertig... so schlimm ist das nun wirklich nicht
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darum auf keinen Fall sagen, man weiß nicht wer gefahren ist, sondern, man kann nicht erkennen, wer die Person auf dem Bild ist.
und zum Nachbarn.
wenn das Foto so gut wäre, dass man erkennt, wer das ist, dann ist eine Aussage des Nachbarn nicht mal ansatzweise gerichtsverwertbar.
Auch der nette Herr von der Rennleitung, der an der Türe steht, darf und kann dies nicht beurteilen.
Das darf ausschließlich ein vom Gericht beauftragter Gutachter.
Der Spruch der Polizei an der Haustüre, "aber ich kann sie da eindeutig erkennen" kann man bedenkenlos mit " Ihnen ist klar, dass Sie sich mit dieser Aussage auf dünnem Eis bewegen?" und die Frage nach der Dienstnummer kontern.Der Nachbar bzw. Polizist können den Betroffenen sehr wohl erkennen. Diese Zeugenaussage wird genauso so gewertet wie die des Betroffenen der sich nicht erkennt, Richter sind frei in der Würdigung der Beweise. Als Nachbar würde ich allerdings immer mit "ich bin mir nicht sicher, eher nicht" antworten. Mit der Frage nach der Dienstnummer hast du dann für Lacher gesorgt, mehr nicht. Seine Personalnummer wird Dir kein Polizist mitteilen, wozu auch? Du darfst den Namen vom Dienstausweis abschreiben, aber auch diesen wird der Polizist nicht aus der Hand geben.
Der Gutachter (nicht geschützter Begriff) ist übrigens ein "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" (hier sog. Affenforscher).
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Diese Zeugenaussage wird genauso so gewertet
dazu müsste er als Zeuge vor Gericht geladen werden.
Damit meinte ich eher, dass selbst wenn der Nachbar oder Dritte gegenüber einem Polizisten aussagt, dass er die Person erkennt, das nicht dazu führen kann, dass eben diese Person dafür belangt werden kann. Wie Du schreibst, das muss ein Richter "würdigen".
Das mit der Dienstnummer kannst ja nochmal nachlesen, er ist auf jeden Fall dazu verpflichtet sich auszuweisen. Wann er das tut, bleibt allerdings ihm überlassen.Und ok, dann halt
"öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger"
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Ist ja witzig!
Also getreu dem Motto: ich bin zwar zu schnell gefahren und war Unaufmerksamkeit bezüglich der Geschwindigkeit, aber zahlen will ich das nicht, denn das Foto ist ja schließlich schlecht!
Steht doch einfach zu Eurem Fehler und fertig... so schlimm ist das nun wirklich nicht
...... ich stehe schon zu meinem Fehler, aber eben nur zu meinem Fehler, den ich wirklich begangen habe. Ich bin nicht bereit, eine höhere Strafe zu bezahlen, wegen einer falschen, in meinem Falle, zu hohen Geschwindigkeitsmessung. Und wenn dieser Messfehler noch zu einem Punkt in Flensburg führt, dann wehre ich mich!!💪🏻
.... ich werde sehen, was passiert!! Schönen Tach noch jewünscht, Grüße Lotte.
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von welcher zu hoher Geschwindigkeitsmessung reden wir hier? Lohnt sich der Aufwand 40 oder 60 € zu bezahlen, ohne Punkt? Ich denke nicht
ich bin Mitte Januar auf der AB mit 121 abzgl. Toleranz in einer 100er Zone geblitzt worden, Anhörungsbogen bekommen und den Verstoß zugegeben. Ich hatte den Blitz gleich bemerkt, aber in diesem Moment die exakte Geschwindigkeit auf dem Tacho oder Handy ablesen zu können, kann ich nicht glauben. Ich konnte nur sehen, das es sich um die 120 bewegte. Ich werde 100 € bezahlen müssen, mit einem Punkt. Meinem ersten
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Kannst ja mal die Qualität des Fotos anzweifeln. Da bekommt man dann später ein knackscharfes Bild und die Kosten für die Aufarbeitung und Auswertung des selbigen obendrauf. Und das steht in keinem Verhältnis dazu, was du bei vorgeworfenen 19 KM/h zu schnell zu bezahlen hast. Fahrverbot gibt es eh nicht, Punkte erst ab 21 zu schnell. Der Spaß kostet dich 60€ und das war es dann auch. Das Einzige was du noch anfordern kannst und auch dein gutes Recht ist, sind die Papiere der Messapparatur. Die müssen regelmäßig geeicht und gewartet werden. Dazu das Einmessprotokoll vor und nach der Messzeit und eventuell den Schulungsnachweis des messenden Beamten. Wenn man Glück hat, lassen die das dann fallen, weil es sich nicht lohnt den Aufwand zu betreiben. Allerdings sollte man sich solche Schritte für heftigere Vergehen, die im Fahrverbot enden aufheben. Zu oft kann man das auch nicht abziehen.
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In Bremerhaven, Tunnel Cherbourger Straße, wird bald eine Blitze modernisiert oder neu aufgestellt.
Wir bauen gerade die Schaltkästen für die Blitzerfirma.