Kurze Frage: Muß man ein Gewindefahrwerk und Felgen aus dem Zubehörhandel (beides in Kombination verbaut) zwingend in den Fahrzeugschein eintragen lassen?
Ich dachte immer, daß dem so sei.
Jetzt hab ich grad mal meinen Fahrzeugschein in der Hand gehabt und da ist mir aufgefallen, daß das Fahrwerk NICHT im Fahrzeugschein aufgeführt ist, auch nicht die Felgen.
Als ich die Karre genauso, wie sie jetzt immer noch ist, im letzten Herbst bei einem Händler gekauft hab, hab ich extra noch gefragt, ob das alles auch so abgenommen und eingetragen ist, da ich keinen Ärger haben möchte und daß ich wünsche, mir keine Gedanken machen zu müssen wegen so einem Scheiß.
Antwort: Natürlich, alles in Ordnung.
Hab so eine Vermutung ... kann es sein, daß das Fahrwerk eingetragen war beim Vorbesitzer und der Händler hat vergessen, bei der Anmeldung auf der Zulassungsstelle die Papiere von Fahrwerk und Reifen vorzulegen, so daß das jetzt nicht eingetragen wurde?
Der Wagen wurde nämlich von einem Angestellten des Autohauses angemeldet.
Oder braucht's das echt nicht mehr heutzutage und eine ABE bzw. Teilegutachten reicht?