Gewindefahrwerk und Felgen zwingend eintragungspflichtig oder nicht?

  • Kurze Frage: Muß man ein Gewindefahrwerk und Felgen aus dem Zubehörhandel (beides in Kombination verbaut) zwingend in den Fahrzeugschein eintragen lassen?

    Ich dachte immer, daß dem so sei.

    Jetzt hab ich grad mal meinen Fahrzeugschein in der Hand gehabt und da ist mir aufgefallen, daß das Fahrwerk NICHT im Fahrzeugschein aufgeführt ist, auch nicht die Felgen.


    Als ich die Karre genauso, wie sie jetzt immer noch ist, im letzten Herbst bei einem Händler gekauft hab, hab ich extra noch gefragt, ob das alles auch so abgenommen und eingetragen ist, da ich keinen Ärger haben möchte und daß ich wünsche, mir keine Gedanken machen zu müssen wegen so einem Scheiß.

    Antwort: Natürlich, alles in Ordnung.


    Hab so eine Vermutung ... kann es sein, daß das Fahrwerk eingetragen war beim Vorbesitzer und der Händler hat vergessen, bei der Anmeldung auf der Zulassungsstelle die Papiere von Fahrwerk und Reifen vorzulegen, so daß das jetzt nicht eingetragen wurde?

    Der Wagen wurde nämlich von einem Angestellten des Autohauses angemeldet.


    Oder braucht's das echt nicht mehr heutzutage und eine ABE bzw. Teilegutachten reicht?

  • Oder braucht's das echt nicht mehr heutzutage und eine ABE bzw. Teilegutachten reicht?

    Nein. Mir ist keine Kombination bekannt, wo eine ABE beides umfasst, Änderung der Räder-Reifen-Kombination UND des Fahrwerks. Meist steht in den Felgen-ABEs immer "Nur in Verbindung mit serienmäßigem Fahrwerk." Ein Gewindefahrwerk mit ABE kenn ich persönlich garnicht, alleine das muss schon zur Abnahme.

  • Beim TÜV nachfragen, ggf. bei der Zulassungsstelle ob die Daten dazu haben. Wenn nicht, den Verkäufer darum bitten dies aus seine Kosten nachzuholen.

    Genau DARAUF hab ich aber gar keine Lust und ich sehe es auch nicht ein, Geld bezahlen zu müssen für etwas, das schon im Vorfeld erledigt sein müsste.

    Schließlich kaufe ich ein Auto von einem Händler, der vorgibt, seriös zu sein.

    Und als solcher kannst Du Deinem Kunden kein Auto geben, bei dem Teile nicht eingetragen sind, die aber Eintragungspflichtig wären.

    Was mache ich denn bitteschön, wenn ich einen Unfall haben sollte und es stellt sich heraus, daß da was nicht eingetragen war?

    Dann hab ich aber ein ganz großes Problem und kann überhaupt nix dafür, weil ich davon ausgehe, daß mit dem Auto alles in Ordnung war und ich mich auf den Händler verlassen habe.

    Sorry, geht gar nicht!


    Werde den Händler so schnell es geht aufsuchen und die zur Rede stellen, die sollen das in Ordnung bringen.

  • Sagen wir es mal so, du fährst aktuell quasi ohne Zulassung rum. Ich würde damit keinen Meter fahren!


    seit 09/21
    Octavia Combi NX 2.0 TSI DSG RS-Plus, Race-Blau Metallic
    volle Hütte außer DWA und Pano


    11/16 bis 04/21

    Octavia Combi III 2.0 TDI DSG Green tec RS; Race-Blau Metallic






  • Also ICH sehe das nicht ganz so dramatisch.


    Ich kenne mich nur aus bei Federn, Dämpfern und Felgen, also NICHT BEIM GEWINDE. Die eigentlichen Ausführungen zum TÜV gelten aber auch hier.


    Natürlich müssen Fahrwerke (und dazu auch viele Felgen) abgenommen werden.


    Aber da gibt es einen kleinen aber feinen Unterschied.


    Bei der immer obligatorischen TUV-Vorführung steht danach auf dem Prüfprotokoll, ob die Anderung UMGEHEND oder BEI NÄCHSTER GELEGENHEIT in die Papiere eingetragen werden muss, im letzteren Fall das Protokoll aber natürlich mitgeführt werden muss.


    Also ist es nicht immer so, dass Ändeungen in den Papieren stehen, aber in den Unterlagen zum Auto solltest Du schon ein Prüfprotokoll VOM TÜV erhalten haben


    Das Gutachten des Fahrwerkherstellers reicht dazu NICHT aus!

    Viele Grüße, Thomas



    2019er Octavia RS245 Kombi (gebraucht seit 05/2023), schwarzmetallic, TEC Speedwheels GT Evo 8x18 ET45, aktuell noch 225/40x18 Bridgestone Potenza Sport/S001 (geplant Goodyear Eagle F1), Zimmermann gelochte Bremsscheiben/ATE-Ceramic-Beläge, div. Akzentstreifen

    .

    storniert: H&R-Federn 25 mm, KONI STR.T Dämpfer,

  • na das erklär mal der Versicherung nach einem Autounfall. Und wer legt fest, wie lange " bei nächster Gelegenheit " ist.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde da Auto ja schon so vom Vorbesitzer bewegt.

    Und er fährt auch schon so seit "letztem Herbst" so rum.
    Das ist weit weg von nächster Gelegenheit.


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  • Mit meinen beiden letzten BMW und jetzt beim Z3 hatte/habe ich dieses Prüfprotokoll immer dabei, nie eingetragen und kam bei beiden 330d und 320d durch jeweils 3 TÜV-Prüfungen, beim Z3 mittlerweile durch 5.


    Beim 2008er 320d E90 hatte ich Felgen mit sehr geringer ET für ein anderes Auto drauf und übersah da genau den Hinweis "umgehend". Das fiel beim nächsten TÜV auf und konnte ohne weitere Konsequenzen nachgetragen werden. Aber richtig, in GENAU DIESEM FALL hätte ich bei einem Unfall Probleme bekommen können.


    Deshalb mein Hinweis auf den wichtigen Passus "umgehend"

    Viele Grüße, Thomas



    2019er Octavia RS245 Kombi (gebraucht seit 05/2023), schwarzmetallic, TEC Speedwheels GT Evo 8x18 ET45, aktuell noch 225/40x18 Bridgestone Potenza Sport/S001 (geplant Goodyear Eagle F1), Zimmermann gelochte Bremsscheiben/ATE-Ceramic-Beläge, div. Akzentstreifen

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  • Bei einer Abnahme nach Paragraph 19.3 steht:

    Eine Berichtigung der Fahrzeugdokumente ist bei nächster Gelegenheit erforderlich.


    Nach 19.3 ist eine Abnahme wo die entsprechenden Teile nicht voneinander abhängig sind und sich nicht gegenseitig ausschließen, steht im Gutachten, oder es ist nur ein Bauteil.


    Gewindefahrwerk plus Reifen und Felgen können nicht 19.3 sein, das ist immer 19.2 oder sogar 21.


    21 ist dann die Einzelbegutachtung, z.b. wenn mehrere Bauteile kombiniert werden oder man vom vorhandenen Gutachten abweicht. Maße, Reifenbreiten, etc

  • Hab meine Unterlagen durchgesehen ... es gibt eine mehrere Jahre alte Rechnung vom Vorbesitzer, bei der Fahrwerk und Felgen abgenommen und eingetragen wurden.

    Also war das offenbar schon mal alles eingetragen, genau DAS ist es aber jetzt nicht in meinem Fahrzeugschein.


    Also es gibt ja dann fast keine andere Möglichkeit, als daß der Händler damals vergessen hat, die Papiere für Felgen und Fahrwerk bei der Anmeldung auf der Zulassungsstelle auch mit vorzulegen (denn es wurde vom Händler auf mich angemeldet).

    Seht Ihr das auch so?

  • Jau, aber diese Eintragung könnte schon online vorhanden sein. Heute wird so eine Eintragung unmittelbar digital übertragen. Kein Abtippen mehr, nur noch kopieren.

  • Hast du die alten Papiere mitbekommen? Da müsste die Eintragung ja drin sein. Und wenn du ein Fahrzeug, das schon mal angemeldet war, wieder anmeldest, musst du die Dokumente vom TÜV nicht nochmal vorlegen. Es steht ja dann schon im System . Das müsste aktiv rausgelöscht werden.


    Wahrscheinlicher ist, dass der Vorbesitzer zur Abnahme beim TÜV war und die Dokumente bekommen hat, das aber trotz Aufforderung nie auf dem Amt eingetragen hat.


    Zum "bei nächster Gelegenheit" wurde mir vom Prüfer, der die Abnahme damals gemacht hat, gesagt, dass die nächste Gelegenheit dann ist, wenn ich sowieso das nächste Mal auf der Zulassungsstelle bin. Und da man pro Vorgang einen Termin braucht und Termine in Berlin schwierig sind notfalls halt doch erst danach. Faktisch heißt bei nächster Gelegenheit, dass das schlimmstenfalls bei der nächsten Ummeldung genau dieses Fahrzeugs gemacht werden kann

  • Bei nächster Gelegenheit ist klar definiert: wenn es Änderungen an Zulassungsdokumenten gibt - also zB auch ein Halterewechsel.

    An meinem 323 CI habe ich 7 Jshre lang ein CupKit-Fwk mit Ori-Felgen gefahren. Mehrere HUs und eine Unterwegskontrolle mit Kopie von der Eintragung waren ok. Als mein Kleiner jetzt zusätzlich Rotoform-Felgen drauf gemacht hat, musste beides zusammen als Einzelabnahme geprüft und auch sofort in die Papiere eingetragen werden. Richtig ist, dass elektronisch die Fwk-Eintragung bei der Zulassungsstelle schon da war (vll auch wegen der Bündelungsbehörde in Hessen).

    Das H&R Gewinde mit Ori-Felgen am RS230 hat auch diese Eintragung, die beim nächsten Verändern der Zulassungspapiere erst übernommen werden muss.

    Fwk + Zubehörfelgen müssen afaik IMMER einzeln abgenommen und in die Papiere übernommen werden.

  • Stellungnahme des Händlers, vorhin bekommen:


    Das Fahrwerk und die Felgen sind Tüv Abnahme pflichtig und das wurde auch vom Vorbesitzter gemacht.

    Da es aber mit einem Paragraphen 19 abgenommen wurde ist es nicht in die Papiere eintragungspflichtig , es reicht das mitführen des Abnahme Protokoll.

    Mfg XZY


    Gewindefahrwerk UND Zubehörfelgen in Kombination sind also laut ihm nicht eintragepflichtig.

    Kann das so stimmen?


    Nachtrag: Vor allem kommt mir das seltsam vor, wenn sogar in dem TÜV-Abnahmebericht, den ich ja zuhause vorliegen habe, auch noch der Satz drin steht: "... blablabla ist bei nächster Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere einzutragen."

  • Du hast jetzt also doch den TÜV-Bericht vorliegen???


    Da steht dann eigentlich Alles drin.


    Wenn Du mir das mit "bei nächster Gelegenheit" nicht glaubst, darfst Du es gerne eintragen lassen ... dann wirst Du aber um eine erneute TÜV-Abnahme nicht rum kommen, da schon zu viel Zeit verstrichen ist.


    Kostet ja aber auch nicht die Welt

    Viele Grüße, Thomas



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  • Wie ich etwas weiter oben schon geschrieben habe:


    "Hab meine Unterlagen durchgesehen ... es gibt eine mehrere Jahre alte Rechnung vom Vorbesitzer, bei der Fahrwerk und Felgen abgenommen und eingetragen wurden."


    Genauer gesagt war es nicht nur eine Rechnung, sondern halt auch der ganze TÜV-Bericht.

    Hab das vielleicht etwas ungeschickt formuliert, sorry.

    Der Satz mit dem "... bei nächster Gelegenheit eintragen ..." ist mir jedenfalls gestern erst aufgefallen beim erneuten Betrachten.


    Und hab dann deshalb das Ganze heute Morgen kurzerhand selbst in die Hand genommen, war auf der Zulassungsstelle und hab es eintragen lassen.

    Ich denke mal, die Bemerkung vom TÜV steht ja sicher nicht umsonst da und ich will wieder sorgenfrei fahren können.


    Aber ich würde trotzdem gerne wissen, was denn nun stimmt.

  • Tja, da hat es sich der Ingenieur einfach gemacht. Für mein Verständnis ist das so nicht korrekt, aber es steht ja jetzt in deinen Papieren.


    Auszug aus deinem KW Gewindefahrwerk Gutachten:



    Und wenn man dann schon vom Gutachten abweicht, dann ist es erst Recht eine 21:



    Es sind nur 10mm, aber es ist eine Abweichung.

    :)

  • Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich schon früher meine Autos mit nem Gewinde tiefer gelegt :-)


    Aber mir waren die Einstellbereiche im Gutachten immer zu tief.

    Viele Grüße, Thomas



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  • Es muss immer in den Fahrzeugschein eingetragen werden!

    Bei 19.3 sobald die Zulassungsstelle sich mit den Papieren beschäftigt.

    Wenn die jahrelang diese Papiere nicht zu sehen bekommen, kann es halt etwas dauern!


    In deinem Fall hätte es passieren müssen, als der RS auf deinen Namen angemeldet wurde.

  • Also ist es DOCH so ... hätte mich auch gewundert, wenn es nicht so gewesen wäre.

    Der TÜV-Prüfer schreibt ja diesen Satz sicher nicht umsonst hin.

    Dann weiß ich ja jetzt auch, wie ich den Händler, der mir dieses Auto verkauft hat und mir jetzt allen Ernstes das Gegenteil erzählen wollte, einzuordnen habe ...


    Danke für Eure Hilfe und Euer Fachwissen, das war sehr hilfreich in dieser Sache! :thumbsup: