Also beim weißen gefällt es mir eigentlich auch ganz gut.
Ich finde es kommt da sehr auf die Lackierung an.
Bei einem schwarzen RS fällt es 100mal eher auf, als beispielsweise beim roten. Beim Stahl- grauen find ich es auch nicht schlimm.
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Also beim weißen gefällt es mir eigentlich auch ganz gut.
Ich finde es kommt da sehr auf die Lackierung an.
Bei einem schwarzen RS fällt es 100mal eher auf, als beispielsweise beim roten. Beim Stahl- grauen find ich es auch nicht schlimm.
Bei einem schwarzen RS fällt es 100mal eher auf, als beispielsweise beim roten.
Da hast Du völlig recht. Wollte auch erst gegen die Dunklen tauschen, aber beim Roten für mich persönlich dann doch sinnfrei, da die Originale eh kaum auffällt. Bei allen anderen Farben würd ich's sofort tun, rechtlich hin o. her.
Ich glaube, ob der Umbau des Fahrzeugs die Ursache des Unfalls ist, ist völlig egal, wenn die dadurch die Betriebserlaubnis erlischt. Und ich denke, dass sie das tut bei umgebauter Reflektorleiste.
Entfall der Betriebserlaubnis heißt für mich, dass die Karre stehen bleibt. Wenn sie das nicht tut und es passiert irgendwas, trägst du die volle Verantwortung.
Eine bessere Quelle habe ich auf die Schnelle nicht gefunden aber ein Juraforum strahlt ja durchaus erstmal eine gewisse Seriosität aus.
ᐅ Keine ABE -keine Betriebserlaubnis - kein Verischerungsschutz - Straßenverkehrsrecht - JuraForum.de
Ergo: doch, nur wenn es die Unfallursache ist wird's haarig.
Und zu deinem letzten Punkt habe ich sogar eine noch offiziellere Quelle
Erlöschen der Betriebserlaubnis - Bußgeldkatalog 2019
ZitatZwar ist die Erlaubnis, ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, eine wichtige Voraussetzung, um eine Zulassung zu erhalten, wurde die Zulassung jedoch einmal erteilt, bleibt sie in der Regel auch dann bestehen, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Das heißt, dass du immernoch zugelassen und damit immernoch versichert bist. Ergo zahlt die Versicherung immer erstmal, ganz besonders die Haftpflicht. Sie kann dich in Regress nehmen bis maximal 5000€ aber auch das nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorsatz besteht bei einer wissentlichen Veränderung durchaus aber eben nur, wenn diese Veränderung auch als Unfallursache dargestellt werden kann.
Aber eine 100% Garantie kann dir keiner geben weil (sofern der mittlere Teil auch Bestandteil der "Beleuchtung" ist) du wissentlich einen Betriebserlaubnis relevanten Teil veränderst und du damit mindestens in der 50€ OWi bist.
Ich bin mir aber sicher, dass du bei der Haftpflicht auf der sicheren Seite bist, solange die Veränderung nicht Unfallursächlich ist. Und ich stelle es mir wie gesagt schwierig vor, einen immernoch der Norm entsprechenden Reflektor als Ursache für irgendwas hinzustellen, ausgeschlossen ist das aber nicht.
Bei der Vollkasko müsste man in die Vertragsbedingungen rein schauen, da gibt es nämlich keine gesetzlichen Vorgaben zu.
Tante Edith meldet sich:
Hab doch noch eine bessere Quelle gefunden:
Konsequenz durch Verlust der Betriebserlaubnis mit Tuningteilen in einem PKW
ZitatDer Versicherer ist aber zur Leistung verpflichtet, soweit die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war (§ 26 Abs. 3 Nr. 1 VVG ).
Wahnsinn, danke für den ausführlichen Bericht.
Und ich stelle es mir wie gesagt schwierig vor, einen immernoch der Norm entsprechenden Reflektor als Ursache für irgendwas hinzustellen, ausgeschlossen ist das aber nicht.
Es ist ja aber alles andere als sicher, dass ein abgedunkelter Reflektor noch der Norm entspricht.
Das verwirklicht den Straftatbestand der „Urkundenfälschung“, weil die gekennzeichnete Einrichtung so verändert wird, dass diese dem genehmigten Typ nicht mehr entspricht.
Da das Mittelteil KEINE gekennzeichnete Einrichtung ist, kann man da auch keine Urkundenfälschung begehen. Wusste der TÜV bei deiner Anfrage davon, dass die äußeren Reflektoren E-Nummern haben und die Mitte nicht?
Gesendet von meinem SM-G965F mit Tapatalk
ZitatEs ist ja aber alles andere als sicher, dass ein abgedunkelter Reflektor noch der Norm entspricht.
Das ist wahr. Ich hatte es so verstanden, dass der Mittelteil abgedunkelt werden soll und am Rand 2 Normgerechte Reflektionsflächen übrig bleiben.
Die nötigen Abmaße stehen ja oben
Wusste der TÜV bei deiner Anfrage davon, dass die äußeren Reflektoren E-Nummern haben und die Mitte nicht?
Ich kann es dir nicht sagen. Jedenfalls habe ich ihm die genauen Fahrzeugdaten genannt und auch Beispielbilder mitgesendet. Wenn er kompetent ist, sollte er sich die Zeit genommen haben, um das zu recherchieren.
Dennoch ist der ganze Reflektorstreifen ja eine "Bauart", die es halt so nur beim 5E- RS gibt.
Ach, ich weiß es nicht. Ich bin mittlerweile sowas von irritiert, dass ich echt keine Ahnung hab, ob ich es bei meinem nicht einfach so lasse. Es kann halt auch wirklich keiner was genaues und haltbares dazu sagen. Weder bei der Polizei, noch beim TÜV oder bei einer Unfallversicherung.
Ich hatte es so verstanden, dass der Mittelteil abgedunkelt werden soll und am Rand 2 Normgerechte Reflektionsflächen übrig bleiben.
So war die Idee. Ich hatte eben das Anliegen, den RS bezüglich der Reflektorleiste wie den Normalen Octavia zu folieren. An den äußeren Reflektorteilen hätte ich nichts verändert. Nur den mittleren Teil in Wagenfarbe foliert oder mit einer Abdunkel- Folie versehen. Da mein RS schwarz wird, würde sich das ganz gut machen.
Wenn ICH den Reflektor hinten abdunkeln wollen würde, würde ich das hier ausprobieren!
Dann wäre der Reflektor auch schwarz und nicht dunkelrot was ja auch nur ein Kompromiss ist.
Und wenn es solch eine Folie in schwarz gibt dann gibt es sie auch in grau und anderen Farben und Nichtfarben.
Orafol ORALITE® Reflexband 5710 schwarz RA1/A 5 - 100mm
Dann bist du aber sofort bei der ersten Streife dran, denn nach hinten darf nichts weiß reflektieren, sondern ausschließlich rot.
Deswegen ja seine Rede von anderen Farben interessante Idee...
Er schreibt ja, wenn es sie in Schwarz gibt, dann gibt es sie auch in anderen Farben. Damit bezieht er sich eindeutig auf die Grundfarbe der Folie und nicht die Farbe der Reflexion, denn schwarz reflektierend gibt es aus physikalischen Gründen nunmal nicht
Moin
Das Alleinstellungsmerkmal des durchgehenden Reflektors ist eh dahin, da der neue Tuareg ebenfalls einen durchgehenden Reflektor hat. Und ich meine irgendein Mercedes ebenso.
Ich habe bei mir den "Monte Carlo" Reflektor eingebaut, jedoch nur das Mittelteil. Somit sind die vorhandenen Reflektoren an den Ecken noch Gesetzeskomform.
Vieleicht bin ich dadurch durch den TÜV gekommen! Ich wollte den Prüfer fragen, habe mir diese Frage geklemmt um nicht "schlafende :hechel: " zu wecken !
Das es verboten ist, Lichttechnischeanlagen zu folieren, abzudunkeln oder zu lasieren ect. , das weiss jeder selber und sollte auch jeder für sich entscheiden wie weit "Mann oder Frau" sich "aus dem Fenster lehnt".
@Uwe.B
Hast davon mal ein Foto?
Da auf dem Mittelstück ja keine E.Nr. drauf ist sollte es wohl niemanden interessieren was damit passiert,denke ich.Die E.Nr. ist ja nur auf den äußeren Reflektoren.
Vielleicht kannst mal ein Foto machen wenn es dunkler wird. Vielleicht auch noch mit Blitz da sieht man vielleicht was wie es nach hinten reflektiert und ob es da ein großen Unterschied zwischen den Äußeren und dem Mittelteil gibt. Das wäre doch mal was??
Danke dir schon mal im voraus.
Gruß Volker
ich werde mal bei Gelegenheit ein paar Fotos machen.
Andere Frage. Wozu dient den der Reflektor?Er ist dazu da als Reserve falls Die Heckbeleuchtung ausfällt.....
Insbesondere dient sie dazu, dass das unbeleuchtete, stehende / parkende Fahrzeug besser gesehen wird.
...Und selbst die Monte Carlo Version leuchtet im dunkeln beim anstrahlen....
Das stimmt so nicht. Die "Monte Carlo Version" reflektiert je nach Einstrahlwinkel DEUTLICH schwächer bis nahezu gar nicht. Die Bilder bei Superskoda sind irreführend, da sie genau aus dem Winkel aufgenommen wurden, wo die "Monte Carlo Version" optimal zurückstrahlt und kaum schwächer ist als das Original.
Und genau dieses schlechte Reflektionsverhalten war für mich der Grund warum ich sie nicht montiert habe.
Das stimmt so nicht. Die "Monte Carlo Version" reflektiert je nach Einstrahlwinkel DEUTLICH schwächer bis nahezu gar nicht. Die Bilder bei Superskoda sind irreführend, da sie genau aus dem Winkel aufgenommen wurden, wo die "Monte Carlo Version" optimal zurückstrahlt und kaum schwächer ist als das Original.
Und genau dieses schlechte Reflektionsverhalten war für mich der Grund warum ich sie nicht montiert habe.
Genau deswegen hatte ich ja mal nach Bildern angefragt wo man vielleicht den Unterschied sieht zwischen den Monte Carlo und den original wenn sie im dunkeln angestrahlt werden. @Uwe.B hat ja nur das Mittelteil getauscht oder poliert und die äußeren original gelassen. Da würde man bestimmt den Unterschiet sehr gut sehen.
geduld geduld !
ich habe Fotos gemacht, muss die noch verkleinern und hochladen.
sodele, hier die Fotos, mt dem lasierten Mittelteil von Superskoda. Die Pappe dient dazu, die reflexionen vom Nummernschid zu verhindern.
Danke dir. Also so schlimm finde ich es jetzt nicht . Klar ist es dunkler wie original aber so extrem jetzt auch nicht. Meins bleibt so wie es ist.
Und bei mir wandern die noch rein.
Zumindest musst du sie, wenn es keine Folie sondern wirklich lackiert ist, in die Papiere eintragen lassen...
Mein Fazit
Da, der originale Mittelreflektor kein E-Prüfzeichen hat, ist dieser in meinen Augen nur Zierde.
Ich könnte den mittleren auch weglassen. So wie auf den Bildern, ist das Auto durch den TÜV gekommen.
Nur der linke und rechte Reflecktor haben je ein E-Prüfzeichen. Bei denen sieht es dann anders aus und müssten im original so bleiben wie sie sind.
In den Bestimmungen und Gesetzen zum Anbringen von Reflektoren an Fahrzeugen, werden keine mittleren Reflektoren erwähnt, bzw vorgeschrieben.
Wie die Rennleitung darauf reagiert, wenn Mann oder Frau lichtechnische Anlagen foliert oder lasiert die kein E-Prüfzeichen haben, das wissen wohl nur die "Götter".
allen einen schönen Rest Sonntag
Als Anregung nach TÜV und mehreren Kontrollen: keine Probleme bisher.
Soll natürlich kein nachmachen animieren oder rechtliche Sicherheit bieten, reine Erfahrung wie es bisher bei mir war.
Alle 3 Reflektoren sind schwarz foliert, nicht getönt. Und die nsw sind tiefschwarz getönt.
Rein theoretisch dürfte bei den NSW kein Problem auftreten, denn diese sind ja nicht verpflichtend - müssen aufpreispflichtig bestellt werden.
Aber was dran ist muss auch bestimmungsgemäß funktionieren. Ich weiß ganz sicher, dass mein Prüfer darauf achtet und jede noch so dezente Folierung führt sofort zum durchfallen. Letztes Mal als ich da war ist wegen Folierung an den Neblern ein Polo durchgefallen. Und die bestandene HU jetzt schützt auch nicht vor einer findigen Polizeistreife.
Recht Du hast. Deshalb schrieb ich ja auch "theoretisch".
Hi,
ist diese dunklere Reflektorleiste mit E-Zeichen? Refektiert die noch, oder einfach nur Dunkel?
VG
Max
Nicht Zulassung im Bereich der stvzo.
(Nachträglich verändert durch schwarze Lasur...)
Aber ja. Sie reflektiert noch.
weil ich mal in einem shop die gesehen habe, aber wenn kein E drauf ist.. ist das immer etwas doof... etwas
Das "E" Prüfzeichen befindet sich ja noch drauf.
st halt einfach darüber lasiert worden.
Als Alternative könnte man auch nur die mittlere Leiste gg. die lasierte Leiste tauschen, der Nicht-RS hat ja auch nur links und rechts einen Reflektor.
Noch einfach ist es, die Leiste zu folieren. Sollte dann doch mal die Rennleitung nörgeln, kann man die Folie relativ fix ablösen.
Wenn’s die Rennleitung merkt war bei mir, auf 10km Fahrt direkt hinter mir, wohl nicht der Fall und auch nicht das die RüLi‘s mit LEDs gepimpt wurden...
Muss halt jeder selbst entscheiden ob nicht oder doch (Lasur, Folie,...)
Bei mir haben sie es gemerkt, dass der Reflektor getönt war als sie mir hinterher fuhren.
Ergebnis: 250 CHF Strafe + 250 CHF Arbeitsgebühr.
Alles kann - nichts muss
Ich hatte auch die dunkleren Reflektoren verbaut, nun auch wieder entfernt und verkauft. Ich hatte irgendwie ein schlechtes Gewissen meiner Frau gegenüber, da sie ja auch damit sehr oft fährt. Wie @Browning schrieb. Nichts muss, alles kann. Ich denke die Entscheidung war richtig.
Gruss
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Ist bei mir genau so. Original Reflektoren liegen im doppelten Ladeboden und auch hat es bei mir den TÜV nicht interessiert.
Ein schönen Sonntag noch
Gruß Volker