Kein TüV wegen erhebliche Mängel

  • Hallo zusammen,


    war heute beim TÜV und bin wegen erheblichen Mängel durchgefallen.


    1. Winterreifen sind 6 Jahre

    2. Kein Winterreifenkleber mit 210km/h am Amaturenbrett

    3. Keine Vorspannung auf den vorderen Federn

    4. Rieger Diffusor und Frontlippe nicht eingetragen


    Bei 2. habe ich den Prüfer auf das eingestellte Tempolimit im Reifenmenü hingewiesen, wurde aber trotzdem nicht von der Liste genommen.


    Bei den Winterreifen hat er auch nicht eingelenkt und von der Liste genommen.


    Ich habe dann heute mal mit dem Wagenheber das Auto angehoben und wenn das Rad sich noch ganz leicht noch drehen lässt, kann ich die Feder ca. 5mm hin und her bewegen und ca. 2mm nach oben. Das ist auf beiden Seiten gleich.


    Ist das normal oder stimmt das mit der Vorspannung.


    Hat jemand schon die Rieger

    Teile eintragen lassen und wenn ja was hat das gekostet.


    Danke.


    Gruß

    MK2

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  • Aber nur bei serienmäßigen Fahrwerk und wegen meinen Federn macht er den Streß mit der Eintragung.


    Gruß

    MK2

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  • 1. ist Blödsinn. Gibt kein offiziell festgelegtes Ablaufdatum für Reifen, nur einen allgemeinen Konsens, dass Reifen ab 10 Jahren als zu alt gelten.

    https://www.bussgeldrechner.or…ts%20unterschritten%20ist.

    2. Ist zwar korrekt (die elektronische Meldung genügt genau genommen nicht), aber solche Sticker hat eigentlich jede Werkstatt zu Hauf rumliegen. Musste auch beim Motorrad mal einen ranmachen, hatten die einfach da.

    3. Ist leider korrekt. Hast du ein Gewindefahrwerk drin bzw irgendwelche Tieferlegungsfedern?

    Auf der Feder muss immer Druck sein, sodass man zum Ausbau immer entweder einen Getriebeheber oder einen Federspanner braucht. Sonst könntest du ja wenn das Spiel noch mehr wird bei voll ausgefedertem Fahrwerk die Feder verlieren. Da muss was gemacht werden.

    4. Kann ich nix wirklich zu sagen. Wenn die eine ABE haben musst du die ABE genau genommen immer bei haben. Oder eben nachträglich vorzeigen. Bei der HU muss man alle ABEs bei haben. Wenn die keine haben müssen sie eingetragen werden


    Edith: wenn du Federn hast ist das richtig. Mehrere Teile mit ABE, die sich aber gegenseitig beeinflussen, müssen abgenommen werden. Ist vielen nicht so recht bewusst. Manchmal gibt es mehrere Teile vom gleichen Hersteller, die miteinander abgenommen wurden und gemeinsam in der ABE auftauchen - ist aber eher die Ausnahme. Im Normalfall bezieht sich eine ABE auf ein Fahrzeug im Originalzustand. Wenn du mehrere Sachen am Fahrwerk hast, die alle eine einzelne ABE haben müssen die zusammen abgenommen werden

  • Ja habe die Gewindefedern von H&R letztes Jahr von meinem Händler einbauen lassen.

    Die habe ich heute Mittag auch schon angerufen und einen Termin für nächste Woche erhalten. Die wollen sich das mit den Federn anschauen und ggf,. neu einstellen.


    Dann muss ich halt die zwei Rieger Teile eintragen lassen. Ich werde aber mal am Montag bei Rieger anrufen, da ich nur eine ABE habe und kein Teile Gutachten.


    Das mit dem Geschwindigkeits Kleber ist das kleinste Problem.


    Gruß

    MK2

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  • Das mit dem Winterreifen Geschwindigkeitsaufkleber wusste ich gar nicht. Habe immer freudestrahlend den blöden Aufkleber entfernt. Okay meine TÜV Termine waren immer mit Sommerreifen, aber dennoch....

    Gut zu wissen und Danke für den Hinweis. :thumbsup:

  • Werde die Frontlippe wohl entfernen, da in der ABE steht das die auch nur bis 250km/h gilt. Da meine eingetragene Höchstgeschwindigkeit 268km/h müsste ich bestimmt auch noch ein Festigkeitsgutachten erstellen lassen.


    Die Federn lasse ich nächte Woche überprüfen. Ich habe ja auch noch Garantie da diese im Juli 20 eingebaut wurden.


    Gruß

    MK2

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  • Guten Morgen zusammen,



    also die Frontlippe muss bei einer Tieferlegung per Einzelgutachten abgenommen werden.


    Bei Fahrzeugen mit Leistungssteigerung ist er überhaupt nicht zulässig.


    Grüße

    MK2

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  • Das mit dem Winterreifen Geschwindigkeitsaufkleber wusste ich gar nicht.

    Wenn es nicht auf jeden € ankommt am besten Reifen kaufen deren Geschwindigkeitsindex höher ist als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Autos.

    Dann braucht man diesen Aufkleber nicht bzw. der Prüfer / Werkstatt sind doof.

    (Der VW Vertragshändler in Leverkusen hat meinem Schwiegervater (Golf) auch immer den Aufkleber (210km/h) reingeklebt.

    Laut seinem Fahrzeugschein fährt der Wagen aber max. 186km/h.)


    Zum Alter der Reifen:

    Hat der Tüv nur das Alter von 6 Jahren bemängelt oder zeigen die Reifen schon Alterungserscheinungen (feine Risse im Gummi)?

    Bisher: Combi TDI DSG, Rallye-Grün-Metallic, mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung
    EZ: 04/15
    Bisher: Combi RS245 DSG, "Grundiert / ohne Lack", mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung
    EZ: 04/18

    Aktuell: Combi RS iV First Edition, Velvet-Rot-Metallic, mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung

    EZ: 03/21

  • 2. Ist zwar korrekt (die elektronische Meldung genügt genau genommen nicht), aber solche Sticker hat eigentlich jede Werkstatt zu Hauf rumliegen. Musste auch beim Motorrad mal einen ranmachen, hatten die einfach da.


    Natürlich reicht das:

    (5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn 1.die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit a)für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
    b)durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,

    im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
    2.diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

  • Er hat das Alter bemängelt und mich darauf hingewiesen das die Reifen keine Risse habe.

    Allerdings habe ich vor lauter Stress und im eifer des Gefechtes übersehen, das die Listen weiter unten Hinweise sind und keine erhebliche Mängel.


    Nichtsdestotrotz werde ich sehen was am Donnerstag wegen Federn rauskommt.

    Habe vorhin die Frontlippe abgebaut.


    Gruß

    MK2

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  • Habe vorhin die Frontlippe abgebaut.

    um sie nach der TÜV-Abnahme wieder anzubauen?


    seit 09/21
    Octavia Combi NX 2.0 TSI DSG RS-Plus, Race-Blau Metallic
    volle Hütte außer DWA und Pano


    11/16 bis 04/21

    Octavia Combi III 2.0 TDI DSG Green tec RS; Race-Blau Metallic






  • Beim Abbau habe ich gesehen das die etwas eingerissen ist. Ob das von mir ist oder jetzt vom TüV kann ich nicht sagen. Habe eigentlich immer aufgepasst.


    Wenn ich wieder ein hinmache, dann eine wo keine Grenze der Höchstgeschwindigkeit drinnen steht, da so ein Festigkeitsgutachten wohl den Rahmen sprengen würde.



    Grüße

    MK2

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  • "wenn 1.die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit [...]

    b)durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,

    im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird"


    Wenn man eine niedrigere Geschwindigkeit einstellt dann würde ja nicht mehr die für die Reifen zulässige Geschwindigkeit, sondern eine niedrigere angezeigt werden.


    Wenngleich eine Warnung bei einer niedrigeren Geschwindigkeit realistisch in Ordnung gehen würde, wäre sie nach Gesetzestext nicht zulässig.


    Im realen Leben habe ich meine Plakette immer mit virtueller Meldung bekommen aber der Prüfer des TE hat offensichtlich Korinthen verzehrt und muss diese wieder ausscheiden. Daher würde ich zumindest für die Nachprüfung einen Sticker dran bappen

  • Ich verstehe was du meinst, aber bei der Auslegung würde ich den Prüfer wechseln.


    Selbst bei im BC eingestellten 240 km/h und auf 240 km/h beschränkten Reifen habe ich in der Regel immernoch einen Tachovorlauf. Erstrecht, wenn ich 220 oder 230 einstelle.


    Ich hatte den Mangel auch auf meinem TÜV Zettel. War nicht erheblich, deswegen habe ich mir die Diskussion erspart. Bin davon ausgegangen, der Prüfer wollte/konnte die Warnmeldung im BC nicht prüfen.

    - RS FL Combi 230 DSG -

  • So Auto heute vom Händler wieder geholt.


    TüV ist drauf.


    Federn hatten tatsächlich etwas zuwenig Vorspannung. Wurde neu eingestellt und nun ist er vorne um 5mm höher wie vorher.


    Heckschürze vom Rieger wurde durch ein Einzelgutachten abgenommen.

    Das bedeutet wenn man diese montiert hat und nur die Reifengröße ändert, Leistungssteigerung oder Federn einbaut muss ein Einzelgutachten erstellt werden, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt.


    Jetzt noch die Papiere ändern und dann ist zum Glück das Thema auch durch.

    Auf den 210km/h hat diese Prüfstelle auch drauf bestanden, mirauch egal jetzt klebt halt das Schild bis im Frühjahr drinn. Nächste WR haben sowieso kein H Kennzeichnung mehr.


    Gruß

    MK2

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