Tuning bei Fahrzeug-Finanzierung

  • Guten Morgen zusammen,


    ich habe mir Ende Juni meinen ersten Neuwagen bestellt und mich hier für einen Octavia RS entschieden.
    Das ganze habe ich über eine Finanzierung abgewickelt somit "gehört" das Fahrzeug vorläufig der Bank, Ziel der Finanzierung ist aber am Ende schon die Übernahme.


    Jetzt die Fragen an die von euch, die damit vielleicht schon Erfahrungen gemacht haben, kann/darf ich Veränderungen/Tuning am Fahrzeug vornehmen ?
    Wenn ja, welche Sachen kann ich machen bzw welche Sachen müssen Eingetragen werden?!? (Fahrzeugbrief ja bei der Bank)


    Sorry wenn die Frage doof klingt, aber ist wie gesagt mein erster Neuwagen (Wo ich auch Geld reinstecken möchte) und habe mich vorher nie mit solchen Themen beschäftigt.


    Schon mal vielen Dank.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Da wird nur das Lesen des Kleingedruckten Deines Finanzierungsvertrags helfen.


    seit 09/21
    Octavia Combi NX 2.0 TSI DSG RS-Plus, Race-Blau Metallic
    volle Hütte außer DWA und Pano


    11/16 bis 04/21

    Octavia Combi III 2.0 TDI DSG Green tec RS; Race-Blau Metallic






  • Eigentlich relativ einfach: Wenn du das Fzg. zurück geben möchtest musst du es in den original Zustand bei Kauf zurücksetzten.
    Wenn du aber sowieso vor hast es nach der Finanzierung zu übernehmen musst du dir darüber keine Gedanken machen.


    Wenn Änderung eintragungspflichtig sind müssen diese auch in die Papiere eingetragen werden. Aber diese werden nur in der Zulassung eingetragen.


    Ich bin der Meinung das es auch in Deutschland mittlerweile keinen separaten Fzg Brief mehr gibt welcher bei der Bank liegt. Aber das kann jemand mit deutscher Zulassung besser sagen.


    Ansonsten natürlich auch dennHinweis auf die AGBs beachten und das Kleingedruckte lesen.

  • Ich bin der Meinung das es auch in Deutschland mittlerweile keinen separaten Fzg Brief mehr gibt welcher bei der Bank liegt. Aber das kann jemand mit deutscher Zulassung besser sagen.


    Gibt es noch. Nennt sich mittlerweile Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief).
    Der "Fahrzeugbrief" wird immer dem Eigentümer ausgehändigt. (Leasinggesellschaft, Finanzierende Bank oder auch dem Halter des Fahrzeugs).


    Seine Frage zielte aber, glaube ich, eher auf den 'worst case' ab: Man kann die Raten nicht mehr zahlen und die Bank fordert den Wagen ein.
    Wie werden dann evtl. vorgenommene Umbauten gewertet?

    Bisher: Combi TDI DSG, Rallye-Grün-Metallic, mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung
    EZ: 04/15
    Bisher: Combi RS245 DSG, "Grundiert / ohne Lack", mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung
    EZ: 04/18

    Aktuell: Combi RS iV First Edition, Velvet-Rot-Metallic, mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung

    EZ: 03/21

  • Trotzdem muss er, solange das Fahrzeug nicht ihm gehört - und das ist nunmal wahrscheinlich solange die Finanzierung nicht abgeschlossen ist - sich an die Vertragsbedingungen, sprich das Kleingedruckte, halten. Die können wir nicht kennen, daher muss er sie selbst studieren.

  • Meiner ist ganz normal bei der Skoda/VW Bank Finanziert. Es ist eine Finazierung mit Schlussrate und ich hätte theoretisch die Chance das Fahrzeug zurück zu geben. Dazu müsste es wie bereits zu lesen, im Originalzustand sein. Ich werde das Fahrzeug jedoch behalten und gehe bei meiner aktuellen finanziellen Lage nicht davon aus, das ich den Kredit irgendwann nicht mehr tilgen kann. Aber diese Einschätzung sollte jeder für sich treffen.


    Ich habe bisher diverse Änderungen am Fahrzeug vorgenommen und diese auch eintragen lassen. Alles verhält sich so, wie bei einem Fahrzeug das dir gehört und du solltest sicherstellen, das die Betriebserlaubnis bestehen bleibt.


    Sobald du die erste Eintragung vornimmst muss streng genommen auch dein Fahrzeugbrief geändert werden, da es ein Feld im Brief gibt, in dem ein Buchstabe geändert werden muss. Denn dein Fahrzeug entspricht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr dem Abnahmezustand den der Hersteller genehmigen lassen hat.
    Normalerweise brauchst du bei weiteren Eintragungen den Brief nicht mehr. Meine Zulassungstelle will diesen jedoch bei jeder Eintragung zur Absicherung sehen.


    Das ist auch soweit kein Problem, du kannst einfach bei der Skodabank anrufen und sagen "Ich habe technische Änderungen an meinem Fahrzeug vorgenommen, bitte senden Sie den Brief zur Eintragung an Zulassungstelle XY". Das habe bereits 3 mal getan und es wurde nie eine Frage gestellt warum oder wieso. Der Spaß kostet dich ca. 25 € zusätzlich, ca. 12€ für die Skodabank und ca. 12€ die Zulassungstelle zum versendender Briefes.


    Eingetragen habe ich bisher:
    - Felgen
    - Gewindefahrwerk
    - Motorleistung
    - Ansaugung
    - Abgasanlage
    Viel mehr werden die meisten vermutlich ohnehin nicht machen wollen.


    RS III Combi Folierungsideen: Link

  • Ah das hört sich doch gut an. Bei mir läuft es über die Santander Bank, werde ich dort einfach mal Nachfragen sobald mein Auto fertig ist... besten Dank

  • Das hatte ich oben vergessen. Bei einer anderen Bank sollte man natürlich in Erfahrung bringen, ob das ebenfalls so Problemlos geht.


    RS III Combi Folierungsideen: Link

  • Mir wurde das einmal ganz einfach erklärt.
    Wenn etwas, was im Brief (Zulassungsbescheinigung 2) steht und verändert wird, muss es natürlich bei bei Zulassungsstelle geändert werden.
    Anbauteile, Radsatz, Fahrwerk also nicht.
    Hubraum, Leistung schon.

  • §21 Abnahme vs Zulassung Feld 17


    Bei der ersten Eintragung muss aus dem K ein A gemacht werden. Dieses Feld ist in beiden Zulassungteilen vorhanden. Deshalb wird bei der erstmaligen Eintragung der Brief benötigt. Selbst wenn im Brief selbst nichts eingetragen werden muss. Falls das die Zulassungstelle anders macht, ist das ggf. erstmal ein Vorteil, aber richtig ist es nicht.


    RS III Combi Folierungsideen: Link

  • Ich finanziere zwar einen "Gebrauchsten" RS (40.000km bei kauf). Aber habe auch schon Umbauten wie Fahrwerk, Downpipe und AGA gemacht. Ich habe einfach per Email eine Anfrage an Skoda gestellt ob ich die jeweiligen Umbauten vornehmen darf trotz der Finanzierung. Die haben mir dann auf dem Postweg schwarz auf weiß bestätigt das ich die Umbauten machen darf und sogar meine Anfrage wegen eines Chiptunings abgesegnet.

  • Am besten machst alle Umbauten noch Innerhalb der Auslieferung beim Händler, weil dann der Brief noch vor Ort ist.So spart man sich das hin und her geschicke. Dafür fallen sonst auch noch Gebühren an.

  • Ich finanziere zwar einen "Gebrauchsten" RS (40.000km bei kauf). Aber habe auch schon Umbauten wie Fahrwerk, Downpipe und AGA gemacht. Ich habe einfach per Email eine Anfrage an Skoda gestellt ob ich die jeweiligen Umbauten vornehmen darf trotz der Finanzierung. Die haben mir dann auf dem Postweg schwarz auf weiß bestätigt das ich die Umbauten machen darf und sogar meine Anfrage wegen eines Chiptunings abgesegnet.


    Was hast du dir bezüglich Chiptuning bestätigten lassen