Soweit ich weiß muss bei einer §21 Abnahme ja umgehend die Eintragung im Fahrzeugschein durch die Zulassungstelle erfolgen.
Ich habe gelesen, dass das Feld 17 in der Zulassung Teil 1 UND Teil 2 folgende Werte haben kann:
K= Fahrzeug aufgrund einer EG-Typengenehmigung bzw. ABE zugelassen, Daten sind konform.
A= Fahrzeug aufgrund einer EG-Typengenehmigung bzw. ABE zugelassen, Daten sind nicht konform.
E= Fahrzeug aufgrund eines Gutachtens des amtlich anerkannten Sachverständigen zugelassen
Z = Fahrzeug aufgrund einer Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem anderen Mitgliedstaat zugelassen, wenn technische Fahrzeugbeschreibung unvollständig
In meiner Zulassung steht ein K. Wenn ich jetzt eine §21 Abnahme durchführen lasse, dann muss das K in ein A geändert werden. Da diese Feld auch in der Zulassung Teil 2 steht, muss auch diese einmalig angepasst werden.
Meine Frage nun, hat hier schonmal jemand Probleme mit der Skoda Bank gehabt, um diese Änderung in Teil 2 vorzunehmen? Und weiß einer wie das Ganze dann abläuft? Lasse ich mir den Brief vorher zusenden oder darf ich dann Streng genommen 1-2 Wochen kein Auto fahren, wenn Skoda diese direkt an die entsprechende Zulassungstelle schickt, sobald ich die Eintragung vornehmen will?
PS: Ihr dürft auch gern darüber philosophieren, wie das bei einem Leasingvertrag aussieht.
PPS: Falls das schonmal irgendwo an einer wiederfindbaren Stelle besprochen wurde, möge ich verschoben werden.