Ich eröffne diesen Thread um allgemeine Dinge bezüglich Recht und Gesetz zu klären. Meiner Meinung nach gibt es diese beiden Begrifflichkeiten nicht. Denn wer definiert was "Recht und Gesetz" ist und wenn es sowas gibt, wie kann es dann sein, dass man als Betroffener hierdurch keinen Schutz erfährt?
Beispiele aus meinem Bereich:
1. Verkehrsunfall mit einem rumänischen LKW Anfang 2017. Während mein RS mit 17.000 Euro da stand, hatte ich den Ärger, die Rennerei und konnte das ganze Vorfinanzieren und warte heute (über 2 Jahre später) noch auf die vollständige Regulierung. Der Verursacher ist übrigens ohne Folgen davon gekommen, obwohl er auch die deutsche STVO mißachtet und über eine durchgezogene Fahrbahnbegrenzung gefahren ist und dies sogar gegenüber der Polizei mit Vorsatz zugegegben hat.
2. Wir haben in 2015 einen Neubau in einem Neubaugebiet am Ortsrand eines kleinen Ortes errichtet. Ein Jahr später baute ein Nachbar gegenüber und positionierte den Außenteil seiner Heizungsanlage - Luft-Wasser-Wärmepumpe - also ein Splitgerät, direkt vor unserem Schlafzimmerfenster. Sämtliche Vorgaben des Herstellers wurden hier ignoriert und auch der anfängliche Versuch unsererseits dieses Problem im direkten Kontakt zu lösen, scheiterte. Mittlerweile sind wir seit 2 Jahren in einem (unnötigen) Rechtsstreit. Ein Gutachten wurde vor über einem Jahr durch einen einbestellten Sachverständigen gefertigt und wird ignoriert, obwohl es die Überschreitung von 40 Jahre alten Grenzwerten gerade zur Nachtzeit bestätigt. Die Nachbarn verstricken sich in Lügen, die unbeachtet bleiben. Von rechtlicher Seite gibt es hier keinerleifür diese Fälle passende Regulierungen, so dass sich eben auch über 40 Jahre alte Vorschriften gestützt wird. Nebenbei wurde von offizieller Seite (Umweltamt) bereits diverse Untersuchungen und Leitfäden entwickelt, die dieses Thema sachlich klären würden, bleiben aber vollständig unbeachtet.
3. Seit einer Woche hat dieser besagt Nachbar aus Punkt 2 eine Überwachungskamera installiert, welche mit einem Weitwinkelobjektiv von 140° sowie einer Tonanlage ausgestattet ist. Diese ist nicht auf sein Grundstück, sondern auf den angrenzenden öffentlichen Zufahrtsweg zu weiteren Nachbarn und unserGrundstück gerichtet. Laut Polizei ist dies kein Straftatbestand, also völlig unbedenklich.
Diese 3 Punkte sind persönliche Erfahrungen in den letzten drei Jahren, danebene gibt es aber auch weitere Fälle, die an den Begriffen "Recht und Gesetz" zweifeln lassen.
Fall 1: Pforzheimer Polizei-Intrige: Harry Wörz – Wikipedia
Fall 2: Straftatvereitelung in Bayern: Gustl Mollath – Wikipedia
Fall 3: Überlastete Justiz - das Problem der Betroffenen? Justiz in Not - So überlastet sind deutsche Gerichte | MDR.DE
Diese Fälle zeigen mir deutlich, dass hier meist die Opfer die Problematik anderer ausbaden dürfen. Durch die drei persönlichen Fälle meinerseits habe ich auch kein Verständnis mehr für die Überlastung der Justiz, die sich das oft selbst zum Problem macht. Meist sind die Umstände klar genug, dennoch kommt es zu ellenlangen Schriftverkehren zwischen den Parteien, die in Wiederholungen enden.
Ich bin mir sicher, dass es hier im Forum noch genug weitere Beispiele gibt.