Beiträge von Pushy

    Wenn Du hier im Forum suchst und ensprechend auch in den Bereichen schaust, kannst Du da schon einige Kombinationen finden.


    Nur als ein Beispiel mit der Suche nach Bremse:


    Bremse vorne


    Ich persönlich habe bei 80.000 KM komplett gewecshelt, auch wenn gerade vorne noch gut war und bin komplett auf Bosch gegangen (Beläge und Scheiben). Für meine Fahrverhältnisse ok.

    Ja schon klar. Ist der Preis zuzüglich Mehrwertsteuer, also steht der als Position und unten dann noch die gesamte Mehrwertsteuer draufgerechnet? Dann wäre der Preis analog dem von mir genannten, da dieser Netto ist (also zuzüglich Steuer).


    Ich meinte nicht den Arbeitspreis ;)

    Ich bin mal auf die Größe und Form des Kofferraums des angekündigten Plug in Hybrids gespannt.


    Zitat

    Ebenfalls fix eingeplant ist ein Plug-in-Hybrid. Die Kombination aus 1,5-Liter-Benziner (150 PS) und E-Maschine (75 kW)
    stellt eine rechnerische Systemleistung von 252 PS und 590 Nm in Aussicht. Falls sich Skoda zu einem Octavia mit E-Antrieb durchringen
    sollte, würde der Modulare Elektrobaukasten (MEB) des VW I.D. Pate stehen.

    Quelle: AutoBild


    Laut dem Bericht von AMS für den Passat GTE sitzt die Batterie unterhalb der Rücksitzbank und vor der Hinterachse. Dadurch gibt es aber keine Einschränkungen im Innenraum. Das Kofferraumvolumen verringert sich aber wohl durch den Elektromotor unterhalb des Ladebodens an der Hinterachse:


    Zitat

    Zitat

    So müssen die Batterien, die den Elektromotor speisen, irgendwo untergebracht werden. Beim Golf schrumpft deshalb der Kofferraum von 380 auf 272 Liter. Beim Passat fällt erstmal nichts derartiges auf, denn der Kofferraum schrumpft nur unter dem Ladeboden. In Summe verliert der VW Passat GTE aber noch mehr Volumen als der Golf: Statt der 650 Liter des normalen Passat Variant verfügt der GTE über 483 Liter Ladevolumen. Den Platz braucht die 125 Kilo schweren Hochvoltbatterie, die im Fahrzeugboden vor der Hinterachse verstaut ist. Auch die maximale Zuladung des VW Passat GTE schrumpft auf 515 Kilogramm. Beim Standardmodell sind es je nach Motorisierung bis zu 660 Kilo. Das war’s dann aber auch mit Einschränkungen. Insgesamt integriert sich der E-Antrieb unauffällig in den 1,7-Tonnen-Variant.


    Quelle: VW Passat GTE Fahrbericht: Plug-In-Hybrid für Pendler - auto motor und sport


    Ich bin auf jeden Fall gespannt, wie dann die RS-Motorisierung aussehen wird.

    Was hat das jetzt noch mit dem Thema zu tun?
    Hier geht es um die nächste Generation des Octavia, welche Ende des Jahre kommt.


    Wenn einem Leistung wichtig ist frage ich mich, was die Person hier macht? Das gibt es doch genug Auswahl, nur such ich dann keinen Skoda oder Seat.


    Interessanteste Frage hier ist doch das Design und welche Unterschiede die neue Generation zu den bisherigen haben wird. Nur nicht um den Vergleich mit Seat und Co.

    Baujahr: 2014
    Modelljahr: 2015
    EZ: 07/2014
    Aktueller KM-Stand: 98800KM


    Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit ging für max. 1 Sekunde die rote Anzeige im Kombiinstrument zusammen mit dem Warnton. Nachdem ich kurz die hier erwähnte Meldung gelesen hatte bemerkte ich auch schon, dass die Kühlmitteltemperaturanzeige gerade wieder von fast 130° auf 90° gefallen ist. Das ist alles in einem sehr kurzem Zeitraum passiert (Schätzungsweise keine 10 Sekunden) und seitem nicht wieder aufgetreten. Vorhin mal den Ausgleichsbehälter nach Abstellen des Motros kontrolliert. Normalerweise liegt der Flüssigkeitsstand eher bei Minimum, vorhin war er noch etwas über Maximum.


    Zur Info: Die besagte TPI hat die Nummer: 2039483 mit letztem Stand 11 und Freigabedatum 29.11.2018


    Die Kühlmittelpumpe hat ursprünglich die Ersatzteilnummer 04L 121 011 E - als Austauschteil 04L 121 011 EX (hier oft als Ersatz zu lesen, ist aber die gleiche Pumpe nur als Tauschteil.
    Die aktuelle Nummer ist 04L 121 011 L - das Austauschteil 04L 121 011 LX ist mittlerweile genauso in die "L"-Spezifikation ersetzt, wie die beiden Vorgängerspezifikationen E bzw. EX.


    Interessant ist hierbei, dass der Preis für die aktuelle L-Spezifikation deutlich niedriger ist (124,50€), im Vergleich zu E-Spezifikation. Daher gibt es die wohl auch nicht mehr als Tauschteil.


    Weitere Infos aus der TPI (Auszugsweise):


    Zitat

    Ursache ist ein verformter Dichtring der Kühlmittelpumpenwelle, der die Bewegung des Regelschiebermechanismus blockiert.


    Die aktuelle Kühlmittelpumpe (optimierte Version mit der L-Spezifikation) kommt vom Hersteller GPM und wir seit der KW 02/2018 serienmäßig verbaut.


    Ich werde nun mal den Fehlerspeicher auslesen und das beobachten. Bei erneutem Auftreten, kommt der Wagen in die Werkstatt nach Klärung der Kostenübernahme.

    Auf wen beziehst du dich @lala ?


    Wird heute kein Plastikmüll für die Komponenten des Ölsystems produziert? Ich denke da an die Ölgebinde oder den in einer Plastiktüte eingeschweißten Dichtring eines Filtereinsatzes...


    Da der Artikel nicht sehr lang ist, sind natürlich viele Sachen auch nicht geklärt. Aber ein System, welches alles beinhaltet und zentral recycelt wird, ist sicherlich fortschrittlicher als die heutigen Einzelkomponenten. Wenn noch sicherstellt ist, dass eine Ölreserve mit enthalten ist, macht das auch ein Nachfüllen überflüssig und somit nochmal ein Olgebinde.


    Übrigens: 10 mal wiederverwenden heisst bei heutigen Intervallen eine Lebensdauer von 300.000 km, was einem Autoleben entspricht. Man kann ja gerne mal ausrechnen was in der Zeit an heutigem Müll produziert wird.

    Wer sagt denn überhaupt das die Teile in der Werkstatt aufbereitet werden?


    Für mich ist das eher eine Einheit als Ersatzteil. Wenn da noch eine Altteilsteuer drauf ist, hats doch alles was es braucht.

    Bei den Papieren geht es hautsächlich um die Fahrgestellnummer bzw. eindeutigen Identifizierungsmerkmale. Diese werden in eine Art Zulassungsbescheinigung zur Identifizierung des Fahrzeugs eingetragen, für die das Kurzzeitkennzeichen gültig ist und entsprechend mitgeführt werden muss. TÜV-Nachweis wird nur bei Fahrzeugen älter = 3 Jahre benötigt um die Verkehrstauglichkeit nachzuweisen. Die Grundabsicherung ist die eVB der Versicherungsgesellschaft. Wenn das Fahrzeug anschließend dort auch versichert wird, kann man meistens den vorläufigen Schutz in Form der eVB schon so bekommen ohne besondere Anrechnung.


    › Inspektion ~54,- EUR

    Normaler Preis bzw. eher guter Preis

    › Zündkerzen ~120 EUR

    Passt, wenn es inkl. Teile ist, wovon ich ausgehe

    › Erweiterter Inspektionsumfang (???) ~54 EUR

    Erweiterterter Umfang sind zusätzliche Prüfungen, die bei jedem 2. Service anstehen. Passt preislich.

    › Getriebeöl ersetzen ~351 EUR

    Ist hier die VAQ gemeint?

    › DSG Getriebeöl ersetzen ~241 EUR

    Auch ok, wenn schon inkl. Öl

    › AHK reinigen ~10 EUR

    Dürfte ja nicht ins Gewicht fallen

    › Klimaservice ~99 EUR

    Wie schon geschrieben optional. Preislich ok, wenn Verbrauchsmaterial inkl. wie das Kühlmittel.

    Entscheidend ist aber nicht die Versicherung, sondern die Zulassungsstelle. Die Versicherung gibt lediglich die vorläufige Deckungszusage in Form der eVB.

    Saisonkennzeichen bekommen, das nur 1 Woche Gültig war.


    Kleiner tip. So ein Kennzeichen gibt es in Deutschland nicht. Saisonkennzeichen sind immer Monat und Jahr. Was hier gemeint ist, ist das Kurzzeitkennzeichen (nicht zu verwechseln mit einen Ausfuhrkennzeichen).
    Dieses ist fünf Tage ab Ausstellung gültig und hat einen gelben Rand mit dem Ablaufdatum.

    Wenn es die gutgläubigen Bürger nicht geben würde, hätten es die Machthaber auch nicht so einfach.


    Ansonsten nenne mir doch mal bitte Belege inwiefern andere europäische Länder aktuell mit dem Thema Feinstaub kämpfen.
    Und das Thema betrifft bei weitem nicht nur die deutschen Hersteller. Das wird dir so suggeriert um die Katastrophe zu erschaffen, welche dreckigen, korrupten Hersteller das doch sind. Komisch nur, daß Ende 2015 ein französischer Autobauer nochmal um das zweieinhalbfache schlimmer war.


    Aber lassen wir die politischen Diskussionen hier. Das war nicht Sinn des Threads.

    OT

    Der Diesel-"Skandal" hat nun auch etwas Gutes. Wer hätte davor gedacht, dass eine größere Menge der Mitmenschen in absehbarer Zeit über alternative Antriebe diskutiert?


    Wäre das böse zu behaupten, dass das das Ziel des ganzen mediengehypten "Skandals" ist :whistling:


    Solange Politik und Industrie Hand in Hand arbeiten, wird der brave Bürger gemolken...

    @badworseme
    Das was Du da vergleichst sind die aktuellen Bedingungen, aber nicht das Szenario, welches Du mit Deinem ersten Beitrag hier ins Leben gerufen hast.


    Zitat

    Auf Autobahnen ist inzwischen eh zu viel los. Spaß macht das Auto Fahren auch da schon lange nicht mehr. Spaß macht fahren in Kurven und die hat man auf Landstraßen oder Rennstrecken.


    Dann kann man die Autobahnen ja gleich abschaffen ;)


    Zitat

    Der Unterschied zur Bahn ist tatsächlich gewaltig: du steigst hier in dein Fahrzeug ein, fährst selbst auf die Autobahn, lehnst dich zurück und lässt das Auto machen, fährst von der Autobahn zu deinem Zielort und bist ohne umsteigen, ohne Gepäck umladen und tiefenentspannt von deinem Zuhause direkt an deinen Zielort gefahren. Das funktioniert mit der Bahn nur dann, wenn du direkt am Fernbahnhof wohnst und dein Ziel direkt am Fernbahnhof ist. Und es zufällig zwischen diesen beiden Bahnhöfen eine Direktverbindung gibt. Der Komfortverlust der Bahn ist durch umsteigen, Verspätungen und die anstrengenden Strecken zum und von Bahnhof erheblich.


    Das setzt zum einen autonomes Fahren voraus, zum anderen, dass auf den überwiegenden Straßenabschnitten Deine besagten Oberleitungen laufen. 1. Immenser infrastruktureller Aufwand, 2. richtig schön aus optischer Sicht.


    Was die Leistungsverluste betrifft, ist das alles Theorie.


    Zitat

    Da brauchst du viele Kraftwerke quer im Land verteilt


    Zur Zeit will man ja von den Kernkraftwerken weg, Du schreibst man braucht halt mehr.


    Grundsätzlich habe ich nichts gegen Elektromobilität, nur ist der Großteil der Leute da noch etwas auf dem Holzweg. Man muss eben bei Alternativen auch schonmal an die möglichen Nebenwirkungen denken. Das betrifft vorallem auch die Quantität. die Infrastruktur für 100 Fahrzeuge ist sicherlich noch händelbar. bei 8 Millionen Fahrzeugen oder mehr, sieht das sicher schon anders aus.


    @chris193 Ich stimme Dir zu. Von heute auf morgen wird man nicht mal eben etwas ohne weitere Konsequenzen umstellen können. In der Umfrage will ich auch nur mal ein allgemeines Meinungsbild erzeugen, wo man sich für die aktuell diskutierten Varianten mal Gedanken über Vor- und Nachteile macht.

    Da frag ich mich ehrlich gesagt nur, was dann noch nen Unterschied zur Bahn macht, wenn man auf vorgegeben Strecken fahren soll. Da kann ich gleich ne Zugstrecke installieren.
    Zudem kommt es bei der zentralen Stromerzeugung sicher auch zu Verlusten bis der beim Verbraucher ist. Daher weiß ich nicht, ob das tatsächlich effizienter wäre.

    Wie meinst Du? Die Direktversorgung per Oberleitung wird derzeit in drei Bundesländern für LKW getestet. Das erste Teilstück ist gerade auf der A5 zwischen Langen und Darmstadt in Betrieb gegangen. Für Autos möchte ich sowas nicht. Da kann ich ja gleich Straßenbahn fahren :D


    Ich persönlich hoffe, dass der Scala RS wie angekündigt und im VisionRS vorgestellt mit dem 1.5 TSI Hybrid kommt. Denn um ehrlich zu sein, nervt mich an dem Start-Stopp-System im aktuellen O3 RS am meisten die Gedenkpause, wenn man an der Ampel doch etwas plötzlicher Anfahren will. Den Vorteil sehe ich darin, dass im langsameren Betrieb (z.B. Stadtverkehr / Stau) rein elektrisch gefahren werden kann (keine große Reichweite nötig und sofort die volle Leistung des Elektroantriebs zur Verfügung).
    Wenn es dann auf die Landstraße oder Autobahn geht bzw. größere Reichweiten am Stück (Urlaubsfahrt etc.) sehe ich nach wie vor den Verbrenner am effektivsten. Dieser kann dann zusätzlich auch noch den Akku des Elektroantriebs wieder laden. Durch die Kombination beider Systeme, dürfte der Gesamtverbrauch auch gering ausfallen. Das für mich entscheidende dabei ist, dass der benötigte Strom nicht noch extern erzeugt werden muss, sondern während man eh unterwegs ist, produziert wird.

    Hallo zusammen,


    seit einiger Zeit wird ja bezüglich der zukunftsweisenden Antriebsart diskutiert. Gerade auch durch die Feinstaub- und Dieseldiskussionen wird versucht den Verbraucher in die gewünschte Richtung zu lenken bzw. ein allgemeins Umdenken zu erreichen.


    Daher mal hier ein Stimmungsbarometer des Forums, welche Antriebsart (in dem Falle der krafterzeugenden und nicht der übertragenden) Ihr Euch in der Zukunft vorstellen könnt.


    Ich habe die folgenden Auswahlmöglichkeiten in die Umfrage gepackt. Die kurzen Erläuterungen sollen Eure Meinung nicht beeinflussen, sondern nur klar machen, was mit den verschiedenen Möglichkeiten gemeint ist:


    - Ottomotorisierung (Benziner): Was bisher gut war, ist auch in Zukunft gut und jeder weiß doch, dass die Kraft dem Benziner gilt.
    - Selbstzünder (Diesel): Die Diskussionen über den Diesel und dessen Sauberkeit lassen Euch kalt. Es hat sich ja da schon einiges getan (Partikelfilter, Direkteinspritung, zusätzliche katalytische Möglichkeiten à la Harnstoffeinspritung)
    - Wasserstoffantrieb: Warum noch lange die Erdressourcen schröpfen, wenn doch die Lösung so einfach ist und hinten Wasser als Endprodukt entsteht?
    - Elektroantrieb: Natürlich gehört die Zukunft dem Elektroantrieb. Null Emissionen, Fahrspass ab der ersten Umdrehung und Steckdosen sind auch vorhanden. Reichweite? Wird sich sicherlich noch entwickeln.
    - Hybrid-Antrieb mit Kombination aus Verbrenner (Benzin oder Diesel) und Elektro): Fahrspaß ab der ersten Umdrehung in Kombination mit ausreichender Reichweite und Leistung auch auf größere Distanzen. Altbewährtes mit den heutigen Entwicklungen gepaart.


    Was ich nicht aufgeführt habe sind die Zwischenlösungen à la Micro- oder Mildhybride, da die für mich kein Alleinstellungsmerkmal haben. Nur weil z.B. ein Benziner oder Diesel mit einer Start-Stopp-Funktion ausgerüstet ist, die den Motor beim Halt abschaltet und wieder automatisch startet, ist es nach-wie-vor ein Benziner bzw. Diesel.


    Auf gehts.

    Trotzdem
    ist es auch ein Verschleißteil.


    Kannst Du bitte erklären, was an einer Zündspule ein Verschleißteil ist? Während bei der Zündkerze durch den Funken sowohl Mittel- als auch Masseelektrode sich abnutzen (also Verschleißteil) gibt es bei der Zündspule kein Bauteil, was derartige Eigenschaften beinhaltet.
    Daher wird eine Zündspule dann gewechselt, wenn ein Fehler, bzw. eine Beschädigung vorliegt. So z.B. beim Bruch des Zündkerzensteckers, Fehler/Ausfall der Elektronikeinheit.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass NGK den Tausch nach 100.000 KM vorschreibt bzw. hier eine entsprechende Empfehlung gibt. Wenn ja, bitte mit Einzelnachweis. Das würde mich dann schon interessieren.


    Zitat

    Mir gefallen sie besser als die Originalen. Ob sie aber auch so gut sind wie die Ersten wird sich noch zeigen. Denke aber mal da Kerzen und Spulen von NGK sind , passt das bestimmt gut zusammen.


    Mich würde mal interessieren, was Dir da besser gefällt? Die Originalen sind von BERU. Mir wäre jetzt nicht bewusst, dass die NGK hier einen Unterschied im AM aufweisen.


    @wommas War schon spät bei Dir ;)

    Der Service mit dem DSG Öl wäre bei 60.000 km dran gewesen. Daher wundert es mich schon, dass bei 65.000 noch 15.000 km angezeigt werden. Ist bei 50.000 km was gemacht worden bzw vor 260 Tagen?

    @theigl
    Danke für die Info. Ich habe in der Zwischenzeit mich tatsächlich auch schon an den Datenschutzbeauftragten des Landes gewandt (bieten extra einen Online-Service) an. Mal schauen was sich da weiter tut. Zumindest hat der Nachbar die Kamera nun nicht mehr direkt an der Garagenwand, sondern mit einem handelsüblichen Winkel befestigt. Nun zeigt sie zwar nicht mehr direkt auf unser Grundstück, jedoch muss man durch den Erfassungswinkel von 140° und der Audio-Gegensprechanlage weiter davon ausgehen, dass hier die 80cm Abstand zum öffentlichen Bereich etwas wenig sind. Ein Hinweisschild fehlt vollkommen. Soweit ich das auch in Erfahrung gebracht habe sind die §§ 201 und 201a StGB hier anwendbar.


    @Daniel B. Wenn Du Dich auf das Splitgerät beziehst (da habe ich ja den Hinweis mit den hunderten Seiten Schriftverkehr gegeben). Da sind wir eben schon auf dem Klageweg, da unsere Nachbarn sich auf kein persönliches Gespräch eingelassen haben. Das lustige oder traurige daran (wie man es sieht): Trotz der Feststellung durch einen hinzugezogegenen Sachverständigen hat ergeben, dass die zulässigen Grenzwerte in der Nacht überschritten sind. Dennoch wurde im 1. Urteil auf unseren Klageantrag abgezielt (über 1 1/2 Jahre später), da dieser laut Meinung der Streithelfering zu weit gefasst sei. Wir haben auf Unterlassung des Betriebs an der jetzigen Stelle geklagt. Der Richter hatte das zum Anlass genommen die Klage abzuweisen. Nun sind wir in der Berufung und aktuell ist der Klageantrag wieder mal kein Thema mehr. Zudem bringen die Beklagten nachweisbare, augenscheinliche Widersprüche. So behaupteten Sie z.B., dass nach der Messung vor einem Jahr ein Silent-Modus durch den Techniker vor Ort aktiviert wurde, was die Überschreitung zur Nachtzeit dann wieder relativieren würde. Nun haben sie eine E-Mail dieses Technikers als Beweismittel eingebracht, in der dieser zum Ausdruck bringt, dass er die Anlage so verlassen hätte wie vorgefunden (also kein Silent-Mode aktiviert). Das ist nicht das einzige Beispiel für die Widersprüchlichkeiten.


    Das es mal zu missverständnissen oder fehlerhaften Verhalten kommen kann ist außer Frage, aber angesichts der Fälle aus den vergangenen Monaten frag ich mich nun schon langsam, ob man heute noch Vorschriften und Gesetze braucht, wenn diese komplett ignoriert werden. Dann soll doch jeder machen was er will und gut ist.

    In dem Podcast sind aber auch viele Spekulationen. Das ist immer etwas problematische, da es keine deutliche Richtung aufzeigt und Raum für Zweifler lässt.
    Gerade wenn Personen als "Mr. X" dargestellt werden (also ohne Nennung des richtigen Namens) frage ich mich da doch, was soll das Ganze? Entweder ich rede drüber oder ich lasse es...


    Grundsätzlich finde ich es ja gut, wenn auch mal Tabu-Themen zur Sprache kommen, nur sollte man die nicht weiter anonymisieren, herumspektakulieren, oder nur in einem kleinen Kreis diskutieren.


    In den von mir erwähnten Fällen ist die Faktenlage deutlich und auch für Jedermann belegbar.

    Ich eröffne diesen Thread um allgemeine Dinge bezüglich Recht und Gesetz zu klären. Meiner Meinung nach gibt es diese beiden Begrifflichkeiten nicht. Denn wer definiert was "Recht und Gesetz" ist und wenn es sowas gibt, wie kann es dann sein, dass man als Betroffener hierdurch keinen Schutz erfährt?


    Beispiele aus meinem Bereich:


    1. Verkehrsunfall mit einem rumänischen LKW Anfang 2017. Während mein RS mit 17.000 Euro da stand, hatte ich den Ärger, die Rennerei und konnte das ganze Vorfinanzieren und warte heute (über 2 Jahre später) noch auf die vollständige Regulierung. Der Verursacher ist übrigens ohne Folgen davon gekommen, obwohl er auch die deutsche STVO mißachtet und über eine durchgezogene Fahrbahnbegrenzung gefahren ist und dies sogar gegenüber der Polizei mit Vorsatz zugegegben hat.


    2. Wir haben in 2015 einen Neubau in einem Neubaugebiet am Ortsrand eines kleinen Ortes errichtet. Ein Jahr später baute ein Nachbar gegenüber und positionierte den Außenteil seiner Heizungsanlage - Luft-Wasser-Wärmepumpe - also ein Splitgerät, direkt vor unserem Schlafzimmerfenster. Sämtliche Vorgaben des Herstellers wurden hier ignoriert und auch der anfängliche Versuch unsererseits dieses Problem im direkten Kontakt zu lösen, scheiterte. Mittlerweile sind wir seit 2 Jahren in einem (unnötigen) Rechtsstreit. Ein Gutachten wurde vor über einem Jahr durch einen einbestellten Sachverständigen gefertigt und wird ignoriert, obwohl es die Überschreitung von 40 Jahre alten Grenzwerten gerade zur Nachtzeit bestätigt. Die Nachbarn verstricken sich in Lügen, die unbeachtet bleiben. Von rechtlicher Seite gibt es hier keinerleifür diese Fälle passende Regulierungen, so dass sich eben auch über 40 Jahre alte Vorschriften gestützt wird. Nebenbei wurde von offizieller Seite (Umweltamt) bereits diverse Untersuchungen und Leitfäden entwickelt, die dieses Thema sachlich klären würden, bleiben aber vollständig unbeachtet.


    3. Seit einer Woche hat dieser besagt Nachbar aus Punkt 2 eine Überwachungskamera installiert, welche mit einem Weitwinkelobjektiv von 140° sowie einer Tonanlage ausgestattet ist. Diese ist nicht auf sein Grundstück, sondern auf den angrenzenden öffentlichen Zufahrtsweg zu weiteren Nachbarn und unserGrundstück gerichtet. Laut Polizei ist dies kein Straftatbestand, also völlig unbedenklich.


    Diese 3 Punkte sind persönliche Erfahrungen in den letzten drei Jahren, danebene gibt es aber auch weitere Fälle, die an den Begriffen "Recht und Gesetz" zweifeln lassen.


    Fall 1: Pforzheimer Polizei-Intrige: Harry Wörz – Wikipedia
    Fall 2: Straftatvereitelung in Bayern: Gustl Mollath – Wikipedia
    Fall 3: Überlastete Justiz - das Problem der Betroffenen? Justiz in Not - So überlastet sind deutsche Gerichte | MDR.DE


    Diese Fälle zeigen mir deutlich, dass hier meist die Opfer die Problematik anderer ausbaden dürfen. Durch die drei persönlichen Fälle meinerseits habe ich auch kein Verständnis mehr für die Überlastung der Justiz, die sich das oft selbst zum Problem macht. Meist sind die Umstände klar genug, dennoch kommt es zu ellenlangen Schriftverkehren zwischen den Parteien, die in Wiederholungen enden.


    Ich bin mir sicher, dass es hier im Forum noch genug weitere Beispiele gibt.

    Was meint ihr dazu? Passt das "unterm strich" so?


    Wieso liest Du nicht mal ein bisschen in dem Thread hier bzw. dem verlinkten? Mittlerweile sind genug Angebote / Rechnungen besprochen worden, um sich mit ein klein bisschen Mühe auch selbst ein Bild machen zu können?


    Verglichen mit #153 von @Juiced86 kannst Du ja ganz gut vergleichen, da dort auch AU/HU und Vorderachsöl gemacht wurden. Der Unterschied besteht hauptsächlich darin, das bei ihm aufgrund der Laufleistungkein DSG-Ölwechsel gemacht wurde, keine Zündkerzen und das Öl selbst angeliefert wurde. Das kann man aber noch in anderen Beiträgen vergleichen. Rein die Leistungen dieser beiden Angebote verglichen ergibt eine Differenz bei Dir von 50€ +MwSt mehr. Das teuerste ist halt meist das Öl. Von daher musst Du wissen was und wie Du es machen willst / kannst.

    Hi Chris,


    wir sind seit Mai 2017 im Rechtsstreit, nachdem wir vorher versucht hatten das Problem persönlich zu lösen und anschließend auch erstmal übers Bauamt und die untere Immissionsschutzbehörde gegangen sind.
    Leider hat das alles nichts geholfen. Liest man sich den bisherigen Schriftwechsel durch (und mittlerweile hat das Berufungsgericht immerhin auch einmal erkannt, dass die Akte über 400 Seiten umfasst), erkennt man deutliche Widersprüche der Beklagtenseite, was auch offentsichtlich benutzte Lügen sind.
    Wir haben dabei noch das Glück, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten bisher übernimmt.


    Auch wurde im April 2018 ein Gutachten angefertigt welches belegt, dass in der Nachtzeit zwischen 22.00 - 06.00 Uhr die Grenzwerte der 50 Jahre alten Verwaltungsvorschrift TA-Lärm überschritten werden. Aber auch die zusätzliche Aussage des Sachverständigen, dass ihn das Geräusch auch stören würde, wurde bisher ignoriert.
    Da die außen aufgestellten Einheiten in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei sind und obwohl die Heizungsanlage ohne die Einheit gar nicht laufen würde und damit eigentlich ein gebäudeähnlicher Teil sind, wird das alles ignoriert. Genauso wie eine von den Umweltministern in Auftrag gegebener Leitfaden, der keinerlei rechtliche Bindung hat, das Problem aber sehr gut zusammenfasst und in den meisten Fällen auch sehr einfach lösen könnte.


    So kann man als Betroffener nur fünfstellige Beträge investieren und hoffen. Die lachenenden sind die Beklagten und Verursacher, die ihr Leben geniessen und auf den Schutz vom Staat bauen können.


    Was mögliche Maßnahmen betrifft, wurden Möglichkeiten wie Schallschutzfenster, Bepflanzungen, Hauben etc. bereits ausgeschlossen, da am aktuellen Standort gerade mal 1,90m Abstand zur angrenzenden Zufahrt sind und daher diese Möglichkeiten nicht iin betracht kommen.