Probleme durch Lärmbelästigung

  • Auf was meinst du das bezogen?


    Das ist ja ein Thema was hier nun in vielerlei Hinsicht zu verstehen ist?


    Lärm in der Wohnung, auf der Strasse oder bei der Arbeit?


    Lärm durch Tiere, Menschen oder Maschinen?


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  • Moin Pushy, das Problem hatten wir vor wenigen Jahren noch durch den Sohn der ehemaligen Nachbarin - laute Musik und Zocken über Anlage. Hat uns einige Nerven und Gespräche gekostet, auch der Vermieter wurde damals mit einbezogen.


    Das ging - wenn ich mich recht entsinne - knappe 2 Jahre so. Zum Glück nicht täglich, aber war oft sehr belastend.
    Ich war mehrfach kurz davor da unten mit dem Fuß voran durch die Tür zu gehen und Tabula Rasa zu machen, meine Frau hat mich in der Tat davon abhalten müssen.
    Es gab Konfrontationen im Treppenhaus mit dem Jüngling, der Mutter und nach einer Mietminderung unsererseits dauerte es nicht mehr sehr lange, bis sich das Problem in Wohlgefallen auflöste > die zogen aus. Nunmehr herrscht hier ein angenehmes, ausgewogenes Klima zwischen allen Nachbarn.

    Bestellt: KW16/2017 | Liefertermin: KW49/2017 | Übergabe: KW49/2017 / 08.12.2017

  • @chris193 Deine Schilderungen zeigen schon wie schnell man in so einem Problem landen kann und wie es einen auch verändert. Bei Euch hat sich das Problem ja dann doch noch relativ einfach gelöst.


    Meine Frage hier, ob wer noch von Lärmbelästigung im privaten Umfeld betroffen ist, ist auch wegen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die durch sowas kommen.


    Nach dem Bezug unserers Neubaus hat kurz danach ein weiterer Nachbar seinen Neubau errichtet und uns den außen aufgestellten Teil seiner Luft-Wasser-Wärmepumpe (sogenanntes Splitgerät, da der laute Teil der Heizungsanlage von der Steuerung und des Warmwasserspeichers im Außenbereich getrennt aufgestellt wird) direkt vors Schlafzimmerfenster gestellt. Das Problem bei der Sache ist, das Lüfter und Kompressor gewisse Geräuschanteile erzeugen, die durch einfache Schalldämmmaßnahmen nicht zu vermeiden sind. Somit sind wir seit drei Jahren kaum noch in der Lage in unserem Schlafzimmer zu schlafen und erste gesundheitliche Auswirkungen treten auch schon auf.


    Was man durch sowas sehr gut mitbekommt ist, wie sehr man vom Staat geschützt wird, nämlich in keinster Weise X(


    Für mich ist unser Fall zum einen kein Einzelfall wie sich mittlerweile herausgestellt hat und noch schlimmer, es kann eben jeden Treffen. Gespräche mit den Nachbarn sind nicht möglich, da diese auf ihr eigenes Wohl aus sind und daher sich keinerlei bewusst schuld sind. Nur als Beispiel: Als wir uns am Anfang vergeblich persönlich an sie gewandt haben und ihnen dann nochmal eine schriftliche Möglichkeit gegeben haben, bekamen wir die Rückmeldung, "wir könnten ja selbst zusehen wie wir wieder zu unserer gewohnten Nachtruhe finden".


    Leider nimmt der Egoismus in der Gesellschaft immer weiter zu...

  • Moin Pushy, erstmal mein Beileid zu deiner Situation. Sicher hast Du bereits danach via Google gesucht. Der Aufbau eben solcher Splitgeräte/Wärmepumpen im Außenbereich unterliegt ganz klaren Regularien. Abstand und Lautstärke sind hierbei genau definiert. Du könntest Lärmprotokolle erstellen lassen und dann eben auf dem rechtlichem Weg für Ruhe sorgen. Für solche Systeme gibt es Silencer und Entkoppler - aber eben das soll nicht Dein Problem sein. Klar, könntest Du auch anbieten Dich an der Lösung zu beteilige - jedoch nur wenn der Nachbar sich einsichtig zeigt und die Lärmprotokolle aufzeigen, dass zulässige Grenzwerte nicht überschritten werden.
    Ich wünsche Euch aber starke Nerven und eine zufriedenstellende Lösung!

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  • Hi Chris,


    wir sind seit Mai 2017 im Rechtsstreit, nachdem wir vorher versucht hatten das Problem persönlich zu lösen und anschließend auch erstmal übers Bauamt und die untere Immissionsschutzbehörde gegangen sind.
    Leider hat das alles nichts geholfen. Liest man sich den bisherigen Schriftwechsel durch (und mittlerweile hat das Berufungsgericht immerhin auch einmal erkannt, dass die Akte über 400 Seiten umfasst), erkennt man deutliche Widersprüche der Beklagtenseite, was auch offentsichtlich benutzte Lügen sind.
    Wir haben dabei noch das Glück, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten bisher übernimmt.


    Auch wurde im April 2018 ein Gutachten angefertigt welches belegt, dass in der Nachtzeit zwischen 22.00 - 06.00 Uhr die Grenzwerte der 50 Jahre alten Verwaltungsvorschrift TA-Lärm überschritten werden. Aber auch die zusätzliche Aussage des Sachverständigen, dass ihn das Geräusch auch stören würde, wurde bisher ignoriert.
    Da die außen aufgestellten Einheiten in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei sind und obwohl die Heizungsanlage ohne die Einheit gar nicht laufen würde und damit eigentlich ein gebäudeähnlicher Teil sind, wird das alles ignoriert. Genauso wie eine von den Umweltministern in Auftrag gegebener Leitfaden, der keinerlei rechtliche Bindung hat, das Problem aber sehr gut zusammenfasst und in den meisten Fällen auch sehr einfach lösen könnte.


    So kann man als Betroffener nur fünfstellige Beträge investieren und hoffen. Die lachenenden sind die Beklagten und Verursacher, die ihr Leben geniessen und auf den Schutz vom Staat bauen können.


    Was mögliche Maßnahmen betrifft, wurden Möglichkeiten wie Schallschutzfenster, Bepflanzungen, Hauben etc. bereits ausgeschlossen, da am aktuellen Standort gerade mal 1,90m Abstand zur angrenzenden Zufahrt sind und daher diese Möglichkeiten nicht iin betracht kommen.