Wie sollte das anders sein? Die Erhöhung ist ja kein Freifahrtschein für Krawallbüchsen.
Das Standgeräusch ist gesetzlich nicht limitiert, es dient ausschließlich der einfachen Überprüfung der Geräuschemission bei Verkehrskontrollen. Gesetzlich bindend ist das Fahrgeräusch.
Das Standgeräusch soll dazu dienen, das man bewerten kann, ob ein Fahrzeug überhaupt noch in der Lage ist, sein Fahrgeräusch einhalten zu können. Deshalb sagt der Gesetzgeber das es unwahrscheinlich ist, das ein Fahrzeug sein Fahrgeräusch noch einhält , dessen Standgeräusch 6 dB über dem Standgeräusch liegt, das bei der Messung des Fahrgeräusches dokumentiert wurde.
Somit wird dir kein Prüfer, der Seriös unterwegs ist, das Standgeräusch erhöhen, ohne vorher das Fahrgeräusch von genau deinem Fahrzeug gemessen zu haben.
Wenn man jetzt einfach das Standgeräusch um 20 dB erhöht, ohne das die AGA geändert wurde, kann man ja davon ausgehen das dein Fahrzeug illegal ist und die Gesetzlich festgelegten Maximalwerte des Fahrgeräusch nicht einhält.
Das würde übrigens auch relativ wenig bringen, wenn ein Polizist der Meinung ist, Deine Fahrzeug ist zu laut, kann er dich zur Nachprüfung schicken. Dabei wird dann das Fahrgeräusch gemessen!