Abgasaffäre EA189 Dieselgate & Dieselgipfel 2.8.17

  • Auch wenn es neunmal klug klingt, nur wenn du damals schon gesehen hast wie sie sich gefeiert haben bei den Abgastests, in der Werkstatt hat man doch gesehen dass das auch nur wieder Augenwischerei ist. Die letzten Verkehrsminister waren doch alle ein Reinfall...
    Tachomanipulierer kommt in den Knast wegen Betrug, VW macht das millionenfach und nichts, kaum einer geht auf die Straße, die Industrie wird geschützt, die Lobby ist zu stark usw. usw.

  • kaum einer geht auf die Straße


    Und die Kunden (also wir) kaufen weiter die schönen Autos dem VW Konzern.
    Warum sollte VW denn was machen?
    Kunden zurückgewinnen? Nicht nötig, ist ja keiner zur Konkurrenz abgewandert.

    Bisher: Combi TDI DSG, Rallye-Grün-Metallic, mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung
    EZ: 04/15
    Bisher: Combi RS245 DSG, "Grundiert / ohne Lack", mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung
    EZ: 04/18

    Aktuell: Combi RS iV First Edition, Velvet-Rot-Metallic, mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung

    EZ: 03/21

  • es gibt Neuigkeiten.
    Die sogenannte Musterfeststellungsklage ist eingeführt worden. Das ist jetzt quasi die europäische Version der Sammelklage.
    Es sind auch schon 2 angestrengt, für die man sich eintragen kann. Eine davon geht gegen VW wegen EA189…


    Es gibt in Sachen Musterfeststellungsklage ein paar Semi-Neuigkeiten.
    Musterklage gegen VW – Vergleichsverhandlungen sollen starten | Verbraucherzentrale.de
    Der "Verbraucherzentrale Bundesverband" hat gemeinsam mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage eingereicht (die ganze Musterfeststellungsklage wurde ja quasi wegen dem VW Abgasding eingeführt, insofern hatte das ja auch was gutes) und da war Mitte November der 2. Verhandlungstermin. Bei diesem Verhandlungstermin hat das Gericht den Anwälten der VAG nahegelegt, zügig Verhandlungen zu einem Vergleich aufzunehmen. Wenn sie dies nicht tun wird zeitnah ein 3. Verhandlungstermin angesetzt.
    Infos dazu, was genau gerade verhandelt wird geben beide Seiten bis zu einer Einigung nicht raus aber immerhin verhandeln sie überhaupt.


    Sollte bei der Musterfeststellungsklage ein Vergleich geschlossen werden, werden alle 432.000 eingetragenen "Kläger" mit dem Angebot angeschrieben. Wenn die sich nicht einigen können geht es halt wieder vor's Gericht und dort wird dann irgendwas festgelegt. Erklärtes Ziel des Gerichts ist es aber, eine möglichst zeitnahe Entschädigung der Verbraucher zu erreichen, daher auch der zeitliche Druck auf VW.

  • Und VW zeigt mal wieder sein wahres Gesicht.


    Jetzt, wo eine höchstrichterliche Entscheidung vom BGH droht (am 05.Mai soll dort entschieden werden, ob dem Kunden der volle Kaufpreis als Entschädigung zusteht) machen sie ein wesentlich billigeres Angebot an die Kunden. Aber sie machen das nicht als Vergleich sondern als direktes Angebot an die Kunden. Damit werden die Anwaltskosten von ADAC & Co umgangen. Interessanterweise hatte die Anwaltsfirma von VW dem Vergleich (inkl den Anwaltskosten) per Mail schon zugestimmt, kurz danach hat VW aber eine Pressemitteilung veröffentlicht, nach der die Verhandlungen gescheitert wären.

    Die Vorteile für VW sind umfangreich, vor allem sorgen sie aber dafür, dass Kunden ohne rechtlichen Beistand ein (möglicherweise) viel zu niedriges Angebot annehmen.

    Nachlesen kann man das

    https://www.google.com/amp/s/w…792-a48a-828d3059db04-amp

  • vorher tritt aber erst noch der EUGH am 19.3.2020 zusammen und trifft hier seine Entscheidung über die nutzungsentgelte und was darf der Hersteller und was nicht. Das wird viel besser als der BGH.

  • Nimmt hier irgendwer das Vergleichsangebot von VW an ?

    Beitrag wurde unter Anwendung der alten deutschen Rechtschreibung verfaßt und kann Spuren von Ironie enthalten. Aus gegebenem Anlaß möchte ich mitteilen, daß ich meinen RS TDI Combi in Luxemburg gekauft habe und wegen meiner sehr guten Erfahrungen den Autokauf im Ausland als bedenkenswerte Alternative empfehlen möchte.

  • Hab's mir noch nicht angesehen aber falls ich überhaupt eins kriege ja.

    Hab den Wagen inzwischen verkauft und den Verlust längst "abgeschrieben" (nur für mich persönlich jetzt), insofern bin ich einfach nur glücklich, dass überhaupt was kommt

  • Hab den Brief heut auch bekommen. Ich werde das Angebot annehmen. Hab aber leider keine Kopie des Fahrzeugbriefes mehr, der wird laut Schreiben aber benötigt.

    Hm mal schauen.

    VCP im PA, PAN, REG, DEG, EG Kreis und auch deutschlandweit via remote


    ACC / pACC Komplettumbauten, Allradumbau mit DQ250, DQ500, Nachrüstungen aller Art für die MQB , MLB Plattform,
    in Telegram zu finden unter Grubsche 8)
    Anfragen per Mail an: rg.coding.retrofit@gmail.com

  • Punkt 12 und 17 der beiliegenden FAQ.

    12. Ich habe das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2016 erworben, es aber zwischenzeitlich verkauft. Habe ich trotzdem Anspruch auf die Vergleichssumme?

    Der Verkauf des Fahrzeugs schließt ihre Teilnahme am Vergleich nicht in jedem Fall aus. Bitte loggen Sie sich mit Ihren persönlichen Nutzerdaten unter der Adresse http://www.mein-vw-vergleich.de auf dem Vergleichs-Portal von Volkswagen ein und prüfen Sie, ob Sie alle Kriterien für ein Vergleichsangebot erfüllen.


    17. Ich habe meine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) verloren bzw. finde sie nicht. Kann ich dennoch einen Vergleich abschließen?

    Ja. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das von Volkswagen eingerichtete Call Center unter der kostenlosen Rufnummer +49 5361-3790506.


    Sobald man sich einloggen kann mal sehen. Ich kann mich aktuell noch nicht einloggen


    PS: 12. verstehe ich so, dass halt derjenige, der zum Stichtag 01.01.2016 Besitzer des Fahrzeugs war Anspruchberechtigt ist. Alle anderen Vorbesitzer nicht. Deshalb diese stelzige Formulierung.

  • 12 verstehe ich auch so, naja ich logg mich mal ein und schau weiter.

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  • Ich hab mich inzwischen eingeloggt und aktiviert und die voraussichtliche Vergleichssumme sind knapp 2300€

    2009er O2 FL

    Allerdings hab ich das Auto inzwischen verkauft und den Brief daher nicht mehr, also muss ich da Montag wohl anrufen.

  • Zahlreiche Prozessfinanzierer raten von der Annahme des Vergleiches ab und bieten alternativ die Teilnahme an einer Sammelklage an. Neben der Übernahme der Prozesskosten bieten sie z.T. eine Vorabzahlung an, die knapp unter dem Angebot von VW liegt. Angeblich liegen die Chancen hier so gut, dass man nahezu 3/4 des Kaufpreises zurück bekommt. Davon kassieren die Finanzierer als Erfolgsprovision etwa 30 %. Bei einer Prozessniederlage sollen dagegen keine Kosten anfallen. Was meint Ihr dazu ?

    Beitrag wurde unter Anwendung der alten deutschen Rechtschreibung verfaßt und kann Spuren von Ironie enthalten. Aus gegebenem Anlaß möchte ich mitteilen, daß ich meinen RS TDI Combi in Luxemburg gekauft habe und wegen meiner sehr guten Erfahrungen den Autokauf im Ausland als bedenkenswerte Alternative empfehlen möchte.

  • Ich glaube die Chancen stehen lange nicht so gut, wie sie dir glauben machen wollen.


    Sammelklage gibt es so in Deutschland nicht, es gibt nur eine Musterfeststellungsklage. Bei dieser wird ein Beispielprozess geführt, in dem die grundsätzliche Schuldfrage geklärt wird. Anschließend muss dann jeder noch einzeln für sich klagen, und seinen individuellen Fall aushandeln. Man kann sich aber grundsätzlich auf das Ergebnis der Musterfeststellungsklage beziehen. Trotzdem müssen da Einzelne Verfahren geführt werden. Das Prozedere Sammelklage wie man es aus den USA kennt (Tausende betroffene werden in EINEM Gerichtsverfahren behandelt und das Ergebnis gilt für alle) gibt es bei uns nicht.

    Genau das mit der Musterfeststellungsklage haben der ADAC und die Verbraucherschutzzentrale getan und dabei kam dieser Vergleich raus. Vergleich bedeutet gegen eine Geldzahlung sieht man von dem Verfahren ab. Kein Mensch weiß, wie dieses Verfahren ausgegangen wäre. Dass es zu einem Vergleich kommt heißt, dass beide Seiten realistische Chancen sowohl auf einen Sieg als auch auf eine Niederlage gesehen haben. Wäre einer der beiden Teilnehmer sich seiner Sache 100% sicher würde dieser das bis zum Verfahren durchdrücken.

    So wie ich deinen Beitrag verstehe wollen die Anwaltskanzleien eine neue Musterfeststellungsklage anstrengen. Warum da jetzt ein besseres Ergebnis bei rauskommen sollte als bei der von ADAC und Verbraucherschutzzentrale ist mir schleierhaft. Aber für die Anwälte ist das sehr interessant weil die realistische Chancen auf einen eigenen Vergleich sehen. Im Falle des Vergleiches würden sie nämlich von VW bezahlt werden. Ob das Ergebnis für dich dann besser oder schlechter wäre ist der Kanzlei dabei egal. Hauptsache, Sie haben den Vergleich ausgehandelt / das Verfahren prozessiert und bekommen ihre Provision.


    Daher glaube ich die Anwälte, die das anbieten, haben vor allem ihre eigenen Interessen im Hinterkopf. Nicht so sehr deine. Und dafür versprechen sie dir natürlich das blaue vom Himmel. Ist ja nicht so, dass sie dir irgendwas garantieren würden.


    Für mich ist das tatsächlich uninteressant. Ich habe das Auto 2014 für 14.500€ gekauft und 2018 für 7.100€ verkauft, also 50% des Kaufpreises hatte ich schon wieder drin. Und das nach 4,5 Jahren Nutzung. Das ist ein mehr oder weniger normaler Wertverfall. Wenn ich jetzt tatsächlich die 2.300€ vom Vergleich bekommen sollte habe ich 9.300€ wieder drin. Das sind 65% des Kaufpreises. Davon abgesehen, dass ich 75% des Kaufpreises für unrealistisch halte geht es damit für mich um eine Steigerung von 1400€. Dafür nochmal Minimum 2 Jahre warten und die Ungewissheit, was überhaupt dabei raus kommt ist es mir nicht wert.


    Außerdem ist davon auszugehen, dass mit der bevorstehenden Weltwirschaftskrise die Rechtssprechung eher VW-freundlich wird. Auch wenn die Unabhängig sein sollen - kein Richter will sich auf die Kappe schreiben müssen, VW gekillt zu haben.

  • So, heute kam von VW die Mail mit der Annahme des Angebots für den Vergleich.

    Das ist ein etwas eigenartiger Prozess. VW schreibt dir aufgrund von harten Fakten (Modell und Baujahr) eine voraussichtliche Summe, daraufhin loggt man selbst sich in dem Portal ein und lädt die benötigten Dokumente etc hoch und macht ein Vergleichsangebot an VW. Die prüfen den Einzelfall dann nochmal und teilen einem mit, ob sie den Vergleich annehmen oder nicht.


    Allerdings steht auch drin, dass es bis zu 12 Wochen dauern kann, bis das Geld ausgezahlt wird.