Moin, ich hab mal ne Frage an die TÜV Experten. Meine neuen Felgen gibt es in 8x18 mit ET35 und ET42, beide haben eine ABE für den O3. Jetzt ist das problem, dass die ET42 hinten nicht so gut stehen und ich noch 5mm Spurplatten brauche, dann aber wieder zum TÜV muss und die Zentrierung teilweise verliere. Daher der Gedanke vorher ET42 und hinten ET35 zu fahren. Nur ist dann die ABE noch gültig oder gilt die nur bei 4 gleichen Felgen am Fahrzeug?
Muss wahrscheinlich zum TÜV damit, aber dachte eventuell hab ich ja Glück und jemand hat Erfahrungen damit. Danke

ABE für Felgen auch bei unterschiedlicher ET
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Der Tipp lautet: ABE und Gutachten lesen.
Ein guter Tipp
Ne mal im ernst.... Gutachten ausdrucken, lesen und damit eventuell mal zum TüV oder DEKRA fahren und die Jungs befragen
ob es so machbar ist - wie Du dir das vorstellst. -
Normaler Weise sollte das aber NICHT das Problem sein und locker Eintragbar sein. Verschiedene ET und Felgenbreiten sind ja heutzutage schon normal
Ggf. gilt dann die ABE nicht mehr, aber dann ist es per Anbauabnahme Eintragbar -
Sorry wenn ich nicht eindeutig war, denke auch, dass es locker Eintragbar ist, die Frage ist, ob ich es muss, da beide eine ABE haben. Möchte den Weg und die Kosten gern sparen. Aber werde mal hinfahren und nachfragen. Danke euch
In der ABE steht das übrigens nicht drin.
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das wird wohl auf ein §21 Gutachten hinauslaufen, ich habe noch keine ABE gesehen wo ETen gemischt werden dürfen, nur Reifengrößen an VA und HA unterschiedlich.
Andererseits ist es ja nichts anderes als machst du dir auf eine Achse Distanzscheiben drauf => sollte also kein Problem darstellen für den amtlich anerkannten Sachverständigen, gerade wenn du für beide Felgen ABEe hast und beide ETen für das Fahrzeug zulässig sind.
Über eine §19(3) Abnahme wird das aber nicht möglich sein.
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Ja mit beiden Gutachten hin. Aber von vorne nach hinten tauschen geht nur mit Spurplatten.
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Ja genau, aber Spurplatten muss ich dann schauen ob 10mm noch drunter gehen, weil ohne Zentrierung will ich nicht. Danke soweit erstmal. Unter den hinweisen steht folgendes in der ABE:
ZitatDer vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Also jetzt doch hinfahren oder nicht? Steht aber bei der normalen 225/40/18 Größe und auch bei 235/40/18
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Habe ähnliches vor wie du, was ist rausgekommen beim Tüv?
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Ich hab doch die gleiche ET genommen und werde mit Spurplatten arbeiten. Dann bin ich flexibler..
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Was war der Grund? Sparen der Einzelabnahme?
gruss
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Hauptsächlich die möglichkeit zum Tausch der Räder diagonal. Hatte früher sehr oft Sägezahn-Bildung und will deshalb wenigstens einmal im Jahr tauschen.
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Meine Wunschfelgen (8,5x19 ET45) gäbe es auch mit ET35. Diese würde ich gerne hinten montieren um keine Distanzscheiben zu benötigen. Im Gutachten steht nur die Reifengrösse 215/35/19 ET45. Ich habe aber beim TÜV nachgefragt, per Einzelabnahme (ca. EUR 80,-) kann ich auch 235er montieren, was mir viel lieber wäre, nicht nur optisch, sondern weil die Felgen dann auch ein bißchen besser geschützt sind.
Tachoangleichung lt. TÜV nicht nötig. Lt. Felgenrechner aber doch, Tachoabweichung -1,5%. 225er wären aber problemlos lt. Felgenrechner.
In Verbindung mit den 235er wird es dann zumindest optisch passen. Ich hoffe nur, daß die Freigängigkeit dann noch gegeben ist. Aussenkante + 2,9cm bei 225 und 235.
Was meinen die Experten ? ET35 hinten eintragbar wenn Freigängigkeit gegeben ?
VG
Tom -
Sollte locker passen. Zumindest sehe ich das so, nachdem ja einige schon 9x19 er 35 fahren