Und weil dieser Post 38 sowieso von mir kommt und ich auch hier weiter oben bereits geschrieben hab, dass ich Genaueres berichten werde, sobald mir die Bedingungen vorliegen, mach ich das noch schnell hier:
Die Bedingungen von neuer und alter Lifetime-Garantie liegen mir nun auch vom VVD vor und man bekommt jetzt wohl wirklich (annähernd - näheres unten!!!) die Leistungen der Herstellergarantie auch im Anschluss daran bis zu 3 Jahre durch die neue Lifetime-Garantie - das Ganze ist aber wirklich im Detail versteckt!
In der alten Lifetime-Garantie wurden unter Ziffer III. alle Garantieversicherungsausschlüsse definiert, bei denen von Beginn der Lifetime-Versicherung nach den zwei Jahren Herstellergarantie nicht geleistet wird. Bei der neuen Lifetime-Garantie sind diese fast(!!!) 1:1 in einer anderen Reihenfolge auch vorhanden, doch jetzt das große Aber: Bei Erstabschluss der Lifetime-Garantie (sprich dann eben die 1-jährige, 2-jährige oder 3-jährige Garantieverlängerung maximiert auf eine vorab festzulegende Laufleistung für die gewählte Dauer bis maximal 200.000 Kilometer) gibt es keinen(!!!) Ausschluss für unter Ziffer III. (2) a) - e) genannten Positionen und Bauteile:
a) Alle Rahmen- und Karrosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke, Federn und Stoßdämpfer, Luftfedern und Luftfederdämpfer, Glas, Scheinwerfergehäuse, Beleuchtung innen und außen, Lampen mit LED-Technik, Batterie;
b) Innen- und Außenverkleidung, Abdeckungen, Dämpfungen und Polsterungen;
c) Luft-, Öl- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und Klappergeräusche, Undichtigkeiten, Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gummiteile und Schläuche, Rohrleitungen;
d) Auspuffsystem mit Katalysator und Russpartikelfilter
e) werkseitig eingebautes bewegliches und Mobiliar, z.B. bei Individualeinbauten wie Camping-, Wohnmobil- und Businessausstattung
Das bedeutet bei der neuen Neuwagen-Anschlussgarantieversicherung also bei Erstabschluss (innerhalb der ersten 24 Monate ab Erwerb und Erstzulassung) eine Garantie auf das versicherte Kraftfahrzeug in Werkstoff und Werkarbeit inklusive(!!!) der oben aufgeführten Positionen - bei der alten Lifetime-Garantie waren das immer alles Ausschlüsse!
Unter'm Strich bedeutet das sogesehen dann schon eine richtige Verlängerung der Herstellergarantie, da Dinge wie Wartungs- und Verschleißteile, nicht vom Hersteller zugelassene Teile, Lack- und Korrosionsschäden, Kupplungsscheibe sowie Bremsbeläge, -trommel, -scheiben und -klötze, Felgen, Reifen, Auswuchten der Räder, Aufbauten und technische Anbauten bei Nutzfahrzeugen, nicht werkseitig eingebaute Teile aus den Bereichen Audio/Video/Telefon, bewegliches und unbewegliches Mobiliar, Datenträger für Navigationssysteme sowie Sicherungen, Glühlampen und Gasentladungslampen wohl (großteils) auch nicht von der 2-jährigen Herstellergarantie abgedeckt sind!
Auch nach dem versicherten Zeitraum bei Erstabschluss bleibt einer gewünschten Verlängerung bis auf die dann auch ausgeschlossenen oben aufgeführten Positionen in Ziffer III. (2) a) - e) der Garantieumfang sonst vollständig(!!!) erhalten - bei der alten Lifetime-Garantie wurde dann nur noch eine Baugruppen-Garantie geleistet! Bis 200.000 Kilometer und 10 Jahre Fahrzeugalter ist jetzt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR fällig - vorher musste man 40% der Materialkosten tragen, wenn überhaupt von der Baugruppen-Garantie abgedeckt...
Ich hoffe hiermit etwas Klarheit bei der neuen Lifetime-Garantie schaffen zu können! Die Beiträge sind zwar bei hoher versicherter Laufleitung nun höher, aber es ist wirklich mehr abgedeckt wie vorher!
Viele Grüße,
Ferris