Also nochmal langsam zum mitschreiben:
Für ALLE KFZ vor Baujahr 07/2000 darf Xenon nachgerüstet werden (Ebay hat mit E-Prüfzeichen - Zugelassen).
Laut KBA (Kraftfahrtbundesamt) ist es NICHT PFLICHT eine Scheinwerferreinigungsanlage nachzurüsten. Auch ist es KEINE PFLICHT einen Leuchtweitenregulierung nachzurüsten!!
Die Daylinescheinwerfer sind nur deshalb nicht für Xenon geeignet, weil der Hersteller die Standfestigkeit dafür nicht erprobt hat! Solang er dir nicht wegschmilzt, ist alles ok!!
Meine Freundin hatte auch Xenon verbaut - allerdings Bj. 03/2007 - deshalb hab ich 3 Punkte und 113,50 EUR strafe bekommen.
Dem Scheinwerfer fehlt nix!!
Mein bester Freund hat folgenden Fall vor 3 Wochen gehabt.
Ford Escort - Bj. 10/1995 - STREUGLASSCHEINWERFER!! - XENON VERBAUT (Nachgerüstet!!), KEINE SWRA, KEINE LWR!
Die freundlichen beamten haben Ihn darauf hingewiesen, dass es verboten sei. Er hatte die ABE nicht dabei. Hat se von daheim geholt, dann hat er die ABE dafür vorgezeigt und die Polizisten haben sich das genau durchgelesen, eine Kopie davon gemacht und Ihn OHNE STRAFE weiterfahren lassen - da es ja zugelassen ist. Das ist keine erfundene Geschichte o.ä. ES WAR SO!!
Also Fazit für den 98er A3 - kauf dir die Dayline, kauf dir nen Xenonkit mit e-prüfzeichen und besorg dir die ABE (hat mein kumpel auch von ebay gekauft (7,50 EUR, oder so). Dann solltest du keine Probleme haben!
Im Deutschen Rechtssystem gibt es soooo viele Lücken - eine davon ist das mit dem Xenon. Oder was sollen dann die ganzen alten Audis, BMWs usw. machen, die Werksseitig ohne alles rausgekommen sind, aber Xenon hatten? Mein alter Audi S6 (Bj 1995) hatte Xenon werkseitig verbaut - ohne LWR, ohne SWRA!!