Auflagen laut ABE

  • Guten Morgen allerseits!


    Eigentlich hatte ich gedacht, felgen- und gutachtentechnisch auf dem Laufenden zu sein. Fehlanzeige. Da ich mir neue Felgen zulegen möchte (Wheelworld WH18; 8,5x19 ET 45) habe ich bemerkt, dass es trotz ABE ja Auflagen zu erfüllen gilt. Oh Mann, da war ich wohl voll naiv und unwissend. Sorry, wenn dies schonmal so besprochen wurde; ich konnte allerdings nicht genau dieses Thema hier im Forum finden.


    Für mich heißt es konkret:



    Meine Frage dazu: Die Auflagen gelten auch für den normalen Octavia. Kann es sein, dass ich gar keine Karosserieumbauten vornehmen muss, da es eh beim RS bereits so gegeben ist, nichts schleift und somit alles passt? Ist es vielleicht mit einer einfachen Vorführung getan? Hinten haben wir ja bspw. dieses Kunststoffplättchen als Radhauserweiterung...


    Vielen Dank für eure Hilfe und Grüße zum Sonntag!

    David

  • Das hängt in der Praxis vom Prüfer ab. Einige schauen das Auto garnicht erst an, wenn nicht alle Auflagen erfüllt sind.

    Die meisten schauen sich das Auto an und entscheiden erst dann, ob Änderungen erforderlich sind - unabhängig von der ABE.


    Deine Kombination sollte normalerweise ohne Änderungen passen.

    - RS FL Combi 230 DSG -

  • Wenn ich mich richtig erinnere:

    Änderungsabnahme nach § 19(3), es müssen alle Auflagen aus der ABE eingehalten werden, also z.B. die Randabdeckung nach EU Richtlinie.


    Begutachtung nach § 21 StVZO, es darf auch die nationale Regel verwendet werden.

  • Habe jetzt die Rechtsgrundlagen meiner bisherigen Abnahmen leider nicht parat.

    Letztlich kann ein berechtigter Prüfer ja immer eine individuelle Einzelabnahme durchführen. Kann natürlich sein, dass das am Ende 60 statt 40eur o.ä. kostet.


    Hatte wie gesagt bei selbständig denkenden Prüfern noch nie ein Problem und habe regelmäßig die Auflagen nicht erfüllt, weil es nicht notwendig war.

    - RS FL Combi 230 DSG -

  • Stehen denn diese Auflagen tatsächlich bei dem Fahrzeug für das die Felge mit dem entsprechenden Reifen eine ABE hat? Nur weil diese unten als Text aufgeführt sind, heißt das nicht das diese Auflagen für alle Fahrzeuge im Gutachten gelten.


    Ich kann mir eigentlich auch nur schwer vorstellen, das solche Dinge für eine ABE gelten. Denn die ausreichende Abdeckung aka Personenschutz, sollte denke ich schon in einer Abnahme geprüft werden.


    RS III Combi Folierungsideen: Link

  • Danke für eure Hilfe!



    So steht es im Gutachten.


    Selbst wenn der Prüfer es abnimmt: Kann es sein, dass man dann trotzdem im seltenen Fall belangt werden kann bzw. kein Versicherungsschutz besteht?

  • Der Prüfer muss sich an die gesetzlichen Regelungen halten. Nach der Begutachtung muss sich das Fahrzeug bei den relevanten Bauteilen im geprüften Zustand befinden, weil sonst natürlich ggf. das Gutachten erlischt.


    Wenn dir der Gutachter das Fahrzeug abnimmt, dann kannst du aber drauf vertrauen, dass das passt. Kein Mensch kann dir dann Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vorwerfen.


    Mein Tipp:

    Fahr zum Prüfer und rede mit ihm. In der Regel wird der das Fahrzeug anschauen und feststellen, dass bei dir keine Änderungen erforderlich sind. Warum börteln, wenn noch genug Platz ist? Das ist wirklich absolut Standard.

    - RS FL Combi 230 DSG -

  • Teilweise erfordert auch eine ABE eine Abnahme. Das steht dann aber eindeutig als Auflage drin.

    Ist alles ziemlich wirr. Mittlerweile blicken da selbst die Prüfer nicht mehr immer durch.

    - RS FL Combi 230 DSG -

  • wenn ich mich nicht irre, dann hat die Abnahme durch den Prüfer mehr "Macht".

    Das scheint die Polizei wohl anders zu sehen und die Zulassungsstelle vertraut eher der Polizei...


    Da sollte man nun aber wie immer beide Seiten hören. Darauf habe ich nun gerade so gar kein Interesse und warte einfach das endgültige Urteil ab.

    Falls die Prüfstelle der TÜV hier vier Ortschaften weiter sein sollte, würde mich das leider nicht sonderlich wundern. Die sagten bei mir vorab auch "ist kein Problem" und dann haben sie mich am Tag der Abnahme ohne weggeschickt bzw. weitergeleitete. Nett waren sie aber.

  • Grundproblem...es geht nicht um Recht haben, sondern Recht bekommen...hilft dem TE-Ersteller leider nicht...


    Einhaltung von ABE's oder Abnahme sind leider kein Garant für "keiner stellt Fragen"


    Da zu der benannten ABE aber Auflagen existieren und mit einer Abnahme die "Notwendigkeit" geprüft wurde, ist der TE ein Schritt näher an "keiner stellt Fragen"