Dein Prüfer ist sehr human.
Abdeckung der Rad-Reifen-Kombination durch Kotflügel
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Da hätte ich jetzt aber gedacht, das das nach dem aktuell geltenden Richtlinien nicht mehr durch geht.
Wenn ich einfach mal zum TÜV fahre und es probiere muss ich dann pro Versuch bezahlen oder nur pro erfolgreicher Abnahme? Weil so ganz ohne sind die Preise ja nun auch nicht... -
Ja pro Abnahme. Ist alles im legalen Bereich. Hat Fotos gemacht und dokumentiert. Ist Pflicht bei Dekra Chemnitz. Und er macht nur was er dann auch vertreten kann und selber keinen Ärger bekommt. Wie gesagt er muss nicht nach Eu Recht gehen. Da sind andere mit Rotiform ohne Gutachten mit im unlegalen Bereich.
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Dachte EU-Recht steht über dt. Recht. Naja, mal sehen wann ich mal mit dem TÜV Mann die Sachen durchsprechen kann.
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Ja mach das. Meine Sachen stehen alle drin und gut ist. Es wird viel mit zweierlei Maß gemessen. Jeder TÜV ist da anders.
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Das Problem ist halt den Richtigen zu finden. Ich habe wenig Lust dafür nochmal das Gleiche zu bezahlen wie für die vorgenommenen Änderungen am Fahrzeug
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Wenn ich einfach mal zum TÜV fahre und es probiere muss ich dann pro Versuch bezahlen oder nur pro erfolgreicher Abnahme?
Ja pro Abnahme.
Also nach meiner Erfahrung bezahlt man selbstverständlich für die Arbeit des Prüfers, ganz unabhängig davon, ob die Abnahme erfolgreich ist oder nicht. -
Also Jungs,
EU-Recht brauch euch überhaupt nicht zu interessieren.
Es gilt was in der StVZO steht:Zitat
Zulässige Radabdeckungen nach § 36a StVZO und
Richtlinie 78/549 EWG
Wie beim Thema "Mischbereifung" so muss auch beim Thema
"Radabdeckungen" eine
Diskrepanz zwischen nationaler und europäischer Gesetzgebung
festgestellt werden. Auch
bei Radabdeckungen ist wahlweise die Anwendung nationalen Rechts
(§ 36a StVZO) oder
europäischen Rechts (Richtlinie 78/549 EWG) möglich.Diese augenblickliche Gesetzeslage bedeutet aber nicht, dass ein
amtlich anerkannter
Sachverständiger an einer Technischen Prüfstelle im
Rahmen der Begutachtung (Änderungsabnahme
bzw. Ein- oder Ausbauabnahme nach § 19 bzw. 21 StVZO) diese
willkürlich
anwenden kann. Wenn die Radabdeckungen entweder den Vorschriften
nach § 36a StVZO
oder der Richtlinie 78/549 EWG entsprechen, ist die Abnahme positiv
zu entscheiden.
Im Einzelnen stellen sich diese Vorschriften wie folgt dar:1. Radabdeckungen nach § 36a (StVZO)
Aufgaben:
Hinreichende Abdeckung der RäderFahrzeugzustand bei Erfüllung der Anforderung:
Leeres Fahrzeug und Geradeausstellung aller gelenkten
Räder
Ausführung:
Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten, auch
mehrteiligAbmessungen:
- Räder müssen über der oberen Hälfte eine
Abdeckung haben
- Laufflächenbreite
- der äußere Rand der Abdeckung muss möglichst weit
seitlich heruntergezogen sein
- vordere und hintere Kante der Abdeckung dürfen bis 150 mm
oberhalb der
waagerechten Radmittellinie enden
Der Begriff Laufflächenbreite wird in der Praxis sehr
unterschiedlich interpretiert, da er eben hier nicht
genau beschrieben wird. Wir empfehlen daher die Anwendung des
Begriffs "Hauptprofil" für Laufflächenbreite,
der in § 36 (2), Abs. 2 StVZO eindeutig definiert ist: "...als
Hauptprofil gelten dabei die breiten
Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, das etwa
¾ der Laufflächenbreite einnimmt."vordere und hintere Kante der Abdeckung dürfen bis 150 mm
oberhalb der
waagerechten Radmittellinie enden.
2. Radabdeckungen nach Richtlinie 78/549 EWGAufgaben:
Schutz anderer Verkehrsteilnehmer vor aufgewirbelten Steinen,
Schmutz, Eis, Schnee und
Wasser.
Gefahren mindern, die sich für Verkehrsteilnehmer mit sich
drehenden Rädern ergeben.
Fahrzeugzustand bei Erfüllung der Anforderungen:
Fahrbereites Fahrzeug mit einem Insassen auf dem Vordersitz und bei
Geradeausstellung
der Vorderräder.Ausführung:
Karosserieteile, Kotflügel dauerhaft befestigt, jedoch
insgesamt und in Teilen abnehmbar. Es
darf aus mehreren Teilen bestehen, sofern zwischen den Einzelteilen
oder innerhalb der Teile
keine Lücke entsteht.
Abmessungen:
- In dem Teil, der durch die Radialebene 30° vor und 50°
hinter der Radmitte gebildet
wird, muss die Gesamtbreite der Abdeckung mindestens die
Gesamtbreite des Reifens
abdecken, nur Scheuerleisten und -rippen, Aufschriften und
Verzierungen bleiben
unberücksichtigt.- Die hinteren Kanten der Abdeckungen dürfen nicht oberhalb
einer horizontalen Ebene
enden, die 150 mm über der Radmitte liegt, und der
Schnittpunkt der hinteren Kante
mit dieser Ebene muss innerhalb der Längsmittelebene des
Reifens liegen.nicman0 seine Räder sind absolut problemlos. Wie auf dem Bild zu sehen wird die Lauffläche völlig ausreichend abgedeckt. Das sollte so jeder Prüfer abnehmen und anerkennen.
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Ja danke @Calsonic besser und genauer hätte man es nicht sagen können. Genau so aber etwas einfacher hat mein Dekra Mann es mir erklärt. Und genau nach deinen Beschreibungen ist er vorgegangen und hat seinen Segen gegeben. Danke dir für die ausführliche Richtigstellung.
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Manchmal habe ich das Gefühl, dass da jeder Prüfer sein eigenes Süppchen kocht.
Hatte damals Spurverbreiterungen am Golf 2 verbaut und die Radläufe auch entsprechend angepasst.
Kommentar vom ersten Prüfer:
Vorne trägt er grundsätzlich nicht ein und hinten wäre die ET zu niedrig.
30km weiter gefahren zu einer anderen TÜV Stelle und da gabs keine Probleme.
Er hat alles kontrolliert, hat gesehen dass die Radläufe komplett bearbeitet waren und dann alles eingetragen. -
Manchmal habe ich das Gefühl, dass da jeder Prüfer sein eigenes Süppchen kocht.
Hatte damals Spurverbreiterungen am Golf 2 verbaut und die Radläufe auch entsprechend angepasst.
Kommentar vom ersten Prüfer:
Vorne trägt er grundsätzlich nicht ein…Der hatte wohl keine Lust Geld zu verdienen.
Allein so eine blöde Aussage dass er vorne generell nicht einträgt... -
Ich war gestern mal zur Achvermessung. Ich muss sagen, dass das mit einer Ordentlichen Einstellung jetzt auch so aussieht, als wenn das alles gar kein Problem ist!
Aber vorher bin ich mir sicher, hätten sie mich wieder nach hause geschickt...
Da es vor dem einbauen meiner Federn bereits so komisch aussah... muss ich sagen, dass ich da bei eineim Neuwagen schon von einer Ordentlichen Vermessung im Hause Skoda ausgegangen wäre. Aber offensichtlich ist dem nicht so.