Beiträge von agneva

    ...und eine Software, die nur noch den Bauteilschutz drin hat (DPF über 140 km/h aus, unter 15 Grad aus, etc. pp.)


    Öhm man kann den DPF nicht ausschalten, weder bei 140km/h noch sonst wie.
    Man kann ihn nur mechanisch entfernen was viel Arbeit ist und anschließend per Software deaktivieren (Überwachung,Regeneration usw.).

    Bei 150-200tkm gehen AGR/Saugrohrklappe sowieso kaputt :huh: wenn schon Öl an den Ventilen austritt und bis zum Thermostat alles schmierig ist.... ist der Tod nicht mehr weit.
    Aber beim CEGA (CR 1. Gen.) ist der Tausch vom AGR Ventil und Saugrohrklappe ein Kinderspiel da die Teile vorne oben am Motor verbaut sind. Nur der Kühler ist (alleine) für sich hinten am Motor dran.


    War die dümmste Idee von VAG das AGR Ventil bei der 2. Gen. in den Kühler zu bauen (oder extra um mehr Umsatz zu generieren).

    Das Teil rechnet aber nur stur nach Verbrauch hoch, nix mit Messen (wie ich mal dachte), somit gibt es auch keine qualifizierte Aussage ob der DPF wirklich schon voll ist oder das StG es nur meint.
    Man könnte bei Vmax den Differenzdruck bzw. den Abgasvolumenstrom vergleichen, das wäre eher verlässlich.

    Die Motorakustik ist dabei auch sehr nagelig.


    Probier mal mit einmal kurz Vollgas geben.


    Das ganze passiert auch nur bei einer Startumgebungstemperatur von über 18°C, sprich jetzt dürfest du nichts mehr merken es sei denn du hast eine beheizte Garage.

    liegt an der Schummelsoftware die im NEFZ-Modus läuft und die 2. Voreinspritzung aus lässt.


    Warte mal das Softwareupdate ab, dann müsste es weg sein.


    Du kannst den s.g. Akustikmodus aktivieren in dem du 1 Sekunde mehr als 65% Gas gibst (am besten untertourig 6. Gang manuelle Gasse bei DSG) oder den Motor einmal aus und wieder einschaltest oder wartest bis er komplett warm ist.

    Lies doch einfach mal die Anleitung durch. Reinigen bringt nichts bei den Drallklappen.


    Wenn du bei weit über 100.000km die Drosselklappe vorm AGR gewechselt hast, dann hätte ich das AGR Ventil gleich mit getauscht.
    Das regelt genauso oft/schnell hin- und her wie die DK und unterliegt somit auch einem mechanischen Verschleiß zusätzlich zur ganzen Ruß-Pampe mit der es sowieso verklebt.
    Anzeichen für mechanischen Verschleiß: Am Stellmotor/Getriebe (schwarzer Kasten außen dran) ist Ölsiff oder es tropft sogar schon.

    Saugrohrklappe für Luftstromsteuerung: Drallklappen (4x) im Ansaugkrümmer mit 1 el. Motor -> bei Fehlercode Austausch der ganzen Ansaugbrücke oder Reparatur gem. Dieselgeek
    Saugrohrklappe: Drosselklappe vorm AGR Ventil (1 große Drosselklappe mit 1 el. Motor)

    Ja das stimmt die Qualität des Klimakondensators ist sehr mies. Teilweise sind die Lamellen nach einem Winter sogar ganz weg. Seit ich mit Edelstahlschutzgitter fahre hat es sich nicht mehr verschlimmert. An den verbeulten Stellen bin ich mit der Nadel rein und habe aus 2 Lamellen sozusagen 1 Lamelle gemacht.

    Abgasdruck & Ladelufttemperatur haben mit dem Update nix zu tun.


    Wabengitter wird nach vorne raus gezogen.


    ich habe den Kondensator immer per Hand sauber gewischt.
    Die zerbeulten Lamellen habe ich mit einer Art Nadel zurecht gebogen so dass der LLK wieder Luft kriegt...

    Wie ist denn die Ladelufttemperatur (Angabe als Differenz zur Außentemperatur) ?? Bei mir sind es so 25-28°C Differenz.


    Der Klimakondensator setzt sich gerne unten zu und verhindert so ein Anströmen des dahinterliegenden LLKs.
    Sieht man eigentlich sehr gut wenn man durch das Wabengitter schaut.
    Zur Not Wabengitter entfernen und Klimakondensator sauber/durchgängig machen ggf. verbogene Lamellen gerade biegen.


    Bei mir kam nie die Glühwendel weil bei 850°C abgeregelt wird. Die 850°C werden bei Dauervollgas bis auf +- 4°C exakt gehalten.
    Beim Einregeln geht er für ne Sekunde mal auf 870°C.


    Abgasdruck beträgt bei mir maximal (Vollgas 6. Gang) 318mbar @4350upm bei einem Abgasvolumenstrom von 1070m³/h (Block 105 - Feld 3)

    Genau solche Leute wie dich schicke ich dann bei der HU zum nächsten Prüfer: Wissen alles besser und sind unbelehrbar, Erklärungen mit Verweise auf die §§ sinnlos.
    Es findet sich garantiert immer ein dummer Prüfer der unterschreibt. :thumbsup:


    Ich will nur nicht in deiner Haut stecken wenn sich bei 251 km/h ein Spoiler löst und dadurch ein schwerer Unfall (hinter dir) ausgelöst wird, wo du der Unfallverursacher bist und dann festgestellt wird, dass die BE deines Fahrzeugs erloschen war und eben das Teil unfallursächlich war.


    Jeder wie er meint.


    Solange nix passiert ist alles gut. Die Rennleitung kennt sich zu 99% nicht aus und akzeptiert jedes Gutachten/Papier.


    Zitat

    Wir bezeichnen gar nix, sondern das Papier bezeichnet sich als EWG.


    Magst du das Papier mal hochladen? Glaube ich nicht.

    Zitat

    EWG bedeutet Europäische Wirtschafts Genehmigung


    Nein, EWG bedeutet Europäische Wirtschaftsgemeinschaft.
    Allein die Aussage "Hat deine Downpipe keine EWG?" ist Quark.
    Korrekt würde es heißen der Auspuff (oder Downpipe) hat eine EG-Typgenehmigung (oder eine EWG-Betriebserlaubnis, dazu müsste er aber schon sehr sehr alt sein).


    Zitat

    der TÜV ist nicht komisch, sondern kennt sich aus und ist halt kein so unwissender Korinthenkacker, das aus Unsicherheit Eintragungen ablehnt


    falsch, der aaS vom Tüv hätte den ganzen Kram zusammen "eintragen" müssen über §21 damit die BE deines Fahrzeugs wieder neu erteilt werden kann.
    Wörtlich heißt es in der Verwaltungsrichtlinie Nr.2 zu §19:
    Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 StVZO entsprechend. In diesen Fällen werden in der Regel über den Umfang einer Änderungsabnahme hinausgehende Prüfungen (z. B. Fahrversuche, Labor- oder Festigkeitsuntersuchungen o. ä.) erforderlich sein.
    Was in diesem Fall auch ganz klar so ist.
    Der Fehler liegt natürlich nicht bei dir als Laie sondern beim TÜV Sachverständigen.

    Dann fährst du jetzt mit erloschener BE rum, denn wie du schon selber erkannt hast:

    Zitat

    Das Spoilerschwert würde ja, wenn man es genau nimmt, mit seinem VMax
    von 250 mit der Chiptuning VMax von 262 kollidieren; das hat den TÜV
    aber nicht gestört.


    Komischer TÜV. Gerade das muss er prüfen bei dem Gutachten nach §21 und bestätigen dass nach seiner Feststellung das Bauteil mit 262km/h noch hält.


    Was genau bezeichnet ihr mit EWG ?


    Die EG-Typgenehmigung vom Auspuffsystem ? Steht in dessen Beiblatt nicht auch drin für welches Fahrzeug mit welcher Leistung diese genehmigt ist ?
    Zudem stellt Motortuning und Auspuffanlage eine sich gegenseitig beeinflussende Änderung dar die auch zusammen abgenommen werden muss, egal ob der Auspuff eine EG-Typgenehmigung, ein Teilegutachten oder eine ABE hat.


    Genauso wie Tieferlegung + Sportauspuff (was die wenigsten machen weil es meist "übersehen" wird beim TÜV).

    ziemlich genau.
    Vorm tanken schaue ich im BC wieviel km ich gefahren bin z.B. 700km, dann den Durchschnittsverbrauch z.B. 5,3l. Darauf schlage ich +0,3l drauf.
    7*5,6 = 39,2l die ich vermutlich tanken werde.
    39,2 / 200 = 196ml ~ 200ml.
    Meine Dosierflasche ist bis 250ml gefüllt: 250-200ml = 50ml Restinhalt.
    Jetzt steige ich aus und fülle zuerst das Monzol ein bis 50ml in der Dosierflasche verbleiben.
    Danach tanke ich. Meist passt das mit den +0,3l zum BC.
    So dass es 1:190-1:220 sind.


    Mal rein interessehalber: Hast du jetzt im Fahrzeugschein alles drin stehen:
    -Auspuff BullX + EGOX
    -Heckdiffusor
    -Spoilerschwert
    -Leistungssteigerung
    -neue "T"
    -neue "P.2"
    ?

    Du verwechselst da glaube ich wieder was, nämlich die StVZO mit der StVO:


    Anhänger ab 1990 sind grundsätzlich alle für 100km/h gebaut/ausgelegt (andernfalls müssen sie mit einem 80km/h oder niedriger Aufkleber versehen werden siehe §58 StVZO).


    Das hat aber nichts mit dem gesiegelten Tempo 100 Aufkleber zu tun, der auf der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO beruht !


    Dieser wird jedem Anhänger individuell ausgegeben, dazu muss er beim TÜV/Dekra/GTÜ/KÜS vorgeführt werden. Hier werden die Reifen kontrolliert, ggf. die Stabilisierungseinrichtung und anschließend aus Grundlage des §13FZV der Text für den Fahrzeugschein geschrieben, also welches Mindestleergewicht das Zugfahrzeug haben muss ggf. mit TSP oder Stabilisierungseinrichtung für ~35€. Dazu gibt´s das Informationsblatt für den Fahrzeughalter wo auch noch mal alles genau drauf steht (z.B. L Reifen und max 6 Jahre alt, ABS usw.). Damit geht es dann zum StVA die den Text eintragen und die Ausgabe des Informationsblatts kontrollieren und zum Schluß den gesiegelten 100km/h Aufkleber erteilen.

    Was hat das Handbuch mit der Zulassungsbescheinigungs Teil 1 zu tun RS Xite ? ?


    Zitat

    Ohne Bremsanlage am Anhänger wird keine 100er Zulassung genehmigt.
    Ein Mindestgewicht des Zugfahrzeuges muss auch eingehalten werden. Ich meine das waren 1,5t


    ich geb´s auf :vomit: mit der Wand neben mir zu reden ist sinnvoller :angry2:

    Ohne Dämpfer und/oder ohne Bremse darf der Anhänger ein zGG von 451kg haben um legal 100km/h damit zu fahren hinter meinem Octavia 2 RS, was der 3er leer wiegt weiß ich gerade nicht.
    Wäre dann auch wieder ziemlich sinnlos mit so wenig Zuladung oder?

    Zitat

    Jetzt hat man also einen Anhänger, der mit Amtlichem Segen und Plakette 100 km/h schnell bewegt werden darf.


    Dann bleibt die Frage: Darf man dazu seinen RS verwenden?


    Im Fahrzeugschein des Anhängers steht genau drin wie das Zugfahrzeug beschaffen sein muss um 100km/h zu fahren z.B.
    "GEM. 9. AUSN.VO. Z. STVO FZG M. ABV. U. SPEZ. FAHRDYN. STABI.SYST. F. ANH.BETR F. TEMP. 100 KM/H I. KOMBINAT. WENN ZUGFZ. M. ABV U. LEERMAS. MIND. 1600 KG GEM. INFORM.BLATT "
    ==> mit einem speziellen fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb ausgestattet. (TSP = Trailer-Stabilisierungs-Programm), für das eine Bestätigung des Herstellers vorliegt und das in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.


    Zitat

    Und die Antwort ist, dass das Zugfahrzeug für diese Zulassung irrelevant ist.


    Laut Handbuch ist der TSA verbaut, also braucht man auch keine 'Bauchschmerzen' bei Tempo 100 haben.


    nein, das Zugfahrzeug ist zwar für die Eintragung irrelevant, nicht aber für den Betrieb.
    siehe oben, das hat Skoda leider nicht.

    Klar bekommst du die Plakette, nur ist sie wertlos weil du damit keine 100 fahren darfst.


    Klar gibt es Leute die auch ohne 100er Plakette mit 130 auf der AB fahren. Aber das ist nicht die Frage.

    Korrekt, habe damals bei Skoda nachgefragt und die Antwort erhalten dass wir zwar auch eine Gespannstabilisierung integriert haben aber nicht so wie VW wo es eingetragen ist.
    Ohne die Eintragung = wertlos für die erhöhten Faktoren, warum auch immer. Vermutlich wurde das im Rahmen der EG-Typgenehmigung nicht geprüft (kostet ja extra und Skoda muss billiger sein).


    Siehe: gtue-informativ-tempo-100-fuer-anhaenger.pdf
    Faktor 1,2 bzw. 1,0 kommen für Skoda also nicht in Frage, außer mit einer Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung.
    Sonst bleibt´s beim Faktor 1,1 / 0,8.


    Ohne Bremse oder Dämpfer ist sinnlos da Leergewicht bei 750kg Anhänger dann 2,5t betragen muss (Faktor 0,3) - glaube das schafft KEIN Skoda.

    Falls es jemanden interessieren sollte, habe einen original TDI DSG ausgelesen, hat die gleiche Checksumme wie ich A034.
    Interessanter Weise hat das DSG eine andere.
    Seiner war von 2013. Meiner ist von 2011

    Seit meiner 2. CR Pumpe tanke ich immer 1:200 Monzol5c.
    DPF ist eigentlich immer bei 0,0-1g. Also wirkt es. Regeneration könnte ich vermutlich deaktivieren ohne dass der Filter je verstopfen würde.
    Dazu wird die CR Pumpe geschmiert und für die Injektoren müsste es auch gut sein.

    Ich kenne das nur dass im Teilegutachten des Gewindefahrwerks die Maße Federteller/Gewindelänge verbindlich vorgegeben sind, danach messe ich den Abstand Radmitte-Kotflügel und trage beide Werte ein siehe z.B. 29258.pdf
    Dazu kommen dann noch allgemeine Maße die geprüft werden müssen: Unterkante Scheinwerfer, Lichteinstellung, Kennzeichenhöhe, Anhängerkupplung usw.