Führerschein für 8 Monate weg! Alter Schwede!

  • aus welchem land bist du denn!? aus deutschland sicherlich nicht ....


    aber ich kanns nur immer wider sagen.... selber schuld.... und ich finde die strafen meist noch viel zu niedrig... sry aber ich bin ja von dem gebiet und es ist nicht schön solche unfälle mit betrunkenen aufzunehmen, zumal den verursachern meistens ja nichts passiert ....


    also FINGER WEG VOM ALK IN VERBINDUNG MIT FAHREN !!!!

    V/RS² 2009 2.0 TSI, G.A.S. Airride :drivel:, Project "Findet Nemo" finished ...

  • An die Rechtsüberholer:


    Zitat

    §42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d lautet:
    „sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung 3 Fahrstreifen so markiert (Leitlinie, Zeichen 340), dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts“

    2010/01/05

  • Das mit rechts überholen halte ich nicht für besonders schlau. Die Gefährdung ist nicht von der Hand zu weisen und seien wir ehrlich, große Vorteile schindest du in der heutigen Zeit und Verkehrslage damit ohnehin nicht raus.


    Wenn frei ist, fahr ich manchmal rechts auf gleiche Höhe auf und direkt neben dem her und grins senil rüber. Auf der linken Spur kannst du, wenn du Abstand einhältst, den Blinker kurz setzen oder 1-2x Lichthupe oder normale Hupe nehmen, um anzuzeigen daß du vorbei willst. Abstand halber Tacho Minimum sonst Nötigung (Straftat)! http://dejure.org/gesetze/StVO/5.html (5) ist einschlägig.


    Ansonsten gilt: Wenn ihr von Team Grün angehalten werdet und blasen sollt, immer zu blasen verweigern und ansonsten zu allerlei Fragen außer zu euren Personalien schön die Klappe halten ("Trinken Sie öfters so viel", "wissen sie daß sie Schlangenlinien fahren" usw.). Ihr müsst nicht blasen und auch nichts aussagen, zumindest in Deutschland. Wie es in anderen Ländern, die keine Rechtsstaaten sind, aussieht (Österreich, Lybien, etc.), kann ich nicht sagen. Besteht gegen euch der Verdacht auf Trunkenheit am Steuer, werden sie euch mit auf die Wache nehmen, um eine Blutprobe zu entnehmen. Ihr gewinnt damit Zeit, denn es kann schonmal 1-2h dauern, bis ein Arzt da ist, um euch anzuzapfen. Bevor er das tut, verlangt ihr den richterlichen Beschluss zu sehen, sonst ist mit Blutabzapfen i.A. essig, da für diesen Eingriff der Richtervorbehalt gilt. Bayern redet sich manchmal auf Gefahr im Verzug (euer Pegel sinkt...) und Richter-Erreichbarkeit nur von 06:00 bis 21:00 Uhr heraus. Darum kümmert sich dann ggfs. euer Anwalt. In jedem Fall widersprecht ihr der Abnahme von Blut. Und immer schön die Klappe halten, auch wenns schwer fällt.


    Achja, vernünftig werden und aufhören zu saufen wenn man mit Auto unterwegs ist, hilft ungemein.
    :twak:

  • Zitat von Baschi;110913

    Du meinst wohl €

    In Österreich ist ist es billiger als hier in der Schweiz. Hatte mal in Österreich 33 km/h zuviel (in der CH Billet weg) und da kostete es glaubs ca 160.-€. Rechnung kam ca 2 Monate nach den Ferien. :very_angry:


    Ging mir auch so... ich wurde mit 180 km/h geblitzt kurz nach wien. Ich denke weils ein Firmenauto war hats € 150,- gekostet, normal,schein weg -.-



    lg chris

  • @ Duffi


    da kennt sich aber jemand aus :D


    back to topic:
    das ist echt dumm gelaufen. Aber was mich eigentlich mehr interessiert ist, wie kannst du denn ohne Führerschein zur Arbeit kommen?8Monate Urlaub hast du sicherlich nicht :D Oder ist die so nah,dass du laufen, oder mitm Fahrrad fahren kannst?

    Von 2WD auf 4WD,
    170PS auf 190PS,
    350Nm auf 420Nm,
    2,0l auf 2,2l,


    Darum nicht mehr aktiv im Forum
    dennoch stehe ich euch bei VCDS Codierungen gerne zur Seite!
    Bei Codier-Wünschen einfach mir eine Mail schreiben!


    Codierungen im Raum HN,KÜN,LB,S und gelegentlich RT möglich.
    :)
    Grüße jetzt der Allradcookie :P

  • Zitat von shql;110918

    An die Rechtsüberholer:


    Mag ja alles sein...aber es glit nach wie vor ein Rechtsfahrgebot und die Formulierung "hin und wieder" ist ein dehnbarer Begriff. Kann jeder so auslegen, wie er will. ABER...wenn kilometer weit die rechte Spur frei is und ich da locker lässig dran vorbei fahren kann, weil er einfach nur pennt oder zu faul is, oder eben die Formulierung lang zieht wie ein Kaugummi...isses mir schaißegal, dann überhole ich recht, denn für mich ist das ein klarer Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Wenn man die Herren der Provida Teams mal beobachtet ("Schneller als die Polizei erlaubt") dann ziehen die solche nämlich (zum Glück aber viel zu wenig) auch raus.

    :finger: Gute Autofahrer haben die Fliegen auf den Seitenscheiben :finger:
    378

  • Weil mich grad jemand mit der Frage angetwittert hat: Ja, gilt auch für die Drogenschnelltests. Alles freiwillig, sagt einem der Beamte natürlich nicht.

  • Der angebliche Zeitgewinn bringt dir in der Regel rein gar nichts. Sollte die BE erst Stunden später erfolgen, dann wird der Richter, Amtsanwaltschaft oder der StA durch Rückrechnung die BAK ziemlich genau ermitteln können, dafür gibt es feste Rechenregeln und Verfahrensweisen.


    Somit kann man ziemlich genau der Wert ermitteln, welchen man bei der Feststellung intus hatte, obwohl die BE erst Stunden später erfolgte.


    Und ein Pusten immer abzulehnen ist aus meiner Sicht auch völliger blödsinn.


    Bei Ordnungswidrigkeiten (Trunkenheitsfahrten) reicht das Pusten (aufgrund der Verhaltnismäßigkeit) völlig aus. Hierbei wir mit einem geeichten und zugelassenen Gerät (in der Regel auf den Wachen oder Gefangenensammelstellen) der Atemalkohol (nicht Blutalkohl) ermittelt. Dieser reicht als Beweiswert vor Gericht völlig aus und wird auch uneingeschränkt anerkannt.


    Weiger ich mich, wird in diesem Falle eine unnötige BE angeordnet und durchgeführt, welcher für den Betroffenen einen durchaus unangenehmeren Eingriff darstellt.


    Also kann das auch nach hinten losgehen.


    In diesem Sinne.........


    No alcohol, no problems !


    :weisbier:

  • Zitat von Duffi;110938

    Weil mich grad jemand mit der Frage angetwittert hat: Ja, gilt auch für die Drogenschnelltests. Alles freiwillig, sagt einem der Beamte natürlich nicht.


    Die Freiwilligkeit endet aber dann, wenn bei Weigerung trotzdem der Verdacht bestehen bleibt, dann erfolgt auch hier eine BE, welche auch mit Zwang durchgesetzt werden kann.


    Und ohne Verdacht - egal ob BTM oder Suff - wird ein Beamte vor Ort wohl kaum eine AAK Messung oder ein Drogenschnelltest anbieten.


    Also kann man sich die Folgemaßnahmen bei Weigerung in 99 Prozent der Fälle selber ausrechnen.


    Greetz

  • Such mal eben nen Stein zum werfen^^
    Naja strafe haste ja schon genug, was de net alles mit den 2000 tacken, für den RS, hättest kaufen können....


    Kurze Frage zu den §§reitern...


    §42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d lautet:
    „sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung 3 Fahrstreifen so markiert (Leitlinie, Zeichen 340), dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts“



    Dat ist doch auf der rechten spur der autobahn garnet erlaubt? Kann es sein das der nette § garnet für die Autobahn zutrifft???
    Was ist eigentlich zeichen340, hoffentlich net dat autobahnzeichen^^?

    Octavia V/RS TFSI Combi
    OZ Ultraleggera 8 J x 18 H2 ET45 H&R Cup Kit 55/40
    CupraLippe GTI-Fussstütze LED´s(innen-Grün)(aussen-grün-weiß)
    Turboperformance Stage 2+Hitzeschild
    Alles unter 800km ist Kurzstrecke...



  • Was soll er denn kosten ? :-)

    „Geht ein deutscher Techniker mit ein paar Konservendosen in den Urwald, kommt er mit einer Lokomotive heraus.”

    1.8T 180 PS
    (Scheibentönung, Soundausbau, LPG Gas Umrüstung:finger:)

  • Mann Christian :mulmig2::big eye: Ich bin Sprachlos ............ :big eye::big eye: und das kommt sehr selten vor. Hammer :embarrassed:


    Da sieht man mal was so ein Anwalt alles können muss :D

    Gruß Uwe :00008698: :00010164: :00006725: :00007956:


    VFL - CR TDI Combi mit "UNDERCOVER"-Tuning :D


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  • Da bin ich auch wieder. Zur Arbeit fahre ich mit einer Kollegin. Zum Kicken immer mit Freunden. Fahrtechnisch bin ich top versorgt *gg*.

    Zur Verweigerung eines Alkotestes: Dann wird automatisch ein Promillewert über 1,6 angenommen. Und das ist beim Strafausmass nicht recht förderlich!!!

  • Du verweigerst ja NUR den Alcomat-Test ;) blut abnehmen lassen MUSST dir erst nach richterlichem Beschluss ;) Somit ist immer noch Zeit etwas Alkohol abzubauen :peace:


    Zumindest hab ich das nach obigen Posts so verstanden. Und keine Aussagen machen zu dem Ganzen, nur Angaben zur Person :wink:

    Gruß Uwe :00008698: :00010164: :00006725: :00007956:


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  • Zitat von bachi77;111020

    Jo, aber in Österreich reicht die Verweigerung für die Annahme von 1,6 Promille!



    Die haben einen an der Waffel in Ösiland :grumble::angry2::cracy:

    Gruß Uwe :00008698: :00010164: :00006725: :00007956:


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  • ja in Österreich ist das leider so. Wenn du z.B. aus irgendwelchen Gründen nicht "Blasen" kannst, klatschen die dir 1,6 Promille aufs Hirn. Ausser du hast ein gesundheitliches Attest!

  • Richtig machen die das in Österreich! Die sollten noch viel härter gegen alle Alkohol und Drogensünder vorgehen!


    Ich bin für eine allgemeine 0,0 Promille Grenze! Alkohol udn Autofahren verträgt sich eben nicht. Und man sieht ja das die geltenden Strafen nicht abschrecken und es imme rnoch genug Dumme gibt.


    Freu mich jetzt zur Wies´n zeit hier in München wieder auf die verstärkten Verkehrskontrollen Abends. Da sind wieder genug dabei die ausm Verkehr gezogen werden.


    Und schonmal dran gedacht, wenn man nen Unfall mit Alkohol im Blut hat, die Versicherung net zahlen kann? Da kann ein simpler Auffahrunfall zu nem finanziellen Ruin werden...


    Dann noch drüber zu diskutieren, wie man da noch bei der Kontrolle am Besten davonkommt oder wie man was und wo verweigern kann um den Wert noch zu senken...unfassbar! :very_angry:

    V/ RS Combi MJ2010 2.0 TSI (Candy White)

  • Zitat von rableier;111028


    Es gibt eine Grundregel in einem Rechtsstaat, die besagt, daß sich niemand selbst belasten muß. Genauso wie ich als Beschuldigter/Betroffener die Aussage verweigern darf und selbstverständlich kein Geständnis ablegen muß, darf ich auch nicht gezwungen werden, mich selbst zu überführen, indem ich in ein Gerät puste. Wenn man dann aber, wenn ich mich weigere, also eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit in Anspruch nehme, automatisch ohne weitere Anhaltspunkte eine BAK von 1,6 Promille annimmt, ist das nichts anderes als einen Verdächtigen faktisch zu zwingen, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken. Das widerspricht einem Rechtsstaat und dabei bleibe ich.


    Dann darf man einen Verdächtigen auch nicht mehr dazu zwingen, Fingerabdrücke nehmen zu lassen oder ein Haar für einen Gen Test zu verlangen, man könnte sich ja selbst überführen...


    Was dürfte denn die Polizei Deiner Meinung nach dann überhaupt noch? So ne krasse Einstellung kann man scheinbar nur haben, wenn man ständig besoffen durch die Gegen fährt und sich fürchtet, irgendwann mal erwischt zu werden!


    Is kein WUnder das ständig was passiert und die Delikte (mal vom Straßenverkehr abgesehen) immer schwerwiegender werden, weil man sich ja immer besser rauswinden kann mit nem guten Anwalt.


    Ich möchte weder Todesstrafe noch Daumenschrauben...nur ein wenig Gerechtigkeit.


    Würd mich mal interessieren, wie Du denkst, wenn Dich oder jemand aus Deiner Familie ein Besoffener übern Haufen fährt und dann wegen so einer EInstellung womöglich straffrei oder strafvermindert davon kommt.

    V/ RS Combi MJ2010 2.0 TSI (Candy White)


  • 1.


    Das mit den Sicherheitszuschlägen ist mir schon klar, trotzdem macht es in der heutigen Zeit keinen großen Unterschied mehr aus. Schon mal daran gedacht, dass eine BAK Wert nicht nur negativ für einen Betr./Beschuldigten ausgelegt werden kann. Er kann auch durchaus positiv für einen Beschuldigten sein, nämlich dann, wenn ich in den Bereich der Schuldunfähigkeit/verm. Schuldunfähigkeit komme, weil es hier deswegen dann zu einer geringeren Strafe kommen kann. Die Grenzen dafür dürften die ja aufgrund deines Berufes durchaus bekannt sein, so dass ich mir weitere Ausführungen dazu spare.


    2.


    Ich habe hier ausschließlich von Ordnungswidrigkeiten gesprochen - und nicht von Straftaten - im Zusammenhang mit Trunkenheitsfahrten. Hier immer das Pusten zu verweigern ist aus den o.g. Gründen nicht immer sehr klug und ratsam.
    Ich gebe dir Recht, dass man das als Laie sicherlich nur schwerlich einschätzen kann, in welchem Promille Bereich man sich befindet.
    Des Weiteren ist mir durchaus auch bekannt - weil es seit Jahren mein tagtägliches Geschäft ist - , dass bei einer Grenze von 0,3 Promille aufwärts plus Hinzukommen von ATB (alkoholtypische Ausfallerscheinungen) eine Straftat vorliegt (oder bei 1,1 Promille immer !!), davon war aber in meinem Fall nicht die Rede.


    3.


    Die Entscheidung über eine BE durch einen AA/StA kostet in Berlin ein Telefonat und dauert max. 5 Minuten, also ist der Zeitgewinn in der Regel gleich Null. Aus Erfahrungen kann ich sagen - für Berlin -, dass zwischen Feststellung vor Ort, Einholung der Genehmigung für die BE und für das Blutzapfen auf der Wache/Gefangenensammelstelle max. 30 Minuten vergehen. In der Praxis hat man viele Möglichkeiten, das Blutzapfen möglichst schnell zu beschleunigen (vor Ort wird mittels Handy die Genehmigung für die BE eingeholt und bereits schon ein Arzt bestellen, wenn keiner da sein sollte).


    Willkommen in der Praxis ! :-)


    4.


    Im übrigen brauchst du mir nicht zu erzählen, wie das in der Praxis alles so abläuft und wie die Verfahrensläufe - in rechtl., taktischer und praktischer Hinsicht - vor Ort oder auf den Wachen sind.


    Ergo ist dein Hinweis auf den Weihnachtsmann wenig sachlich und förderlich für eine fachgerechte Disukussion.


    In diesem Sinne............

  • Als ob man von der Polizei nur angehalten wird, wenn man Pfeiler und Fußgänger streift. Wurde schon 2x angehalten und hab mir nen Spaß draus gemacht. Da war es die Kombination aus "jungem Spund" und "typischer Drogenkarre" (Opel Vectra B). Auf Nachfrage bekam ich die Antwort: "Sie sind nicht ganz gerade gefahren." Ja, genau... ;) Ob ich da Aussehen des Polizisten und selbigen Gefährtes auch gleich auf Inkompetenz schließen soll? Also stellt die Polizei mal hier nicht als allgegenwärtig kompetent da. Soweit kommt es ja noch. ^^

    2010/01/05

  • "aber ich bin mir dessen bewusst und hab mir meinen Spruch für die Rennleitung schon parat gelegt."


    welchen spruch denn? :)

    BETWEEN BEING A BOSS, A HUSBAND AND A FATHER, TAKE SOME TIME TO BE A MAN
    Skoda Octavia RS Kombi 2.0 TSI FL 2010 black-magic

  • Naja, Auto kann eh bewegt werden, weil 8 Monate ohne Bewegung ist auch ein Kack. Da ist die Karre dann kaputt *gg*.

    Hinweis für alle Moralapostel: Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein!!!!!



    Dann werf ich auch n paar Felsensteine in deine Richtung.


    Ich würde dir persönlich den lappen für n paar Jahre wegzwicken nicht nur 8 Monate.
    Wer Alk trinkt hat am Steuer nix verloren.


    Verkauf dein RS. Schade drum.

  • atze, mit alk am steuer??? i glaub da muss man sich wegen diese ganzen äußerungen bzw kommentare hier net wundern... irgendwo sind se näml alle gerechtvertigt! das is wirkl dumm von dir? i selber habe auch schon nen punkt, 2jahre probezeitverlängerung UND aufbauseminar gehabt. da bin i aber mit fahrrad über ne rote ampel drüber... verwarnungen habe i schon aufgehört zu zählen :D aber nie mit alk am steuer erwischt... i würde sagen EIGENTOR... ey aber deshalb jetzt deinen octi verkaufen? WARUM??? die restl zeit vergeht auch noch u danach? was dann? willst dann fahrrad fahren???

    ein witz: ich kaufe ein "a" u möchte lösen... "BOCKWUARST" :D:D:D :lauthals: :lauthals: :lauthals:

  • gute entscheidung ;)

    ein witz: ich kaufe ein "a" u möchte lösen... "BOCKWUARST" :D:D:D :lauthals: :lauthals: :lauthals:

  • Ich weiß gerade nicht worüber ich mich mehr aufregen soll.


    Darüber, dass Alk am Steuer hier teilweise als Bagatelle angesehen wird und Tipps zur Behinderung von Alkoholkontrollen gegeben werden, oder darüber, dass Österreich die Rechtsstaatlichkeit abgesprochen wird und mit Libyen und Nordkorea verglichen wird. X(


    bachi77: Die 3. Option wäre, dass du dir das Geld für die Nachschulung sparst und dein Auto verkaufst. Da hast du und deine Umwelt vermutlich mittelfristig mehr davon.


    Wow... mein 2. Posting und schon habe ich es mir mit einigen hier ordentlich verscherzt. Naja, ich hoffe ganz so schlimm ist es nicht.


    lg

  • Das Geld ist eh nicht wirklich das Problem, ausserdem möchte ich den Octi jetzt in der Standzeit ein bisschen "verfeinern".

  • Wow... mein 2. Posting und schon habe ich es mir mit einigen hier ordentlich verscherzt. Naja, ich hoffe ganz so schlimm ist es nicht.

    Garantiert nicht . ich bin sogar der meinung wer trinkt und auto fährt sollte den lappen nie wieder sehen !


    kann doch nicht so schwer sein wenn man auto fährt komplett auf alkohol zu verzichten !? :hammer:


    die strafen sind eh viel zu milde :meckern:


    Lebensmotto : WER SPÄTER BREMST, FÄHRT LÄNGER SCHNELL :evil:


    :cursing: Ich bin POLE ich darf das :cursing:


    V/RS 2.0 mit 2XX PS



  • Schlimmes Pharisäertum hier.

    was hat das mit heuchlen zu tun ?


    oder ist es schwer kein alkohol zu trinken wenn man ans steuer muss ?


    ich habe es seit in 10 jahren geschafft und mein vater in ca 32 .


    Entweder trinken oder Fahren .. absolute null grenze ..


    ( ich sage ja nicht das ich ab und an net zu schnell fahre oder co .. aber es gibt einige sache dazu zählen DROGEN oder ALKOHOL die ich beim besten willen nicht verstehen kann )


    Lebensmotto : WER SPÄTER BREMST, FÄHRT LÄNGER SCHNELL :evil:


    :cursing: Ich bin POLE ich darf das :cursing:


    V/RS 2.0 mit 2XX PS



  • ey aber lasst mal... hier ging es doch glimpflich aus. woanders sterben unbeteiligte... wie heist es: DON´T DRINK AND DRIVE :thumbsup: :oberklug:

    ein witz: ich kaufe ein "a" u möchte lösen... "BOCKWUARST" :D:D:D :lauthals: :lauthals: :lauthals:

  • Hallo


    erstmal als Wichtigstes ansehen, das niemand körperlichen Schaden genommen hat!


    Zeit vergeht -> sehr brav! Noch 5 Monate durchhalten. Ab nächste Woche mal Nachschulung!


    Aber dann mal Interessehalber, ist es in A so, das die 8 Monate so fest stehen, kann es nicht auch länger werden? Jedenfalls hier in D war es bei mir 1992 so, das es vom Richter 7 Monate gab, bis es dann beim Straßenverkehrsamt durch war (ich war allerdings auch volltrunken, daher zum Idiotentest geschickt, die haben dann eine Schulung empfohlen, die das Straßenverkehrsamt dann anordnete), waren 11 Monate rum, bevor ich den Schein wieder hatte. Muss Du ja in Deinen Überlegungen u. U. auch mit bedenken? Du hattest ganz am Anfang ja auch eine Vorgeschichte erwähnt.


    Gruß Olli

    GS & RS
    einfach nur GRoSSartig

  • Hallo,


    ich wollte es nur als Hinweis geben, es u.U. zu beachten, in D wäre es m.W. nach nicht möglich ein Fahrverbot (welches das automatische Wiedererlangen der Fahrerlaubnis beinhaltet) für 8 Monate zu bekommen. Bei 8 Monaten hätte er in D wohl eher einen Führerscheinentzug und dann muss der Führerschein bei der ausstellenden Behörde neu beantragt werden und hier kann es aus den verschiedensten Gründen (nur einer ist z.B. eine MPU) zu Verzögerungen kommen.
    Daher meine Frage: Gibt es in A ein Fahrverbot für 8 Monate oder handelt sich doch um einen Entzug, weil dann könnte es halt Verzögerungen (aus welchen Gründen auch immer, die liegen dann ja i.d.R. bei Dritten, nämlich der Führerscheinbehörde) geben und das sollte man beachten?
    Vllt ist es in A ja auch ganz anders, wäre dann auch interessant zu erfahren.


    Gruß Olli

    GS & RS
    einfach nur GRoSSartig