Welche abgasanlage für VfL RS220

  • Hallihallo zusammen ich bin neu hier und hab seit ungefähr einem halben Jahr einen RS mit damals 220 PS, dieser ist nun leistungsgesteigert und APR Ansaugung ist drinne.

    Wollte mal die Frage stellen was für abgasanlagen man mir empfehlen kann die keine Klappe haben aber bissi Komfort? :thumbsup:


    MfG Lukas

  • ...nicht ganz.

    Du kannst auch alle Prüfer in deiner Umgebung anfragen, ob sie dir eine EWG AGA - als Originalersatzteil - in Verbindung mit dem APR Gutachten per Einzelabnahme prüfen.


    Macht kaum einer mehr, weil viele sich sowas garnicht mehr anschauen. Es geht aber. Sinnvoller Weise läuft man da persönlich mit den Papieren auf. Schriftlich anfragen hat da wenig Sinn.

    - RS FL Combi 230 DSG -

  • Klar geht das, aber ob das wirklich günstiger ist, weiß man erst danach. Ein seriöser Prüfer wird eine Fahrgeräuschmessung durchführen. Für 400-500€, da kommt Man u.U. preislich bereits in die Region der APR AGA. Ein Prüfung hat immer zwei mögliche Ergebnisse. Das Ergebnis kann auch sein „zu laut“. Und dann war alles umsonst und das Spiel beginnt von vorn.


    (Selbst bei 50 km/h und Vollgas ist man bereits in den Bereichen, in denen die Leistungssteigerung aktiv ist. Das sollte man nicht so einfach abtun wie das Standgeräusch.)


    RS III Combi Folierungsideen: Link

  • Will nicht wieder in die Grundsatzdiskussion.

    Aber wenn du die EWG AGA als Originalteil einstufst - was sie ja quasi ist -, kannst du es auch mit dem APR Gutachten kombinieren. Bei mir wurde eine Standgeräuschmessung durchgeführt, die weit drunter war. Daher völlig normale Kosten.

    Das ist nicht unseriöser, als eine evtl zu laute APR AGA (oder BullX!) blind nach Gutachten einzutragen. Im Gegenteil. Das APR Gutachten ist ohnehin nur ein Prüfbericht, das dem Sachverständigen lediglich als Anhalt dient. Also könnte/müsste er da genauso Fahrgeräuschmessungen machen, wenn er es übergenau nimmt.

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  • Ich hatte Kontakt zum Heiner Manthey per Mail. Laut ihm (wie er auch in diversen Videos erläutert), ist eine Geräuschmessung definitiv erforderlich. Und soweit mir bekannt ist er der zuständige beim TÜV Süd, der dies definiert. Kann natürlich sein, das einige Prüfer noch nach veralteten Reglungen prüfen.


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  • Ja, mit dem hatte ich auch geredet.

    Wie so oft im Leben gibt es aber offensichtlich auch bei dem Thema nicht DIE eine Sicht auf die Dinge. Auch wenn Heiner Tuningverantwortlicher des TÜV Süd ist.


    Wer natürlich an sich selbst strengere Maßstäbe anlegt als mancher Prüfer, der kann es natürlich lassen. Ich muss mir ja nicht den Prüfer mit der kritischsten Meinung aussuchen. Bei mir ist nichts gemauschelt und alles dokumentiert. Wie gesagt: legaler als jede BullX!

    Trägt Heiner grundsätzlich keine BullX ein...? Oder nur mir Fahrgeräuschmessungen...?


    LukasVRS220

    Zu den einzelnen AGAs gibt es hier genug Threads.

    Klapper die Prüfer ab und frage, wer dir sowas abnehmen würde. Wenn du keine Lust drauf hast, nimm die APR AGA.

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  • Heiner trägt ein wenn die Lautstärken eingehalten werden, ist halt bei vielen DP + AGA Kombinationen nicht der Fall, auch wenn die Hersteller einem gerne einen anderen Anschein vermitteln.... und sind wir mal ehrlich, wenn die Polizei dich rauszieht, dann ist’s sch*** egal wieviele Papiere und Prüfungen deine AGA hat, zu laut ist zu laut.

  • Das hört sich ja toll an, aber jeder schiebt dem anderen den schwarzen Peter zu.

    Alles Augenwischerei!


    Beispiel:

    Im Gutachten der APR Stage1 steht dass diese das Geräusch nicht beeinflusst! HJS schreibt dass ihre Katalysatoren mit ECE Genehmigung selbst in Kombination mit „genehmigten Schalldämpferanlagen“ also ECE (denke auch EWG) nicht zum erlischen der Betriebserlaubnis führt, weil sich Geräusch und Abgsaverhalten nicht verschlechtern. Außer man ändert noch andere abgasrelevante Bauteile oder Software. Also in diesem Fall sagt APR dass sie keinen Einfluss aufs Geräusch oder Abgasverhalten nehmen aber HJS ist das egal und sagt dass auch bei Software die Betriebserlaubnis erlischt?!?!


    Jetzt setz ich dem ganzen noch die Krone auf! Und zwar sind abgasrelevante Bauteile meines Wissens ALLES was an Luft ins Auto reingeht und hinten als Abgas wieder raus kommt... also Luftfilter, Ladeluftkühler, Turbo Inlet, Turbolader, Motor, Turbo Outlet, Downpipe, Abgasanlage, Software evtl. sogar Catchcan, Chargepipe, Schläuche! Und das Geschwätz von wegen „es handelt sich bei einer EWG Downpipe und AGA um Bauteile die weder Geräusch noch Abgasverhalten verschlechtern...bla bla“ Verschlechtern heißt dass es nicht lauter oder auch nicht mehr Abgas werden darf.... warum zur Hölle soll man sich dann als Tuner sowas für teueres Geld unters Auto bauen?!?!?! Wir wollen mehr Sound, weniger Abgasgegendruck, mehr Abgas abführen, 3“ Rohre und 200 Zellen Kat‘s!

  • ...es gibt da eine Matrix, welche Bauteile sich gegenseitig beeinflussen. Eine Ansaugung zählt da nicht zur AGA ;-)

    I.d.R. wird zwischen "kalter" und "warmer" Seite unterschieden.


    Fakt ist: Es ist eintragungsfähig. Jeder Prüfer prüft anhand des Rechhsrahmens nach bestem Wissen und Gewissen und nicht nach Checkliste. Es machen aber nicht mehr viele Prüfer. Wenn die dB Werte eingehalten werden, wird keiner die Eintragung anzweifeln. Wenn die Werte drüber sind, wird auch jedes noch so schöne Gutachten oddr die Abnahme seinen Wert verlieren.

    Und mal ganz ehrlich: Wie der APR Prüfbericht z.B. zur Aussage kommt, der CO2 Ausstoß wird nicht erhöht, ist für mich nicht nachvollziehbar. Auch die eingetragene Leistung hat mit den tatsächlichen Werten nichts zu tun. Also müsste man eine CO2 Messung und eine Leistungsmessung machen. Das macht doch aber niemand...

    Ich hatte allerdings einen Prüfer, der die Stage 1 nicht eintragen wollte, weil explizit keine Aussage zur Haltbarkeit des Motors getroffen wird. Die Rechtsmeinung bei den Prüfern ist also SEHR heterogen.


    EWG und ECE Bauteile nutzen gewisse Toleranzen aus. Oder die AGA ändert z.B. die Frequenz, den Verlauf der Lautstärke, aber nicht die absolute Lautstärke. Natürlich kann ich Toleranzen nicht mehrfach ausnutzen.

    Der eine Prüfer hat mit der Standgeräuschmessung genug Anhaltspunkte dafür, dass alles passt. Der andere geht auf Nummer sicher und spult das volle Programm ab.

    Bördelt ihr auch jedes Mal, nur weil es im Gutachten der Felgen steht oder vertraut ihr dem Prüfer, der feststellt, dass alles freigängig ist? Auch das handhaben Prüfer unterschiedlich.

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  • TurboMaddin


    Hoch habe nicht gesagt, dass eine Ansaugung zur AGA zählt, sondern dass eine Ansaugung Einfluss aufs Abgasverhalten nimmt (nehmen kann).


    Egal ich stimme dir in deinen Aussagen zu und sehe es ja auch so!


    Durch die strengen Vorschriften, unterschiedliche Sichtweisen der Prüfer und die Unwissenheit der Polizisten bei Kontrollen machen jede Eintragung und jedes „Papier“ zur schwammigen Angelegenheit und zum Risiko für Tuner. Ich selbst bin illegal unterwegs weil zu laut, aber ich wurde in 4 Jahren nicht einmal deswegen aufgehalten... man muss sich nur zusammenreißen und nicht seinen Mitmenschen mit einem lauten Auto auf den Sack gehen 😉

  • Eine Ansaugung beeinflusst aber sehr wohl, genauso wie eine AGA das Geräuschemissionsverhalten des gesamten Fahrzeugs. Somit hat die Ansaugung vielleicht keinen Einfluss darauf, welcher Schalldruck aus dem Endrohr kommt, aber sehr wohl darauf, welcher Schalldruck bei einer Vorbeifahrt gemessen wird.

    Nur mal wieder als dummes Beispiel:

    - Hör dir mal den Klangunterschied ECO & Sport an, da hörst du was Software ausmacht, denn ECO hat grob 220 PS und Sport hat 330 PS

    - Hör dir die Intakes am Ende des Video an, Serie hört man da Quasi gar nichts, wenn ich jetzt aber was höre, hat sich wohl ganz offensichtlich die Geräuschemission geändert



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  • PS: Wenn du in einer Polizeikontrolle auffällig wirst, dürfen sie dich zur Nachkontrolle schicken/mitnehmen, ganz egal was du für Papiere und Belege dabei hast.

    Das „mitnehmen“ scheint aktuell häufiger gängige Praxis zu sein. Dabei sucht sich die Polizei den Prüfer und nicht du. Diesen Prüfern sagt man zum Teil nach, das sie eher der Polizei zustimmen als Widersprechen.

    Wenn du also keine absolut wasserdichte Abnahme hast, bei das Fahrgeräusch gemessen wurde. Dann wäre ich eher glücklich, das es so im Schein steht und du schwache Kontrollen so überstehst. Aber das Gängige Praxis und „die anderen haben ja keinen Plan, was so geht“ hin zu stellen, ist einfach falsch.


    Wie schon vorher geschrieben, sind nicht alle Prüfer immer auf dem aktuellsten Stand und so genau, wie sie sein sollten.


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  • lala

    Also entweder bin ich jetzt völlig daneben oder Heiner erklärt das exakt so, wie ich es oben geschrieben habe:

    EWG/ECE sind wie originale Austauschteile zu behandeln (ggf. mit Beschränkungen bez. Kombinationen in den Papieren) und können damit grundsätzlich kombiniert werden. Um auszuschließen, dass Toleranzen doppelt ausgenutzt und damit überschritten werden, macht er eine Standgeräuschmessung. Also nicht zwangsläufig nur mit Fahrgeräuschmessung oder gar unmöglich, wie von dir geschrieben...


    Ich kann also nicht nachvollziehen, warum du mich als ahnungslos hinstellst. Ich habe hier auch niemandem Planlosigkeit unterstellst, wie du schreibst. Es ist aber nachweisbar falsch, dass die Kombination so rechtlich sauber nicht möglich ist. Mit Heiner hast du hier selbst den Gegenbeweis für deine Aussage geliefert.


    Ich weiß auch, dass viele Prüfer solche Kombinationen nicht mehr abnehmen, das resultiert aber eher aus Unsicherheit, weil sie wegen der ständigen Rechtsänderungen nicht mehr an solche Themen hin langen. Unabhängig davon ist Heiner sicherlich einer DER Fachleute in Deutschland. Aber er ist keine rechtliche Instanz und interpretiert letztlich auch nur den gesetzlichen Rahmen, den ein anderer Prüfer und eine andere Organisation ggf. im Einzelfall anders interpretiert. Es gibt also nicht den einen Prüfer, der Recht hat, sondern gerade hier eine relative Grauzone mit Interpretations- und Ermessensspielraum bei Rechtsauslegung und Prüfung.


    Gut, er macht Abnahmen nur noch mit Fahrgeräuschmessung... meinetwegen... Er sagt selber, dass das Standgeräusch ein Anhaltspunkt ist. Ob das in der Gesamtschau ausreichend ist, beurteilt der Sachverständige. Dafür hat er studiert und sich fortbilden lassen. Ist halt wie immer im Leben: Der eine sichert sich bis ins letzte Detail ab (Heiner) und macht damit rechtlich definitiv nichts falsch. Der andere geht mit etwas mehr Fingerspitzengefühl ran und riskiert, dass irgendwo vlt mal ein Auto am Ende doch zu laut war. Das Risiko hast du aber bei der Kombination von EWG Teilen genauso. Insofern widerspricht Heiner seiner eigenen Logik.

    Im übrigen ist er bei dem Thema sehr vorsichtig, als es um unterschiedliche Bewertungen von Vorschriften schon innerhalb des TÜV selbst gibt (Radabdeckung). Das zeigt doch, dass es so klar nicht ist.

    Ich habe auch Immer wieder den Eindruck, dass Heiner extrem sattelfest bei klaren Regelungslagen ist. Bei Grauzone oder rechtlichen Unsicherheiten wird er sehr oft schwammig und bleibt die Antwort am Ende schuldig.


    Mit dem Argument "bei der Polizeikontrolle zu laut" kannst du außerdem alles erschlagen. Bei KEINER (!!!) Polizeikontrolle wird das Fahrgeräusch gemessen. Daher muss schon ordentlich was im Argen sein, dass bei einer erfolgten Eintragung mit Einhaltung der Standgeräusch-Werte trotzdem eine Sicherstellung mit Begutachtung des KFZ erfolgt. Solche Fälle kenne ich nicht. Du? Es muss schon einen belastbaren Grund geben, die Eintragung anzuzweifeln. Wir leben nicht in einem Willkürstaat und die Behörden machen sich u.a. schadensersatzpflichtig und verwaltungsrechtlich angreifbar.

    Jede Eintragung, die zu laut ist, kann nicht rechtmäßig gewesen sein. Meiner AGA ist aber nicht zu laut. Außerdem hat das Ergebnis der Schalldruckmessung nichts mit der rechtlichen Bewertung der Kombinationsmöglichkeit von EWG Teilen zu tun. Die einzige Frage ist daher: Wie genau prüfe ich, um am Ende davon überzeugt zu sein, dass alles passt. Und nochmal: Wenn du das so genau haben möchtest (und wenn du das so bei TÜV & Co bestellst, liefert der Sachverständige dir das auch), dann mach bitte immer eine Leistungsmessung, Stand- und Fahrgeräuschmessung, Schadstoffmessung, etc. Damit das nicht erforderlich ist, gibt es als Grundlage z.B. bei APR den Prüfbericht und der Gutachter prüft dann nach bestem Wissen und Gewissen. Deine Auffassung einer "wasserdichte Abnahme" (was auch immer das ist) teile ich daher nicht so pauschal. Dann fahre aber bitte auch mit EWG AGA und sonst orignalem KFZ zur Fahrgeräuschmessung. Es könnte ja irgendetwas nicht stimmen (...wie z.B. bei der BullX hinlänglich bekannt). Das hat aber alles nichts mehr mit dem Thema "Kombination" zu tun. Und darum geht es ja. Naja.., wenn man den Ausgangs-Post aunschaut eigentlich nicht... ^^


    Ich habe echt wenig Verständnis, wenn wir uns das Leben jetzt schon selbst schwerer machen, als es tatsächlich ist.


    Was die Kombination AGA / Ansaugung angeht, beeinflussen die sich tatsächlich auch aus zulassungsrechtlicher Sicht:

    https://www.dekra.de/media/dekra-b2c-pkw-tuning.pdf

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  • Ich lese den Langen Text später, ich habe jetzt nur den ersten Absatz gelesen.

    Dem Thread Ersteller geht es um Intakte + Software + AGA und nicht um eine EWG DP + EWG AGA. Von Software wird in dem Video gar nicht gesprochen, zumindest nicht im Zusammenhang mit der EWG AGA.

    Oder bin ich jetzt aufm falschen Dampfer?


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  • Ja, da hast du Recht!

    Bin durch das Beispiel vom wommas in die Thematik EWG-Kombination abgedriftet, die ein anderes Feld ist.


    Zur Einzelabnahme stehen trotzdem noch my 5Cent oben. Mein Prüfer hat die EWG AGA als Originalteil gewertet. Das tut Heiner grundsätzlich mal so auch. Ist also wie wenn du die APR Teile mit einer Ersatz-AGA von Skoda fährst. Zur Absicherung der Toleranzen gibt's dann eben noch die Standgeräuschmessung.


    So wird ein Schuh draus und es ist schon alles irgendwie übertragbar. Heiner bezieht sich mit der Fahrgeräuschmessungen vermutlich auf nicht-EWG Teile. Das ist dann aber völlig logisch.

    An solchen Stellen wird er dann eben leider immer unpräzise in seinen Videos oder auch bei schriftlichen Nachfragen.

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  • Ups, wollte hier nicht alles vermischen, Sorry!


    Nach der Frage des Themenerstellers ist’s wohl doch in eine Grundsatzdiskussion eskaliert 😬


    Ich versuche mal die ursprüngliche Frage wieder zu beantworten ungeachtet von den Rahmenbedingungen 😉

    Wollte mal die Frage stellen was für abgasanlagen man mir empfehlen kann die keine Klappe haben aber bissi Komfort?

    Am besten wäre also eine eintragungsfreie AGA ohne Klappe. Gefunden hab ich die BullX mit ABE, Eisenmann mit ECE/ABE, Fox mit ABE und Bastuk mit ABE. Gut möglich dass es zu den Anlagen bereits Themen hier im Forum gibt 😉

  • Nene, vermischt hab ich das letztlich :S

    Klappe macht keinen Unterschied, es geht nur um die Art der Zulassung.


    Lala hat insofern schon Recht, dass man sich mit der APR AGA bei weiterer APR Hardware viel Rennerei und evtl Ärger spart.

    Mit jeder anderen EWG/ECE AGA müsste der Sachverständige die als Originalersatzteil werten, andernfalls wirds aufwändig. Da gibt es aber - wie man hier ja gut lesen konnte - unterschiedliche Auffassungen, auch bei den Prüfern.

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  • Herr Manthey unterscheidet da jedoch drastisch!

    Wenn man seine anderen Videos verfolgt hat weiß man leider, das sich diese Aussage in diesem Video ausschließlich auf AGAs mit nicht veränderlicher Geometrie bezieht. Die veränderliche Geometrie wird idr durch eine Klappe erzeugt.


    Denn sobald Herr Manthey die Wörter „Klappen AGA an Fahrzeugen die Serie keine Klappe haben“ hört fällt bei ihm das Rote Tuch... Dann geht gar nichts mehr ohne Fahrgeräuschmessung. Ich hatte dazu mehrere Mails lang Kontakt mit ihm und habe deshalb meine Eingetragene EGO-X (die 15 dB zu laut ist und bereits 2016 eingetragen wurde) nicht gegen eine Hurricane ausgetauscht, die die Geräuschemission vermutlich einhält. Laut Herrn Manthey führt dabei (Kombination mit APR Software und APR HJS DP) absolut kein Weg an einer Fahrgeräuschmessung nach den neuen Standards vorbei. Also 20-80 km/h Vollgas in allen Fahrmodi unter 74 dB...

    Ich hatte ihn explizit darauf hingewiesen, das mein Fahrzeug älter ist, als diese Richtline und das diese bei dessen Zulassung nicht erfüllt werden musste und es daher unwahrscheinlich ist, das mein Fahrzeug dies im Serienzustand überhaupt erfüllen könne. Er ließ sich jedoch nicht davon abbringen und ich habe das Vorhaben deshalb begraben.

    Auch die Frage „Wieso die Hurricane im Jahre 2020 eine EWG/ECE Genehmigung nach der alten Messmethode erlangen konnte, wenn laut ihm doch unbedingt die Neue Methode angewendet werden müsse“ lies er unbeantwortet...


    Das ist zumindest meine Erfahrung, wenn ihr andere konkrete positive Erfahrungen habt, die Jünger als 24 Monate sind, würde ich diese gern hören.


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  • Kannst mich gerne mal persönlich anschreiben.

    Ich glaube, das Problem ist so komplex, dass man es hier in paar Zeilen nicht sachgerecht auf den Punkt bringen kann. Denke tatsächlich, dass wir inhaltlich garnicht so weit auseinander liegen.

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