Eintragung Ladeluftkühler und Downpipe

  • Hallo Forumgemeinde,


    ich habe in meinem Octavia einen Wagner Ladeluftkühler und eine HJS Downpipe verbaut.

    Hat so etwas schon mal jemand ohne Probleme eingetragen bekommen?

    Ja ich weiß Downpipe hat eine EG Genehmigung und muss nicht eingetragen und den Ladeluftkühler sieht keiner.

    ich würde aber gern trotzdem den Ladeluftkühler eingetragen bekommen, zwecks es sollte mal einen Unfall geben, damit

    mir Dieser bezahlt wird.


    Danke für Eure Hilfe.

  • Musst mal die ABE bzw. das TGA der Downpipe lesen. Wenn dort steht, dass der Rest dem Serienzustand entsprechen muss (und davon gehe ich fast mal aus), ist auch diese hinfällig. Am Ende wird dann eine Einzelabnahme stehen, wo dann die Kombi geprüft und eingetragen wird. Kommt halt darauf an, was Du an Unterlagen hast und was dort genau steht.

  • Downpipe muss man schon eintragen wenn weitere Teile verbaut werden: du musst nachweisen, das die Teile (in Kombination) die Leistung tatsächlich nicht erhöhen, wie vermutlich im Gutachten des LLK steht. Am besten machst du das erst, wenn du alles eingebaut hast was du vielleicht sonst noch vor hast. Mit AGA und/oder Absaugung etc. musst du dann zusätzlich noch nachweisen, dass die Lautstärke nicht überschritten wird.

  • Zu der Downpipe gibt es keine Papiere dazu, ECE Zulassung.

    Zu jedem typgenehmigten Fahrzeugteil gibt es entsprechende Unterlagen, die dem Käufer ausgehändigt werden müssen. Das alleinige Vorhandensein einer Prüfnummer reicht nicht aus. So sieht es zumindest das einschlägige Regelwerk vor. Was die Händler machen ist ja oft nicht das, was sie eigentlich müssen :-)

  • Mein Prüfer wollte 2016 auch alle ECE/EWG Nummern sehen und anschauen, evtl. Hat er sie auch gegen geprüft. Eingetragen hat er aber alles ohne Probleme. Das mag heute anders sein und auch gerade dann, wenn Teile keine Gutachten haben. Bei mir hatte alles eine ECE, EWG oder stand in >EINEM< Kombinationsgutachten.

    Soweit mir bekannt, hat der Wagner LLK weder Gutachten noch ABE oder EWG/ECE oder hat sich das mittlerweile geändert? Wenn er das nicht hat, wirst du bei einem halbwegs seriösen Prüfer, nicht im das von Mnyut genannte herum kommen. Viele andere werden dich einfach weg schicken.


    @TSL

    Ich habe bisher zu kaum einem ECE/EWG Teil wirklich Unterlagen bekommen, außer die E Nummer auf dem Teil selbst. (Ich werte Zettel ohne Aufdruck von Serien oder E Nummern, nicht als gültige Unterlagen, die rechtlich belastbar sind.)


    RS III Combi Folierungsideen: Link

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  • Ich habe bisher zu kaum einem ECE/EWG Teil wirklich Unterlagen bekommen, außer die E Nummer auf dem Teil selbst. (Ich werte Zettel ohne Aufdruck von Serien oder E Nummern, nicht als gültige Unterlagen, die rechtlich belastbar sind.)

    Gängige Praxis aber streng genommen nicht zulässig. :angry2:

  • Serien oder E Nummern

    Also zu Seriennummern habe ich vom TÜV die Info bekommen, dass eine Seriennummer, nicht zwingend eingetragen werden muss. Der Typ [vom Teil] ist hier wesentlich wichtiger. Warum das dann bei der DP wichtig war (zugegeben, war die E- und keine Seriennnummer), bei den Bremsbelägen aber nicht, habe ich dann nach 3 h TÜV Termin (und der nachfolgende Termin hat auch schon 45 Minuten wegen mit gewartet) nicht mehr nachgefragt; auch nicht per Mail

    Gängige Praxis aber streng genommen nicht zulässig. :angry2:

    Stimmt, bevor die E-Nummer so schrecklich wichtig wurde, hat man mich nach Unterlagen gefragt, obwohl klar war das es eine ECE-DP ist.

  • Warum das dann bei der DP wichtig war (zugegeben, war die E- und keine Seriennnummer), bei den Bremsbelägen aber nicht, habe ich dann nach 3 h TÜV Termin (und der nachfolgende Termin hat auch schon 45 Minuten wegen mit gewartet) nicht mehr nachgefragt; auch nicht per Mail

    Beim Tausch von Bremsbelägen wird zwischen Original- und Ersatzbremsbelägen unterschieden. Ersatzbremsbeläge sind solche, die den Anforderungen der ECE-R 90 entsprechen und als geeigneter Ersatz genehmigt wurden. Zulässige und genehmigte Beläge weisen eine entsprechende Kennzeichnung auf und geben Aufschluss über den Hersteller. Vermutlich hatte der Prüfer die Teile und/oder den Hersteller auf dem Schirm und wusste, dass sie zulässig sind.

  • Hier mal von HJS einer der wenigen Hilfreichen Beiträge zum Theme ECE-Kombinationen:

    https://www.hjs-motorsport.de/…E-Kat_Abgasanlage_web.pdf


    Unterm Strich können laut HJS ECE-Teile untereinander kombiniert werden, allerdings nicht mit Teilen die mit Teile-Gutachten, etc. geliefert werden.

    Dann ist eine legale Eintragung einer DP kaum mehr möglich. Leider haben fast alle Prüfer keine Ahnung und nehmen auch keine ECE-Kombinationen mehr ab.


    Aus meiner Sicht hat der LLK keinen Einfluss auf die DP und kann somit separat eingetragen werden.

    Irgendwo gibt es eine Liste, welche Teile sich gegenseitig beeinflussen (DP, AGA, Software, etc. ist soweit ja klar...).

    - RS FL Combi 230 DSG -

  • die Prüfer können entweder in ihrem eigenen System direkt oder mindestens per Hotline die zu einer E-Nummer hinterlegten Dokumente prüfen. Was nämlich gerade bei billigem China Kram gerne gemacht wird ist entweder, dass einfach eine nicht existente E-Nummer drauf gedruckt wird oder da steht dann eine E-Nummer, hinter der sich nur z.B. elektromagnetische Verträglichkeit verbirgt. Nicht der eigentlich gedachte Einsatzzweck (wird z.B. bei Lampen / Leuchtmitteln gerne gemacht).

  • Unterm Strich können laut HJS ECE-Teile untereinander kombiniert werden, allerdings nicht mit Teilen die mit Teile-Gutachten, etc. geliefert werden.

    Und nur dann, wenn sie sich nicht negativ in ihrer Wirkung beeinträchtigen. Gerade im Bereich von Fahrwerken/Rad-Reifen-Kombinationen und Teilen der Abgasanlage setzen viele Genehmigungen den ansonsten serienmäßigen Zustand der anderen Komponente(n) voraus.

  • @TSL

    Nach Rechtsmeinung von HJS sind ECE-Teile als vollwertige Originalersatzteile anzusehen.

    Damit dürfen auch ECE Teile kombiniert werden, die sich grundsätzlich (negativ) beeinflussen.


    Mein TÜV'ler hat das genauso gesehen und mir die ECE-AGA zum restlichen Paket mit eingetragen.

    - RS FL Combi 230 DSG -

  • Ja. Und am Ende muss das Geräusch passen. Passt es nicht, können die von HJS sagen, was sie wollen - darum geht es in meiner Aussage.

  • Das isses halt. Rein rechtlich wäre die Kombination von ece Teilen zulässig aber wenn dat Mopped am Ende zu laut is, isses zu laut. Auch wenn jetzt alles eingetragen ist.. Wenn du in eine Verkehrskontrolle kommst und die halten dein Auto für zu laut und verlangen eine Messung bei der Prüfstelle und da kommt raus, dass es zu laut ist, dann helfen dir alle Eintragungen nix. Du könntest dann einen Rechtsstreit mit dem Händler der AGA anfangen weil zugesicherte Eigenschaften nicht eingehalten wurden aber den Mangel beheben musst du trotzdem

  • Wenn du in eine Verkehrskontrolle kommst und die halten dein Auto für zu laut und verlangen eine Messung bei der Prüfstelle und da kommt raus, dass es zu laut ist, dann helfen dir alle Eintragungen nix

    Doch, tun sie - dann ist es nämlich Verschleiß (Verwarnung) und kein Erlöschen der BE (Anzeige). Macht einen riesigen Unterschied, vor allem bei den den Nebenkosten wie Gutachten etc. das bei Verschleiß und Einsichtigkeit i.d.R. nicht erforderlich wird.


    Und den Rechtsstreit erledigt ggf. die Rennaufsicht für Dich. Nämlich dann, wenn sie an den Erteiler der Zulassung (z.B. KBA) schreiben, dass die Teile XY wiederholt negativ auffallen und nicht (mehr) dem genehmigten Typ entsprechen. Das beschleunigt manchen Hersteller ungemein :-)

  • @TSL

    Das ist so nicht richtig. Wenn die Eintragung fehlerhaft (weil schlichtweg zu laut) ist, kannst du dich nicht einfach auf Verschleiß berufen.

    Teuer ist außerdem das Gutachten, nicht das Bußgeld.

    Das Gutachten steht am Anfang und stellt erstmal die vorwerfbare Lautstärke und ggf die Ursache dafür fest. So rum wird ein Schuh draus.

    Ich weiß, dass es da - auch in Bayern - regional unterschiedliche Handhabungen gibt. Prinzipiell ist aber das Gutachten die Basis für das weitere Verfahren und nicht anders herum. Wenn das bei einer Kontrolle anders läuft ist das Glück bzw. Ermessen und keine so vorgesehene Verfahrensweise.


    Dass die Polizei für dich "den Rechtsstreit übernimmt" ist Käse... sorry. DU hast das Ordnungswidrigkeitenverfahren am Bein und DU hast damit den schwarzen Peter. Was im Nachgang evtl. an das KBA gemeldet wird, hat mit deinem Verfahren nichts mehr zu tun. Habe aber auch noch nie von so einer Meldung gehört.

    - RS FL Combi 230 DSG -

  • Das ist so nicht richtig. Wenn die Eintragung fehlerhaft (weil schlichtweg zu laut) ist, kannst du dich nicht einfach auf Verschleiß berufen.

    Wenn die fehlerhaft ist, bist Du als Laie außen vor. Der Prüfer hingegen kann bei einem Gefälligkeitsgutachten wegen Falschbeurkundung belangt werden.



    Teuer ist außerdem das Gutachten, nicht das Bußgeld.

    Habe ich geschrieben, musst Du lesen.



    Das Gutachten steht am Anfang und stellt erstmal die vorwerfbare Lautstärke und ggf die Ursache dafür fest. So rum wird ein Schuh draus.

    Kommt drauf an, ob von Verschleiß, Manipulation oder Falscheintragung ausgegangen wird. Musst Du auch lesen.



    Prinzipiell ist aber das Gutachten die Basis für das weitere Verfahren und nicht anders herum

    Wenn es überhaupt zu einem Gutachten kommt. Der Beamte kann auch sachverständiger Zeuge sein. Ohne Gutachten.



    Dass die Polizei für dich "den Rechtsstreit übernimmt" ist Käse... sorry

    Ich sollte mit Smileys arbeiten oder davon ausgehen, dass hier jemand mit der Goldwaage lauert.

  • Durch Wiederholung wird es nicht richtiger. Ich habe durchaus gelesen, was du geschrieben hast.


    Vorgehensweise am Beispiel München:

    Anhaltung (warum auch immer) --> Auto klingt zu laut --> ggf. Laienmessung vor Ort --> Sicherstellung des KFZ und Schleppung --> TÜV Gutachten (800€ + X) --> ggf. Feststellung der Ursache --> in aller Regel Erlöschen BE --> Bußgeld nach festgestelltem Verstoß (z.B. 50€ Erlöschen BE). In dem Punkt ist übrigens auch §19 der StVZO anderer Meinung als du... Das Fahrzeug wurde (von dir) verändert, das Geräuschverhalten hat sich dadurch verschlechtert und fertig. Wenn die Polizei hier von Verschleiß ausgeht, ist das für den Kontrollierten nett, aber rechtlich falsch. Wie ein sachverständiger Zeuge außerdem ohne Gutachten und geeichtes Messgerät eine vorwerfbare Lautstärke misst oder die Ursache feststellt, darfst du gerne mal erklären. In aller Regel ist bereits die Örtlichkeit nicht für eine verwartbare Messung geeignet. Alles was vor Ort passiert, ist daher lediglich eine Verdachtsgewinnung. Anders sieht es naütlich aus, wenn es um (nicht) verbaute Teile geht (z.B. dB Eater) oder fehlende Eintragungen/Gutachten geht. Das kann man natürlich vor Ort auch feststellen. Abgas- und Geräuschverhalten definitiv nicht!


    Wie gesagt, ich weiß dass in München sehr "genau" gearbeitet wird. Aber so läuft es anderswo auch.

    Da kann sich jeder selbst überlegen, welches Risiko man eingehen will.


    Wenn - wie bei der BullX - die AGA von Anfang an zu laut ist, hat das nix mit Gefälligkeitsgutachten zu tun. Trotzdem haben erstmal Fahrer und Halter die Sch*** am Schuh und nicht der TÜV'ler, die Polizei oder der Hersteller der AGA. Du wirfst hier eine ganze Menge möglicher Konstellationen pauschal in einen Topf.


    Unterm Strich bleibt am Ende:

    Der Karren muss passen, egal was im Schein steht.

    - RS FL Combi 230 DSG -

  • Das Fahrzeug wurde (von dir) verändert, das Geräuschverhalten hat sich dadurch verschlechtert und fertig

    Falsch.



    Wenn die Polizei hier von Verschleiß ausgeht, ist das für den Kontrollierten nett, aber rechtlich falsch

    Falsch.


    Wie ein sachverständiger Zeuge außerdem ohne Gutachten und geeichtes Messgerät eine vorwerfbare Lautstärke misst oder die Ursache feststellt, darfst du gerne mal erklären.

    Lautstärke kann nicht gemessen werden. Den Rest würdest Du nicht kapieren/akzeptieren.


    Abgas- und Geräuschverhalten definitiv nicht!

    Falsch.


    Du wirfst hier eine ganze Menge möglicher Konstellationen pauschal in einen Topf.

    Nicht, wenn Du richtig liest.


    Wenn - wie bei der BullX - die AGA von Anfang an zu laut ist, hat das nix mit Gefälligkeitsgutachten zu tun

    Du dichtest Dir hier Dinge zusammen, die nirgendwo so geschrieben wurden. Siehe "mögliche Konstellationen und ein Topf".



    Aber gut, ich gebe mich geschlagen. Ich habe keine Ahnung und Dein überlegenes Fachwissen (wir messen die Lautstärke etc.) ist einfach entwaffnend. Von daher 1:0 für Dich. Ich muss jetzt in den Garten, die Schaukel ist gerade frei...

  • Dazu braucht es aber häufig nichtmal eine Kombination von Teilen...

    Die EGO-X hat eine EWG, ich fahre sie mit APR Software und HJS DP. Im Standgeräusch misst man bei 83-88 dB, nachdem die Kombi 3 Jahre verbaut war. Jetzt möge man sagen, Kombination und Verschleiß. In meinem Schein stehen 74 dB...

    Ich hatte dann mit einem zweiten O3 FL der ausschließlich die EGO-X verbaut hatte, seit 2 Woche, also im Neuzustand, ebenfalls das Standgeräusch gemessen... 83-87 dB...

    Viele EWG/ECE Teile sind nichtmal einzeln verbaut legal...


    RS III Combi Folierungsideen: Link

  • Viele EWG/ECE Teile sind nichtmal einzeln verbaut legal...

    Deshalb, aufgrund von schlechten Erfahrungen mit Herstellern, wollte es mir keiner eintragen ohne Nachweise das alles innerhalb der Grenzen ist. Leider macht das hier im großen Umkreis keiner, also ab nach Öhringen, 1 1/2 Stunden fahrt eine Strecke.

  • Leuteeeeee jetzt beruhigt euch doch bitte wieder. Wissen tut das hier vermutlich keiner exakt. Wir sind hier keine Anwälte und keine Polizisten.


    Mein Stand ist eine Mischung aus euren beiden Aussagen. Wenn man nur Teile mit ECE Genehmigung verwendet ist das im Prinzip eintragungsfrei. Man kann also nicht für vorsätzlichen Einbau von Teilen ohne Genehmigung belangt werden. Aber wenn am Ende das Auto zu laut ist, ist es zu laut. Was genau einem dann vorgeworfen wird ist ermessen des Polizisten. Es könnte sein, dass die durch Verschleiß zu laut geworden ist, dann wäre es nicht wirklich eigene Schuld. Könnte auch sein, dass man da drin rumgebohrt und Schalldämpfer leer gemacht hat. Dann wäre es Vorsatz. Aber das passiert alles erst nach dem Gutachten.

    Das Gutachten an sich dient der Feststellung des Faktes, dass das Auto zu laut ist. Wenn beim Gutachten am Ende raus kommt, dass es tatsächlich zu laut ist, ist die Ursache dafür für das Gutachten an sich egal. Das muss man dann bezahlen.


    Das vermute ich. Sicher bin ich mir aber nicht, da ich weder Anwalt noch Polizist noch Gutachter bin und auch keine persönlichen Erfahrungen damit habe

  • Die Polizei zweifelt an, dann prüft ein Gutachter und dann kommt es zur Clearing-Stelle der Prüforganisation und im Zweifel vor Gericht. Zuerst haben Tuner und Hersteller den Bogen überspannt, dann die Polizei und mittlerweile wird von den Prüfstellen so ausführlich dokumentiert, dass die Polizei immer weniger Erfolg hat und die ihre Anstrengungen wieder zurück fahren.

    So meine Info vom TÜV.

  • Zitat

    Wir sind hier keine Anwälte und keine Polizisten

    Mutmaßung.


    Wenn man nur Teile mit ECE Genehmigung verwendet ist das im Prinzip eintragungsfrei.

    Falsch.



    Was genau einem dann vorgeworfen wird ist ermessen des Polizisten

    Falsch.



    Könnte auch sein, dass man da drin rumgebohrt und Schalldämpfer leer gemacht hat. Dann wäre es Vorsatz

    Noch nicht mal im Ansatz richtig.



    Aber das passiert alles erst nach dem Gutachten.

    Ganz falsch.



    Wenn beim Gutachten am Ende raus kommt, dass es tatsächlich zu laut ist, ist die Ursache dafür für das Gutachten an sich egal. Das muss man dann bezahlen.

    Ich brauche neues Popcorn.



    Das vermute ich.

    Der Beginn einer jeden Katastrophe war eine besch*** Vermutung.



    Sicher bin ich mir aber nicht,

    Ach so?



    da ich weder Anwalt noch Polizist noch Gutachter bin

    Hätte ich jetzt gar nicht gedacht.



    mittlerweile wird von den Prüfstellen so ausführlich dokumentiert, dass die Polizei immer weniger Erfolg hat und die ihre Anstrengungen wieder zurück fahren

    Na dann.