ECE Bzw EWG Genehmigung einsehen

  • Da ich für dieses allgemeine Thema leider keine passende Stelle im nicht fahrzeugspezifischen Bereich finde, stelle ich die Frage mal hier, wo es zu meinem Fahrzeug passt.


    Weiß einer ob und wenn ja wo man anhand einer ECE/EWG Genehmigungsnummer den dazugehörigen Prüfbericht oder sonstige Unterlagen einsehen kann? Also für welches Fahrzeug diese Freigabe z.B. erteilt wurde. Das würde mich zum einen mal interessieren.


    Zum anderen würden mich Details der Prüfung interessieren.
    Bei den Narüstabgasanlagen mit EWG Genehmigung muss ja nichts Eingetragen werden, wenn nur dieses eine Teil geändert wurde. Heißt ja das die AGA nicht lauter ist, als im Fahrzeugschein steht. Das gleich sollte für eine EWG Downpipe gelten. Da darf die Serien AGA ja mit DP eigentlich auch nicht lauter sein als in den Papieren steht. Oder kann es sein das in der EWG Genehmigung steht, das das Fahrzeug mit dem geänderten Teil dann entsprechend etwas lauter sein darf?
    Die EGO-X hat ja für mein Fahrzeug eine EWG Freigabe. Sowie die verbaute HJS DP auch. In meinen Papieren steht jetzt 74 dB Standgeräusche. Ich messe jedoch mit einem Voltcraft SL-100 sowie mit dem iPhone 80-83 dB.


    Bei den Octavia Modellen mit der lauteren AGA (VFL RS230 und vermutlich auch beim FL245) stehen wiederum 80 dB in den Papieren. Das heißt ja, wenn ich ein RS230 hätten wäre ich legal unterwegs und mit dem 220 PSer bin ich Illegal unterwegs. Bzw so das mich die Polizei bei einer ihrer Geräuschmessungen zu Fuß nach Hause schicken könnte. Außer wenn ich irgendeinen Wisch hätte, der besagt das das Fahrzeug entsprechend lauter sein darf.


    Deshalb nun die Frage: Kann man das als Normalsterblicher einsehen?
    Oder hätte das der Prüfer bei einer Eintragung diese Anlage in meinem Fahrzeugschein ändern müssen, wenn er sehen würde das das Fahrzeug das in der EWG Genehmigung aufgeführt ist, lauter war als es in meinen Papieren steht?


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  • Eine Nachrüst AGA darf bis zu 5db lauter sein als original, inkl aller Einzelteile die da so legal verbaut werden können. Es müsste aber eigentlich trotzdem eine ABE dazu geben, in der dann auch die höheren Lautstärke Werte drin stehen. Wenn es die nicht gibt müsste auf jedem Teil einzeln eine E Nummer eingeprägt sein, die der HU Prüfer dann in seinem System nachsehen kann.
    Probleme kann es geben, wenn du mehrere Teile von unterschiedlichen Herstellern miteinander kombinierst. In der ABE bzw auch in der EG Typgenehmigung steht nämlich normalerweise drin, dass dieses Teil nur in Verbindung mit einer sonst Serienmäßigen AGA geprüft wurde. Wenn Kombinationen von Einzelteilen (wie bei dir AGA und Downpipe) zulässig gemacht werden sollen müssen die Kombinationen explizit in der ABE aufgeführt sein und Produkte von unterschiedlichen Herstellern die zusammen geprüft wurden gibt es nur ganz selten. Ich glaube, das gilt auch analog für E Nummern, da bin ich mir aber nicht sicher.
    Da kann @agneva bestimmt weiterhelfen.
    Ich glaube aber wenn die Kombination nicht drin steht dann geht es nur über Einzelabnahme.
    Hier im Osten ist es die Dekra, im Westen glaube der TÜV die so einzelabnahmen machen. Fahr da einfach mal hin und für einen Zwanni in die Kaffeekasse sollten die eine (nicht normgerechte aber mit professionellem Messgerät durchgeführte) Gerauschmessung machen und die E-Nummern nachsehen können.
    Du müsstest dir nochmal bei beiden Herstellern genau ansehen, für welche Autos das Ding genau zugelassen ist. Manchmal stehen da noch Begrenzungen der Fahrgestellnummer oder nur bestimmte Motorvarianten oder so drin.
    Mein 220er aus 11/16 hat auch 74 dB drin stehen


    Grundsätzlich bist du aber bei E Nummern im Vorteil, weil du dich da eigentlich immer auf "ist doch ne E Nummer drauf" berufen kannst.

  • Ja es steht überall eine E Nummer drauf, auf MSD und beiden ESD sogar die gleiche. Sowie auf der HJS DP auch.
    Das Problem das ich sehe ist, das in einer Professionelleren „anti Tuning“ Polizei Kontrolle mal ein dB Messgerät zur Hand ist, aber keine Hebebühne um die E Nummern einzusehen und das die Teile nicht Modifiziert wurden.
    Ich denke an dieser Stelle würde häufig „ist aber zu laut“ gewinnen.


    Eingetragen ist bei mir soweit alles, aber der dB Wert wurde dabei nicht geändert. Das diese Eintragung so eigentlich nicht 100 % Legal ist, ist mir bewusst. Denn damals wurde vor Ort keine Geräuschmessung durchgeführt.


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  • Naja wenn in den EG Typgenehmigungen der Teile keine andere Geräuschwerte hinterlegt sind dann wäre die Eintragung so schon legal. Aber ich verstehe gerade nicht so ganz, warum du Teile mit E Nummer drauf überhaupt hast eintragen lassen.
    Im Endeffekt hast du aber recht: wenn bei Messung mit geeichtem Messgerät mehr als 5db über Papieren raus kommen dann ist es egal wenn alles eine E Nummer hat und eingetragen ist: zu laut ist zu laut. Dagegen kannst du allerdings auch nichts unternehmen. Ich würde das wie gesagt mal von TÜV / Dekra messen lassen. Die Handyapps geben da eher grobe Schätzwerte +-10 dB.
    Ansonsten nochmal nachsehen lassen, mit welchen Lautstärke werten die AGA und DP angegeben sind. Ggf einen Auszug der EG Genehmigung dabei haben. Auch wenn das in sachen Typgenehmigung Blödsinn wäre könntest du ja mit dem Auszug dann zeigen dass die Teile für dein Auto freigegeben sind und du in dem (neuen) Lautstärke Bereich liegst

  • Die EWG der Teile gilt nur dann wenn alles anderes das diese beeinflusst im Serienzustand ist, also:
    1. Intake
    2. Inlet
    3. Motor Software
    4. AGA wenn es um die DP geht
    5. DP wenn es um die AGA geht


    Weil 4 und 5 den Punkt 1-3 beeinflussen hat der Prüfer damals alle 5 Punkte eingetragen. Leider oder zum Glück, hat er dabei keine
    erneute Geräuschmessung durchgeführt. Diese hätte entweder zu einer Ablehnung oder zum erhöhen des eingetragenen Standgeräusches geführt.


    Und genau um deinen letzten Punkt geht es mir hier ja, wo bekomme ich den Auszug aus der Typengenehmigungsprüfung her? :D


    Muss ich da einen Prüfer bitten mir den auszudrucken oder komme ich da als Privatperson ran?


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  • Hallo zusammen,


    gleiches Problem stellt sich bei mir gerade weil ich überlege, die HG Downpipe zur EGO-X einzubauen.


    Danke schon mal für die Infos!




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  • Das würde dem Schreiben nach ja bedeuten, dass ich, da ich ja ohne Motortuning unterwegs bin, eine EWG-Downpipe zur Ego-X verbauen kann, da beides eine E-Nummer hat und ich muss es nicht eintragen lassen, außer die Kombination überschreitet die zulässigen Lärmwerte, was aber extra und individuell gemessen werden muss.


    Laut HJS hat die DP aber keine anderen Werte als der Serien-Kat/die Serien-DP. Somit dürfte die Kombination ja auch die zulässigen Werte nicht überschreiten.


    Bin ich da richtig unterwegs ?


    Die Frage ist ja, was mache ich, wenn ich mit der neuen DP beim TÜV war und die Lautstärkewerte zu hoch sind ? DP wieder raus ? Das will ich natürlich gerne vermeiden.





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  • Aber wenn HJS und HG das gleich sagen was oben im Schreiben steht, dann dürfte ja mein Standgeräusch nicht so stark abweichend sein? Wenn der Motor bei 3750 U/min Konstant steht, dann kann allein die Software ja keine 6-9 dB aus machen?


    Da bleibt der Ball aus meiner Sicht bei der HG EWG, da wäre interessant welche Geräuschemissionen dort gemessen wurden.


    Das Fahrgeräusch wird ja in einem bestimmten Gang ermittelt, weiß hier zufällig jemand welcher das beim VFL TSI mit DSG ist?


    Dann würde ich einfach mal versuchen eine solche Messung nachzustellen. Ich weiß zwar noch nicht wo, aber irgendeinen großer Parkplatz an einem Sonntag findet sich bestimmt mal.


    Wenn man das beim TÜV machen lässt, wird das sicher etwas kostenintensiver.


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  • das problem ist das kalibrierte Messgerät. Sone Handyapp oder die einfachen Messgeräte, die man als Normalsterblicher so kaufen kann haben da leider viel zu große Abweichungen.
    Ich hab bei der Dekra mal für einen Zehner in die Kaffeekasse eine Standgeräuschmessung machen lassen. Ohne Protokoll und ohne offiziell, einfach nur das Messgerät mal im ungefähr richtigen Abstand und ungefähr richtigen Winkel hin gehalten und gemessen. Bei mir war beim Kauf am Motorrad ein Auspuff dran, der subjektiv deutlich zu laut war und nach der Messung dann gegen einen wesentlich leiseren getauscht wurde.
    Die Standgeräuschmessung ist auch die, die von der Polizei bei Kontrollen gemacht wird, sone Fahrgeräuschmessung ist nämlich zu aufwändig.

  • Ich würde die Sachen mal bei mir privat messen, dann würde ich mal schauen und ggf im neuen Jahr mal bei einer Prüfniederlassung vorbei fahren. Vielleicht sind sie ja so nett und lassen mich meine Geräte daneben Stellen und mit der Kamera sogar noch Filmen.
    Im neuen Jahr bekomme ich endlich meinen Fahrzeug „Brief“ und dann muss ich dort ja eh nochmal irgendwo hausieren gehen, wegen Bremse und Turbo Inlet.


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  • Mein Auto ist mittlerweile auch lauter als zu dem Zeitpunkt als die HJS Downpipe neu verbaut war.


    Warum das so sein könnte, habe ich hier einen Hinweis gefunden:

    Zitat

    Fahrzeugführer in der Pflicht!
    Ebenso verhält es sich mit einem Fahrwerk, das sich setzt. Im Gutachten wird die abgenommene Höhe mit dem Abstand Radnabenmitte- Kotflügelkante vermerkt. Setzt sich nun das Fahrwerk, was ein ganz normaler Verschleißprozess ist, seid ihr somit in der Pflicht darauf zu achten, dass die eingetragene Höhe nicht unterschritten wird. Das gleiche gilt für Auspuffanlagen. Wie jede Serienanlage auch, brennt das Dämmmaterial mit der Zeit aus und die Anlage wird lauter. Auch hier seid ihr in der Pflicht, die zu laut gewordene Anlage zu ersetzen und den Zustand, wie er bei der Abnahme vorlag, zu erhalten oder wieder herzustellen. Haltet ihr diese Pflicht nicht ein oder verändert das Fahrzeug nach der Abnahme, kann das schnell zum Boomerang werden. Habt ihr bei der Abnahme geschummelt oder anderweitig rechtswidrig gehandelt, seid ihr schnell diejenigen, die sich vor Gericht verantworten müssen.


    Rückzug von Abnahmegutachten - at-rs.de


    Da hat die Mehrleistung und die größere DP wohl das Dämmmaterial etwas in Mitleidenschaft gezogen :D .


    Interessant ist dabei auch, dass in den Gutachten, die Zubehörteilen bei liegen, oft steht, dass sie die Leistung nicht verändern, obwohl vor dem Verkauf noch damit geworben wurde.

  • Die Frage ist ja, wenn ich jetzt alle halbe Jahre eine Lautstärke-Emissionsmessung mache, würde es der Rennleitung reichen ? Vorausgesetzt natürlich, dass man innerhalb der erlaubten Werte bleibt.


    Ich habe subjektiv den Eindruck, dass alleine die EGO-X mit sonst Serie am Fahrzeug schon mächtig laut ist. Gemessen bisher noch nicht...


    Hat das mal jemand so gemessen ? Serie mit EWE-AGA ?

  • Naja +10dB ist eine Verdoppelung der Lautstärke, wer das nicht selbst wahrnimmt dass seine Karre etwa doppelt so laut ist sollte mal zum HNO Arzt gehen.

  • Also ich habe mich nun auch dazu entschieden, die DP zu fahren.
    Beides so wie lala mit EWG, ich würde danach mal spaßeshalber ne Lärmmessung machen lassen und euch berichten.




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  • Hey :)
    Gibt es dazu mittlerweile neue Erkenntnisse?
    Hab auch eine HJS Downpipe verbaut und mittlerweile ne Remus klappenanlage bestellt.
    (legal solange die klappen nicht in Betrieb genommen werden und eine schraube in den klappen drin ist. (schraube ist zu kurz merkt aber kein Mensch))
    Die Downpipe hat ja EWG und die Anlage hat ECE Genehmigung.
    Würde ansonsten eventuell in 2 wochen mit einem professionellen Messgerät mal eine Laienmessung starten


    Gruß Fabi


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  • Bisher gibts soweit ich weiß nur das PDF Dokument von HJS das @sepp600rr oben verlinkt hat. In der Remus ECE steht ja eindeutig drin das diese nur mit Serien DP gültig ist.
    Somit müsstest du eine Geräuschmessung bei der Einzelabnahme durchführen lassen und hoffen das die Werte unter denen in deinen Papieren bleiben.


    Ich habe es zwar ohne Messung eingetragen bekommen und es machen scheinbar auch einige Prüfer, wenn es hart auf hart kommt, ist diese Eintragung halt nicht belastbar.


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  • Hatte beim TÜV mal nachgefragt, was man bei mir eintragen könnte und der anwesende Ingenieur war nur bereit die Ansaugseite (Ansaugung, Verrohrung, LLK) ODER Abgasseite (EWG Downpipe) in Verbindung mit JB4 Gutachten, Bremsen, Anhängelasterhöhung, Zubehörräder, Eibach Sportline Federn, CatchCan einzutragen.


    Alles zusammen nur mit Geräusch-Gutachten, wobei er nicht sagen konnte wer das bei uns im Großraum überhaupt noch anbietet, mit ungewissem Ausgang für mich (die Kosten für das Gutachten entstehen natürlich auch wenn es negativ ausfällt) und von Änderungen an der Abgasseite war er grundsätzlich nicht begeistert "soll ich doch lassen".

  • Wie kommst du darauf, dass keiner merkt, dass die Klappen in Betrieb sind? Weder die Polizisten bei einer Kontrolle noch der HU Prüfer sind auf den Kopf gefallen und wissen, wie Klappenauspuffanlagen angesteuert werden (sind nur bei sehr niedrigen Drehzahlen zu) und das kann man im Stand rausfinden, ob die Anlage auf einmal lauter wird. Der HU Prüfer muss sogar inzwischen eine Probefahrt machen, bei der er sowas durchaus finden kann, wenn er denn will

  • Wie kommst du darauf, dass keiner merkt, dass die Klappen in Betrieb sind? Weder die Polizisten bei einer Kontrolle noch der HU Prüfer sind auf den Kopf gefallen und wissen, wie Klappenauspuffanlagen angesteuert werden (sind nur bei sehr niedrigen Drehzahlen zu) und das kann man im Stand rausfinden, ob die Anlage auf einmal lauter wird. Der HU Prüfer muss sogar inzwischen eine Probefahrt machen, bei der er sowas durchaus finden kann, wenn er denn will

    Naja die klappen sind ja per Fernbedienung steuerbar. Und solange sie die nicht haben werden sie es nicht rausbekommen. Zudem kann man ja auf dem eigenen Gelände oder auf der rennstrecke die klappen öffnen und sie sind halt deshalb a geklemmt ‍♂️


    Ich werde demnächst selber eine Geräuschmessung zu TÜV norm durchführen bevor ich zum TÜV selbst fahre.


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  • Kommt halt auch drauf was der Prüfer meint. Bei einer Kontrolle auf der Straße gehts vielleicht noch. Aber beim TÜV bist du der der etwas will. Und wenn der Prüfer den richtigen Tag hat, kann er da schon nachschauen oder dich zu einer Nachprüfung einladen und verlangen das du diverse Dinge mit bringst.


    Das da eine Klappe ist und diese elektronisch steuerbar ist, sieht wohl jeder...


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  • Ich habe mittlerweile so eine Fahrgeräuschmessung selbst gemacht und war dann auch beim TÜV um alle Teile mit ECE/ABE/ABG/Gutachten einzutragen.

    Es war gar nicht so einfach einen Prüfer zu finden, der das macht/kann. Letztendlich bin ich beim Prüfer des Vertrauens von wommas gelandet :lol:.


    Die Messung läuft nicht anders ab, und auch die Bedingungen sind nicht anders, wie bei meiner eigenen Messung: ebener und ausreichend langer Feldweg um mit 50 km/ von beiden Seite die Messstelle anfahren zu können. Es wird am Beginn der Messstelle im dritten Gang voll beschleunigt, nach 10 m steht in 90°, 7,5 m Entfernung und 1m Höhe das Messgerät und nach weiteren 10 m wird abrupt vom Gas gegangen (Furzen, Fehlzündungen, etc.). Das wird zwei Mal aus beiden Richtungen gemacht und der lauteste Wert wird genommen. Wichtig ist, dass es nicht regnet/nass ist, die Räder dann sehr laut sind. Wind ist auch ein Thema, aber nur sehr starker Wind oder wenn es knapp ist und um +/- 1-2 dB(A) oder weniger geht. Die Jahreszeit aktuell ist also nicht so gut geeignet.


    In meinen Papieren steht jetzt 74 dB Standgeräusche. Ich messe jedoch mit einem Voltcraft SL-100 sowie mit dem iPhone 80-83 dB.

    Sicher? Bei mir steht 75 dB(A). Ansonsten sind im Stand 5 dB(A) mehr "erlaubt".

    Eine Nachrüst AGA darf bis zu 5db lauter sein als original, inkl aller Einzelteile die da so legal verbaut werden können.

    Aktuell +1 dB(A) aber nicht mehr (habe ich selbst nicht ganz verstanden) als 77 dB(A).

    Ich glaube aber wenn die Kombination nicht drin steht dann geht es nur über Einzelabnahme.

    Genau.

    Grundsätzlich bist du aber bei E Nummern im Vorteil, weil du dich da eigentlich immer auf "ist doch ne E Nummer drauf" berufen kannst.

    Leider Nein:

    wenn bei Messung mit geeichtem Messgerät mehr als 5db über Papieren raus kommen dann ist es egal wenn alles eine E Nummer hat und eingetragen ist: zu laut ist zu laut

    genau.

    Das Fahrgeräusch ist aber die gesetzlich limitierte Größe und nicht das Standgeräusch.

    Richtig, das Standgeräusch spielt beim Gutachten erstellen keine Rolle und ist grundsätzlich wohl auch nicht reglementiert, da es nur eine Vergleichsgröße für eine Kontrolle darstellt.

    Erhöhen wird dir das Fahrgeräusch kein Prüfer, da er es einfach nicht darf.

    Wenn ich es richtig verstanden habe: aktuell +1 dB(A) aber nicht mehr als 77 dB(A).

    Bei dir ist durch das Motortuning und Intake eine komplette Neubewertung der Geräuschemission notwendig, mit der Gefahr hin das du das vorgeschriebene Fahrgeräusch überschreitest.

    Richtig, neben den Gutachten & Co. für die Teile war es nötig mittels Protokoll vom Leistungsprüfstand nach zu weisen, dass die 224 kW (+ Toleranz vom Prüfstand) aus dem JB4 Gutachten trotz der geänderten Ansaugung, Druckrohr, LLK und Downpipe nicht überschritten werden. Die Fahrgeräuschmessung hat dann der TÜV selbst gemacht.

    Sobald die Software vom Motor verändert wird, ist die ECE/EWG Zulassung hinfällig, außer im Gutachten der Leistungssteigerung ist die Kombination mit bestimmten Anlagen zulässig.

    Richtig.

    Laut HJS hat die DP aber keine anderen Werte als der Serien-Kat/die Serien-DP. Somit dürfte die Kombination ja auch die zulässigen Werte nicht überschreiten.

    Da ist das Argument: wenn die DP doch nichts ändert, warum wird sie dann getauscht? Genau so bei den anderen Teilen.
    Das Problem ist, dass es die Tuner (private wie Firmen) aber auch die Hersteller es da in der Vergangenheit übertrieben haben. Gerade die Ego-X ist da scheinbar ein Paradebeispiel (wie kann die so laut sein wenn sie doch wie Serie ist). Man findet im Netz auch weitere Erfahrungsberichte, auch von anderen Automarken, zu so auffälligen Herstellern bzw. Produkten. Dazu kommen die stärkeren Kontrollen der Polizei und die Gutachten die sie anzweifeln. Das hat Wirkung gezeigt und die bessere Dokumentation, Prüfungen usw. führt zu immer weniger Erfolg bei der Polizei.

    Die Frage ist ja, was mache ich, wenn ich mit der neuen DP beim TÜV war und die Lautstärkewerte zu hoch sind ? DP wieder raus ?

    Wenn sie mit anderen Teilen eingetragen werden soll, aber zu laut ist, gibt es nur wenig Möglichkeiten. Nur ein klein bisschen zu laut wird bei der HU vermutlich nicht auffallen.

    Wenn der Motor bei 3750 U/min Konstant steht, dann kann allein die Software ja keine 6-9 dB aus machen?

    Nach dem die Drehzahl erreicht wurde, wird auch beim Standgeräusch abrupt vom Gas gegangen. Wenn die Software da knallt und furzt, dann hat die bestimmt Einfluss.


    Ich kenne aber auch keine Anlage die nach einer gewissen Zeit die Grenzwerte noch einhält. Selbst Serienanlagen sind bei sportlichen Fahrzeugen im Standgeräusch oft zu laut (RS Modelle usw).

    Ich glaube JP hatte in einem Video mal gesagt, dass der 7er GTI Reflexionsschalldämpfer hat und das bei VAG so das erste Mal ist. Keine Ahnung ob das stimmt und auch bei uns so ist. Die sollten ja aber verschleißfrei sein?

    Mein Auto ist mittlerweile auch lauter als zu dem Zeitpunkt als die HJS Downpipe neu verbaut war.

    Ist es doch nicht, oder nur im Standgas.

    Die Frage ist ja, wenn ich jetzt alle halbe Jahre eine Lautstärke-Emissionsmessung mache, würde es der Rennleitung reichen ? Vorausgesetzt natürlich, dass man innerhalb der erlaubten Werte bleibt.

    Prinzipiell nicht, die dürfen immer anzweifeln und stilllegen. Es scheint aber wieder weniger zu werden, da sie die Kosten tragen, müssen wenn alles in Ordnung ist.



    Die Fahrgeräuschmessung hat übrigens 150 Euro gekostet. Der Preis hat sich mittlerweile aber leider auf 250 Euro erhöht. Bei mir war es komplett unkritisch und fast 4 dB(A) unter dem Wert der Zulassungsbescheinigung Teil I.

    Nötig war sie wegen der Downpipe, aber vor allem wegen der Ansaugung. Im Messbereich war aber überhaupt nichts zu hören.
    Meine eigene Messung brachte, bis auf zwei Zentel db(A), das gleiche Ergebnis wie die vom TÜV. Aktive Forenmitglieder hier aus der Gegend, die Untersützung brauchen, dürfen sich gerne melden wenn Ihr Zweifel habt ob euer Auto die Prüfung schafft oder nicht :) .

  • Mnyut

    Danke für Zusammenfassung deiner Erkenntnisse. Mit welchem Messgerät hast du privat gemessen?


    Das Fahrgeräusch ist ja die Limitierte Größe, die am Leistungsgewicht hängt. Das Standgeräusch wird nur Dokumentiert und dient der Überprüfbarkeit in einer Polizei Kontrolle. Wenn ich das Fahrgeräusch einhalte, darf der Prüfer dann das Standgeräusch erhöhen, wenn beide Messungen Protokolliert sind?


    Zu deiner Frage ob ich mir bei meinem Fahrzeug sicher bin, ja lesen kann ich gerade noch so und knallen tut bei mir auch nichts. ?(


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  • Ich habe ein Kalibriertes VOLTCRAFT SL-451 verwendet.
    OK, ja schräg, dein Fahrgeräusch ist ja sogar nur 73 dB(A), 1 dB weniger als bei mir. Nach deinem Video hattest Du sogar 86 db(A), weil ja das schnell vom Gas gehen zur Messung dazu gehört.

    Ob der Prüfer das Standgeräusch erhöhen darf bin ich mir nicht sicher. Die Messung an sich wurde schon "abgelehnt", weil es keine relevante Größe für das Gutachten war. Da hilft nur nachfragen. Das Protokoll der Messung darf man sich auch nicht besonders förmlich vorstellen, das war einfach ein leeres Blatt auf dem die vier Messungen notiert wurden. Später im Gutachten stand dann für die Zulassungsstelle:

  • Das freut mich, wenns bei dir geklappt Mnyut :thumbsup:


    Ich brauchs mit meinem gar nicht erst versuchen, die Kombination aus BullX DP, EGOX und Software liegt nach eigener Messung im Stand bei locker 90dB (Mal in der Werkstatt gemessen, 45°Winkel, 1m Abstand, 3000U/Min)

    Meine Leistung würde zwar eine dB Erhöhung rechtfertigen, aber der finanzielle Aufwand wäre wohl enorm! Ich überlege eher auf die APR-AGA ohne Klappe umzusteigen und diese in Verbindung mit der Stage 1 die bei mir im

    Schein steht inkl. dB-Erhöhung eintragen zu lassen.... oder den Motor bei SAR verstärken lassen und eine SAR-AGA montieren und das dann eintragen lassen!


    (((((manche wissen ja, was bei mir eigentlich für ne Software drauf ist und was für ein Turbo seinen Dienst verrichtet, das brauchen wir jetzt ned reden :ups: )))))

  • Das würde ich so nicht sagen. Nach deiner Software und Lader schaut ja keiner. Du müsstest eigentlich nur nachweisen, dass deine Leistung mit verbauten Teilen, die du eintragen möchtest, zu dem passt was in deiner Zulassungsbescheinigung oder Gutachten deiner Leistungssteigerung steht. Der geänderte Lader sorgt eher dafür, dass Du die Geräuschmessung bestehen wirst, denn bei 50 im dritten Gang hast Du nahezu keinen Ladedruck.
    Kann nur sein, dass grundsätzlich keine Klappenauspuff mehr eingetragen werden, da bin ich mir nicht mehr sicher was er gesagt hat.

  • wommas:

    DB Erhöhung mit APR AGA gibt ausschließlich mit der Stage IS38 Software. Mit der Stage 1 passiert da gar nichts. Die Software muss auch aus deinem Fahrzeug ausgelesen werden, ich glaube kostenlos wird dir die da keiner drauf machen. Theoretisch könntest du sie drauf Flashen, einlesen und wieder deinen aktuellen Stand drauf packen. Ob das den Kauf der Software wert ist, glaube ich nicht. Hinzu kommt dann immer noch deine Bull-X DP.


    Mnyut

    Die Bull-X hat keine Klappe, nur die EGO-X.


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  • Das würde ich so nicht sagen. Nach deiner Software und Lader schaut ja keiner. Du müsstest eigentlich nur nachweisen, dass deine Leistung mit verbauten Teilen, die du eintragen möchtest, zu dem passt was in deiner Zulassungsbescheinigung oder Gutachten deiner Leistungssteigerung steht. Der geänderte Lader sorgt eher dafür, dass Du die Geräuschmessung bestehen wirst, denn bei 50 im dritten Gang hast Du nahezu keinen Ladedruck.
    Kann nur sein, dass grundsätzlich keine Klappenauspuff mehr eingetragen werden, da bin ich mir nicht mehr sicher was er gesagt hat.

    Eingetragen sind 230kW, also 316PS... allerdings hatte mein Auto bereits beim ersten Prüfstand damals mit DP 340PS! Im April 2019 vor dem Turboumbau war ich nochmal auf nem anderen Prüfstand und da waren es wieder 340PS. Der Nachweis von 316PS wird also schwierig ;-)


    lala ne, das ist mir die IS38 Software nicht wert, ist auch nicht ganz ohne fürs ganze Setup weil dann nichts mehr zusammen passt!

    Dann lieber 2021 den Weg über SAR wenn der Motor Überholt/Verstärkt werden sollte... wäre mein Wunsch bei 100tkm, mal schauen was der Geldbeutel sagt, wenn es soweit ist.

  • Die Messung läuft nicht anders ab, und auch die Bedingungen sind nicht anders, wie bei meiner eigenen Messung: ebener und ausreichend langer Feldweg um mit 50 km/ von beiden Seite die Messstelle anfahren zu können. Es wird am Beginn der Messstelle im dritten Gang voll beschleunigt, nach 10 m steht in 90°, 7,5 m Entfernung und 1m Höhe das Messgerät und nach weiteren 10 m wird abrupt vom Gas gegangen (Furzen, Fehlzündungen, etc.). Das wird zwei Mal aus beiden Richtungen gemacht und der lauteste Wert wird genommen. Wichtig ist, dass es nicht regnet/nass ist, die Räder dann sehr laut sind. Wind ist auch ein Thema, aber nur sehr starker Wind oder wenn es knapp ist und um +/- 1-2 dB(A) oder weniger geht. Die Jahreszeit aktuell ist also nicht so gut geeignet.

    Das Messgerät muss außerdem 1,2 Meter über der Fahrbahn stehen. Pro Fahrstufe wird die Messstrecke dreimal aus jeder Richtung durchfahren. Insgesamt also 12 Vorbeifahrten am Messgerät. Kickdown ist zu vermeiden. Fahrzeuge mit einer Höchstleistung von mehr als 140 kW werden im dritten und vierten Gang (!) gemessen. Das ist wichtig und der Grund dafür, dass einige Supersportler "so laut" sein dürfen. Diese haben oftmals außerdem den ersten Gang lediglich als "Rangierhilfe" definiert und nicht als Fahrstufe. Sie werden dann letztendlich im vierten und fünften Gang gemessen, weil der eigentliche erste Gang keine Fahrstufe darstellt. Lex Ferrari nennt man das in Insiderkreisen auch. Desweiteren ist bei amtlichen Messungen ein externer Drehzahlmesser zu verwenden und nicht der des Fahrzeuges!


    Am Ende zählt das arithmetische Mittel aller 12 Messungen als Messergebnis. Dieses muss mind. 10 dB(A) über dem zuvor gemessenen Umgebungsgeräusch liegen.


    Die Messtoleranz beträgt lediglich 1 db(A) - beim Standgeräusch 5 dB(A), wobei das menschliche Gehör eine Erhöhung um 3 dB(A) als Verdoppelung des Schallereignisses wahrnimmt.


    Es gibt Fahrzeuge, deren Fahrgeräusch um + 1 dB(A) über der gesetzlichen Höchstgrenze liegen kann (muss dann aber bei der Typgenehmigung schon so festgelegt worden sein). Dazu zählen:


    1. Pkw mit mehr als 4 Vorwärtsgängen und einer Leistung von mehr als 140 kW (ECE) deren Verhältnis von Höchstleistung zu Höchstmasse mehr als 75 kW/t beträgt, wenn die Geschwindigkeit, mit der die hintere Fahrzeugbegrenzung den zweiten Punkt im dritten Gang passiert, mehr als 61 km/h beträgt

    2. Dieselfahrzeuge die mit Direkteinspritzung ausgerüstet sind


    Nur mal so am Rande, falls die Rennleitung mal bei dem ein oder anderen User eine Fahrgeräuschmessung macht - was sie alleine eigentlich gar nicht (gerichtsverwertbar) machen kann, da es zumeist am geeichten Gerät fehlt und am externen Drehzahlmesser fehlt. Außerdem sprechen haftungsrechtliche Gründe dagegen, dass der Beamte XY sich ans Steuer setzt und fährt.


    Mal in der Werkstatt gemessen, 45°Winkel, 1m Abstand, 3000U/Min

    Woher nimmst Du die 3.000 U/min und wie lange wurde diese Drehzahl gehalten?


    Wenn ich das Fahrgeräusch einhalte, darf der Prüfer dann das Standgeräusch erhöhen, wenn beide Messungen Protokolliert sind?

    Wenn das Fahrgeräusch eingehalten und die Differenz zwischen Stand- und Fahrgeräusch nicht zu hoch, kann das Standgeräusch im Einzelfall erhöht werden.


    Zitat
    Eine Nachrüst AGA darf bis zu 5db lauter sein als original, inkl aller Einzelteile die da so legal verbaut werden können.

    Nein. Die Werte , die bei der Typgenehmigung des Fahrzeuges definiert wurden, müssen eingehalten werden. Es wird beim Standgeräusch lediglich eine Messtoleranz von 5 dB(A) abgezogen. Ist sie im Neuzustand da schon am Limit, wird sie mit der Zeit drüber sein und dann musst Du sie tauschen. Ist dann zwar kein Erlöschen der BE (geht nicht bei Verschleiß und Beschädigung), aber Dein Fahrzeug entspricht damit nicht mehr dem genehmigten Typ bzw. die Anlage nicht mehr dem, als was sie typgenehmigt wurde.

  • Guck einfach mal in Deine ZB1 (Fzg-Schein). Da findest Du rechts oben unter U1 Dein Standgeräusch und unter U3 Dein Fahrgeräusch. U2 ist in der Mitte und das ist die Drehzahl, die für die Standgeräuschmessung Verwendung findet. Diese darf während der gesamten Messung unter keinen Umständen (auch nicht kurzfristig) überschritten werden und muss für mind. 1 Sekunde gehalten werden. Dabei ist auch wichtig, dass die Auspufföffnung mind. 20 cm über der Fahrbahn liegt und die drei Messungen nicht mehr als 2 dB(A) auseinanderliegen dürfen. Tun sie dies doch, muss eine vierte Messung erfolgen. Hast Du eine zweiflutige Anlage (beim RS: ja - beim Diesel: nein) wird jede Seite einzeln gemessen.


    Präzisionsschallpegelmessgeräte, die gute Ergebnisse bringen, kriegst Du übrigens schon für rund 100 EUR. Die weichen i.d.R. lediglich +/- 1 dB(A) von einem geeichten Gerät ab. Naja und iPhone oder Android-Apps würde ich lassen, dann kannste genauso gut eine Münze werfen und danach entscheiden ob Du innerhalb der Toleranz liegst oder nicht :-)

  • Beim RS TSI sind es 3750 U/min.

    Mehr geht Serie eh nicht, da dort die Drehzahl limitiert ist. Darüber kommt man im Stand nur durch zusätzliche Aktionen, die ich beim DSG als Bug Bzw. Sicherheitsmaßnahme bezeichnen würde.


    RS III Combi Folierungsideen: Link