Hallo Allerseits,
ich hatte noch nie ein Gewindefahrwerk und bräuchte mal ein allgemeines Wissensupdate.
Üblicherweise werden beim TÜV die Gutachtensvorgaben eingetragen. Beim Monotube als Beispiel 330mm.
Angenommen eine geforderte Freigängigkeit wäre auch bei 310mm gegeben..... bleibt es dann bei den 330mm?? Oder kann auch weniger eingetragen werden?
Wie funktioniert das bei den verschiedenen Deep Varianten die von den üblichen Verdächtigen angeboten und verbaut werden??
Gepfeffert, AH, K-Custom.....
Was da aus den Hallen rollt ist ja oftmals weit, weit tiefer.
Sind die Gutachtenvorgaben bei den Deep Varianten geringer als bei den Standartgewindefahrwerken???
VG,
Oliver