Hallo zusammen,
ich hab jetzt glaube ich alle Möglichkeiten abgeschöpft
Kann mir irgendjemand sagen, wie groß die max. Stützlast der abnehmbaren AHK ist? Wir wollen an Pfingsten mit unseren Fahrrädern an die Nordsee fahren. Wir haben einen Träger für 4 Räder auf der AHK und Insignia war das kein Problem, der hatte 85kg. Bevor ich jetzt bei meinem Händler anrufe, hoffe ich das ihr mir helfen könnt. Wir bekommen den Skoda leider erst übernächste Woche... :habenwollen:

max. Stützlast AHK
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75kg, steht auch in der Broschüre
http://www.skoda-auto.de/SiteCollectionDocuments/PDF Prospekte/Octavia_RS_SK_2016_01_08.pdf
Strg+F "Stützlast" Enter -
"die max. Stützlast der abnehmbaren AHK"
Verstehe nicht ganz was damit gemeint ist.
Könnte mir jemand das anders erklären ? -
Gemeint war die Last, mit der die AHK belastet werden kann, also wieviel Gewicht von oben auf die Kupplung drücken darf. Wie bei einem Fahrradträger
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Mit Anhänger drückt es doch noch viel stärker darauf.
Das heisst ich konnte nicht mal auf die Kugel stehen ??? -
Nein, tut es nicht und sollte es auch nicht. Die Last des Anhängers liegt auf seiner Achse und Rädern. Er muss eben so beladen sein, dass max. 75 kg auf die Kupplung drücken.
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Sonst gibts auch mächtig Probleme beim Anhängen ohne Bugrad
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Du kannst mit der Stützlast sogar Pferde (eher ein Pferd) ziehen, sofern man einen richtigen Anhänger hat. Hatte früher auch immer so gedacht, mich dann aber in der Fahrschule dazu nochmal kurz in ner zweistündigen Session rund um Anhänger informieren lassen. War sehr einleuchtend
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Alles klar.
Das mit dem gewicht ausgleichende laden kenne ich schon.
Dachte nur dass es trotzdem mehr gewicht auf die kugel bringt.
Aber wenn ich überlege kann es schon sein da man beim abkuppeln den AH meinstens alleine ab der Kugel heben kann.Danke für die erklärungen
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Wenn jemand auf Nummer sicher gehen will: Die AHK hat ein Typschild, da steht die Stützlast drauf. Außerdem steht im Fahrzeugschein in Feld 13, was das Auto kann. Maßgeblich ist natürlich immer der geringere Wert, falls es Unterschiede gibt.
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Nachrüst-AHKs von Westfalia können idR
100kg(Gerade geschaut, sind nur 85kg) vertragen. Sowas ärgert mich dann immer -
Deshalb hat meine, auf dem Insignia wahrscheinlich auch 85kg gehabt
Aber ich denke, dass ich mit den 4 Rädern auf der Kupplung noch nicht über 75kg komme. Es sind zwei Kinderfahrräder dabei
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Nachrüst-AHKs von Westfalia können idR
100kg(Gerade geschaut, sind nur 85kg) vertragen. Sowas ärgert mich dann immer
Bringt nur alles nix, wenn das Auto nur 75 kg kann. Siehe mein Beitrag oben. -
Passt ganz gut dazu:
ich hab mir gestern mal meinen Fahrzeugschein angesehen (für mich heißt das Ding immer noch so). Wenn ich bei mir die volle Anhängelast ausnutze, darf man das Auto nicht mehr mit B oder BE bewegt werden, da ich dann ein Zuggewicht von 3578kg habe. Nur B96 ginge.
Ich mein, mich interessiert das recht wenig, weil ich eh CE hab, aber vielleicht ist das für andere interessant, die das noch nicht gesehen haben.
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Zitat von Guiuana
ich hab mir gestern mal meinen Fahrzeugschein angesehen (für mich heißt das Ding immer noch so).
Nicht nur für dich: -
Wenn ich bei mir die volle Anhängelast ausnutze, darf man das Auto nicht mehr mit B oder BE bewegt werden, da ich dann ein Zuggewicht von 3578kg habe. Nur B96 ginge.
Diese Rechnung geht nicht ganz auf. Das Zauberwort hier wäre 'Maximal zulässiges Gespanngewicht'.
Das steht auf dem Typenschild und dürfte bei ca. 2.600kg liegen. -
Zitat von Guiuana: „Wenn ich bei mir die volle Anhängelast ausnutze, darf man das Auto nicht mehr mit B oder BE bewegt werden, da ich dann ein Zuggewicht von 3578kg habe. Nur B96 ginge.“Diese Rechnung geht nicht ganz auf. Das Zauberwort hier wäre…
Das schau ich nachher nochmal nach....
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Hier ist mein Typenschild der Limo:
In der Tat liegt das Gepanngewicht weitaus höher, als ich gedacht hätte, und mit 12kg auch über dem mit Fahrerlaubnisklasse B Erlaubten. Aber immer noch 200kg unter der Summe der einzelnen erlaubten Gesamtgewichte.
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zGG beim TSI = 1938 kg
zulässige Anhängelast gebremst 1600 kg.
Ergibt 3538 kg. Somit Führerscheinklasse BE, da über 3500kg.
Wichtig ist aber das zGG des Anhängers für die Führerscheinklasse u. nicht die Anhängelast. -
zGG beim TSI = 1938 kg
zulässige Anhängelast gebremst 1600 kg.
Ergibt 3538 kg. Somit Führerscheinklasse BE, da über 3500kg.
Wichtig ist aber das zGG des Anhängers für die Führerscheinklasse u. nicht die Anhängelast.Ich sage ja: Bei voller Ausnutzung der vom Fahrzeug erlaubten Anhägelast. Und auch Bei BE darf der Zug max. 3,5t wiegen, darüber wäre dann B96
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Blödsinn!
Mit Kl.B darf man ein Gespann fahren mit zGG 3500 kg! Wenn der Anhänger nur 750kg wiegt, darf das zGG des Gespanns sogar 4250 kg betragen.Alles über 3500 kg zGG benötigt man Kl. BE.
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Nicht ganz richtig.
Klasse BKraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg undgebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg odermit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE).
Mindestalter:18 Jahre (17 Jahre bei target=_blank>begleitetem Fahren mit 17) Voraussetzungen:- BefristungKlasse B ist unbefristet gültig Einschluss:Klasse L und M Hinweise:-
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
Mindestalter:18 Jahre (17 Jahre bei target=_blank>begleitetem Fahren mit 17) Voraussetzungen:- BefristungKlasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig Einschluss:- Hinweise:
Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.
Klasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit
einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Mindestalter:18 Jahre (17 Jahre bei target=_blank>begleitetem Fahren mit 17) Voraussetzungen:Vorbesitz der Klasse B BefristungKlasse BE ist unbefristet gültig Einschluss:- Hinweise:
Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.
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Hab vor einer Woche den Führerschein B96 gemacht,
schaut einfach hier:
Klassen B, B96 und BE - Führerscheinklassen | TÜV NORD
Da ist alles erklärt
Mit BE darf man im übrigen 3,5t Zugfahrzeug + 3,5t Anhänger fahren, also insgesamt 7t.
Gruß Scoty81
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Zitat von "FEV §6"
Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Sofern der Anhänger nicht über 750kg wiegt, darf ich ihn mit Klasse B hinter ein 3.500kg schweres Zugfahrzeug hängen (Gespanngewicht also max. 4250kg).
Wenn der Anhänger 751kg (oder mehr) wiegt, darf ich mit Klasse B nur noch ein max. Gespanngewicht von 3.500kg bewegen. -
Also versuch ich es noch mal für die, die es immer noch nicht verstanden haben.
1. Zugfahrzeug + Anhänger über 750 kg = max. 3500 kg Gesamtgewicht Gespann -> Kl. B
2. Zugfahrzeug + Anhänger bis 750 kg = 4250 kg Gesamtgewicht Gespann -> Kl. B (Beispiel Auto 3,5t + 750 kg Anhänger)3. Zugfahrzeug + Anhänger über 750 kg = Gesamtgewicht im Bereich 3500-4250 kg -> Kl. B + Schlüsselzahl 96
4. Zugfahrzeug + Anhänger über 750 kg = Gesamtgewicht über 3500 kg dann Kl. BE -> wenn mann nicht im Bereich 3500-4250 kg liegt und die Schlüssezahl 96 in der B eingetragen hat
So ich hoffe jetzt sind alle Klarheiten beseitigt.
Edit: Oder noch etwa einfacher dargestellt, für alle die mind. 36 Jahre alt sind und ihre Führerscheinklasse "3" bis 1998 gemacht haben, sind automatisch im Besitz der Kl. BE + C1/C1E. Ab 1999 gilt das "neue" EU-weite Führerscheinrecht. Dann darf man sogar einen Zug bis 12000 kg fahren
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Dein 2. Ist B96 laut Vorschrift und nicht B. Mit B darfst du auch 2t Auto mit 1,49t Anhänger fahren.
B geht nur bis 3,5t egal ob über oder unter 750.
Bei BE ist das Gesamtgewicht des Zuges irrelevant, da der Hänger da bis 3,5t wiegen kann.
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Dein 2. Ist B96 laut Vorschrift und nicht B. Mit B darfst du auch 2t Auto mit 1,49t Anhänger fahren.
B geht nur bis 3,5t egal ob über oder unter 750.Diese Aussage ist falsch, mit B darfst du 3,5t plus einen Anhänger <750kg fahren. Dafür wird weder B96 noch BE benötigt.
Gruß Scoty81
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zulässige Anhängelast gebremst 1600 kg.
Bei 12% Steigung, bei 8% darfst du sogar 1800 kg ziehen. -
Hihi geil, ursprünglich gings ja um Stützlast
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Diese Aussage ist falsch, mit B darfst du 3,5t plus einen Anhänger <750kg fahren. Dafür wird weder B96 noch BE benötigt.
Gruß Scoty81
Da manche den Gesetzestext irgendwie nicht lesen können, Hier mal 2 BilderWenn der Hänger weniger als 750 kg wiegt, ist es egal wie hoch die zul. Gesamtmasse ist.
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Und hier nochmal ein vereinfachter Text:
Mit der Neuregelung erfolgt eine Vereinfachung für Gespanne mit Zugfahrzeugen der Klasse B, von der alle Inhaber dieser Klasse profitieren: Für Anhänger über 750 kg zGM kommt es nur noch darauf an, dass die zGM der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
B 96
Für schwerere Anhänger gibt es die Möglichkeit, lediglich eine Fahrerschulung nach B 96 zu machen. Erfasst sind hiervon alle Anhänger über 750 kg zGM hinter einem Kfz der Klasse B, sofern die zGM der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt. Zahlreiche Wohnwagengespanne fallen in diese Kategorie.
Klasse BE
Noch schwerere Anhänger benötigen den Führerschein der Klasse BE. Mit der Neuregelung 2013 wurde der Umfang der Klasse BE auf 3.500 kg zGM des Anhängers oder Sattelanhängers beschränkt. Wer darüber hinaus Anhänger mit einem Zugfahrzeug der Klasse B ziehen will, benötigt nun die Fahrerlaubnis der Klasse C1E.
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Dein Bild ist irreführend!
Klasse BNeuregelung ab dem 19.01.2013:
Klasse B
Kfz bis 3,5 t zG mit Anhänger bis 750 kg zG oder mit Anhänger über 750 kg zG, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3,5 t zG ist.
Vorbesitz: keine
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM,L
Ausnahme entfällt:
(sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt)
dafür wird die neue Fahrerlaubnisklasse (B96) geschaffen -
@Mnyut Na dann zeig doch mal deinen Zulassungsschein.
Die liegt noch in Tschechien, aber schau mal ins Handbuch Seite 254. Zählt das nicht? -
Nein das zählt leider nicht. Entscheidend ist was in der Zulassungsbescheinigung steht.
Könntest natürlich auch dein Prospekt bei der nächsten Kontrolle vorzeigen -
Hab mir nochmal alles durchgelesen. Du hattest ja den BIS 750kg Hänger drauf gerechnet. Da hast du natürlich recht mit 4250kg mit B.
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Warum schreiben die das in den Prospekt
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Alles gut. Musste mich 13 Jahre intensiv mit solchen Feinheiten beschäftigen
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Da manche den Gesetzestext irgendwie nicht lesen können, Hier mal 2 BilderWenn der Hänger weniger als 750 kg wiegt, ist es egal wie hoch die zul. Gesamtmasse ist.
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Das ist aber nicht richtig. An einem Zugfahrzeug mit 3.5t darfst du auch mit B noch einen Anhänger hängen der BIS ZU 750kg wiegt.
Gruß Scoty81
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Ich hänge mich da jetzt auch mal mit ein.
Darf man mit Klasse B einen Anhänger ziehen, der schwerer als das Zugfahrzeug ist? Das wäre mir neu. Aber laut dem 3. Beispiel auf dem Bild von RS-Xite geht das?
Ich dachte immer, dass bei Klasse B das max Gesamtgewicht des Anhängers um ein bestimmten Faktor kleiner sein muss als das Leergewicht des Zugfahrzeugs. Oder bezieht sich das auf die 100km/h Zulassung? Und das Bild mit den Beispielen bezieht sich auf einen 80km/h Anhänger....
Weil dazu hat bisher noch keiner ein Wort verloren. Dieser Punkt ist doch auch noch sehr wichtig. Weil ich glaube, das es für die meisten völlig klar ist, dass sie 100 fahren dürfen....
Grüße