Nebelscheinwerfer gelb folieren?

  • Hallo,
    ich weis dass hier schon einige ihre Nebelscheinwerfer am O3 RS gelb foliert haben.


    Frage(n):
    Ging es leicht es anzubringen?
    Müsst ihr die NSW ausbauen oder geht es auch so damit es auch nach sauberer Arbeit aussieht?
    Wie ist denn die Ausleuchtung? Bei Nacht / Nebel / Regen?
    Hat das jemand evtl auch eingetragen bekommen?


    Ich muss ehrlich sagen warum das nicht genehmigt / erlaubt wird verstehe ich nicht...Ja Vorschrift das Licht muss weiß / hellgelb leuchten ist mir bekannt aber für mich ehrlich gesagt kein Grund!


    Danke für eure Antworten!


    Grüße

  • Hallo,


    geht locker bei eingebauten Neblern, da die sehr gerade Kanten haben und man gut daran langschneiden kann. Meine haben 10 Minuten gedauert, dann war die Sache durch...
    Warum es nicht erlaubt ist? Weils kacke aussieht
    :finger: Nee Quak, Geschmackssache - meins ist es nicht. Aber gelbe Lampen sind zumindest in Skandinavien erlaubt und man fährt ja auch nicht (hoffentlich) die ganze Zeit mit NSW!

  • Hallo.
    das ist ja mal gut zu wissen.
    ich möchte eigentlich auch bei nebel etwas sehen und im originalzustand ist es kein großer Unterschied als mit ausgeschalteten NSW.
    es wäre für mich erstmal rein aus Testzwecken interessant ob man bei nebel speziell nachts mit nebel besser sieht mit gelben NSW.
    Klar jetzt kommt wahrscheinlich "probiers aus....dann weißt du es...."
    nur...die Rennleitung möchte ich auch nicht ausprobieren.
    vielleicht auch da eine Erfahrung gut was man da im schlimmsten fall bekommt wenn das in einer Verkehrskontrolle bemängelt wird.

  • Ja das ist mir schon bewusst.
    Nur der TÜV ist ja nicht mal in der Lage mir einen aussagekräftigen Grund zu nennen, WARUM gelbe NSW nicht erlaubt sind?!


    Blendung?
    Sieht komisch aus?
    Gefällt denen nicht?
    oder oder...?!


    Zwecks Rennleitung...nunja ich weiß ja nicht wie das bestraft wird...Nur Anzeige + Bußgeld? oder auch mit Punkten? Stilllegung des Fahrzeugs?


    Grüße

  • Hier erstmal der Auszug aus der StVZO:


    Farbe der Nebelscheinwerfer. BMV/StV 13/36.25.61-16 vom 30. 10. 1979, VkBl S 774: In der ECE-R 19, der Rili 76/756/EWG in Verbindung mit der Rili 76/762/EWG, dem Übereinkommen vom 8. 11. 1968 u § 52 Abs 1 sind für die Farbe der Nebelscheinwerfer unterschiedliche Bezeichnungen anzutreffen, obwohl die jeweils vorgeschriebenen Farbbereiche identisch sind. Im Einzelnen sind folgende Farbbezeichnungen verwendet worden:
    „hellgelb“ ECE-R 19 Nr 9 in Verbindung mit Nr 7 Fußnote 4 und § 52 Abs 1 in Verbindung mit den TA Nr 3 Abs 4 Satz 2
    „gelb“ Rili 76/762/EWG Anhang 0 Nr 7 u Fußnote *
    „selektivgelb“ Übereinkommen vom 8. 11. 1968 Teil II Annex 5 Appendix, Fußnote 3


    Alle Nebelscheinwerfer, die nach vorstehenden Vorschriften geprüft wurden u denen das vorgesehene Genehmigungszeichen zugeteilt wurde, entsprechen der in § 52 Abs 1 für Nebelscheinwerfer neben weiß zugelassenen Farbart hellgelb. Zur Klarstellung wird auf die nachstehenden Abbildungen verwiesen.

    Das heist wenn deine Nebelscheinwerfer geprüft worden sind mit den gelben oder hellgelben Lampen bzw. Leuchtmitteln dann darf´st du sie weiter betreiben, wenn sie aber mit "normalen" Lampen bzw. Leuchtmitteln geprüft worden sind darfst du auch nur diese in dem Nebenscheinwerfer verwenden.
    Ansonsten mußt du dir Nebelscheinwerfer mit hell-o. gelben Glas besorgen die nach den oben genannten Richtlinien geprüft worden.
    Für Abblend und Fernlicht gelten Sonderbestimmungen wenn diese hellgelbes oder gelbes Licht ausstrahlen kommt eher bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen vor (Norwegen,Finnland,Dänemark usw.) die dann nach Deutschland importiert werden.


    Gesucht und gefunden auf: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=75231

    2014 - 2019: O3 vRS Combi TDI 135 kW (0 - 68.940 km, Ø 5,59 l/100 km)
    2019 - 2024: S3 Sportline Combi TDI DSG 4x4 140 kW
    (0 - 68.577 km, Ø 5,57 l/100 km)
    2024 - 20??: CUPRA Formentor VZ DSG 4x4 228 kW

  • @emmA3 : Das mit dem §52 usw. ist schön und gut, gilt aber nicht für unsere Autos.


    @Mattia-87 :
    Da gibt's nix zu begründen. Die Vorschriften geben es einfach nicht her. Ein nach ECE genehmigtes Nebellicht ist einfach nie pissgelb, weil es dann die technischen Spezifikationen nicht erfüllt.

    Einmal editiert, zuletzt von Alrik ()

  • Finde es immer wieder amüsant, dass einige wirklich eine Begründung vom Staat und seinen Vertretern erwartet, warum Gesetz/Paragraph xy beachtet werden muss, bzw. was der Grund für diese Vorgaben ist.
    Es muss und wird dir auch niemand mitteilen, warum Folie auf Scheinwerfern nicht zulassungsfähig ist. Es steht so im Gesetz und ist zu beachten. Entweder du tust es, oder du fährst ein nicht zugelassenes Auto mit all seinen Konsequenzen inkl. dem notwendigen Arsch in der Hose, wenn es mal auf den Sack gibt - wegen was auch immer.
    Ich bin kein Polizist, aber jemand der bewusst gegen Regeln verstößt und dann rumdiskutiert, wäre für mich der Gipfel der Ignoranz und Dummheit.

  • Moin...
    Kurz bevor ich meinen 1Z gegen den jetzigen 5E getauscht habe wurde ich auch von der Rennleitung angehalten. Bin am Tage mit den gelb folierten Nebelscheinwerfern auf der Autobahn unterwegs gewesen.
    Die geben Nebelscheinwerfer waren der Hauptgrund der Kontrolle.
    Hinzu kommt das ich einen Montag überfällig war was TÜV angeht. Der neue war kurz vor der Produktion... Asche auf mein Haupt!!
    Deshalb kann ich nicht genau sagen welches Bußgeld ich zahlen musste für die Nebelscheinwerfer allein.


    Vorher ist es vielen Streifenwagen nicht aufgefallen!


    Jeder wie er mag, aber rausreden brauch man sich bei der Kontrolle auch nicht.


    Gruß
    Der Plogi

    47KW-15KW-17KW :thumbup:

  • sorry für meine direkte art aber @wHiTeCaP deine ist bisschen weeeeit hergeholt dein kommentar....
    wenn jemand von dummheit und ignoranz bestraft werden sollte dann nicht der der SO ein kleines delikt begeht sondern DIEJENIGEN die solche gesetzte überhaupt erfunden und rechtskräftig gemacht haben.
    deine aussage "wenn es so ist dann ist es halt so und es wird mir keiner sagen warum das verboten ist" ist ja irgendwo auch quark....
    wenn was nicht erlaubt ist muss es einen Grund haben und es ist doch nicht verkehrt diesen grund zu erfahren. vll wird es dann gewissen leuten bewusst warum man keine gelben nsw fahren darf...komisch früher und sogar heute noch geht es weiterhin ohne Probleme????


    sorry für ot:
    wenn ich jetzt frage warum man in Australien links fährt und hier rechts? ist die Antwort auf die frage dann "is halt so?"
    wer sich ganz speziell an die nase fassen kann ist der adac. ihre Tests bestätigen ja dass ein reifen mind 1, 6mm profil haben darf...wenn er aber 1,4mm misst dann ist das lebensgefährlich? geldmacherei...sonst nix.
    oder...reifen haben ihren messpunkt wo die profilgrenze erreicht ist...aber ich hab schon vieles gesehen wenn derjenige dann zwischen dem messpunkt die profiltiefe misst um noch 2mm profil zu gewinnen....und die reifen dann als 5mm profil reifen zu verkaufen...sovirl zum thema Dummheit und ignoranz.
    sorry...meine meinung!

  • @Mattia-87


    Ich weiß nicht was du jetzt mit deinem Kommentar bezwecken willst? Erwartest du jetzt von uns einen Freifahrtsschein?


    Wenn der Gesetzgeber Gesetze erlässt, dann hast du dich dran zu halten. Punkt aus! Der Grund ist in erster Linie irrelevant, du kannst ihn zwar hinterfragen, aber Gesetz ist Gesetz. Entweder du hältst dich dran oder nicht. Jammer aber nicht rum, wenn du dafür Konsequenzen kassierst.


    Wenn Gelbe Leuchtmittel und Lampen zertifiziert wurden, dann darfst du auch damit rumfahren. Deine Nebler sind aber nicht in der gelben Ausführung zertifiziert wurden, folglich ist es auch nicht legal. Punkt.


    Du kannst dir das jetzt schönreden wie du willst, es bleibt aber illegal.

  • Jetzt warst du aber schneller als ich Mirko und hast mir die Worte aus dem Mund genommen.


    @Mattia-87 klatsch dir die gelbe Folie ran und im Ernstfall leb mit den Konsequenzen. Im besten Fall wird es ein Verwarngeld in Höhe von 25€ für ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug + Mängelschein (oder Vorort Beseitigung) oder halt Erlöschen der BE (50,-€ Verwarngeld ohne Pkt) oder Erlöschen BE mit Verkehrssicherheit gefährdet (90,-€ + 1Pkt).

  • Es muss und wird dir auch niemand mitteilen, warum Folie auf Scheinwerfern nicht zulassungsfähig ist.


    Doch, das kann man erklären. Hab ja weiter oben schon was dazu geschrieben. Und außerdem dürfen bauartgenehmigte Teile, nicht "einfach so" nachträglich geändert werden, weil dann die vorgeschriebenen technischen Eigenschaften nicht mehr sichergestellt werden können. Ein Nebelscheinwerfer ist, wie jede andere Funzel am Auto auch, bauartgenehmigt. Also darf ich da nicht dran rumfummeln.
    Anderes Beispiel: Folie auf den Scheiben. Die Scheiben selbst sind bauartgenehmigt (heute in aller Regel mit einem E gekennzeichnet), die Folie, die ich mir da draufpappen will, braucht auch ne Bauartgenehmigung, deshalb hat der Kram auch alle paar Zentimeter ein Prüfzeichen aufgedruckt und in der Packung findet man einen Wisch namens Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG).

  • Er möchte jedoch wissen, warum die nicht gelb sein dürfen in Dtl., unabhängig von den bestehenden Vorschriften.
    Und dein Beispiel erklärt ihm damit auch nichts, unabhängig davon hat die Folie nicht alle paar Zentimeter ein Prüfzeichen. Man muss sogar aufpassen, wenn man diese selbst zuschneidet und verklebt, dass auf allen Scheiben eins drauf ist. Das habe ich schon oft anders gesehen.


    Zudem ist das Beispiel mit der Scheibenfolie auch nicht unbedingt plausibel was das Thema hier anbelangt. Was ist denn zum Beispiel mit Aufklebern? Diese besitzen z.b. auch kein Prüfzeichen und man kann diese auch den entsprechenden Vorschriften dazu, auf Scheiben verkleben. So kann zum Beispiel ein "Aufkleber", der als Sonnenstreifen fungiert, auf der Frontscheibe unter Umständen um einiges größer sein, als die reinen Sonnenblendstreifen mit ABE, die von Innen verklebt werden.
    Aber das führt jetzt alles zu weit und bietet Mattia-87 auch keine konkrete Erklärung, warum ausgerechnet der deutsche Gesetzgeber was dagegen hat, dass die NSW nicht gelb sein dürfen. Könnte jetzt die kühne Behauptung aufstellen, dass die Mehrheit der Deutschen es für häßlich empfindet und der Gesetzgeber dieser Auffassung gefolgt ist :P

    Einmal editiert, zuletzt von Rudi007 ()

  • Er möchte jedoch wissen, warum die nicht gelb sein dürfen in Dtl., unabhängig von den bestehenden Vorschriften.


    Hab ich beantwortet. Mehr gibt's dazu nicht zu sagen.


    Zitat

    Und dein Beispiel erklärt ihm damit auch nichts, unabhängig davon hat die Folie nicht alle paar Zentimeter ein Prüfzeichen. Man muss sogar aufpassen, wenn man diese selbst zuschneidet und verklebt, dass auf allen Scheiben eins drauf ist. Das habe ich schon oft anders gesehen.


    Stimmt, manchmal isses blöd verteilt, ändert aber nix am Sachverhalt.


    Zitat

    Zudem ist das Beispiel mit der Scheibenfolie auch nicht unbedingt plausibel was das Thema hier anbelangt. Was ist denn zum Beispiel mit Aufklebern? Diese besitzen z.b. auch kein Prüfzeichen und man kann diese auch den entsprechenden Vorschriften dazu auf Scheiben verkleben. So kann zum Beispiel ein "Aufkleber", der als Sonnenstreifen fungiert auf der Frontscheibe unter Umständen um einiges größer sein, als die reinen Sonnenblendstreifen mit ABE, die von Innen verklebt werden.


    Deswegen dürfen Aufkleber (auch wenn sie durchsichtig sind) nicht mehr als 10 % der Scheibe bedecken. Die meisten nachträglich angebrachten Blendstreifen sind zu breit.

    Zitat

    Könnte jetzt die kühne Behauptung aufstellen, dass die Mehrheit der Deutschen es für häßlich empfindet und der Gesetzgeber dieser Auffassung gefolgt ist :P


    Das is keine deutsche Vorschrift, sondern eine der ECE. Demnach scheint die UN das hässlich zu finden. ;)

  • Das is keine deutsche Vorschrift, sondern eine der ECE. Demnach scheint die UN das hässlich zu finden.


    "ECE-Regelungen sind Empfehlungen, die von den jeweiligen Vertragsstaaten in ihr nationales Recht integriert werden können (hier StVZO). Die meisten dieser ECE-Regelungen sind von einer großen Mehrheit der Vertragsparteien angenommen und jeweils in nationales Recht integriert. Sie erfassen die meisten Teile und Ausrüstungen von Kraftfahrzeugen, die für die Erteilung einer Betriebserlaubnis von Belang sind. Entsprechend dem technischen Fortschritt werden die Regelungen ständig angepasst." *klugscheißmodusoff* :P
    Das die UN was dagegen hat findet sich in der Regelung aber warum wir Deutschen diese ubernommen haben, kann ich hier natürlich auch nicht darlegen und deshalb meine kühne Behauptung ;)

  • *seufz*



    Aaaaalso: Erstens sind die ECE-Dinger in dem Moment, in dem sie in nationales Recht integriert werden, keine "Empfehlungen" (an die Mitgliedsstaaten, nicht an jedermann) mehr, sondern geltendes Recht. Zweitens sind diverse ECE-Regelungen parallel zur StVZO gültig, man findet sie im Anhang zur StVZO. Die Bau- und Betriebsvorschriften, die ausdrücklich in der StVZO genannt sind, gelten nur für Fahrzeuge, die nach deutschem Recht zugelassen werden, also Fahrzeuge mit ABE. Das ist im Bereich PKW bei reihenweiser Fertigung seit 1996 nicht mehr zulässig. PKWs, die man so von der Stange kaufen kann, haben heute durch die Bank weg ne EG-Typgenehmigung und keine ABE, also ne Betriebserlaubnis, die in der kompletten EU gültig ist, nicht nur in einem Land. Und was meinst du denn, was in Polen oder Italien die StVZO interessiert? Genau, kein Stück.
    Und noch ein Tipp: Such doch mal in der StVZO die Anbau- und Schaltvorschriften für die dritte Bremsleuchte oder das Tagfahrlicht. Viel Spaß beim Suchen. ;)

  • Darf man mal fragen, warum jemand die Nebelscheinwerfer gelb folieren möchte? Das sieht furchtbar aus.


    Finde allerdings aber keine bereits fertigen Folien, die die Nebler etwas dunkler machen würden.


    Das würde zum Rest der Front besser passen.


    Und ja: Es wäre in der STVzO nicht erlaubt.

    [EOA] [1D0] [5SJ] [5RQ] [1KT] [6FM] [1AZ] [3FU] [1N7] [1NL] [H7D] [4UP] [4R4] [B01] [3QB] [4X3]
    [4A3] [8ZH] [JOT] [QI6] [8GV] [9AK] [9VS] [7UG] [I8G] [8QL] [8X1] [4I3] [B01] [7MM] [QN2]
    [3L3] [9P5] [Q4H] [7X5] [9ZE] [8WH] [3GA][7AA] [GO3] [L17] [7P4] [FOA] [3S5] [2UC]


  • Es ist nicht erlaubt aber ich bin bekannt bei mir mit meinen in der Gegend es sieht gut aus vom Design, in der 24h rennen haben die gelbes Licht was man viel besser sieht, man sieht es auch bei Nebel das es deutlich besser ist.


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  • Ich persönlich würde auch zu gerne meine nebler gelb folieren. Jedoch schreckt mich der Ausbau der Scheinwerfer ab, da ich den stossfänger dafür ausbauen muss. Und im eingebauten Zustand wollte ich nicht folieren, da ich es im ausgebauten besser hin bekomme ;)

  • Ich krame hier mal was altes wieder raus :)
    hat jemand von euch die Nebler am FL mal schwarz foliert oder getönt? Würde mich rein optisch interessieren. Bekomme meinen FL RS in stahlgrau leider erst nächste Woche *Wart*

  • Ich krame hier mal was altes wieder raus :)
    hat jemand von euch die Nebler am FL mal schwarz foliert oder getönt? Würde mich rein optisch interessieren. Bekomme meinen FL RS in stahlgrau leider erst nächste Woche *Wart*


    Schwarz foliert würde mich auch interessieren. Und was sowas kostet. Man muss es ja spätestens vorm TÜV Termin wieder ab machen und evtl. danach wieder neu.

  • Schwarz foliert würde mich auch interessieren. Und was sowas kostet. Man muss es ja spätestens vorm TÜV Termin wieder ab machen und evtl. danach wieder neu.

    Abmachen wird schwer, die Folie brennt ein wenn man die oft benutzt werden, hab die wenn ich blink schalten die sich ein. Daher ist es schwer zusagen, TÜV bekommt man kein, es ist allgemein so. Was es kostet, nicht die Welt kauf Folie und mach es selber. Kostet keine 20 Euro solche Folien.


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  • Okay.


    Wenn sich die Folie einbrennt ist es Mist. Dachte man könnte sie jederzeit wieder entfernen.

    Leider nicht, da der kleber an der Folie ja des Problem ist und auch die Folie selbst, sag mal so wenn man den TÜV gut kennt und so ist es was anderes


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  • Ihr müsst dem TÜV nur einreden, das das keine getönten Nebler sind, sondern die Radarsensoren von Audi. :D

    Bilder

    Bisher: Combi TDI DSG, Rallye-Grün-Metallic, mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung
    EZ: 04/15
    Bisher: Combi RS245 DSG, "Grundiert / ohne Lack", mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung
    EZ: 04/18

    Aktuell: Combi RS iV First Edition, Velvet-Rot-Metallic, mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung

    EZ: 03/21

  • Haben mich vor 3 Wochen erwischt, letzte Woche alles geregelt und heut wieder foliert, bei mir im Kreis ist es kein Problem, wo anderst schon, aber es ist echt geil bei schlechten Wetter gelbes Licht zu haben, siehe 24h Stunden von Nürburgring Rennen 2019 an die haben nur gelbe Lichter, was auch wesentlich besseres Licht hast am Abend. Strafe 10 Euro, aber die habe ich gespart und dabei die 10 Euro für die Folie wieder ausgegeben.


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  • Bei uns in der Gegend wird beim zweiten mal erwischt werden die Strafe wegen Vorsatz verdoppelt und außerdem der Führerscheinstelle "Zweifel an der charakterlichen Eignung ein Fahrzeug zu führen" gemeldet.

    RS 5E TSI in stahl-grau, graue Nähte, Bolero, elektr. Heckklappe, Sunset, Gemini, Abbiegelicht, Sitzheizung hinten, Ablage plus

  • verschreibfehlert...

    RS 5E TSI in stahl-grau, graue Nähte, Bolero, elektr. Heckklappe, Sunset, Gemini, Abbiegelicht, Sitzheizung hinten, Ablage plus

  • Bei uns in der Gegend wird beim zweiten mal erwischt werden die Strafe wegen Vorsatz verdoppelt und außerdem der Führerscheinstelle "Zweifel an der charakterlichen Eignung ein Fahrzeug zu führen" gemeldet.

    Ja hast recht, LED gibt es nicht wirklich gute, hab welche gefunden mit E Prufzeichen aber die sind nicht lang so gut wie Folie, und dabei auf LED normale mit E Prüfzeichen umgerüstet. Aber jedem das seine, einerseits sieht es geil aus das gelbe von der Optik dann die Funktion und anderseits ist es nicht erlaubt.


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  • ich hab in meinem 1Z FL nen gelbes Leuchtmittel mit E-Prüfzeichen verbaut. Bin so auch durch den TÜV gekommen. Nur die Rennleitung hat was dagegen gehabt, was ich aber mit den entsprechenden § widerlegt habe :D


    Folieren der Beleuchtungseinrichtung ist grundsätzlich verboten, gelbes Leuchtmittel im Nebelscheinwerfer nicht (als normales Fahrlicht wiederum doch verboten) :thumbsup:

    Grüße Jens


    V/RS Combi TDI Antrazit Metallic mit paar LED's :D


    Jeder wie RS verdient...

  • ich hab in meinem 1Z FL nen gelbes Leuchtmittel mit E-Prüfzeichen verbaut. Bin so auch durch den TÜV gekommen. Nur die Rennleitung hat was dagegen gehabt, was ich aber mit den entsprechenden § widerlegt habe :D


    Folieren der Beleuchtungseinrichtung ist grundsätzlich verboten, gelbes Leuchtmittel im Nebelscheinwerfer nicht (als normales Fahrlicht wiederum doch verboten) :thumbsup:

    TÜV bei mir drückt immer nen Auge zu, sofern du dann TÜV bekommen hast ist es wieder erlaubt mit der Folie, kam was neues am Gesetz, ich hab im Auto yber birnen mit e Teiche gekauft, und somit aber auch kein Problem, waren von Motorrad aber geht auch fürs auto


    Gesendet von meinem SM-N950F mit Tapatalk

  • sofern du dann TÜV bekommen hast ist es wieder erlaubt mit der Folie


    Das sollte mich wundern, zudem das ja quasi einem Freifahrtschein gleich käme für die ganzen Knaller mit "Hinterhof-Plakette".


    grüße
    Robby

    - Furzen kann ich auch ohne DSG -


    Octavia V// RS TSI | Handschalter | Race-Blue | Xtreme Challenge Paket | Amundsen | Business und Traveller Paket
    Alarm | AHK | Schnick und Schnack


    BW: 39/17 PW: 11/ 10/18/ 09/18 (fix.) LW: 12/18


    >>>Robbys blauer Flitzer<<<

  • Das sollte mich wundern, zudem das ja quasi einem Freifahrtschein gleich käme für die ganzen Knaller mit "Hinterhof-Plakette".


    grüße
    Robby

    Hinterhof ist es nicht, bin Stadt bekannt bei mir, bei der Polizei und TÜV da ich aber alles eingetragen hab bis auf die Nebler, und auch alles schau das bei meinen alles in ordnung ist kann man auch nen Auge irgendwo zudrücken, wer macht des nicht heutzutage irgendwo.


    Gesendet von meinem SM-N950F mit Tapatalk

  • Liest sich aber oben etwas anders: ;)


    Also nochmal hier der Hinweis, daß es nicht legal ist sobald man einmal mit den gelb folierten Neblern (wie auch immer) durch den TÜV gekommen ist.
    Es wird von der Polizei nicht umsonst hin und wieder das TÜV-Gutachten angezweifelt, da es genügend "TÜVler" gibt, die für Bares alles eintragen, und wenn es noch so offensichtlich gegen geltendes Recht verstößt. :P

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