Hallo Forum,
ich mache mir aktuell Gedanken zwecks Tiefverlegung des RS und wie weit man gehen kann, um im Alltag noch sagen wir 90% bewältigen zu können.
Da ist für mich das größte Bedenken:
Tiefgarageneinfahrten / -rampen durch den Radstand
Lt. Katalog hat der RS eine Bodenfreiheit von 128mm.
Gehen wir bei einem Radstand (2680mm) von einer Bodenfreiheit von 140mm (mittig zwischen den Rädern) aus, würde das rein rechnerisch einem Winkel von 5,9° entsprechen und somit eines Rampenwinkels von 12°. Gesetzlich lt. Verordnung müssen ab 10° gesonderte Maßnahmen getroffen werden (abgesenkte Rampenanfänge und -enden).
Bei einer Tiefverlegung von 55mm (respektive Bodenfreiheit 85mm) hätten wir noch einen Winkel von 3,6° und somit einen Rampenwinkel von 7,2° als max-Möglichkeit zum Befahren.
Gehen wir nach dem Gesetzt würde das bedeuten, dass man mit 117mm Bodenfreiheit (Tiefverlegung von 2,3cm) alle Parkhäuser anfahren müsste / könnte.
Kann mir dazu jemand weiterhelfen bzw. vlt. hat jemand andere Erfahrungen?!