Hallo an alle zügig fahrenden,
ich wurde am 02.12.2014 geblitzt. Gestern am 14.03.2015 (3 Monate und 12 Tage später) habe ich dann einen Bußgeldbescheid im Briefkasten. Der Bescheid wurde am 12.03.2015 gedruckt (3 Monate 10 Tage). Meine Vermieterin hat mich am 11.03.2015 Informiert, dass sie ein Schreiben erhalten hat, in dem unsere Stadtverwaltung anfragt, ob ich verzogen bin. An der Beschilderung unserer Straße bzw. meinem Briefkasten hat sich jedoch seit langem nichts mehr geändert und ich habe in der Zeit auch regelmäßig normale Post erhalten. Ich vermute einfach mal, dass der Zusteller zu faul war oder zu unfähig meinen Briefkasten zu finden. Wann diese erste Zustellung war, weiß ich jedoch nicht.
Soweit ich informiert bin verjährt die Ordnungswidrigkeit (7 km/h bei 30 km/h) nach 3 Monaten plus eine Zustellungfrist von 14 Tagen. Sind diese 14 Tage wirklich die Zustellung an sich oder darf innerhalb dieser Zusatzzeit auch der eigentliche Erlass stattfinden?
Oder müsste man hier tatsächlich auf den Ersterlass schauen, bei dem die Zustellung anscheiend nicht funktioniert hatte?