Ich habe hier einmal einen neuen Thread zu diesem Thema erstellt, da es in den Felgenthreads nicht wirklich hingehört und es weiter auch durchaus ein grundsätzliches Thema bei der Umbereifung ist.
Durch die Abbestellung meiner 7,5x19“ Xtreme mit 225/35R19, zwecks schnellerer Lieferung meines RS, musste ich Ersatz beschaffen. Es wurden 8x19“ Rondel 01rz, auf welche ich wieder identisch 225/35R19 aufziehen könnte (ABE vorhanden). Ich möchte nun aber 235/35R19 aufziehen, da die Reifenflanke dann zum Schutz minimal über die ½ Zoll breitere Felge übersteht. Auch die 235er Größe ist laut Gutachten kein Problem, abgesehen von der Bedingung des Nachweises, dass der Tacho nicht nacheilt, sprich weniger als die Realgeschwindigkeit anzeigt. Ich komme laut TÜV, Dekra, als auch GTÜ da nicht raus. Die Auflage steht da nun mal drin. :worry:
Ein Mann beim TÜV beriet mich nun nochmals. Er sagte es gibt zwei Bedingungen an die er sich zu halten hat, von welchen seine Abnahme abhängig sein wird:
1. Der Abrollumfang darf 4% kleiner als der kleinste serienmäßig zulässige, oder 1% größer als der serienmäßig größte sein. Mein Wunsch 235/35R19 ist 1,1% größer als der serienmäßig größte 225/35R19, würde also normalerweise nicht mehr akzeptiert. Da ich aber ein Gutachten mit der Freigabe dieser Größe beibringe, würde er die 235er jedoch prinzipiell als normale Änderungsabnahme ohne Einzelabnahme abnehmen können.
2. Die dann als Auflage geforderte Tachoprüfung wird normalerweise bei 50, 80 und 120 km/h Realgeschwindigkeit mittels geeichten Messsystem vorgenommen. Dabei gilt die Formel: 0 <= v1 - v2 <= v2 / 10 + 4 (in km/h). Wobei v1 die jeweilige auf dem Tacho angezeigte, und v2 die real gefahrene Geschwindigkeit ist. Diesen Nachweis kann ich nun nicht ohne weiteres erbringen.
Das Angebot was ich habe ist, das er bei Abnahme mittels hochauflösenden GPS-Empfänger besagte Geschwindigkeiten testweise mit mir fährt. Dabei muss der Tacho die Bedingung erfüllen, oder ich kann alles wieder abmontieren und hätte die Reifen für die Tonne gekauft. Alternativ bleibt mir die Neuprogrammierung der für den Tacho zuständigen Software, was wohl auch nicht wenig Kosten und Probleme bei normalen Werkstätten verursacht.
Das sind die generellen Kriterien wonach Abnahmen bei anderen als nach der Serienliste zulässige Reifenformate erfolgen oder eben nicht, wie gesagt, bestätigt von TÜV Nord, Dekra als auch GTÜ.
Da ich meinen RS leider noch nicht habe, wäre es nun echt förderlich, wenn hier einige RS-Besitzer unter Nennung ihrer Serienbereifung (225/45R17 oder 225/40R18 oder 225/35R19) mir einmal Anhaltswerte geben könnten, wie weit die Tachoanzeige von einer durch ein handelsübliches Navi ermittelten Fahrgeschwindigkeit abweicht, idealerweise bei den genannten Geschwindigkeiten. Schon die beiden größeren der Serienreifen nehmen sich nämlich einiges der werksseitigen Tachotoleranzreserve. Ich könnte mit den Werten dann recht simpel überschlagen, ob ich beim TÜV ohne viel Brimborium eine Chance mit meinen 235er-Wunschreifen habe. Dazu müsste ich halt wissen, welche Reserven der Tacho noch hergibt, wie groß also mein Restrisiko ist anschließend ohne Abnahme darzustehen. Danke euch im Voraus!!!