Ich hatte eine Einkerbung (Kratzer) im Lenkrad. Leider erst später gesehen und Händler verweigert austausch
Mängel bei der Übergabe ?!?!?!
-
-
Ich empfehle das Auto, besonders auch den Innenraum auf Kratzer zu überprüfen. Das Chrom der mittleren Lüftdüse hat bei mir einen Kratzer, de r mir aber erst nach ein paar Wochen aufgefallen ist. Ich hab immer den großen Monitor bewundert. Gottseidank habe ich aber einen ganz tollen kulanten Händler, der mir das Ding austauscht.
-
Bei meiner Übergabe hat mich mein freundlichen direkt auf den Kratzer und auf die abgeschlagene Ecke hingewiesen.
Nun haben wir einen Termin ausgemacht um diesen Mangel zu beseitigen.Doch nun die Überraschung, da der Schaden den Transporteur verursacht hat, wird die Felge repariert und nicht ausgetauscht.
Was würdet ihr tun? Darauf bestehen das die Felge ersetzt wird oder euch mit der Reparatur zufrieden geben?
Grüsse
-
Lass es so wie es ist und freu dich über das Auto!
Nein! Um Gottes Willen. Dir kann egal sein, wer den Schaden verursacht hat. Skoda hat den Transporteur beauftragt, also hat Skoda die Felge (neu) zu ersetzen! Wie die das intern klären soll/kann dir egal sein. Da sollte dich dein Autohaus aber auch entsprechend unterstützen und beraten können.
Oder hat das AH den Transport bestellt und hat Bammel das zu zahlen?! -
Der Transporteur muss doch versichert sein
-
Ist halt die Frage, ob das AH bei der Übernahme des Fzg den Schaden ggü dem Transporteur angemeldet hat. Wenn nicht, wird es schwer dem Transporteur das nachzuweisen. Also wird das AH in letzter Instanz zaheln müssen - dafür bemüht idR niemand eine Versicherung, weil Aufwand und Beitragserhöhung nicht im Verhältnis zu den Kosten einer neuen Felge stehen.
-
wenn da Kratzer und eine Ecke ganz ausgebrochen sind dann kann ich mir nicht vorstellen das eine Reparatur für den Händler günstiger wäre als eine neue Felge.
Der zahlt ja auch nicht das für ne Felge was wir zahlen würden! -
Wer den Transporteur bestellt hat weiss ich nicht.
Der Schaden wurde bei der Fahrzeugübergabe vom Transporteur zum AH erfasst und derTransporteur wird nun die Kosten Übernehmen.Sachlage ist nur so das das AH sagt, sie können nicht dem Transporteur eine neue Felge in Rechnung stellen deshalb die Reparatur.
Die Überlegung habe ich mir auch schon gemacht das ersetzen sicher günstiger wäre als reparatur-
Ich Danke euch für die Feedbacks
-
Bestehe auf eine neue Felge! Du hast ein Recht auf ein tadelloses Auto. Ansonsten soll er dir eine neue Felge bestellen und sich die Kosten mit dem Transportunternehmen teilen.
Du musst keine beschädigte und instandgesetzte Felge akzeptieren, da dies nicht Teil des Kaufvertrages ist. -
dazu vielleicht noch der kurze Hinweis:
§ 439 BGB
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die
Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.Du kannst also bei der Felge entscheiden, ob neu oder Reparatur, sonst niemand!
-
Wenn man den 439er des BGB weiterliest, stellt man bei Absatz drei fest, das der Verkäufer bzw. Schuldige durchaus das Recht hat die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung zu verweigern. Zum Beispiel dann, wenn diese Art mit unverhältnismäßig hohen Kosten für ihn verbunden ist.
Wenn die Reparatur der Felget günstiger als eine Neue ist und die zugesicherte Beschaffenheit der Sache nicht beeinträchtigt ist, kann er das sehr wohl machen.
Insofern nicht zu viel erwarten
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
-
@ FOOSE
mit § 439 Abs. 3 hast du natürlich Recht.Ich hatte hier erst eine längere Antwort geschrieben. aber um es kurz zu machen:
den Abs. 3 hatte ich gesehen und berücksichtigt, aber bewusst weggelassen, um das nicht unnötig zu verkomplizieren.Ich sehe im konkreten Fall keine Unverhältnismäßigkeit.
Nach dem Abs. 3 sind nämlich nicht, wie Du es getan hast, die Kosten für die zwei Arten der Nacherfüllung zu vergleichen. Also auf der einen Seite Kosten einer Reparatur und auf der anderen Seite die Kosten der Neulieferung. Nur aus dem Grund, weil die Reparatur für den Verkäufer billiger ist,
kann er eine Neulieferung nicht verweigern. Vielmehr muss die Neulieferung unverhältnismäßig teuer sein. (Also ein reiner Kostenvergleich hilft nicht, es muss die Unverhältnismäßigkeit gegeben sein).Wer an weiteren Ausführungen interessiert ist, bitte melden, aber ich wollte das hier jetzt nicht in eine Diskussion ausarten lassen
-
Naja, sich hier mit den Paragraphen zu beschäftigen macht die ganze Sache ja nicht besser. Das Transportunternehmen hat Mist gebaut und der Händler lässt den Kunden mit der Sache jetzt im Regen stehen.
Für die Instandsetzung der Felge könnte man ja auch ein Wertminderungsgutachten erstellen, die Ausfallentschädigung geltend machen und so weiter. Bringt ja aber alles nichts.Letztlich sollte der Händler sagen: Komm, du hast nen Neuwagen bestellt. Ich besorg eine neue Felge und kümmer mich mit dem Transportunternehmen um den Rest. Schließlich gibt es für den Transport ja kein Vertragsverhältnis zwischen dir als Kunden und dem Transportunternehmen. Das hab ich ja alles beauftragt, bzw. beauftragen lassen."
Entweder man will einen zufriedenen Kunden, der auch in Zukunft bei dem Autohaus bestellt, oder man will keinen zufriedenen Kunden.
-
Ich gehe einfach mal von 250,- EUR VK für die Felge aus (VK ist hier der relevante Betrag) und von 50,- EUR für die Reparatur. In diesem Fall wäre der Ersatz der Felge unverhältnismäßig teurer für den Verkäufer (Faktor 5) und somit darf er auf die Reparatur ausweichen.
Wenn du das Gegenteil beweisen kannst (kannst du aber aller wahrscheinlichkeit nach nicht), dann könntest du das anfechten - der Erfolg ist allerdings fraglich.
Mein Tipp: Wenn die Felge wie neu aussieht und ihre Funktion nicht beeinträchtigt ist, dann akzeptieren und nicht weiter machen. Ich weiß, nervt vermutlich wie sau (wer will das schon?), aber alles andere wird nur Geld kosten und nichts weiter bringen.
-
Naja, sich hier mit den Paragraphen zu beschäftigen macht die ganze Sache ja nicht besser. Das Transportunternehmen hat Mist gebaut und der Händler lässt den Kunden mit der Sache jetzt im Regen stehen.
Für die Instandsetzung der Felge könnte man ja auch ein Wertminderungsgutachten erstellen, die Ausfallentschädigung geltend machen und so weiter. Bringt ja aber alles nichts.Letztlich sollte der Händler sagen: Komm, du hast nen Neuwagen bestellt. Ich besorg eine neue Felge und kümmer mich mit dem Transportunternehmen um den Rest. Schließlich gibt es für den Transport ja kein Vertragsverhältnis zwischen dir als Kunden und dem Transportunternehmen. Das hab ich ja alles beauftragt, bzw. beauftragen lassen."
Entweder man will einen zufriedenen Kunden, der auch in Zukunft bei dem Autohaus bestellt, oder man will keinen zufriedenen Kunden.
da geb ich dir vollkommen recht!
-
Nach meiner letzten Mail und über eine Woche Wartezeit bekamm ich gestern nun die Bestätigung das meine Felge nun doch ersetzt wird juhuuuuu!!!!
Hatte schon die Hoffung verloren -
Das ist gut