Falsche Eintragung durch Tüvprüfer

  • Hallo Leute,


    habe mir im April mein KW V1 eintragen lassen. im Teilegutachten steht eine Mindestiefe von 330mm (Radhauskante-Radmitte) drin. Genau auf dieses Maß ist mein Fahrwerk auch eingestellt und so war ich auch beim Tüv. Gestern wurde ich von den netten Polizeibeamten aufgehalten. Als er meinen Fahrzeugschein geprüft hatte und nachgemessen hatte, meinte er: Wieso haben Sie ihr Auto wieder so hoch geschraubt? Haben wohl am Boden gekratzt was?. Ich wusste nicht was er meinte, bis ich zuhause war. Jetzt hat der Tüv-Prüfer doch tatsächlich ein Maß von 260mm (Radhauskante-Radmitte) eingetragen. So weit komm ich nicht mal im Traum runter. Jetzt frag ich mich allerdings, dürfte ich mein Fzg. jetzt theoretisch weiter runter schrauben wie im Gutachten, weil der Tüv-Prüfer hat ihn ja tiefer eingetragen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Kay

    Allen eine gute Fahrt wünscht euch Kay
    Skoda-Fahrer brauchen nicht Träumen, denn Sie leben Ihren Traum bereits :thumbup:

  • Mir einheitlich schon, allerdings würde ich es gern auf 315mm runterschrauben, weil Gewinde wäre noch genügende da. Nun weiß ich natürlich nur nicht was die netten Beamten und der Tüv bei der nächsten HU dazu sagen

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  • So wie es in deinen Papieren steht darfst du es haben, weil es ja theoretisch so abgenommen wurde, da wird der Prüfer wohl nen Zahlendreher drin gehabt haben.



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  • Ja na das er sie net so vertauscht hat ist schon klar, aber auf seiner Tastatur vielleicht die 2 mit der 3 verwechselt



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  • Mir kann's ja eigentlich nur recht sein. Ich schraub des Ding jetzt mal auf 315 runter. Weil bis 260 darf ich ja?.

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  • Kannst du machen, aber wenn du an einen richtigen Polizisten kommst schickt er dich nochmal zum tüv und dann hast den Dreck oder es kommt zum unfall, dann zahlr keine Versicherung, denn das Gutachten vom FW geht nunmal nur bis 330mm. Und ich kann aus Erfahrung sagen bei 315mm schauen die freundlichen genau hin, denn es sieht schon ganz tief aus. :drivel:


    Lg felix

    Octavia RS TDI DSG Bj.2012


    VCDS vorhanden. Raum TUT,VS,RW,KN und Bodenseekreis, ab und zu Raum Gera/Greiz/Altenburg

  • Des Ding muss aber tiefer. Werde dann wohl doch auf n Air Fahrwerk umrüsten müssen.

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  • Ich bin auch am überlegen...;) Schau mal bei G-Ride. :)

    Octavia RS TDI DSG Bj.2012


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  • Ja werde ich machen. Danke für den tip.

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  • So wie es in der Eintragung steht muss es gemacht werden, auch wenn viele meinen die können dann beliebig nach oben schrauben, so ist es nicht. Also es muss schon einigermaßen seine Richtigkeit haben wie das Auto ist und wie es eingetragen ist. Ob im Gutachten nun 330mm steht oder nicht ist ziemlich egal, auch da dürfen trotzdem 315mm eingetragen werden nach §21. Und hört auf diesen Mist immer mit den Versicherungen zu erzählen, erstmal richtig erkundigen.

  • Das klingt ja Super. Dann schraub ich des Ding jetzt runter und lass mir die Höhe auf 315 berichtigen. Dann ist es richtig eingetragen und alles ist gut.

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  • Da brauchst dann aber ein ziemlich guten Prüfer, wenn er weniger einträgt als im Gutachten steht. Wenn de ihn runterschraubst würdemich es auch aufjedenfall nachtragen lassen. :thumbsup:

    Octavia RS TDI DSG Bj.2012


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  • Ich würde es auch runterdrehen, in den Papieren steht ja die max. zulässige Tieferlegung von 260mm. Allerdings würde ich danach mit Sicherheit nicht nochmal zum Eintragen faheren, da wirst du mit Sicherheit kein 2. Mal das Glück haben das es so eingetragen wird.
    Wegen der Versicherung sehe ich das auch ohne Problem, wurde ja mit 260 von einem Fachmann eingetragen, also auch abgenommen.


    Wie gesagt, sehe ich das so und würde es so machen, wie die genaue Rechtslage aussieht kann ich dir nicht sagen!

    Skoda Octavia O³ V/RS TSI Corrida Rot

  • Also die genaue Rechtslage weis ich auch nicht, aber es ist nunmal so (Aussage von meinem TÜV Mann) dass er nur ne Prüfstelle ist und das letzte Wort hat nunmal die Rennleitung und wenn die es komisch finden und dich zur nachkontrolle schicken, hast bestimmt weniger Chancen es in der wunschhöhe eingetragen zubekommen, da sie dann noch genauer schauen.
    Und du solltest auch in der eingetragen Höhe fahren, nicht höher und nicht tiefer. :shakehand:

    Octavia RS TDI DSG Bj.2012


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  • punkt 1: felix hat vollkommen recht.. eine eintragung vom tüv ist kein freibrief.. wenn die rennleitung etwas dagegen hat dann können die dich zur nachuntersuchung schicken..


    punkt 2: was dein tüv man dir normalerweiße einträgt ist der aktuelle zustand!.. dass er sich mit 260 mm verschrieben hat ist klar.. aber das bedeutet nicht dass du bis zu maximal 260 mm tun darfst was du willst..
    rein von der theorie wärst du jetzt eingentlich in der sorgfaltspflicht, und müsstest sagen: "das was hier im schein steht das stimmt nicht (oder nicht mehr), das muss ich jetzt berichtigen lassen".. rein theoretisch.. ;)


    punkt 3: in meinem schein stehen "VA 335 / HA 345 mm".. ist bei dir wirklich nur eine einzige zahl für beide achsen im schein?..


    ich an deiner stelle würde das ding jetzt runter schrauben auf deine wunschhöhe.. wenn die rennleitung dich dann mal rauszieht und fragt warum du 315 mm fährst und im schein 260 stehen, würde ich einfach sagen, die 260 hat der tüv damals per einzelabnahme eingetragen, aber auf dauer war dir das im alltag einfach nicht mehr fahrbar und nervig, dann hast du ihn wieder höher geschraubt.. und du wusstest nicht dass man das höher drehen auch wieder beim tüv vorzeigen muss..
    ich würde es wahrscheinlich so machen, soll aber für niemanden ein ratschlag sein.. :)

    Gruss Bastian :thumbup:


    Schmidt Revolution Gambit 8,5x19 ET45, KW V1 Inox, Bull-X Downpipe, Friedrich Motorsport 70 mm AGA, Tarox F2000 + Ferodo DSP, Polar FIS+ Advanced, PCV-Fix, und noch paar Kleinigkeiten..



    Bedienungsanleitung

  • @ Central: deins ist wahrscheinlich der unkomplizierteste weg. :) und bei mir steht auch nur eine Zahl drin 315mm VA/HA. 8)

    Octavia RS TDI DSG Bj.2012


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  • Also bei 260mm (hab gerade gemessen) ist 1/4 der Felge im Radkasten und der reifen würde innen aufliegen, also unmöglich. Werde mich jetzt mal am Montag telefonisch beim tüv erkundigen wie die deutsche Rechtslage bei sowas aus sieht. Wo kein Kläger da kein Richter. Das ist mir auch klar aber ich Fahr jede Woche 1000km da ist die Gefahr rausgezogen zu werden schon groß und dann sollte auch alles rechtens sein.

    Allen eine gute Fahrt wünscht euch Kay
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  • Bei der Abnahme meines GFW im Ibiza stand drin (sinngemäß): Fzg-höhe variabel einstellbar durch GFW. Kein weiterer Vermerk und die Zulassungstelle hat es so akzeptiert.

  • Nur weil die Höhe (Tiefe) eingetragen ist, heißt das noch lange nicht dass es zulässig ist. Letztlich bleibt unzulässiges auch durch die Eintragung unzulässig, und wenn du an den entsprechenden Polizisten gerätst der entsprechend geschult ist, wird er das auch erkennen und wissen, bzw. prüfen lassen.