Hallo Leute,
habe mir im April mein KW V1 eintragen lassen. im Teilegutachten steht eine Mindestiefe von 330mm (Radhauskante-Radmitte) drin. Genau auf dieses Maß ist mein Fahrwerk auch eingestellt und so war ich auch beim Tüv. Gestern wurde ich von den netten Polizeibeamten aufgehalten. Als er meinen Fahrzeugschein geprüft hatte und nachgemessen hatte, meinte er: Wieso haben Sie ihr Auto wieder so hoch geschraubt? Haben wohl am Boden gekratzt was?. Ich wusste nicht was er meinte, bis ich zuhause war. Jetzt hat der Tüv-Prüfer doch tatsächlich ein Maß von 260mm (Radhauskante-Radmitte) eingetragen. So weit komm ich nicht mal im Traum runter. Jetzt frag ich mich allerdings, dürfte ich mein Fzg. jetzt theoretisch weiter runter schrauben wie im Gutachten, weil der Tüv-Prüfer hat ihn ja tiefer eingetragen.
Mit freundlichen Grüßen
Kay