Ich finde es auch teuer. Nach deiner Beschreibung war es aber auch eine §21 Einzelabnahme.
Ich war diese Woche ebenfalls zum Eintragen beim TÜV.
Felgen mit ABE, Tieferlegungsfedern mit ABE und Spurplatten mit Teilgutachten.
Der Prüfer war scheinbar wirklich fit und erklärte mir alles haarklein vor der eigentlichen Prüfung.
Er sagte auch, dass wenn bei den einzelnen Gutachten nur der "Wortlaut" anders ist, man schnell aus einer Gutachtenkombi mit §19(3) eine §21-Abnahme machen muss.
Wäre jetzt nicht schlimm gewesen, weil er das auch gemacht hätte.
Aber halt wesentlich teurer. (Fotodoku./eigenes Gutachten/direktes Eintragen beim Straßenverkehrsamt, etc...und der Freifahrtschein: Preis nach Aufwand!!! )
Zum Glück war alles im Rahmen der §19(3) StVO möglich und die Kosten um die 150 Euro.
Kleiner Tipp am Rande. Erst alles andere Eintragen lassen und als letztes die Leistungssteigerung...sonst sind alle Teilegutachten etc.... wertlos und es gibt immer die §21 Einzelabnahme 