Aus ELSA
Eine Neujustage ist erforderlich wenn:
t Die Spur der Hinterachse eingestellt wurde.
t Das Steuergerät für Abstandsregelung -J428- aus- und eingebaut wurde.
t Der vordere Stoßfängerträger aus- und eingebaut wurde.
t Der vordere Stoßfängerträger gelöst oder verstellt wurde.
t Der Dejustagewinkel größer als –0,8° bis +0,8° ist.
t Das Fahrzeug in Servicestellung gebracht wurde.
Benötigte Spezialwerkzeuge, Prüf- und Messgeräte sowie Hilfsmittel
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Folgende Gründe machen eine Neukalibrierung der Frontkamera für Fahrerassistenzsysteme -R242- notwendig:
t Im Ereignisspeicher liegt der Eintrag „keine oder falsche Grundeinstellung/Adaption“ vor.
t Die Frontkamera für Fahrerassistenzsysteme -R242- wurde ersetzt.
t Die Frontscheibe wurde ausgetauscht bzw. ausgebaut.
t Die Spur der Hinterachse wurde eingestellt.
t Es wurden Fahrwerksumbauten am Fahrzeug vorgenommen, die die Karosseriehöhe beeinflussen.
t Die Geber für Fahrzeugniveau, bei Fahrzeugen mit Dämpferregelung, wurden neu angelernt.
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Fahrzeugvermessung zweckmäßig erst nach 1000 bis 2000 km Laufleistung durchführen, denn erst danach ist der Setzvorgang der Schraubenfedern beendet.
t Bei Einstellarbeiten sind die jeweiligen Sollwerte nach Möglichkeit genau anzustreben.
t Wenn Einstellarbeiten am Fahrwerk vorgenommen wurden, muss geprüft werden ob eine Kalibrierung von Fahrerassistenzsystemen vorgenommen werden muss