Die Hintergründe von Fragestellungen in diesem Forum sind oft sehr fragwürdig. Zu meinem Fall: Ich hatte gestern ein Gespräch, in dem es darum ging, dass der Halter eines KFZ aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Fälligkeit zur Überprüfung war und in dem Moment auch nicht mehr daran gedacht hat, was ich vollkommen verstehen und nachvollziehen kann.
Da er nun rund 7 Wochen drüber ist, war ich mir nicht sicher, ob die Aussage "seit mehr als zwei Monaten abgelaufen" auf ein genaues Datum bezieht.
Mein angebrachtes Beispiel entspricht dabei auch nicht der Realität, sondern soll nur darstellen, welche Zeiträume zu beachten sind.
@Zappelfillip hat mein Verständnis dabei schon bestätigt, da es am 31.03.2017 genau 2 Monate wären, wenn der Fristablauf bei Plakette 01/2017 der 31.01.2017 ist und am 01.04.2017 (oder 02.04.2017 aus meinem Beispiel) dann es "mehr als 2 Monate" sind.
Das hat weder mit einem Budget des RS noch einem Zweitwagen zu tun.