MFL vom GOLF 6 GTI

  • Ich kann es nicht glauben, wie hier alle auf den "Rechtsstaat" schimpfen. Ich habe überhaupt kein Mitleid mit Dir und finde die Bestrafung völlig richtig. Wer bei Ebay oder anderen Platformen Neuware über 50 % billiger kauft und dann noch glaubt, es handele sich um rechtmäßige Ware, ist mehr als blauäugig. Jeder weiß, dass es sich bei diesen Angeboten zu 99% um geklaute Ware handelt (Einbaunavis wie das RNS 510 lassen grüßen). Natürlich lohnt sich die Klauerei, weil es immer wieder Leute gibt, die dann so etwas kaufen. Hoffentlich geht die Polizei häufiger auch gegen die Käufer vor, erst dann werden wir vielleicht etwas besser gegen Diebstahl und Einbrüchen im Auto geschützt, weil der Verkauf solcher Ware sich nicht mehr lohnt.


    Wer hier mehr oder weniger Ahnung hat und Dreck....


    nicht mein Niveau. Das gerade im Internet noch vieles im Argen liegt ist klar. Übrigens, die meisten Renter (bin übrigens auch einer und gehe auf die 70zig zu) wissen ziemlich gut Bescheid, da schätzt Du uns völlig falsch ein. Hier geht es ums Klauen und Hehlerei, und wer bei ebay Neuware für ein Drittel des Verkaufspreises kauft und nicht Verdacht schöpft, darf sich nicht wundern. Jeder Fall wird induviduell vor Gericht entschieden, da wird nicht einfach pauschal verurteilt. Manche Gerichtsurteile rufen zwar immer wieder Kopfschütteln hervor, aber im Großen und Ganzen hat Deutschland ein gut funktionierendes Rechtssystem, auch in diesm Fall.


    :respekt: für die ehrliche Meinung, schätze Leute die ihren standpunkt und ihre eigene meinung vertreten

    V/RS Combi TDI in Black Magic Pearl


    KW Gewindefahrwerk V1 InoxLine / LED-Kennzeichenbeleuchtung / Innen komplett LED`s
    LED-Rückleuchten red/crystal / Kurzstabantenne / XenonLook Nebler
    BBS CH-R brilliansilber 8,5x19 ET 48 / Hankook Evo S1 225/35/19 / Milotec Grill & Scheinwerferblenden in Wagenfarbe / MTM 8)

  • Bedenke: hier gibt es einen Thread oder sogar mehrere, da geht es um das Thema Motoröl für unsere RS. Beim Händler bezahlen wir für die Suppe bis zu 22€/L. Im Internet kaufen wir doch fast alle die selbe Brühe für 7,50€/L. Hat da schonmal jemand drüber nachgedacht? Also ich nicht....

    Nö hab ich nicht drüber nachgedacht, ich kaufe "die Suppe" nämlich nicht im Internet.


    Und Öl kann man auch schlecht mit einem (rechtlich geschützten) Originalteil wie einem Lenkrad vergleichen welches nur bei dem Autohersteller (VW) beziehbar ist.
    Wenn man einen Neuwagen für 1/3 des Normalpreises angeboten bekommen würde, dann würden 99% davon die Finger lassen, weil sie wissen, dass da was nicht stimmen kann.

    LG Katja

  • @ lunatonic Deine Aussagen kann ich nicht verstehen.. Warum kaufen denn alle bei Ebay ? damit man ein schnapper machen kann.
    wenn es sich dann nicht mal um "sofort-kauf" handelt. weiß man doch vorher nicht wo der preis nachher liegt. wenn er es zum Sofort-auf für den preis angeboten hätte, dann könnte ich es ja vllt noch verstehen mit dem urteil. Daher kann ich deine aussage nicht verstehen.

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."
    zitat Walther Röhl


  • Das keiner bestritten. Wie wie sieht es denn mot dem Beispiel Motoröl
    aus z.B.? das kostet auch nur ca. 1/3 des Verkaufspreises. Hier wird
    aufgrund wakkliger Indizien geurteilt. Ich glaube nicht, daß A6-ler
    persönlich angehört wurde. Es wäre nämlich zu viel Aufwand gewesen,
    jemanden für eine solche´Bagatelle´ vorzuladen. Die Urteile werden in
    solchen Sachen meistens in Abwesenheit des Beschuldigten gesprochen. Und
    ich bleibe dabei, wobei ich die Rentner nur als Beispiel nennen wollte:
    dem Nichtwissenden wird die Verantwortung in die Hand gegeben, ebenso
    wie der dicke Tritt in den Allerwertesten wenn etwas schief geht. Ich
    weiß auch, daß diese Art der Vergehen schwer zu beurteilen sind, das
    darf aber nicht heißen, einfachhalber laae pauschal zu verknacken. Und
    noch eins: 1/3 billiger ist m.E. immer noch kein Indiz. Hätte A6-ler
    sein eigenes originales Lenkrad nach dem Kauf des GTI-Teils für 20 €
    verkauft, wäre es auch noch lange keine Hehlerware nur weil nen normalen
    Verkehrswert von vielleicht 150 € hätte. ich hoffe, jeder versteht, was
    ich damit sagen will. Die ganze Sache ist einfach saukompliziert.

    F31



    Gruß Kai :thumbsup:

  • SE-XY, schade, wär sicher lustig geworden, aber wenn du meinst, es zensurieren zu müssen, dann nehm ich das so hin :lol2:

    Skoda Karoq Sportline 2.0 TSI 4x4 190PS MJ2020
    / Seat Leon ST Cupra 280 DSG MJ2016 / Racing-only Yamaha YZF R1 RN12, now with a Pipercross Airfilter :D
    Lass mich mal, ich kann das ! .....oh, kaputt :D
    VCDS User HEX + CAN USB

  • Zitat

    Hätte A6-ler sein eigenes originales Lenkrad nach dem Kauf des GTI-Teils
    für 20 € verkauft, wäre es auch noch lange keine Hehlerware nur weil nen
    normalen Verkehrswert von vielleicht 150 € hätte.

    Das wäre dann aber auch nicht neu




    Es ist halt ein schwerer Spagat zwischen dem guten Glauben des Käufers und dem
    Rechtschutzbedürfnis, dass ein echter Hehler-Käufer nicht einfach sagen
    kann" na das konnt ich ja nicht wissen".


    Ich gehe mal die Beahauptung ein, wenn er das Lenkrad für 1000 Euro als Neuware
    gekauft hätte (statt original 1.200) dass dann das Urteil auch anders
    ausgefallen wäre.


    Trotzdem finde ich es auch echt gefährlich, da man als Normalsterblicher
    einfach nicht mehr unterscheiden kann wo nun die Gefahr lauert und wo nicht.

    LG Katja

  • Nö hab ich nicht drüber nachgedacht, ich kaufe "die Suppe" nämlich nicht im Internet.


    Und Öl kann man auch schlecht mit einem (rechtlich geschützten) Originalteil wie einem Lenkrad vergleichen welches nur bei dem Autohersteller (VW) beziehbar ist.
    Wenn man einen Neuwagen für 1/3 des Normalpreises angeboten bekommen würde, dann würden 99% davon die Finger lassen, weil sie wissen, dass da was nicht stimmen kann.



    Genauso ist es. Aber genauso darf es nicht sein.

    F31



    Gruß Kai :thumbsup:

  • wär sicher lustig geworden


    Genau aus dem Grund wurde es raus genommen...weil es persönlich geworden ist ;)


    Nun hackt ned auf den Rentnern rum...sind ned alle dumm und senil...und hier ab jetzt bitte nur noch konstruktives zur Sache, sonst mach mer das goldene Schloss dran.

    :finger: Gute Autofahrer haben die Fliegen auf den Seitenscheiben :finger:
    378

  • wenn es sich dann nicht mal um "sofort-kauf" handelt. weiß man doch vorher nicht wo der preis nachher liegt. wenn er es zum Sofort-auf für den preis angeboten hätte, dann könnte ich es ja vllt noch verstehen mit dem urteil. Daher kann ich deine aussage nicht verstehen.

    natürlich ist nichts gegen Schnäppchen bei ebay einzuwenden und beim Ersteigern ist das auch nicht sofort zu erkennen (wobei Neuware in der Regel nur durch Sofortkauf angeboten wird). Fakt ist einfach, wer gestohlene Ware kauft macht sich nach deutschem Recht der Hehlerei schuldig, egal ob das für den Käufer erkennbar war oder nicht.


    Was man diskutieren kann, ist das Strafmaß, ob das in der Höhe sein muss. Hier ist das Gericht davon ausgegangen, dass aufgund des Preises der Käufer hätte erkennen müssen, dass die Ware envetuell geklaut ist, und dem kann ich nicht widersprechen, gerade wenn man bei ebay etwas kauft oder ersteigert.


    Wie schon geschrieben, mir ist das beim Ersteigern! von Software so gegangen. Ich bin misstrauisch geworden, habe nicht bezahlt und ebay, Microsoft und die Polizei eingeschaltet. Die Ware war tatsächlich geklaut. Wer am längsten für eine Reaktion gebraucht hat, war übrigens ebay!

  • Ich denke, im Endeffekt ist es sehr müßig darüber zu diskutieren. Du hattest eben die Eingebung es zu melden. Das passiert aber nicht jedem. Es gibt in dieser Situation so viele Unbekannte. Und sind wir doch mal ganz ehrlich: sind wir nicht alle froh und auch stolz darauf wenn wir ein super Schnäppchen geschossen haben? Und das Strafmaß so hoch anzusetzen, bei Jemanden, der eigentlich Ersttäter ist bei einer Sache die jedem passieren könnte und das jeden Tag....

    F31



    Gruß Kai :thumbsup:

  • Wir hatten bei ebay mal den Fall, dass unser Account gesperrt wurde, weil wir erstmal den Bezug der Ware nachweisen sollte. Es gab allerdings keinen begründeten Verdacht, war alles etwas unklar für uns. Naja nach eigem hin und her (die konnten keine jpg Datein öffnen :ups: ) wurde der Account wieder freigegeben.
    Also ganz untättig scheint ebay in dem Bezug nicht zu sein. Aber die Masse machts halt auch unmöglich.

    LG Katja

  • Und das Strafmaß so hoch anzusetzen, bei Jemanden, der eigentlich Ersttäter ist bei einer Sache die jedem passieren könnte und das jeden Tag....

    darüber kann man natürlich schon diskutieren, ob das wirklich so hoch sein musste oder nicht. Dazu kenne ich aber die genauen Umstände nicht genau genug.


    Habe nur irgendwo gelesen (weiß nicht ob es stimmt), dass die Auktion bei 1€ los ging. Und da sollte man als Käufer nun wirklich stutzig werden, wenn es als Neuware angeboten wird und genauer nachfragen. War bei mir damals auch, originale Software ungeöffnet von Microsoft für 1 €, ersteigert habe ich sie dann für glaube ich 70 €, Neupreis war damal über 300 €. Man kann übrigens bei der Polizei in solchen Fällen nachfragen, ob da was bekannt ist, gerade bei dem RNS 510 ist das anzuraten. Wenn man dann trotzdem noch reinfällt, hat man aber wesentlich bessere Karten im "Gerichtsfall".


    Eines lehrt die Sache doch, man sollte bei solchen "Schnäppchen" doch etwas vorsichter sein, sonst kann uas dem vermeintlichen Schäppchen schnell ein Desaster werden.


    hier mal ein Auszug aus dem Gesetz


    § 259 Hehlerei


    (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine
    gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft
    oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder
    absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit
    Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.


    (3) Der Versuch ist strafbar.



    PS Schön, dass der Ton hier nun wieder sachlicher geworden ist.

    Einmal editiert, zuletzt von lunatonic ()

  • Das eigentliche Problem könnte doch sein, das EX A6-ler sich finanziell nicht in der Lage sieht, in einen "relativ" offenen Rechtsstreit zu treten. Das Gericht bezieht sich hier auf ein Urteil aus BaWü in 2007 (also ist die Thematik nicht neu), für mich könnte der entscheidende Unterschied aber (wie von euch ja auch schon mehrfach angemerkt) sein, das es keine "Sofort Kauf" Auktion war (ist doch so, oder?) und damit der Preis doch vollkommen offen ist. Als Bsp.: Ich habe mal etwas, was durch einen "Power Seller" ca. 2 mal am Tag versteigert wurde, ewig lang beobachtet, die Ware ging zum Teil für über 430€ über die Theke, ich habe sie für 156€ ersteigert, natürlich durch die Beobachtung und auch einfach Glück gehabt. Startpreis war immer 1€ und dafür gibt es ja auch Gründe diesen so niedrig an zu setzen. Wenn es sich im Referenzurteil aber um eine "Sofort Kauf" Auktion gehandelt hat (keine Ahnung ob es so ist?), dann ist das doch wirklich eine vollkommen andere Sachlage und ich würde mir da im Rechtsstreit schon andere Chancen ausrechnen.


    Gruß Olli

    GS & RS
    einfach nur GRoSSartig

  • Hallo Christian.
    Wie die meisten ja hier wissen, besteht die Chance, daß du als einziger hier ein wenig Licht ins Dunkle bringen kannst. Soweit ich weiß, bist du ja vom Fach. ( Auch wenn´s vielleicht nicht ganz genau dein Gebiet ist ).
    Also interprtiere ich dich richtig, daß wenn A6-ler gegen das Urteil angeht, die Chance für ihn gar nicht mal soooo schlecht stehen? Vorausgesetzt natürlich, es war kein Sofortkaufangebot?


    Gruß Kai

    F31



    Gruß Kai :thumbsup:

  • So, habe mal ein bisschen im Internet gesucht.


    dieser Link könnte für den Themenersteller interessant sein, praktisch ein gleich gelagerter Fall:


    http://www.rechtsanwaelte-jp.de/aktuelles11.htm


    Hier erfolgte ein Freispuch in 2. Instanz.


    Allerdings gilt das wirklich nur für Startpreise ab 1 €. Bei Festkaufpreisen bei 1/3 des Neupreises bei Markengeräten sieht das Ganze wieder anders aus. Da gibt es Rechtsprechung über mehrere Instanzen, die dem Käufer für Hehlerei veruteilt haben, da man da von gestohlener Ware ausgehen muss, um es verkürzt auszudrücken. Kommt nun darauf an, ob er, beginnend bei 1 €, das MFL ersteigert hat, oder mit einem Sofortkaufpreis?

  • Es war zu 99 % ein Sofotkauf Angebot wenn ich mir die Verkäufe des ebay-Verkäufers von damals anschaue.


    Da stehen die Chancen eher schlecht.

    LG Katja

  • Ich wollte mich zwar nicht einmischen, aber wenn ich auf den eBay Link von Seite 3 gehe, dann komme ich auf einen Händler aus Spanien.
    Klar, dass RNS und Lenkräder gern gestohlen werden ist klar. Aber das Lenkrad ist ja tatsächlich original Verpackt.
    Wer kommt dann bitteschön auf die Idee, dass das Lenkrad direkt aus dem VW Werk gestohlen wurde?!


    Ich bin was die e-Bucht angeht auch immer sehr skeptisch ( hab bisher nur 6-7 Artikel gekauft 8) :D ) aber ich vermute mal ich wäre ebenfalls damit überfordert festzustellen ob das Lenkrad jetz Hehlerware ist oder nicht.
    Vorallem fängt da der Startpreis bei 299€ an und ich hätte es mir halt mit der Mehrwertsteuer oder sowas erklärt.


    Mir tuts jedenfalls leid für dich, egal ob du nun vorsätzlich gehandelt hast oder nicht.
    Gruß cookie

    Von 2WD auf 4WD,
    170PS auf 190PS,
    350Nm auf 420Nm,
    2,0l auf 2,2l,


    Darum nicht mehr aktiv im Forum
    dennoch stehe ich euch bei VCDS Codierungen gerne zur Seite!
    Bei Codier-Wünschen einfach mir eine Mail schreiben!


    Codierungen im Raum HN,KÜN,LB,S und gelegentlich RT möglich.
    :)
    Grüße jetzt der Allradcookie :P


  • Habe nur irgendwo gelesen (weiß nicht ob es stimmt), dass die Auktion bei 1€ los ging. Und da sollte man als Käufer nun wirklich stutzig werden, wenn es als Neuware angeboten wird und genauer nachfragen.


    Nein, ich finde nicht, dass einen das stutzig machen sollte.
    Startpreis 1€ ist doch absolut gänig, weil dafür die Gebühren am geringsten sind. Sofort Kauf Auktionen oder ein hohes Mindestgebot sind viel teurer.

  • Hallo, ich muß jetzt auch mal meinen Senf dazugeben, nachdem mich Herr Google hierhin geschickt hat...


    Ich würde den Strafbefehl unter keinen Umständen akzeptieren! Und zwar aus folgenden Gründen:


    1. Wenn man akzeptiert, obwohl man unschuldig ist, wird sich das Problem kaskadieren. Und zwar für den Rest des Lebens.
    Auch wenn immer beteuert wird, daß nix gespeichert wird bzw. alles nach einer bestimmten Zeit gelöscht wird.
    Ich spreche aus eigener Erfahrung. Habe mal vor 20 Jahren einen Strafbefehl akzeptiert, weil ich kein Geld und keine Kraft
    hatte, mich dagegen zu wehren, obwohl ich absolut unschuldig war. Die Staatsanwaltschaft wollte das einfach schnell vom Tisch haben.
    Solche Sachen bekommt man heute noch (ja, nach 20 Jahren) aufgetischt. Ganz nach dem Motto "da war doch mal was".
    Und schon ist die Objektivität dahin und man bekommt das nächste an die Backe. Und in der Zukunft wir es dann heissen:
    "Da war doch mal was" und "da war schon wieder was"...
    Nun könnte man ja sagen, man soll sich einfach gesetzeskonform verhalten. Leichter gesagt als getan, wie der Lenkradkauf zeigt.
    Denn dann darf ich garnix mehr machen, am besten von der Stütze leben und mich zuhause eingraben. Solange Gesetze soviel
    Spielraum geben, daß der Richter oder die Richterin ihre eigenen Lebenseinstellungen auf den Angeklagten projezieren können,
    hängt es also nicht davon ab, ob man sich schuldig gemacht hat oder nicht, sondern wie die Frau Richterin oder der Herr Richter
    sich selbst bei der Frage "kauf ich das oder kauf ich das nicht" einschätzt.
    Und ich glaube kaum, daß Angehörige der Strafverfolgungsbehörden viel bei freien Händlern oder Privaten kaufen würden.
    Einfach aufgrund des erheblich übersteigerten, beruflich bedingten Misstrauens.
    Aber darf man dadurch ein solches Mißtrauen automatisch in gleichem Ausmaß bei JEDEM erwarten?


    Ich glaube immer zunächst an das Gute im Menschen. Im Zweifel für den Verkäufer sozusagen.
    Wenn nicht, dann kaufe ich ab sofort keine Küche mehr, wenn das Möbelhaus "mit 60% Rabatt" wirbt.
    Oder buche keine Reise und mache anschliessend vorm Reisebüro Freudentänze...
    "Die müssen doch verrückt sein" Erinnert Ihr Euch an die Fernsehwerbung?
    Oder wie hier schon ganz treffend angemerkt wurde, kaufe ich kein Motoröl oder keine Bremsscheiben im Zubehörhandel mehr.
    Oder neue Originalersatzteile aus zerlegten Vorserienautos zum Bruchteil des Listenpreises. Siehe R-A-R Riedel & Co.


    Man darf bei der Betrachtung des Mißtrauensvorwurfs auch nicht die Listenpreise zu Grunde legen, sondern die Marktpreise.
    Wenn etwas 1000,- Euro Listenpreis hat, so sind Marktpreise von 400,- bis 500,- Euro heutzutage durchaus nicht unüblich.


    Diese Entwicklung beobachtet man doch verstärkt seit dem Fall des Rabattgesetzes. Seitdem ist doch die Werbung fast
    ausschliesslich auf hohe Rabatte ausgerichtet, die Verbraucher wurden dazu erzogen, daß nur ein halber Preis ein guter Preis ist.


    Wenn ich natürlich jahrelang auf 'ner einsamen Insel gelebt habe und jetzt erst wieder in der Realität ankomme, dann, ja dann
    wäre ich bei solchen Preisen auch mißtrauisch...


    Die Startegie der Stafverfolgungsbehörden ist ja leicht durchschaubar:
    Diebstähle und krumme Dinger gab's auch schon vor eBay. Aber meist im Verborgenen wurden die Klamotten hin- und hergeschoben,
    uneinsehbar für Polizei & Co. Manchmal gab's Zufallstreffer, aber das war's auch schon.


    Heute ist alles so schön gläsern und die Staatsanwälte werden plötzlich von einer Informationsflut überrannt. Und jetzt wissen sie nicht,
    wie sie der Sache Herr werden sollen und werden garnicht damit fertig, daß der Sumpf plötzlich an der Oberfläche sichtbar wird.
    Also zäumt man das Pferd einfach von hinten auf und kriminalisiert die Käufer, in der Hoffnung, durch den Abschreckungseffekt
    den Anbietern von dubiosen Waren den Absatzmarkt zu verderben, weil sich keiner mehr traut was zu kaufen.
    Leider trifft es dabei auch die seriösen Anbieter, die Ware weit unter Listenpreis anbieten...


    Und die Preise werden sinken und der Abstand zu den Listenpreisen wird noch größer...und die Argumente der Justiz,
    einfach Käufer der Hehlerei zu bezichtigen werden steigen...und...die Kaufwilligen werden weniger, die Preise werden sinken...
    Solange bis der illegale Markt wieder im Untergrund verschwindet...


    Staatsanwälte und Justiz sollen einfach ihre Hausaufgaben machen und die Anbieter illegaler Ware aufspüren und verdonnern.
    Das ist ihre Aufgabe, und nicht unbescholtene Bürger zu Verbrechern machen, nur weil's so schön einfach ist.

  • :shakehand: :thumbsup: so is es

    5,6 liter ....... Hubraum , nicht Verbrauch !! :finger:


    und juni 2012 wird der Oktavia Kombi RS TSI bestellt :peace:

  • Ich finde die Aussage von (Octavia) richtig.
    Ich kann es auch verstehen, wenn man Opfer von Betrug wird, und dafür noch bestraft wird man daraufhin die Hoffnung an unserem Rechtsystem verliert.


    Ich hoffe trotzdem, dass es für Ex A6-ler gut ausgeht..

    VIRS Grüße wünscht Rico...

  • Sehr richtig! Da macht es sich der Staat wohl sehr einfach. Auch wenn sich´s als Aussenstehender immer leicht sagt: Würde das Urteil so nicht akzeptieren ...auch wenn man finanziell nicht das Geld hat für einen Streit. Kommt es hart auf hart, kann man das Argument sicherlich auch zum eigenen Vorteil verwenden.

    Wer später bremst, fährt länger schnell.

  • Ich finde die Aussage von (Octavia) richtig.
    Ich kann es auch verstehen, wenn man Opfer von Betrug wird, und dafür noch bestraft wird man daraufhin die Hoffnung an unserem Rechtsystem verliert.


    Ich hoffe trotzdem, dass es für Ex A6-ler gut ausgeht..


    Das ist eine sehr einseitige Sicht auf die Dinge. Manches was so im Forum hochkocht, kann von außen nur schwer beurteilt werden. Wir kennen hier nur eine Sicht der Dinge.
    Beim einen oder anderen Eintrag bin ich froh, dass die deutsche Rechtsprechung nicht vom Volkszorn sondern den Gesetzen getragen wird. Hier fehlt Unrechtsbewusstsein auch, aber nicht nur beim Verurteilten. Im übrigen gibt dieses Rechtssystem (das hier von einigen so geschmäht wurde) dem Betroffenen durchaus die Möglichkeit gegen die Strafe vorzugehen. Insgesamt sind die Nachteile und Umstände für den Bestraften sicher bedauerlich. Gleichzeitig bietet sich aber auch für alle die Chance mal über das ein oder andere Schnäppchen bei Ebay genauer nachzudenken, das für den angebotenen Preis einfach zu günstig ist.


    just my two cents :)


    Ahoi
    Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von stefanswelt ()

  • Die Google-Suche nach "75% Rabatt" ergibt 40,6 Millionen Einträge in 0,13 Sek...
    Darunter nicht nur viele kleine Händler, sondern auch so renommierte Namen wie
    Otto, Neckermann, Saturn, Amazon usw. usw.


    Alles nur geklaut ??



    Will sagen:
    Vom Preis auf die Legalität eines Angebots zu schliessen ist ja heutzutage wohl absolut nicht mehr zeitgemäß.
    Da muß man schon andere Kriterien zugrunde legen. Bekomme ich nachts im Dunkeln auf einem Parkplatz
    an der Autobahn von einem Junkie ein schönes Lenkrad angeboten, gibt's schon eher die Bauchschmerzen gratis dazu.
    Oder wenn der Anbieter bei ebay erst seit kurzem angemeldet ist und/oder wenige und/oder schlechte Bewertungen
    hat, ich per Western Union bezahlen oder auf ein Konto auf den Fidschi-Inseln (nix gegen die Einwohner dort)
    überweisen soll. Je mehr solcher Faktoren zutreffen würden, desto größer müssten die Bauchschmerzen sein.


    Aber in diesem Fall ?
    1. Verkäufer ist ein bei eBay registrierter Händler
    2. öffentlicher Angabe von (Firmen)Name und Adresse innerhalb der Auktion
    3. über 1000 ausschliesslich positive Bewertungen
    4. Bezahlung per Paypal (sicherererer...)
    5. Möglichkeit der Rückgabe und Widerruf explizit angegeben
    6. Neuware


    Und daß es sich um Neuware handelt hätte bei mir das Sicherheitsgefühl eher verstärkt.
    Denn wer kommt schon darauf, daß es bei VW möglich ist, hunderte von Lenkrädern mitgehen zu lassen.


    Der Oberkracher kommt aber noch:
    Dieser Händler hat bis vorgestern!! ganz normal über eBay weiterverkauft.
    Wenn die Ermittlungen schon seit über einem Jahr laufen, wer hat denn dann geschlafen?
    Es ist ja wohl eine unvorstellbare Dreistigkeit der Strafverfolgungsbehörden, bei eigener
    Schlafmützigkeit und Unfähigkeit noch 'ne große Klappe zu haben und die die Schuld auf die Käufer
    zu schieben, frei nach dem Motto "was billig ist, kann nur geklaut sein. Das muß man doch wissen" ?!?
    Man müsste die Staatsanwälte und Ermittler allesamt wegen Strafvereitelung im Amt belangen.


    Wenn die Polizei einen besoffenen Autofahrer weiterfahren lässt und der dann meine rüstige Oma
    (eine Frau mit viel Lebensweisheit) überfährt, wer hat dann Schuld?
    Meine Oma, weil sie hätte wissen müssen, daß es hin und wieder besoffene Autofahrer gibt ?

    Einmal editiert, zuletzt von 0ctavia ()

  • 1. Die eBay-Sprecherin sagt dazu, daß man beim Anbieter nachfragen soll wie der Preis zustande kommt, "wenn er zu gut ist um wahr zu sein"...
    Kann man ja mal machen bei 'ner Auktion:


    "sehr geehrter Verkäufer, ich habe als Höchstbieter Ihre Auktion gewonnen. Bitte teilen Sie mir mit, wie der Preis zustande gekommen ist..."



    2. Folgt man der Logik der Staatsanwaltschaft, daß die, die etwas zum niedrigen Preis kaufen bzw ersteigern, sich ganz klar darüber bewusst sind,
    Hehler zu sein,so müssen alle eBay Bieter, die eine solche Auktion NICHT gewinnen, weil sie noch weniger geboten haben,
    auf der Stelle verhaftet werden. Denn der Absatz (3) des §259 besagt, daß bei Hehlerei auch schon der Versuch strafbar ist...


    Welch Zufall, daß Strafvereitelung ( §258 ) im StGB genau eine Seite vor der Hehlerei ( §259 ) kommt. Da brauchen die Staatsanwälte, Polizisten
    und Richter nicht so weit zu blättern, um zu wissen was auf sie zukommt, wenn sie es unterlassen, grundsätzlich auch ALLE zu verfolgen, die Gebote
    unterhalb der Höchstgebote abgeben...

  • Ich stimme dir vollkommen zu!
    Nur das Problem bei ex-A6ler ist glaube ich, dass er das Produkt bei ebay durch sofort kauf erworben hat.

    VIRS Grüße wünscht Rico...

  • Das ist schon richtig daß es sich wohl um einen Sofortkauf gehandelt hat.
    Nur, wie ich oben schon ausgeführt habe, halte ich es für absolut nicht mehr zeitgemäß,
    Legalitäts-Bedenken eines Angebots ausschliesslich am Preis festmachen zu wollen.
    Listenpreise sind doch mittlerweile überall nur noch Makulatur und Angebote zu einem Bruchteil
    desselbigen eher die Normalität (wie gesagt, einfach mal nach 60,70,80 % Rabatt googeln...).
    Die Staatsanwälte sollten sich da schon etwas mehr bemühen, um einen Hehlerei-Vorsatz zu konstruieren.


    Immerhin wird die ganze Judikative-Exekutive-Clique von Steuergeldern finanziert, um den Bürger zu schützen.
    Und es kann ja wohl nicht angehen, daß die ihr eigenes Versagen so arrogant auf eben diese Bürger abschieben.
    Denn jeder Dieb, der sein Diebesgut in aller Seelenruhe verkauft, kann das nur, weil da wohl wer geschlafen hat.


    Ach ja, die Fahnder können ja nicht alles wissen.
    Aber der eBay-Käufer hätte alles wissen können....


  • Und wieder sehr einseitig. Wie sieht es denn mit der Verantwortung von Käufern aus? Klar sind hohe Rabatte alltäglich. Aber nun sind Lenkräder des GTI keine Fernseher und keine Handys. Der Verkauf ist quasi monopolisiert und der Wettbewerb ist damit sehr übersichtlich. Das bedeutet, dass die von Dir angeführten Rabatte unwahrscheinlich sind und deine Zahlen beim hier diskutierten Fall gewaltig hinken. Einen hohen Preisabschlag auf den VW-Listenpreis wird es defacto nicht geben.
    Daher müssen die Legalitätsbedenken gerade am Preis festgemacht werden. Mit der Verbreitung der Absatzmöglichkeiten des Internets ist es umso wichtiger geworden dies zu tun. Denn die oben beschriebene Parkplatzszene gibt es im Vergleich zur schönen Welt von Ebay und Co weit weniger.


    Ahoi
    Stefan

  • Hallo,


    ich hab mit Interesse Deine Anleitung gelesen und mir zwischenzeitlich ein GTI 6 MFL mit roten Nähten inkl. Airbag (für 550.-) erworben.Mein RS ist EZ 10/2010 , also das komplette Facelift und somit angeblich identisch mit dem Golf 6 (von der Multifunktionsanzeige etc. her).


    Weißt Du evtl, ob ich da dann auch ein anderes Lenksäulensteuergerät brauche oder ob das verbaute schon passen könnte?



    Vielen Dank und viele Grüsse


    Christian

  • Hallo
    ich hab den Umbau auch gemacht, allerdings mit Lenkrad ohne Tasten. Das Lenkrad passt soweit - der kabelbaum musste aber angepasst werden. Der Golf 6 Airbag und Hupenkabelbaum passt zwar auf die Buchse vom Octavia - der Stecker hat aber die Einrastnase anders - d.h. der Golf 6 Stecker rastet am Octavia nicht ein - wir haben dann die 4 Kabel ausgepinnt und den stecker vom Octavia dran gepinnt....

    Oettinger Chip / Pipercross Luftfilter /Schaltwegverkürzung /50mm H&R Federn /Audi Speedline 19Zoll /Wabengitergrill+Chromrahmen in Wagenfarbe / LED Rückleuchten kirchrot /Heckscheibe clean ohne Wischer / außen+innen alle Lampen als LED ersetzt / RNS510 nachgerüstet / Golf 6 GTI Lenkrad / Alufußstütze GTI / Fußmatten mit RS Logo / Schaltkanuf mit Aluoptik und RS Logo / Sitzhöhenverstellung mit Aluplatte inkl RS-Logo


  • Hast Du nen DSG oder nen Schalter?
    In der Regel musst Du auch das Lenksäulensteuergerät incl. Schleifring ändern.
    Den benötigten Kabelbaum habe ich hier noch rumliegen original verpackt wenn Du Interesse hast.
    Gruß

    Alaska Weiß, silberne Reeling, PDC vorn, Columbus, Abbiegelicht, Schiebedach, el.Spiegel, Alarm, FSE, HHA, Dämmglas, Bluetooth, LED Rückleuchten, LED Nummernschildbeleuchtung, LED Boardingspots, kurze Antenne, Haubenlift, Eigenbau Downpipe mit 400 Zellen Kat & Simons-Auspufanlage , Motorraumdichtung, GTI-MFL-Lenkrad, VRS Zeichen in den Sitzhöhenverstellungen, Beifahrerspiegel Absenkung, Fußraumbeleuchtung
    8x20 ETA BETA Tettsut auf 225/30 R20, IS-Racing Gewindefahrwerk, Sportgrill mit neuem Logo, Reserveradsubwoofer