Fahrwerkshöhe falsch 3 Punkte

  • Hi,



    Brauch mal Hilfe zu folgendem Fall:

    Ich wurde Mittwoch von der Polizei kontrolliert auf einem Wanderparkplatz (Acker/Waldparkplatz).
    Habe den Luftdruck meines Airride vor Einfahrt geändert, da sehr viele Schlaglöcher an der Einfahrt waren. Anschließend den Druck verringert um die Fahrthöhe einzustellen.
    Leider kam ich nicht dazu die genaue Fahrhöhe einzustellen.

    Die Polizei hat die Fahrthöhe gleich gemessen auf diesem unebenen Parkplatz.


    Ich erklärte den Beamten, das ich ein Airride verbaut ist und die Fahrthöhe erst wieder einstellen muss nachdem ich das verstellt habe.
    Wurde dann gefragt was den ein Airride wäre und wie das funktioniert!

    Es waren 4 oder 5 Polizisten anwesend aber keiner kannte das.


    Vorne war ich dann 1 cm und hinten um die ca 2 cm zu tief.
    Mir wurde aber nicht mehr gestattet die Höhe einzustellen!
    Das wären dann 3 Punkte und 90 Euro Strafe ob ich die Zuwiderhandlung anerkennen würde wurde ich gefragt und ich habe mit NEIN geantwortet.


    Habe mich dann erkundigt und man sagte mir das die Messung ungültig wäre da der Boden uneben wäre! Desweiteren kannte sich keiner aus mit dem Fahrwerk oder der Technik!


    Wie seht Ihr das?


    Gruß


    Michael

    [color=black][font='Verdana']Octavia Combi RS CR TDI Modell 2010, KW V3, Tomason TN6 White mit 225/35/19, Spurverbreiterung vorne 5mm hinten 12mm,Domstrebe, GTI Fußstütze, Heckklappe gecleant (Emblem, KZ-Ausschnitt, Rundung unten), Fox Duplex-Anlage, Milotec Scheinwerferblenden und Haubenlift, Stärkere Heckklappenlifte 700NM, Grill umgebaut, Gitter silber lackiert, Car & Hifi Ausbau mit 2 x MB Quart QSD 216, 1 x MB QSD 210, 1 x MB QSC 216, 2 x MB NSC 475, 1 x MB NSC 750, 1 x MB PHW 304, 2 x Hifonics TFT 5,8", 2 x Hifonics TFT 7", Zenec NC2010, 1 x Rockford RFC10HB :D

  • Einspruch machen.

    das Airride ist ja eingetragen?...

    und dadurch das du ja bestimmt in Schrittgeschwindigkeit über diese schlechte Strasse gefahren bist. kannste ja bestimmt deine Höhe verstellen damit du nicht aufsitzt....

    Haben sie einen beweis das du zu tief gefahren bist? Oda bist du gestanden als sie gekommen sind?

  • Wenn alles eingetragen ist: Einspruch einlegen .....


    Wenn die nicht hören wollen, Anwalt einschalten und basta ....

    Gruß Uwe :00008698: :00010164: :00006725: :00007956:


    VFL - CR TDI Combi mit "UNDERCOVER"-Tuning :D


    VCP - Vag Can Professional
    VCDS-HEX-COM+CAN --> Codierungen im Raum Franken (N/ER/FÜ/AN/BA/RH/SC) und Sachsen (GR/BZ/NOL/ZI) möglich

  • fünf bullen auf einem waldparkplatz ? :dontknow:
    war denen gerade langweilig ? :very_angry::hammer::finger:

    Skoda Karoq Sportline 2.0 TSI 4x4 190PS MJ2020
    / Seat Leon ST Cupra 280 DSG MJ2016 / Racing-only Yamaha YZF R1 RN12, now with a Pipercross Airfilter :D
    Lass mich mal, ich kann das ! .....oh, kaputt :D
    VCDS User HEX + CAN USB

  • Die haben mich rausgezogen und ich kenn ja den Parkplatz also glei mal hoch gemacht und anschließend wieder Druck abgelassen!

    Hat keiner mitbekommen aber wussten ja nicht mal was ein Airride ist!

    [color=black][font='Verdana']Octavia Combi RS CR TDI Modell 2010, KW V3, Tomason TN6 White mit 225/35/19, Spurverbreiterung vorne 5mm hinten 12mm,Domstrebe, GTI Fußstütze, Heckklappe gecleant (Emblem, KZ-Ausschnitt, Rundung unten), Fox Duplex-Anlage, Milotec Scheinwerferblenden und Haubenlift, Stärkere Heckklappenlifte 700NM, Grill umgebaut, Gitter silber lackiert, Car & Hifi Ausbau mit 2 x MB Quart QSD 216, 1 x MB QSD 210, 1 x MB QSC 216, 2 x MB NSC 475, 1 x MB NSC 750, 1 x MB PHW 304, 2 x Hifonics TFT 5,8", 2 x Hifonics TFT 7", Zenec NC2010, 1 x Rockford RFC10HB :D

  • Also mir ist nur bekannt.Das das Airride(GAS) am tiefsten Punkt immer noch mit 50 kmh bewegen können muss.

    Mit freundlicher Lichthupe


    Joschi
    __________________________________
    Alle Menschen werden als Unikat geboren, doch die meisten sterben als Kopie.

  • Blöde Frage, aber hattest du nicht ein Lowtec Gewindefahrwerk? So wie in deiner Signatur? :ups:


    Ansonsten: Abwarten bis der Fragebogen kommt und dort schön ausführlich alles aufschreiben und erklären. Dann klärt sich das von selbst. Meiner Meinung haben sowieso 80% der Polizisten keinen Schimmer von Autotuning, Fahrwerken etc....

  • War sein Bora, wo auf der TWB stand,der hat ein ein Airride.

    Mit freundlicher Lichthupe


    Joschi
    __________________________________
    Alle Menschen werden als Unikat geboren, doch die meisten sterben als Kopie.

  • Zitat von silverR1racer;95339

    fünf bullen auf einem waldparkplatz ? :dontknow:
    war denen gerade langweilig ? :very_angry::hammer::finger:



    Ich galub die waren sauer, weil du sie im "Cafe Waldweg" gestört hast! :D

    Gruß Andy
    --> zu axxy´s RS
    ACHTUNG: Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten !

  • Die Thematik im Anhörungsbogen schildern und gut. Wenn der Wagen eh Rumstand (ich hof ich versteh das richtig) darf er eh so tief sein wie er will.
    Nur zum fahren musst du die gesetzlich vorgeschriebenen ich glaub 9cm haben.


    Such dir mal die Luftpumpe, der ist zum einen ein Cop zum anderen hat der glaub ich selbst ein Airride verbaut. Frag den doch mal

    Der RS ist Verkauft :cry:


  • Also erst einmal solltest du den Bescheid abwarten, denn genau da steht drinne, was dir eigentlich vorgeworfen wird.


    Interessant wäre zu wissen, wie genau der Tatvorwurf lauten soll.


    Ich vermute mal, dass sie dir den Tatbestand um die Ohren hauen werden:


    330606


    Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.


    § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat


    Der Knackpunkt wird hier bei der "wesentlichen Beinträchtigung der Verkehrssicherheit" liegen.


    Ich habe dir mal etwas herausgesucht, da kannst du nachlesen, was damit gemeint ist.


    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38306


    Eine offizielle Mindeshöhe ist in der StVZO nirgends zu finden. Jedoch leitet man aus den normal fahrbaren Umständen im Straßenverkehr eine Mindeshöhe von ca. 11cm aus den Gesetzen ab.


    siehe:


    http://www.dekra.de/de/1469?teaser=1


    Also abwarten bis der Bescheid kommt, dann genau überlegen, ob der Einspruch auch lohnt.


    Wenn du in der Rechtschutz bist, dann lasse das prüfen.


    Aus meiner Sicht könnte man den vorgeworfenen Tatbestand schon begründen - wenn du mit den 1cm oder 2 cm auch tatsächlich gefahren bist -, wenn das durch die Beamten richtig begründet und dargelegt wird.


    Also entscheidend wird sein, ob du gefahren bist oder nicht, das konnte ich jetzt nicht so richtig herauslesen.


    Fazit:


    Haben die dich Fahren gesehen --> Tatbestand würde wohl sehr wohl zutreffen !
    Bis du nicht gefahren ---> Tatbestand aus meiner Sicht nicht gegeben !


    Entscheidend wird auch noch sein, mit welchen Auflagen das Fahrwerk belegt ist, eingetragen wird es ja sein.


    Bei der Beurteilung deines Sachverhaltes spielt also vieles eine Rolle:


    -- Zeugenaussagen
    -- objektive Beweise
    -- Eintragung Fahrwerk vorhanden
    -- welche Auflagen/Beschränkungen hat das Fahrwerk
    -- bist du gefahren oder nicht
    -- liegt öffentlicher Verkehrsraum vor oder nicht
    -- wie begründen die Beamten den Tatbestand


    und und und...............


    Aber im Zweifelsfall entscheidet halt nur der Richter......


    greetz


    Nachtrag:


    Das als umgangssprachlich bekannte "Erlöschen der Betriebserlaubnis" gibt es schon lange nicht mehr. Es ist zwar noch im Gesetz verankert, aber nicht mehr im Tatbestandskataolog mit aufgeführt bzw. so nicht mehr ordnungswidrig.


    Dafür gibt es jetzt folgende "neue" Tatbestände:


    330000 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb
    genommen.
    § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat 25 Euro


    330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb
    genommen.
    § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat 25 Euro


    330600 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genom men. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
    § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat 90 Euro und 3 Punkte


    330606 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
    § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat 90 Euro und 3 Punkte


    Die rechtlichen Voraussetzungen sind hier jetzt ein wenig anders, als das früher klar definiert "Erlöschen der BE" aus dem § 18 StVZO (Gefährdung, Umwelt, Typänderung).


    Mittlerweile ist es auch schon lange nicht mehr so einfach, die 90 Euro und 3 Punkte rechtlich zu begründen.


    Ebenso ist es unzulässig, das frühere Erlöschen der BE einfach mit/aus den neuen oben aufgeführten Tatbeständen zu begründen, weil die Voraussetzungen einfach andere sind.


    So jetzt habe ich fertig..........


    Ich hoffe, dass ich dir ein wenig helfen konnte..............


    :-)

  • Da es einige flasch verstanden haben :angry2:

    Das Fahrwerk ist mit einer von Felgenmitte bis Ende Kotflügelkante eingetragen:

    Vorne 340mm und hinten 375mm
    Bodenfreiheit beträgt mehr wie 11 cm

    Beim Messen war die Höhe folgendermassen:

    Vorne 330 mm und hinten irgendwas um die 340 mm

    [color=black][font='Verdana']Octavia Combi RS CR TDI Modell 2010, KW V3, Tomason TN6 White mit 225/35/19, Spurverbreiterung vorne 5mm hinten 12mm,Domstrebe, GTI Fußstütze, Heckklappe gecleant (Emblem, KZ-Ausschnitt, Rundung unten), Fox Duplex-Anlage, Milotec Scheinwerferblenden und Haubenlift, Stärkere Heckklappenlifte 700NM, Grill umgebaut, Gitter silber lackiert, Car & Hifi Ausbau mit 2 x MB Quart QSD 216, 1 x MB QSD 210, 1 x MB QSC 216, 2 x MB NSC 475, 1 x MB NSC 750, 1 x MB PHW 304, 2 x Hifonics TFT 5,8", 2 x Hifonics TFT 7", Zenec NC2010, 1 x Rockford RFC10HB :D



  • Achso.

    Dann ist der Tatbestand so wohl kaum - aus meiner Sicht - zu begründen und rechtlich so abolut nicht haltbar.

    Eine wesentliche Beeinträchtigung ist hier rechtlich nicht gegeben, also völliger BLÖDSINN !

    Also Einspruch einlegen und deine Chancen stehen mehr als gut.

    greetz

    PS:

    Alle Angaben nach - meinem -besten Wissen und ohne Gewähr !

  • regda
    Genau so ist es ;)

    O2-RsBerliner
    Gibts Paragraphen die anwenden kann?
    Weisst du das zufällig?

    [color=black][font='Verdana']Octavia Combi RS CR TDI Modell 2010, KW V3, Tomason TN6 White mit 225/35/19, Spurverbreiterung vorne 5mm hinten 12mm,Domstrebe, GTI Fußstütze, Heckklappe gecleant (Emblem, KZ-Ausschnitt, Rundung unten), Fox Duplex-Anlage, Milotec Scheinwerferblenden und Haubenlift, Stärkere Heckklappenlifte 700NM, Grill umgebaut, Gitter silber lackiert, Car & Hifi Ausbau mit 2 x MB Quart QSD 216, 1 x MB QSD 210, 1 x MB QSC 216, 2 x MB NSC 475, 1 x MB NSC 750, 1 x MB PHW 304, 2 x Hifonics TFT 5,8", 2 x Hifonics TFT 7", Zenec NC2010, 1 x Rockford RFC10HB :D

  • Ja reicht das wenn ich die Erklärung reinschreibe in den Fragebogen oder muss ich da Paragraphen angeben?

    Kenn mich da nicht so gut aus :mulmig2:

    [color=black][font='Verdana']Octavia Combi RS CR TDI Modell 2010, KW V3, Tomason TN6 White mit 225/35/19, Spurverbreiterung vorne 5mm hinten 12mm,Domstrebe, GTI Fußstütze, Heckklappe gecleant (Emblem, KZ-Ausschnitt, Rundung unten), Fox Duplex-Anlage, Milotec Scheinwerferblenden und Haubenlift, Stärkere Heckklappenlifte 700NM, Grill umgebaut, Gitter silber lackiert, Car & Hifi Ausbau mit 2 x MB Quart QSD 216, 1 x MB QSD 210, 1 x MB QSC 216, 2 x MB NSC 475, 1 x MB NSC 750, 1 x MB PHW 304, 2 x Hifonics TFT 5,8", 2 x Hifonics TFT 7", Zenec NC2010, 1 x Rockford RFC10HB :D

  • Hallo,


    irgendwelche Paragraphen musst du nicht angeben. schildere DU einfach wie die Sache nach deiner Ansicht nach gewesen ist.


    Da so ein Airride Fahrwerk schon relativ selten ist, wäre es vielleicht aber noch hilfreich wenn du eine Anleitung oder sowas von dem Fahrwerk mitschickst. Wo nochmal genau drin steht wie sich das Fahrwerk verhält (kurz nach dem Luft ablassen) und das die kurzzeitig zu tiefe Fahrzeughöhe absolut normal ist.

  • Zitat von RS-Driver78;95505

    Ja reicht das wenn ich die Erklärung reinschreibe in den Fragebogen oder muss ich da Paragraphen angeben?

    Kenn mich da nicht so gut aus :mulmig2:



    Ich würde eine vernünftige Aussage verfassen mit folgenden Punkten.

    1. Der vorgeworfene Tatvorwurf stimmt so nicht, also nicht zutreffend; Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

    2. Wesentliche Verkehrsbeeinträchtigung (Definition siehe meine Links) kann hier schon gar nicht rein rechtlich gegeben sein; eine Gefährdung/Gefahr lag hier niemals vor

    3. Fahrwerk ist eingetragen

    4. Es hat keine Unterschreitung der Mindesbodenhöhe von 11cm gegeben

    5. Paragrafen brauchst du nicht mit angeben

    Lass das doch dann deinen Anwalt alles machen........

    Dem brauchst du nur den Bescheid geben, alles andere macht der dann......

    Grüße

  • Ich würde auch keine § nennen.
    Wichtig ist das Du erklärst wie das Airride Funktioniert.Und vielleicht sogar reinschreibst das Du es Ihnen gerne auch nochmal "Real" vorführst.
    Und wenn das nix nütz würde ich erst einen Anwalt einschalten.

    Mit freundlicher Lichthupe


    Joschi
    __________________________________
    Alle Menschen werden als Unikat geboren, doch die meisten sterben als Kopie.

  • Andreas: Bekommt man nicht sowieso erstmal ein Anhörung? Hier wäre der Wider- oder Einspruch eh unzulässig oder?

    Ein- bzw. Widersprüche sind doch nur gegen Verwaltungsakte zulässig, was bei einer Anhörung ja nicht der Fall ist. Oder versendet der Polizeipräsident eine Anhörung zeitgleich mit dem Bescheid? Dürfte doch aber rechtlich nicht korrekt sein.

    Oder zählt die Befragung vor Ort schon als Anhörung?



    P.S. Hast wieder Frühschicht die Woche, wa?



  • Du bekommst immer einen Bescheid Nachause geschickt, gegen diesen kannst du dann innerhalb einer Frist Einspruch einlegen oder ebend nicht.

    In diesem Bescheid wird dir die Tat zur Last gelegt, du kannst dich dazu äußern oder nicht.

    Wenn du damit einverstanden bist, dann musst du zahlen oder halt Einspruch einlegen oder denjenigen benennen, der die Tat eigentlich begangen hat. (Halter nicht gleich Fahrer)

    Eine Befragung vor Ort ist keine richtige Anhörung ! Es dient lediglich nur als Möglichkeit, sich vor Ort zur Sache zu äußern oder nicht. Alle Äußerungen können dann gegen dich oder für dich gewertet werden.

    Bei Verwarnungen bis 35 Euro und ohne Punkte kann man in den meisten Bundesländern, wenn man den Verstoß zugibt, auch vor Ort bezahlen.

    Damit wäre dann die Sache erledigt, dass nennt man abgekürztes Verfahren.

    In Berlin geht das seit 2008/2009 aber auch nicht mehr.

    Grüße

  • Hm...aber soweit ich das kenne ist es doch so, dass bei belastenden Verwaltungsakten zuvor eine Anhörung zu erfolgen hat. Oder? Gleich den Bescheid überzubretzeln ist in anderen Rechtsgebieten auf jeden Fall untersagt. Kann natürlich sein, dass es im Ordnungswidrigkeitenrecht was anderes ist... is ja auch egal.

  • Zitat von rs200+;95592

    Hm...aber soweit ich das kenne ist es doch so, dass bei belastenden Verwaltungsakten zuvor eine Anhörung zu erfolgen hat. Oder? Gleich den Bescheid überzubretzeln ist in anderen Rechtsgebieten auf jeden Fall untersagt. Kann natürlich sein, dass es im Ordnungswidrigkeitenrecht was anderes ist... is ja auch egal.


    Naja, nicht ganz......denn


    Eine zuvor nicht erfolgte Anhörung würde rein theoretisch vielleicht zur Rechtswidrigkeit führen.


    In der Praxis sieht das aber ganz anders aus. In der Praxis reicht es vollkommen aus, wenn die Anhörung im Widerspruchsverfahren nachträglich erfolgen würde.


    Bedeutet: Eine nachträglich durchgeführte Anhörung/Einlassung im Widerspruchsverfahren würde die zuvor nicht erfolgte Anhörung heilen.


    Somit nicht rechtswidrig, dass ist aber alles Verwaltungsrecht !


    Das führt jetzt aber zu weit....


    Ansonsten google mal unter "Ablauf Bußgelverfahren" oder ähnliches.


    8)

  • Kannst mit mir ruhig Fachjargon sprechen. ;)

    Die Anhörung holen auch andere Behörden im Widersruchsverfahren nach. Das erlaubt es ihnen aber leider nicht die Anhörung im Vorhinein weg zu lassen.

    Aber gut, jetzt wirds wirklich ein bisschen zu theoretisch.


    BTT


  • Du verwechselt aber Verwaltungsrecht mit Ordnungswidrigkeitsrecht und den daraus resultierenden Rechte/Pflichten/Maßnahmen der StPO.


    BTT


  • So jetz meld ich mich auch endlich mal zu Wort :o)


    @ Berliner ;)


    Was meinst du geht seit 2008/2009 nicht mehr? Das man vor Ort Verwarnungen gleich bezahlen kann!?


    Was ist aber beim Ausländer!? Kommt der mit nem blauen AUge davon? :dontknow:


    RS-Driver78


    Wusste gar net das du auch nen Airride Fahrwerk hast ... :shakehand:


    Mich würde mal interessieren, was genau bei dir im Fahrzeugschein eingetragen ist!? Steht da die genaue Höhe in mm von - bis ?!


    Bei mir steht nämlich die Barzahl, von 2,5-3,5 bar .... in dem Bereich darf ich ohne Probleme auf dem öffentlichen Verkehrsgrund fahren... mit den mm wie du es beschreiben hast, steht bei mir nix drin ...


    Und wegen dem Bußgeldbescheid ... der Berliner "Lehrer" :D *duck* hat das alles schon richig erläutert .... ich habe heute mal bei der Verkehrspolizei Verkehrsüberwachung in München angerufen .. da gibt es 2 Kollegen die sich mit Tuning voll auskennen ... leider sind die zur Zeit im Urlaub.... Nächste Woche rufe ich da nochmals an und frag da mal genau nach ....


    dann würde ich dir nochmals Bescheid geben ....


    Aber ich bin auch der Meinung, dass das von den Kollegen vor Ort nicht rechtens war, da der Tatbestand der Gefährung in keiner Weise erfüllt ist ...


    MFG die Pumpe


    PS: Zeig mal bitte paar Fotos von deinem RS, in der Suche find ich irgendwie nix ...

    V/RS² 2009 2.0 TSI, G.A.S. Airride :drivel:, Project "Findet Nemo" finished ...

  • Zitat von Luftpumpe;95649

    So jetz meld ich mich auch endlich mal zu Wort :o)


    @ Berliner ;)


    Was meinst du geht seit 2008/2009 nicht mehr? Das man vor Ort Verwarnungen gleich bezahlen kann!?


    Bei Ausländern oder EU Bürgern muss doch eh eine Sicherheitsleistung genommen werden, wenn es über 35 Euro sind.


    Das haben wir erst letzte Mal bei einem Russen gemacht, der über Rot gefahren ist. Den haben wir 230 Euronen abgenommen per Sicherheitsleistung.


    Und wenn es bis 35 Euro sind, dann besteht hier auch noch weiterhin die Möglichkeit (bei Ausländern, EU-Bürger), die Verwarnung gleich vor Ort zu kassieren.


    Müssen aber dann mit zum Abschnitt / Revier...........und da einzahlen gegen Quittung.


    Ansonsten kann der "Ottonormalbürger" hier in Berlin seine Sühne nicht mehr vor Ort bezahlen, dass ist abgeschafft worden.


    greetz

  • gut, dann macht ihr das so wie wir auch.... klang nur bissl blöd ;) beamtendeutsch eben .... :-)

    V/RS² 2009 2.0 TSI, G.A.S. Airride :drivel:, Project "Findet Nemo" finished ...