Autohaus weigert sich Informationen über getauschte Tele während der Gewährleistungsfrist herauszugeben. Recht oder Unrecht?

  • Hallo Liebe RS´ler,


    mein Auto war seit April durchgängig in Behandlung wegen Kühlmittelverlust. Insgesamt 7 Wochen stand es komplett dort.


    Seitdem fordere ich Nachweise über getauschte Teile und was überhaupt gemacht wurde.


    Leider waren auch die Aussagen widersprüchlich und werden es immer mehr. Mal wurde der Zylinderkopf generalüberholt, dann wieder getauscht, mal wurde angeblich das AGR getauscht, dann war wieder nur ein Schlauch ab.


    Jetzt berufen Sie sich auf meine Softwareoptimierung (die Ende Juni war, Rechnung liegt vor, und das Problem aber seit März bekannt ist) und meinen das liegt daran.


    Das mit aus der Gewährleistung raus usw. seh ich ein aber wäre nach einem Jahr Gebrauchswagen ja sowieso,...


    Jetzt kam es wieder zum Eklat, da ich die Nachweise fordere und sie sich weigern. Sie berufen sich auf interne Arbeitsanweisungen und das der Chef gesagt habe es würde nichts in Schriftform rausgehen. ( Das ich den Chef eh gefressen habe, weil da klar raushängen lässt das ich ja nur eine Frau bin und eh keine Ahnung habe lassen wir mal außen vor)


    Somit habe ich für die letzte Reparatur bisher keinen Auftrag unterschrieben und bisher auch die Rechnung nicht gezahlt. Dazu bin ich bereit sobald mir die Unterlagen vorliegen.


    Laut Anwalt ist das mein Recht, leider hat er mir aber keine betreffenden Paragrafen genannt. (war reine Rechsberatung weil ich leider keine Rechtsschutz habe)


    Hinzu kommt das auf der Rechnung ein KUEHLER abgerechnet wird und ich den auch eingefordert habe, mitgegeben wurde mir aber das AGR wo ich nicht einmal nachvollziehen kann ob es aus meinem Auto stammt, da dies laut Rechnung ja nicht gewechselt wurde.


    Ich bin der Meinung ich bin berechtigt diese Daten zu erhalten, da im Falle eines Wiederverkaufs ich ja Angaben darüber machen muss welche Teile bereits getauscht wurden.


    Gibt es Paragrafen, außer das BDSG auf das ich mich berufen kann?


    Hat von euch jemand noch eine Idee wo ich den Hebel ansetzen kann?


    Zum Fahrzeug:
    Octavia RS 5E, DSG,
    Erstzulassung 11/2013
    gekauft Juni/2017 mit 80 000km
    aktueler KM Stand 108000km

  • Also da am AGR-Ventil der Abgaskühler mit dran hängt, kann dieses durchaus auf der Rechnung als Kühler ausgezeichnet sein.


    Du kannst mir ja gern die Rechnung mal als PN schicken, dann kann ich das vergleichen.


    Gruß Michl

    der Alte: 1Z RS Combi, KW-Gewinde, 8x18 ET48 Zoll Audi A6, Schaltknauf Audi A3 S-Line, GTI - Fußstütze, Öldeckel Audi R8, Auspuffanlage modifiziert, S3-Ladeluftkühler
    der Neue: Octavia RS230 Combi Moon-White Perleffekt, Handgerissen, abnehmbare AHK, Amundsen, Soundsystem, variabler Ladeboden, gepfeffert V3, HJS Downpipe

    BW: 6
    PW:30
    LW:32

  • Leider scheinen sich Überschrift und Text zu widersprechen: ist der Wagen noch in der Gewährleistung oder nicht?
    Innerhalb der Gewährleistung braucht Dir die Werkstatt nichts mitzuteilen, da Du ja auch nichts dafür bezahlst, ebenso gibt es keine neue Garantie auf die getauchten Teile. Oft werden dem Kunden auch durchgeführte Werkstattaktionen im Rahmen der Inspektion nicht mitgeteilt.
    Wenn Du eine Rechnung bezahlen sollst, hat diese prüf- und nachvollziehbar zu sein, es muss also alles enthalten sein, außerdem beginnt für eine neue Gewährleistung für diese Arbeiten und Material.
    Das Du keinen Auftrag unterschrieben hast, ist erstmal zu Deinem Nachteil, da die Werkstatt mit einem "mach mal heile" einen Freibrief erhalten hat. Da Du der erbrachten Leistung bei Abholung vermutlich nicht widersprochen hast, ist eine erhaltenen prüfbare Rechnung erstmal fällig.

    RS 5E TSI in stahl-grau, graue Nähte, Bolero, elektr. Heckklappe, Sunset, Gemini, Abbiegelicht, Sitzheizung hinten, Ablage plus

  • Ist nicht so ganz richtig, der Kunde muß informiert werden wenn eine Aktion durchgeführt wird. Er muß einen Auftrag unterschreiben. Der Kunde erhält aber keine Schriftliche Information.