Hallo zusammen,
das Gebäude meines Arbeitgebers bzw. die Zufahrt dazu befindet sich auf einer Privatstraße.
Dies ist durch ein Schild gekennzeichnet. Darunter ist der Hinweis: "Es gilt die StVZO" angebracht.
Nun befindet sich am Anfang der Straße ein Autohändler, der sagen wir es freundlich, etwas rustikalen Art.
Sprich, Autohandel auf der Wiese mit Kunden die eher von sehr weit her kommen.
Was gerne gemacht wird, ist eine Probefahrt mit einem Auto auf besagter Privatstraße. Natürlich ohne Nummernschild oder sonstigem.
Was ist, wenn mir so einer ins Auto fährt? Der ist ja nicht versichert?
Was gilt? Wer haftet?
Danke für Eure kompetenten Gedanken dazu.
Gruß
Markus