zulässige Anhängelast Skoda Octavia III (5E)


  • Bei 12% Steigung, bei 8% darfst du sogar 1800 kg ziehen.


    @Mnyut Na dann zeig doch mal deinen Zulassungsschein. In meinem ist nämlich keine 8%-Regelung aufgeführt. Somit darf ich auch nur max. Anhängelast bei 12% fahren.


    Die liegt noch in Tschechien, aber schau mal ins Handbuch Seite 254. Zählt das nicht?


    Nein das zählt leider nicht. Entscheidend ist was in der Zulassungsbescheinigung steht.
    Könntest natürlich auch dein Prospekt bei der nächsten Kontrolle vorzeigen ;)


    Warum schreiben die das in den Prospekt ?(


    Zwei ganze Wochen waren nötig um die Frage zu klären, ob man mit dem RS 1800 kg ziehen darf: nein ;(


    Zitat von "ŠKODA AUTO Deutschland GmbH"

    Generell wird in die Zulassungsbescheinigung nur die Anhängelast bei maximal 12 % Steigung eingetragen. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Die Anhängelast bei einer Steigung von maximal 8 % wird erst nach einer Anhängelasterhöhung in die Fahrzeugpapiere eingetragen, sofern eine Anhängelasterhöhung für Ihr Fahrzeug möglich ist.



    Wichtig für Sie: Bei den Prüf- und Testfahrten hat sich herausgestellt, dass die in den Betriebsanleitungen bereits veröffentliche Anhängelast von 1.800 kg bei 8 % Steigung leider nicht freigegeben werden kann. Die Fahrsicherheit ist bei dieser hohen Anhängelast nicht mehr gegeben. Wir bedauern, dass sich die bereits publizierte Anhängelast nun nicht mehr realisieren lässt.

  • Dazu vielleicht auch das Thema:


    Neuer Octavia - ein paar Fragen zur Anhängerkupplung | Seite 6


    Gruß Scoty81

    Octavia Combi RS 135 kW TDI DSG


    Metall-Grau, Leder Supreme, graue Nähte, el. Fahrersitz, Standheiz., beheizb. Front., Bus. Traveller, Canton, Gemini silber, el. Heckkl., FPA, Ablage Plus, PLA, ACC, Pano, Kessy, Dachreling eloxiert, Müdigkeitserk, AHK, Sitzheiz. hinten, 230V, Isofix


    Bestellt: KW 27/14
    Produktion: KW 51/14
    Lieferung: KW 52/14

  • Mal als Ergänzung:


    Der RS 2.0 TDI DSG 4x4 ist mit 1800 Kg bei 12% Steigung angegeben.


    Der Allradantrieb stellt also die nötige Fahrzeugstabilität her?


    Was ich immer noch nicht verstanden habe, dass ich bisher immer von unterschiedlichen Gewichten, je nach Steigung gelesen habe. Der Octavia kann aber bei 12% Steigung das gleiche Gewicht ziehen wie in der Ebene?
    Vielleicht reichen da meine physikalischen Kenntnisse nicht aus, aber ist die Last, die auf das Zugfahrzeug bei 12% Steigung wirkt, nicht auch größer?


    Die andere Frage wäre auch, wie oft man 12%-Steigungen hat.


    Muss ich meinen bei Bedarf wohl doch auf 4x4 umrüsten. Vorteile: bessere Traktion, mehr Anhängelast und 5 Liter mehr im Tank ;)

  • Die andere Frage wäre auch, wie oft man 12%-Steigungen hat.


    Wenn ich bei mir daheim los fahr habe ich vier Richtungen und drei davon mit +/- 12% bzw. min. eine auf jeden Fall steiler.


    Technisch kann ich leider wenig dazu beitragen, aber den Berg hoch hatte ich noch mit keinem Auto oder Anhäger Probleme und auf der "Ebene" wollte immer der Anhänger abhauen und nicht das Zugfahrzeug (Golf 3, 55 kW). Wieder einfangen war durch kräftiges Bremsen nie das Problem.
    Was ich mir bei Steigungen vorstellen könnte ist nicht das hoch fahren, sondern runter: der Hänger drückt das Zugfahrzeug weg (Bremsen das Anhängers verschlissen o.ä.?), nur wie soll da Allradantrieb helfen?

  • Nochmal die Nachfrage. Nachdem ich mal ein bisschen bei verschiedenen Wohnwagenherstellern recherchiert habe, ist der RS trotz seiner 184 Diesel bzw. 220/230/245 Benzin PS nicht in der Lage einen durchschnittlichen Anhänger ziehen zu können? Irgendwie will mir das nicht verständlich sein.
    Beziehen sich die 1600 kg auf die technisch zulässige Masse des Anhängers oder auf die tatsächliche Gesamtmasse?
    Oder kann jemand einen Wohnwagen für den Rs empfehlen, der nicht nur fünf Meter lang ist?

  • Richtig, die tatsächliche Maße zählt und das Gesamtgewicht PKW+Anhänger sollte nicht überschritten werden.
    Habe gestern noch einen Anhänger von Siegen nach Dorsten gezogen, der 1900 kg Gesamtmasse hatte.
    Läßt sich einwandfrei auch mit 110 km/h ziehen, es geht nichts kaputt, da das Fahrzeug beim 4x4 auch 2000 kg ziehen darf.
    Nur erwischen darf man sich nicht lassen. :D
    Gruß, Volker

  • Und hier ging es ja um die Anhängelast vom Auto, nicht um Führerscheine ;)

    So jetzt nochmal auf die eigentliche Frage zu kommen. Wenn man die erforderliche Führerscheinklasse hat aber die Anhängelast überschritten sein könnte, da das zGG zu hoch ist, zählt das tatsächliche Gewicht. Ergo müsste gewogen werden.


    Wie geschrieben, wenn BE bzw. höherer Schein vorhanden ist, ist das zGG egal, Hauptsache das tatsächliche Gewicht ist unterhalb der zulässigen Anhängelast.


    Glaub mir: Wenn die denken, dass du überladen bist, ist das zGG total egal, denn ich kann jeden Anhänger überladen. Und ob dann das zGG überschritten ist oder die Anhängelast is wurscht, du darfst es nicht fahren ;)

    LG
    *Speeedy*

  • Führungsberechtigung für Anhänger


    Mit der Umstellung der Klasseneinteilung wurden am 01.01.1999 die Anhängerführerscheine eingeführt.


    Die Klasse B genügte für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg nur
    dann, wenn die zulässige Gesamtmasse (zGM) der Kombination (Zugfahrzeug
    und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zGM des Anhängers
    nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges überstieg. Für schwere Anhänger
    war die Klasse BE erforderlich.


    Um die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination zu bestimmen,
    werden die zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeugs und des verwendeten
    Anhängers zusammengezählt; die Stütz- und Aufliegelasten bleiben
    unberücksichtigt. Die tatsächliche Beladung des Anhängers ist
    führerscheinrechtlich nicht relevant
    : Während das tatsächliche Gewicht
    für die Anhängelast maßgebend ist
    , kommt es für die erforderliche
    Fahrberechtigung allein auf die Eintragung der zulässigen Gesamtmasse in
    den Fahrzeugpapieren an.


    Mit der Neuregelung erfolgt eine Vereinfachung für Gespanne mit Zugfahrzeugen der Klasse B, von der alle Inhaber
    dieser Klasse profitieren: Für Anhänger über 750 kg zGM kommt es nur
    noch darauf an, dass die zGM der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.


    Quelle: Anhänger

    Bisher: Combi TDI DSG, Rallye-Grün-Metallic, mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung
    EZ: 04/15
    Bisher: Combi RS245 DSG, "Grundiert / ohne Lack", mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung
    EZ: 04/18

    Aktuell: Combi RS iV First Edition, Velvet-Rot-Metallic, mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung

    EZ: 03/21

  • @Pushy wollte vermutlich auf etwas ganz anderes hinaus... ein großer Wohnwagenanhänger wird dann doch etwas mehr als 750kg wiegen, somit sollte ein BE-Führerschein vorhanden sein. Ihm geht es ja eher darum einen Hänger zu finden, den er mit seinem RS ziehen darf und der gleichzeitig große genug ist.

  • Es ist ein sehr verbreiteter Irrglaube, dass man ohne BE keinen Anhänger über 750kg ziehen darf. Das ist schlicht und ergreifend nicht richtig (und war es noch nie!).


    Beim BE geht es nur um Drehschemelanhänger bzw. große Autos und große Anhänger (Gespanngewicht größer als 3,5t).

    LG
    *Speeedy*

  • Beziehen sich die 1600 kg auf die technisch zulässige Masse des Anhängers oder auf die tatsächliche Gesamtmasse?


    Während das tatsächliche Gewicht
    für die Anhängelast maßgebend ist,


    Laut dem ADAC Artikel müsste die Frage ja dann geklärt sein.
    --> Dann ist beim Wohnwagenkauf das Leergewicht entscheidend.
    Man darf ihn dann halt nicht beladen wenn man es ausreizt.

    Bisher: Combi TDI DSG, Rallye-Grün-Metallic, mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung
    EZ: 04/15
    Bisher: Combi RS245 DSG, "Grundiert / ohne Lack", mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung
    EZ: 04/18

    Aktuell: Combi RS iV First Edition, Velvet-Rot-Metallic, mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung

    EZ: 03/21


  • Die Klasse B genügte für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg nur
    dann, wenn die zulässige Gesamtmasse (zGM) der Kombination (Zugfahrzeug
    und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zGM des Anhängers
    nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges überstieg. Für schwere Anhänger
    war die Klasse BE erforderlich.


    Bedeutet quasi ich dürfte mit meinem B Führerschein und mit meinem RS mit 1978kg zulässige Gesamtmasse, noch einen Anhänger ziehen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 1522kg?

  • Oh gott, was hab ich hier los getreten? :huh:


    Führerschein habe ich gar nicht mit in Betrachtung gezogen, da ich meinen "Klasse 3" vor 1999 gemacht habe und daher auch keine Einschränkung. Deswegen hatte ich das gar nicht berücksichtigt. @criz liegt das richtig.


    Bezüglich Anhänger hatte ich mich gefragt, ob ich auch einen Wohnanhänger mit Auflastung auf 1.700 oder 1.800 KG an den RS anhängen darf, der beim Frontantrieb ja nur 1.600 KG Anhängelast hat.
    Die Frage ist da, ob ich den 1.700 oder 1.800 KG trotzdem anhängen darf, wenn der Leer z.B. nur 1.300 KG wiegt und ich nicht mehr wie 300 KG zulade.
    Für einen Kontrolleur wäre das ja erstmal schwierig, da er in den Papieren des RS die zulässige Anhängelast von 1.600 KG findet, in den Papieren des Wohnwagens aber 1.700 bzw. 1.800 KG.


    Vorteil wäre jedoch, dass man sich bereits einen Wohnanhänger mit 1.700 bzw. 1.800 KG zulässigem Gesamtgewicht kaufen kann und den dann mit einem späteren Zugfahrzeug (z.B. dem RS 4x4, der ja 1.800 KG zulässige Anhängelast hat), komplett ausgereizt fahren kann.

  • Bedeutet quasi ich dürfte mit meinem B Führerschein und mit meinem RS mit 1978kg zulässige Gesamtmasse, noch einen Anhänger ziehen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 1522kg?


    Ja, siehe hier:


    Mit der Neuregelung erfolgt eine Vereinfachung für Gespanne mit Zugfahrzeugen der Klasse B, von der alle Inhaber
    dieser Klasse profitieren: Für Anhänger über 750 kg zGM kommt es nur
    noch darauf an, dass die zGM der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.


    ... was mich etwas an käst, da ich wenig Monate vorher den BE nach gemacht habe.


    Kann der Hersteller den Wohnwagen nicht auch knapp über Leergewicht + Einrichtung ablasten? Dann ist es gar kein Problem mehr.

  • @Pushy du kannst den Wohnanhänger mit dem höheren Gewicht anhängen. Führerschein hast du aber ich würde ihn vorher mal leer wiegen fahren, damit du wirklich genau weisst, was der wiegt, denn da gibt's schon ausstattungsmäßig ziemliche Unterschiede. Solche Waagen gibt's ja auf Deponien usw. Zumindest weist du dann genau, was du zuladen kannst, um auf der sicheren Seite zu sein bzw. gibt's ja dort auch eventuelle Wassertanks die gefühlt werden oder ähnliches.
    Der Vorschlag mit der Ablastung ist auch nicht so schlecht und wäre eine Überlegung wert.

  • Wie siehts eigentlich mit der 100km/h Zulassung aus? Darüber habt ihr noch gar nicht geredet, ich denke mal, das du mit dem Wohnwagen sicherlich 100 fahren willst, oder?


    Weil dann gibt es noch andere dinge zu berücksichtigen.... Denn das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges ist hier vorgeschrieben, wenn man 100 fahren will.


    Prinzipiell ist aber das ablasten des Anhängers eine einfach Lösung.


    Grüße

  • Ich habe nun eine Möglichkeit gefunden, doch mehr ziehen zu dürfen.
    Im April kann ich den neuen Anhänger abholen, das wäre blöde wenn nicht.


    Hatte bei dem Händler des Gutachtens nachgefragt, wie das sein kann, dass Skoda schreibt, es ist nicht realisierbar und so gehen sogar noch 130 kg mehr als ich erhofft hatte. Diese Werte sind wohl bei deren Prüfung in Österreich raus gekommen. Das Skoda da etwas anderes ermittelt hat ist eben so ?( .
    Der D-Wert meiner Anhängerkupplung ist mit 10,6 kN mehr als ausreichend und die Stützlast mit 80 kg auch (komisch das nur 75 kg eingetragen sind und nun auf nur 77 kg erhöht wird).
    Beim TÜV war ich vor der Bestellung auch noch, der Ingenieur hatte keine Bedenken das mein Auto nicht Serie ist :sweat3: und z.B. Änderungen am Fahrwerk dafür gar nicht relevant sind.


    Interessant finde ich auch, dass hier keine Antischlingerkupplung notwendig ist. Das ist bei dem von @Scoty81 oben verlinkten Beitrag ja ganz anders.


    Erhoehung_1.png
    Erhoehung_2.png
    Erhoehung_3.png



    Die Dateien liegen auf meinem Server, keine Panik ;) .



    Nachtrag: nach dem es im März 2019 keine Bedenken gab, war es letztendlich eigentlich unmöglich die Anhängelasterhöhung zusammen mit dem Umbau der Frischluft und Abgasseite in Verbindung mit der Leistungssteigerung usw. eingetragen zu bekommen. Wäre die Erhöhung bereits eingetragen gewesen, hätte sie der TÜV wieder ausgetragen. So hatte ich "Glück" und habe der Zulassungsstelle die Begutachtung der Anhängelasterhöhung und das Gutachten für alles andere einfach zusammen vorgelegt und die haben das ohne Rückfrage eingetragen und die Betriebserlaubnis mit allem zusammen erneut erteilt.


    Die Gründe dagegen waren, dass Motor & Co. das nun nicht mehr aushalten könnten und ein erneuter Fahrversuch notwendig wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Mnyut ()