Hallo,
die ET-Grenze für den O3 RS liegt ja bei 36. Das heißt, bei einer ET von 36 (egal ob die Felge das von Haus aus hat oder es durch Distanzscheiben erreicht wird) liegt man gerade noch so unter den 2% erlaubter Spurweitenvergrößerung. ET35 ist schon >2%.
Heißt das in der Praxis, es gibt tatsächlich keine Möglichkeit, eine Felge mit ET35 oder noch kleiner zu fahren, wenn es nicht explizit ein Fahrzeuggutachten zu dieser gibt? Also angenommen, man möchte eine breite Felge mit ET <36 fahren (nachdem man seinen Radkasten ausreichend geweitet hat), für die es nur ein Festigkeitsgutachten gibt, geht das dann ganz und gar überhaupt nicht? Oder gibt es wiederrum Festigkeitsgutachten zum Fahrwerk des RS, die bestätigen, dass man die 2%-Grenze auch überschreiten kann, so dass man die Felge dann doch eintragen kann?
Danke Euch