ET-Grenze bzw. Eintragung bei ET kleiner als ET-Grenze

  • Hallo,


    die ET-Grenze für den O3 RS liegt ja bei 36. Das heißt, bei einer ET von 36 (egal ob die Felge das von Haus aus hat oder es durch Distanzscheiben erreicht wird) liegt man gerade noch so unter den 2% erlaubter Spurweitenvergrößerung. ET35 ist schon >2%.


    Heißt das in der Praxis, es gibt tatsächlich keine Möglichkeit, eine Felge mit ET35 oder noch kleiner zu fahren, wenn es nicht explizit ein Fahrzeuggutachten zu dieser gibt? Also angenommen, man möchte eine breite Felge mit ET <36 fahren (nachdem man seinen Radkasten ausreichend geweitet hat), für die es nur ein Festigkeitsgutachten gibt, geht das dann ganz und gar überhaupt nicht? Oder gibt es wiederrum Festigkeitsgutachten zum Fahrwerk des RS, die bestätigen, dass man die 2%-Grenze auch überschreiten kann, so dass man die Felge dann doch eintragen kann?


    Danke Euch

  • Die ET Grenze bei Spurplatten liegt viel niedriger. Ich weiß nicht wo dein Problem liegt. ET42 mit 15er Platten heißt ET27 hinten und war problemlos. Wenn die 20er Platten am Koti besser gepasst hätten, Wäre es auch eingetragen worden. Und ET35 fahren doch einige. Und mit Einzelabnahme kann man sowieso fasst alles eintragen lassen.


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    Octavia Combi RS 2.0 TSI DSG
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  • Mein Problem ist, dass ich mich nicht ausreichend auskenne, um das selbst zu beantworten und deshalb hier frage. Und Fakt ist die 2%-Grenze bei der maximalen Spurweitenvergrößerung. Die kann natürlich durch entsprechende Gutachten der Distanzscheiben und Felgen aufgehoben sein, weil geprüft. Anders kann das aber eben bei Felgen aussehen (und mir geht's hier nicht um Scheiben), die nur ein Festigkeitsgutachten haben und die 2% überschritten werden.

  • Also ich fahr im Winter an der HA eine ET51 Felge mit 22mm Spurplatte, macht also eine ET von 29. Ist auch so eingetragen.


    Von einer ET-Grenze hab ich bisher nichts gehört.


    Wir RS-Xite schon schrieb, kann man fast alles eintragen lassen, wenn die Tragfähigkeit und Freigängigkeit gegeben ist.

  • Ich fahre im Sommer auch effktiv VA ET37 und HA ET30. Bei der Einzelabnahme hat der TÜV-Süd Mensch nicht einen Kommentar oder der gleichen gelassen.
    Aber wenn dann sollte es vorn am ehesten kritisch werden. Hinten ist deutlich mehr Luft.


    RS III Combi Folierungsideen: Link

  • Habe gerade mal meine beiden Gutachten (8 x 17, 8 x 19) mit ET35 durchgelesen, da steht jetzt nichts über die 2% Regelung drin. Ich kenne diese Anmerkungen jedoch von anderen Gutachten.
    Ich habe in meinen Ex-Fahrzeugen schon einige extreme ET's eintragen lassen, bis jetzt hat da nur die Radabdeckung interessiert.


    Laut Internet muss ein Festigkeitsgutachten für das Fahrwerk für die §21-Abnahme herangezogen werden. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, würde ich vorher mit dem TÜV Kontakt aufnehmen, die haben einiges in Ihrer Datenbank. Oder Du suchst Dir einen örtlichen Tuner der das schon öfters gemacht hat.

    :love: RS TDI Combi, Handschalter, Bilstein B14 XL Tief (Version Deimann), Felgen 8x18 ET 35 mit
    225/40/18, Challenge XL Paket mit elektr. Vollledersitzen schwarz/rot, Navi Amundsen mit Canton Soundsystem, Fahrprofilauswahl etc.

  • Vielen Dank Euch allen. Ich hatte halt von besagter 2%-Regel gelesen. Scheinbar wird das aber nicht so heiß gegessen wie gekocht. Soll mir auch recht sein :thumbsup: