Felgen eintragen oder doch nicht ?

  • Hallo, ich habe einen 1Z FL RS und fahre ein eingetragenes KW Street Comfort seit einem Jahr. Zsätzlich habe ich auf den Serienneptunfelgen rundum 10mm Spurplatten eingetragen. Für beide Fahrzeugveränderungen habe ich eine A4 großes Dekra Papier wo alles eingetragen ist.
    Nun habe ich mir neue Felgen bestellt (kommen nächse woche), zu den Felgen gibts ein Gutachten zur ABE nach §22 StVZO, laut diesem müssen die Felgen nicht eingetragen werden. Format 8x18 ET50, verwendbar mit Serienschrauben. Auch stehen keinerlei Auflagen im Gutachten beüglich Achse 1 und 2. Sprich ich brauch doch nur zum Reifendealer, neue Felgen drunter schnallen und das wars. Den Dekrawisch vom Fahrwerk behalte ich so wie er ist und der Wisch mit den original Felgen samt Platten kann weg ?
    Oder denk ich zu einfach ? Auch im Gutachten vom Fahrwerk hab ich nichts entdeckt das bei anderen Felgen irgendwas beachtet werden muss.
    Bin gespannt was die Profis unter euch dazu sagen.

  • Vollkommen richtig. Ohne Abnahme erlischt die BE. Jede Felge muss i.V.m. FW abgenommen werden auch Serienfelgen. Einige Spurplatten verfügen über eine ABE in Verbindung mit Serienfelgen, die aber teilweise auch sehr konkrete Auflagen haben wie z.b..nur bestimmte Reifenmarken aber alles was i.V.m. FW verbaut wird ist abnahmepflichtig.

  • Da es gerade fast hier her passt, wenn die neu Felge die selben Maße wie eine bereits eingetragene hätten, dann müsste man diese nicht neu eintragen lassen oder? Dabei müsste dann das restliche Fahrwerk komplett unverändert bleiben, also FW und Platten müssten dran bleiben.
    Oder wird bei Eintragung die exakte Felgenbezeichnung fest gehalten?


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  • nee normalerweise steht da nur die Felgengröße drin... also etwa so 7.5x19 ET 51



    Ok danke, also doch vom Reifendealer direkt zur Dekra und Ruhe ist. Wär ja zu schön wenns so einfach wär.


    wenn ich jetzt richtig liege dann müsste das ne Einzellabnahme werden und das darf im Westen nur der TÜV abnehmen. (im Osten machts die DEKRA)


    Und nein das muss man nicht verstehen... 8|

  • bei mir ist die Eintragung ne Woche her und da steht nur 7.5x19 ET 51 und das in Verbindung mit der Spurverbreiterung. ?(
    In Deutschland ist ja alles möglich aber verstehen müsste man nicht warum verschiedene Felgenhersteller mit den selben Felgendimensionen extra abgenommen werden müssen?!

  • @Jesus kann es sein, dass du die Original Skodafelgen drauf hast und nur die Spurverbreiterung abgenommen wurde?

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  • Laut seinem letzten Foto vor paar Tage hat er die Xtreme drauf u. das erklärt auch warum bei ihm nur die Felgengrösse eingetragen ist, da es Serienfelgen sind.

  • ja da habt ihr schon Recht.
    Das ändert aber nix an der Tatsache das ich ja nun alle Felgen in der Größe fahren dürfte auch wenns keine Serienfelgen wären!
    Wenn ich euch jetzt richtig verstehe dann müsste ich ja wenn ich ne andere Felge in 7.5x19 ET51 draufschraube wieder zum TÜV fahren oder?
    Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen...
    Wenn in der Zulassung ein Felgenhersteller steht dann doch nur zur Info und nicht als einzige abgenommene Felge!


    Meine DOTZ Winterfelge wurde mit nem Gutachten von ner OZ Felge abgenommen von daher kann das mit Hersteller und Felgendimension in der Zulassung nicht wirklich funktionieren?!

  • Da der Threadersteller aber die Felgengröße ändert und zusätzlich noch Fahrwerk und Platten muss er die neue Kombination abnehmen lassen. Wenn du genau die gleiche Größe wieder drauf machst, dann musst du theoretisch nicht nochmal zur Abnahme in deinem Fall.

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  • Da der Threadersteller aber die Felgengröße ändert und zusätzlich noch Fahrwerk und Platten muss er die neue Kombination abnehmen lassen.



    das ist klar! habe auch nie was anderes behauptet!


    Wenn du genau die gleiche Größe wieder drauf machst, dann musst du theoretisch nicht nochmal zur Abnahme in deinem Fall.



    da sind wir uns einig und ich glaub nicht nur theoretisch ;)

  • :thumbup:;)

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  • Dann macht es aber auch keinen Sinn, dass ich mit einer Serienfelge ein Abnahme mache und dann alle anderen Felgen nutzen darf. Und wenn ich nicht Serien Felgen abnehmen lasse, darf ich nur genau diese aufziehen?!


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  • Wieso. Wenn du Platten eintragen lässt oder ein Fahrwerk muss ja die Freigängigkeit geprüft werden. Könnte ja bei einer ET Abweichung dann schleifen ;-)

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  • Jetzt bin ich verwirrt :)

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  • Die Abnahme beinhaltet die KBA Nummer der Felgen. Andere Felgen mit den selben Maßen -> neue Abnahme.

    Schon gewusst? Weder Glühlampen noch LEDs haben einen CAN-Bus. Nein, es gibt auch keine CAN-Bus-Widerstände. Oder für CAN-Bus geeignete LEDs

  • Bei der Abnahme gehe ich davon aus, dass die KBA Nummer der Felge mit im Gutachten steht. Bei der Berichtigung der Zulassungssbescheinung Teil 1 (Fahrzeugschein) ist dies jedoch oft nicht der Fall.


    Ich hab das mal an 6 Fahrzeugen überprüft. Nur bei einem Fahrzeug stand die KBA Nummer der Felge mit im Schein.
    Bei 3 Fahrzeugen stand der Hersteller, Typ u. Kennzeichnung drin. Bei 2 Fahrzeugen stand lediglich der Hersteller der Felge drin.

  • also ich weiß ja nicht ob das wirklich an der Serienfelge liegt aber bei mir steht nach der Eintragung der Spurverbreiterung nur " IVM 225/35R19 7,5Jx19H2 ET51" ne KBA gibts da nicht!
    Das würde ich dann so deuten als das ich alle Felgen dieser Dimension fahren darf egal von welchem Hersteller?!
    Verstehe auch nicht warum ich mit ner Felge eines anderen Herstellers die genau die selben Maße hat wie eine schon eingetragene noch mal zum TÜV soll ?(

  • Wenn du keine Felgenbezeichnung im Fz-Schein dazu eingetragen hast, dann sollte das eigentlich theoretisch funktionieren. Um es jedoch hundertprozentig zu erfahren, müsste man beim TÜV nachfragen. Wenn jedoch eine Felgenbezeichnung im Schein dazu steht, könnte es die Rennleitung unter Umständen genau nehmen und sich darauf berufen, denn ob die andere Felge genau die gleichen Abmasse hat, lässt sich vor Ort ganz schwer feststellen. Allein die eingestanzte Einpresstiefe lässt sich oft meist nur mit einem Spiegel ablesen, in sofern überhaupt möglich im montierten Zustand.

  • Das Maß der Felge allein sagt aber z.B. nichts darüber aus, ob der Stern über den Reifen hinaus steht. In Verbindung mit einer Spurverbreiterung könnte gerade dies, aber auch dazu führen, dass das im Gesamten nicht mehr den Vorgaben entspricht.


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  • Vollkommen richtig aber wenn z.b. nur der Felgenhersteller im Fz.-Schein steht, ohne genaue Typbezeichnung/Kennzeichnung, wie meine heutige Recherche ergab, dann lässt sich vor Ort nicht prüfen, welche Felge genau geprüft wurde u. man könnte problemlos eine andere Felge des Herstellers mit gleichen Felgenmassen montieren.


    Aber ich glaub die Spekulation, ob eine Felge ohne spezielle Abnahme gefahren werden darf, ist ziemlich müßig. Wer wirklich vor einem solchen Problem steht, sollte einfach mal beim TÜV nachfragen u. für andere Interessierte hier, dass Ergebnis kundtun.

  • Also dann melde ich mich mal zu Wort. Die Felge hat ein Gutachten und ist in Verbindung mit Serienfahrwerk eintragungsfrei. Da bei mir aber ein Gewindefahrwerk verbaut ist, muss es abgenommen werden.

  • Wir drehen uns im Kreis. Jedes Gewindefahrwerk wird immer in Verbindung mit der montierten Felge abgenommen, egal ob diese eintragungsfrei ist oder nicht. Deshalb muss man auch bei der Abnahme darauf achten, dass die Winterfelgen gleich mit abgenommen werden. Du musst diese also abnehmen lassen, da du die originalen Neptun-Felgen im Gutachten stehen hast.


    Wir kamen jedoch im weiteren Verlauf etwas von deiner ursprünglichen Frage ab u. haben ein paar andere Konstellationen besprochen.

    Einmal editiert, zuletzt von Rudi007 ()

  • Doofe Frage: Ist es eigentlich zulässig, wenn man bei der Abnahme links Winterfelgen/Platten und rechts Sommer drauf hat? Oder muss man da Zwangsläufig zwei mal hin? Das das Maximal Sicherheitskritisch bei der Anreise ist, weiß ich.
    Aber für vor Ort umbauen hat der standard TÜV'er sicher keine Nerfen?


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