Neuwagen-Wartezimmer

  • So liebe RS gemeinde,


    am Samstag war es soweit und ich konnte meinen in Empfang nehmen :thumbsup:
    Was soll ich sagen...wow, ich bin begeistert. Kein Vergleich zu meinem BMW bzw. was da an Auto bekommst, würdest Du bei BMW nichtmal für das doppelte an Geld bekommen.


    Allen wartenden noch Geduld und Ausdauer, es lohnt sich definitiv.


    Bin dann mal raus aus diesem Thread auch wenn er mich stets gut unterhalten hat.

  • ich habe den RS245 gestern abgeholt und bin begeistert. Ich war bis zum Ende mit der Farbe unsicher, da das Moon-White auf Bildern oft nicht so gut aussieht. In Natura sieht es stark aus. Nach den ersten 300 KM würde ich sagen, alles richtig mit dem Kauf gemacht. Einziger kleiner Wermutstropfen ist, dass ich die Kindersicherung hinten nicht mehr elektronisch von vorn regeln kann. Das konnte ich kaum glauben. Den Ladekantenschutz habe ich bei der Konfiguration vergessen, kann aber sicherlich nachgerüstet werden.

  • palym: Ich gratuliere. Ich finde allgemein, dass die Farben in natura oft anders, oft besser, aussehen. Gute Fahrt ;)


    @ all: Ich habe im März bei einem Münchner Händler geordert: RS 245 Combi, schwarz, nah an der Vollausstattung (außer AHK)


    Unverbindlicher Liefertermin war 12/2018, wobei dies eher als letztmöglicher Liefertermin und damit als unwahrscheinlich genannt wurde. Zwischendurch war er mal auf Februar/März 2019 gerutscht. Im August dann unverbindliche Produktionseinplanung auf Anfang November. Gestern habe ich mit meiner Verkäuferin gesprochen: Produktionsdatum wieder raus und allgemeine Information von Skoda, dass es eher Januar/Februar wird. Dazu keinerlei Einplanung mehr.
    Wenn ich so einfach könnte, würde ich zurücktreten. Falls demnächst wirklich ein Brief mit den zu bestätigenden WLTP-Werten kommt, werde ich dies nutzen um zu stornieren. Gerade weil ich locker noch 1000€ in mein altes Auto investieren müsste, wenn er erst im Frühjahr kommt.

  • Herzlichen Glückwunsch zum neuen Auto. :)


    Endlich der erste RS 245 seit Umstellung auf MJ 19. (oder ist er noch ein MJ 18?)


    Wenn MJ 19, dann klär uns doch bitte auf, ob es auch wirklich ein echter RS 245 mit all seinen unterschieden zum "normalen" Rs ist :)

    Skoda Octavia RS MJ19 DSG Moon White

    Challenge Pro, Standheizung, Kessy, AHK, Amundsen, Canton, ACC, Virtuelles Cockpit

  • Herzlichen Glückwunsch zum neuen Auto. <img src="http://octavia-rs.com/wcf/images/smilies/smile.png" alt=":)" />


    Endlich der erste RS 245 seit Umstellung auf MJ 19. (oder ist er noch ein MJ 18?)


    MJ 18. Danke für die Glückwünsche.

  • @palym
    Ist bei deinem der Performance Monitor vorhanden? Das wäre ja auch noch etwas, dass vom RS245 MJ18 zum MJ19 verloren gehen könnte und worauf ich achten will wenn meiner endlich da ist.
    Mann kann halt anders argumentieren, wenn er kurz vorm Modelljahreswechsel noch enthalten war.

  • Wissen nein aber rein logisch: wenn die Software auch gemäß WLTP die Grenzwerte einhält dann dürfte das zügig gehen. Das glaube ich aber nicht. Wenn sie noch Anpassungen machen müssen dauert das Wochen oder Monate, um überhaupt zu bestehen. Evtl sind sogar Hardware Änderungen nötig. Aber da sind sie ja schon eine Weile dran, insofern weiß keiner der nicht direkt involviert ist wie lange das dauert. Ich nehme auch an, dass sie die Motoren kleckerweise wie sie halt fertig werden für den Verkauf freigeben und dabei werden sie sich erstmal auf die mit den größten Stückzahlen konzentrieren. Da dürften die kleinen mit um die 100 PS vorne liegen

  • Die kleinen Motoren 1.0 und 1,5er sind ja bereits verfügbar.
    Der 2.0 wird da der nächste sein.
    Durch Verwendung eines OPF ist das Thema Grenzwerte bei der Zertifizierung glaube ich nicht das Kritische. Sondern einfach einen freien Prüfstand für den RS zu finden.


    Meinst warum die letzten Wochen relativ viele Benziner bereits gebaut wurden, um später an Hard- und Software im Nachhinein Änderungen vornehmen zu müssen? Niemals...


    Das wird vorher alles geklärt sein.


    Alles andere wäre nicht nachvollziehbar...wobei das Skoda eigentlich gut kann

    Warte auf RS 245 Combi - stahlgrau


    BW: KW 50
    1. PW: KW 30 unverbindlich
    2. PW: KW 39 unverbindlich
    3. PW: KW32 fix (Produktion ist erfolgt - VIN vorhanden)
    4. Lieferung ans AH: 18.10.2018


    Auslieferung: 26.10.2018

  • @T297 verstehe nicht wieso sich jetzt was geändert haben sollte!? Er hat einen MJ18 bekommen...also definitiv noch so wie bestellt, interessant wird es hier erst wenn endlich jmd. einen MJ19 bekommt

  • Guten Morgen, nach langem mitlesen möchte auch ich meine Informationen hier mitteilen. Vorab eine kurze Info zu meiner Bestellung.


    RS 245 DSG MY19;
    BW23;
    PW41;Angabe 1 Woche nach Bestellung


    Heute habe ich mich das erste mal bei meinem Händler…


    Ich hoffe ja wirklich, dass dein Händler die Bestätigung gibt, dass die WLTP Zertifizierung für den RS Benziner seit gestern durch ist.


    Halte uns bitte auf dem Laufenden.


    Danke!

    Warte auf RS 245 Combi - stahlgrau


    BW: KW 50
    1. PW: KW 30 unverbindlich
    2. PW: KW 39 unverbindlich
    3. PW: KW32 fix (Produktion ist erfolgt - VIN vorhanden)
    4. Lieferung ans AH: 18.10.2018


    Auslieferung: 26.10.2018

  • Mein RS 245 sollte im Mai 2018 kommen. Das Fahrzeug ist jetzt seit zwei Wochen gebaut und kommt einfach nicht. Laut Händler, soll wohl Skoda den Zusteller der Fahrzeuge geändert haben, was ich mir aber nur schwer vorstellen kann. Die Besteuerung soll nicht nach WLTP erfolgen, aber auch das stelle ich in Frage.
    Hinzu kommt wenn es ein MJ19 wird ja einige Dinge fehlen könnten. Wäre es dann möglich vom Kauf zurück zu treten (Fahrzeug geliefert nicht wie bestellt)?


    Versteht mich nicht falsch, ich bin da überhaupt nicht krümelig. Aber ich warte jetzt seit 12 Monaten auf mein Auto.....

  • @k_fiftytwo


    Kopier mal den Text hier rein, den ich so in einem Nachbarforum geschrieben hab:


    Der in deiner Auftragsbestätigung (oder sogar dem unterschriebenen
    Vertrag?) genannte unverbindliche Liefertermin darf rechtlich nur um 6
    Wochen überschritten werden, auch wenn er unverbindlich ist. Danach kann
    man sich beschweren und muss dem Autohaus weitere 2 Wochen gewähren.
    Können sie dann immer noch nicht liefern, wäre der Kaufvertrag für dich
    nicht mehr bindend. Gibt das Gesetz so vor.


    Die zweite Option aus dem Vertrag zu kommen ist in dem Fall aber
    deutlich einfacher. Der Vertrag ist für alle, die noch vor den
    veröffentlichten WLTP-Werten bestellt haben, also für alle
    unverbindlich. Jeder, ob noch MJ18 oder schon MJ19, auch wenn er nicht
    die Zusatzvereinbarung unterschrieben hat, kann seinem Autohaus
    jederzeit mit einem Dreizeiler kündigen. Skoda muss dem Käufer die neuen
    WLTP-Werte und die evtl abgeänderte Ausstattung vorlegen, erst dann
    unterschreibt der Käufer einen verbindlichen Vertrag. Nur weil du damals
    die Zusatzvereinbarung noch nicht unterschrieben hast, hast du trotzdem
    die selben Rechte. Bin selbst einfach von meinem Vertrag
    zurückgetreten, war ganz einfach und ich hatte zuvor keine
    WLTP-Zusatzvereinbarung unterschrieben und noch MJ18 bestellt.


    Abgesehen von der unverbindlichen Bestellung wegen der WLTP-Werte hat
    der Käufer die Möglichkeit sein Auto nicht anzunehmen bei starken
    Abweichungen gegenüber der Bestellung. Weiß aber nicht, wie das
    rechtlich genau definiert ist.

  • Zurücktreten ist möglich.
    Das wurde bereits mehrfach geschrieben.


    Neuer Zusteller und die Besteuerung nicht nach WLTP bei einem Fahrzeug das nach dem 31. August zugelassen wird.
    Äußerst mysteriös.


    Zur Zeit gibt es drei interessante Fakten, die in den Foren bezogen auf den RS Benziner kusieren:
    1. hat ein User hier aus dem Forum mit seinem Händler SAD angerufen - hier war die Aussage, dass bis KW 38 geliefert werden soll - mit WLTP Zulassung
    2. @DannyRS schrieb, dass er von seinem Händler die Info hat, dass bis zum 05.09. die Zertifizierung nach WLTP durch sein soll - Bestätigung gibt es vielleicht heute
    3. im Motortalk Forum gibt es einen RS Benziner - gebaut KW 34 - also MJ2019 - der bereits beim Händler angekommen sein soll, aber zwecks fehlender Zertifizierung noch nicht zugelassen werden kann


    Unter Befragung der Glaskugel und den Infos von oben, könnte man zur Schlussfolgerung kommen, dass die bereits produzierten Benziner aktuell Stück für Stück ausgeliefert werden.
    Sodass eine Zulassung ab KW 38 möglich ist durch die gerade stattfindene/bereits abgeschlossene WLTP Zertizierung.


    Hinzu kommt, dass der Benziner ab KW 38 wieder bestellbar sein soll.


    So...genug Glaskugel - wir warten einfach weiter auf das Ungewisse ;-)


    Gruß


    Chris

    Warte auf RS 245 Combi - stahlgrau


    BW: KW 50
    1. PW: KW 30 unverbindlich
    2. PW: KW 39 unverbindlich
    3. PW: KW32 fix (Produktion ist erfolgt - VIN vorhanden)
    4. Lieferung ans AH: 18.10.2018


    Auslieferung: 26.10.2018

  • Danke für eure Antworten.


    Ich lass mich einfach mal überraschen, wann das Fahrzeug dann nun mal ankommt. Geht ja jetzt auf den 13. Monat zu. Ich könnte wetten, er wird kommen wenn ich jetzt zwei Wochen lang nicht im Land bin. :thumbsup:


    Schmeckt mir auch nicht wirklich, dass das Fahrzeug vermutlich einen Partikelfilter haben wird. Das war einen Grund meinen Diesel abzugeben zwecks nur noch Kurzstrecken. Naja, sei es drum.. ich warte mal ab und schaue dann wenn das Fahrzeug da ist.


    Wie ich gelesen habe geht es hier auch nicht um vielleicht 30 Euro Steuern mehr, die kann ich mir gerade noch so leisten.. es ist aber die Summe aller Probleme und seitens Skoda schlechte Informationspolitik. Darüber hinaus Änderungen am bestellten Fahrzeug, die eigentlich schon mehr als gravierend sind. Malen wir mal den Teufel nicht an die Wand. Ich gedulde mich noch ein bisschen.

  • Da die Frage immer wieder auftaucht, nochmal mein ausdrücklicher Tip an alle, die vom Kaufvertrag zurücktreten wollen und keine eindeutige Rücktrittsklausel haben:
    Redet mit eurem Autohaus und einigt euch bestenfalls einvernehmlich auf eine Auflösung des Vertrags.
    Das ganze rechtliche Halbwissen ist höchstgefährlich. Da läuft man ganz schnell Gefahr, gegenüber dem Autohaus schadensersatzpflichtig zu werden, weil man Formforschriften nicht eingehalten hat. Also nix da von wegen mal schnell "beschweren" und dann nach 2 Wochen zurücktreten. Zur Not sollte lieber ein Anwalt ran, aber warum sollte sich das Autohaus mit euch streiten, wenn es den RS sofort wieder los wird...

    - RS FL Combi 230 DSG -

  • Vom Vertrag zurücktreten ist mit Fristsetzung nach unverbindlichem Liefertermin laut ADAC möglich. Ich habe aber meinen alten Diesel im Dezember abgewrackt und den Nachweis zum Autohaus geschickt. Wäre ich zurückgetreten, was wäre dann mit meiner Prämie bzw. hätte ich dann meinen alten umsonst abgewrackt und nichts dafür bekommen. War für mich also eine Zwickmühle! Worüber ich mich aber besonders ärgere ist, dass mich mein Autohaus nichtmal darüber informirt hat das es im MJ 2019 neuerungen gibt die man noch dazubestellen konnte. Sonst hätte ich mir noch den Digitalen Tacho bestellt.

    2 Mal editiert, zuletzt von phido ()

  • Vom Vertrag zurücktreten ist mit Fristsetzung nach unverbindlichem Liefertermin laut ADAC möglich. Ich habe aber meinen alten Diesel im Dezember abgewrackt und den Nachweis zum Autohaus geschickt. Wäre ich zurückgetreten, was wäre dann mit meiner Prämie bzw. hätte ich dann meinen alten umsonst abgewrackt und nichts dafür bekommen. War für mich also eine Zwickmühle! Worüber ich mich aber besonders ärgere ist, dass mich mein Autohaus nichtmal darüber informirt hat das es im MJ 2019 neuerungen gibt die man noch dazubestellen konnte. Sonst hätte ich mir noch den Digitalen Tacho bestellt.

    Warum habt ihr eig alle schon abgewrackt ohne das neue Auto zu haben? Ich bring mein altes Auto am Tag der übergabe mit zum Autohaus. Erst dann wird es abgewrackt. Kann es also solange noch benutzen.

    Skoda Octavia RS MJ19 DSG Moon White

    Challenge Pro, Standheizung, Kessy, AHK, Amundsen, Canton, ACC, Virtuelles Cockpit

  • @chosn
    Das Halbwissen gibts leider allgemein zu Hauf.
    Zur Beschwerde als Form der Fristsetzung zu raten und Bestellungen pauschal als unverbindlich einzustufen, wirft aber tatsächlich ein paar Fragen auf. ;-)
    Außerdem wendest du einfach die Neuwagenverkaufsbedingungen an ohne zu wissen, nach welchen Bedingungen die User gekauft haben. Ist nicht böse gemeint, aber das klingt nach "irgendwo aufgeschnappt und reinkopiert".

    - RS FL Combi 230 DSG -

    2 Mal editiert, zuletzt von TurboMaddin ()

  • @TurboMaddin


    Ich rate Niemandem zu irgendetwas, sondern bin lediglich auf eine Frage eingegangen und habe Möglichkeiten aufgezeigt.


    Das Thema Fristsetzung ist gesetzlich genau geregelt, also gibt es da keine zwei Meinungen oder Unklarheiten. Würde dich maximal 10 Minuten Recherche kosten.


    Die Vertragsbedingungen des Einzelnen sind absolut unerheblich, da die Verträge für den Käufer erst verbindlich werden, wenn ihm die neuen Verbrauchswerte, Abgaswerte und die zu zahlende Steuer usw mitgeteilt wurden und er diesen Änderungen zustimmt. Abgesehen davon, dass Skoda das seinen Kunden seit ca Mai sowieso genau so kommuniziert, hätte Skoda da eh keine andere Handhabe, da die unterschiedlichen Werte von NEFZ zu WLTP ein klarer Kündigungsgrund sind und zu einer Vertragsauflösung reichen. Weil ich mich mit dem Thema etwas genauer auseinandergesetzt und sogar einen Rechtsanwalt deshalb befragt habe, bin ich selbstbewusst genug, mein Wissen nicht als Halbwissen zu bezeichnen.


    Aber hey, no offense ;)

  • Sag ich ja: beim Rechtsanwalt aufgeschnappt und hier reinkopiert. Nur weil es bei dir ggf. klar ist, kann es beim nächsten ganz anders aussehen. Und genau das ist Halbwissen.

    - RS FL Combi 230 DSG -

  • Mich wunderte nur die Aussage meines Verkäufers, dass alle Fahrzeuge die nach KW31 gebaut worden sind, automatisch MJ 19 sind UND nach WLTP besteuert werden. Also hat das mit der Zulassung iwie dann auch nicht ganz mehr so was damit zu tun.

    Zum Wohl die Pfalz

  • Mein Verkäufer wollte mich letzten Monat anrufen, hat er nicht, dann Anfang diesen Monat, hat er auch nicht, dann heute, auch nicht, jetzt am Montag. Und ich musste ihm immer eine Mail schreiben, weil sonst wäre wahrscheinlich gar nichts von ihm gekommen.
    Heute hat er mir gemailt, dass er mich am Montag anruft. Grund dafür ist, das zwar seit 01.09.18 das neue WLTP gilt und der Hersteller mit Hochdruck an der Umstellung arbeitet. Aber Produktionsdaten etc. sind noch nicht gepflegt und ersichtlich. Laut Auskunft von Skoda dauert das noch bis Montag. Ich bin mal gespannt. Ich auch glaub nicht dran. Ich will eigentlich nur klären, ob ich jetzt noch die Komfortöffnung in meine Bestellung nehmen kann, und ob es was neues gibt bezüglich PW. Vielleicht ist es ja von PW 45 nach vorne oder nach hinten gerutscht. Nachdem was man hier so liest ist alles möglich. Hab übrigens bei Rindt & Gaida bestellt.

  • Willkommen im Skoda-WLTP-Ü-Ei Club

    Bestellt: 16.01.2018 RS 245 / PW: 37 / LW: kw 43 kw 41 - Jetzt mit KW DDC Plug & Play und 15er Spurplatten "nur vorne" (TÜV per Einzelabnahme)

  • Sag ich ja: beim Rechtsanwalt aufgeschnappt und hier reinkopiert. Nur weil es bei dir ggf. klar ist, kann es beim nächsten ganz anders aussehen. Und genau das ist Halbwissen.


    Was chosn Dir geschrieben hat, ist kein Halbwissen, sondern Tatsache. Für Alle, die bei der Bestellung diesen WLTP-Wisch bekommen u. unterschrieben haben, ist diese Bestellung unverbindlich. Skoda plant u. baut das Auto dennoch so wie bei einer verbindlichen Bestellung. Wenn einem dann die ganzen Werte mitgeteilt werden, kann man entweder das Auto nehmen oder einfach Nein, Danke, will ich nicht sagen. Das gilt übrigens auch für die, so wie mich, die schon vorher bestellt hatten, als es diesen Wisch noch gar nicht gab und deren Autos erst nach dem 01.09. gebaut bzw. ausgeliefert werden.
    Der ADAC war's, glaub ich, der dieses WLTP-Schreiben bei VW gerügt hat, da es bei denen undurchsichtiger formuliert ist als z.B. bei Skoda, daß der Kunde dahingehend ein uneingeschränktes Rücktrittsrecht hat.
    Vielleicht solltest Du Dich auch mal vorher etwas schlauer machen, bevor Du anderen nur Halbwissen unterstellst.

    RS245, DSG, Velvet-Rot, rote Nähte
    Ausstattung: außer Standheizung alles drin incl. AID + Komfortöffnung + Garantie 5 J.
    BW: 49/17
    LW: 23/18

  • Na dann zeig mir gerne mal eine Quelle woraus hervorgeht, dass man auch ohne WLTP-Wisch einen Rechtsanspruch auf Rücktritt hat, weil der Kaufvertrag unverbindlich ist, auch wenn man ggf. nicht nach NWVB gekauft hat. Das ist so formuliert einfach falsch, war aber u.a. eine der Aussagen. Das der Vertrag mit dem WLTP-Wisch unverbindlich ist, ist ja logisch. Für die Erkenntnis brauche ich keine rechtliche Ahnung sondern muss einfach nur lesen können. Und nochmal: Wer von "Beschweren" spricht, um den Händler in Verzug zu setzen, hat vielleicht mal irgendwo was aufgeschnappt aber keine Ahnung von Zivilrecht. Und genau dann fährt man gegen die Wand, auch wenn ein solcher Anspruch (z.B. bei Kauf nach NWVB) grundsätzlich vorhanden gewesen wäre. Mit dem WLTP-Wisch oder bei kulanter Anwendung der Regelung auch ohne Wisch ist eh alles unproblematisch. Meine Aussge war zu keinem Zeitpunkt, dass es kein Rücktrittsrecht gibt, aber das muss man unbedingt individuell bewerten und dann auch die Formalien einhalten.
    In meinem Fall hat selbst der Anwalt in einem klaren Gewährleistungsfall am PKW einen 700eur schweren Formfehler begangen, womit ich mir die Gewährleistung in die Haare schmieren kann.
    Das ist alles solange egal wie euer Händler den Streit nicht nötig hat. Aber wenn er es drauf anlegt, fliegt ihr mit solchen Infos/Ratschlägen auf die Nase. Wer es besser weiß, kanns gerne ausprobieren. Ich bin trotz allem überzeugt davon, dass jeder aus dem Vertrag raus kommt, der das Auto nicht will.

    - RS FL Combi 230 DSG -

    2 Mal editiert, zuletzt von TurboMaddin ()

  • Dann möchte ich mal liefern:


    Zunächst die Grundlage; der Kaufvertrag, welcher auch mündlich vereinbart werden kann...

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag


    (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
    (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

    Nun die Anfechtungsgrundlage, da die gelieferte Sache nicht mehr den vereinbarten Eigenschaften entsprechen wird:


    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 434 Sachmangel


    (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
    1.wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
    2.wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
    Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
    (2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
    (3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.


    Und nun die Rechte des Käufers:


    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln


    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
    1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
    2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
    3.nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


    Nacherfüllung scheidet logischerweise aus, bleiben Satz 2 und 3 übrig. Ohhh, da steht ja was von Schadensersatz.... 8)

  • Naja, von Sachmangel war in den Beiträgen bislang nie die Rede, sondern eher von vermeintlich generell unverbindlichen Verträgen. Das betrifft ja dann gerade nicht deine BGB-Zitate.
    Hier wird gerade wild alles durcheinander geworfen. Ich will hier wirklich niemanden persönlich schlecht reden, ich finde es nur unfair gegenüber allen, die sich auf solche Aussagen verlassen, erstrecht wenn beharrlich falsches verteidigt wird.


    Aber wenn wir beim Sachmangel sind, dann musst du die Stellen schon konkret unter den vorliegenden Sachverhalt subsumieren, sonst sind die Gesetzes-Zitate völlig wertlos. Rechtstexte muss man auch anwenden und in die Rechtssprechung einordnen, sonsten bleiben sie nach allen Seiten interpretierbare Worthülsen.
    Ein Sachmangel KANN durchaus vorliegen. Allerdings wird im Streitfall ein Richter entscheiden müssen, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt der zum Rücktritt berechtigt, nur eine Minderung (kein Schadensersatz nach Nr. 3) in Frage kommt oder der Artikel nach Ansicht des Richters keine relevante Abweichung von der vereinbarten Eigenschaften aufweist (der OPF könnte z.B. auch als Aufwertung gewertet werden).Das ist alles keinesfalls pauschal so klar, wie hier durchwegs behauptet wird. Da spielen dann der konkrete Kaufvertrag, die individuelle Fahrzeugkonfiguration etc. eine entscheidende Rolle. Kleinere Abweichungen wird man dulden müssen. Nachdem noch nicht einmal klar ist, wie die Abweichungen konkret aussehen, ist auch eine endgültige (oder gar pauschale) rechtliche Bewertung unseriös. Eine Tendenz kann sich eventuell ergeben, aber auch dann muss man sein Recht am Ende erstmal durchsetzen.


    Letztendlich muss sich jeder seine eigene Meinung bilden, die Möglichkeit dazu sollte jetzt vorhanden sein. Wer mit solchen Infos eigenständig konkrete rechtliche Schritte einleitet (und damit meine ich keine außergerichtliche Einigung mit dem AH), wird absolut sicher auf die Nase fallen.
    Ich diskutiere das gerne auch noch konkreter per PN weiter, aber für den Thread wäre das sicherlich nicht gewinnbringend.

    - RS FL Combi 230 DSG -

  • Sachmangel Aufhänger wäre vermutlich der nach neuer Norm deutlich erhöhte Verbrauch. Wenngleich sich der reale Endnutzer Verbrauch nicht ändern wird ist der beworbene Verbrauch durchaus eine Kaufentscheidende Eigenschaft. Wenn Ausstattung im neuen Modelljahr wegfällt (habt ihr da etwas konkretes? Ich kenn bisher nur dazu kommende Ausstattung wie Virtuelles Cockpit) dann wäre das sicherlich eher ein Grund für ne Kaufpreisminderung, nicht für einen Rücktritt.
    So oder so sollte man sich wie schon richtig erwähnt nur mit anwaltlicher Hilfe auf einen Rechtsstreit einlassen. Außergerichtliche Einigung mit dem AH kann man natürlich selbst machen

  • So kurzes Update. Meine PW ist von 41 auf 38 fest eingeplant. Nach meiner Frage was nun mit der WLTP Zertifizierung der aktuelle Stand ist konnte er mir keine Aussage geben nur von wegen ja in der 38 kw wird schon alles durch sein. Auf diese Aussage kann sich ja jeder sein Teil zu denken. Bin auf die heutige aktualisierung der WLTP Liste ADAC gespannt vll tut sich ja heute was...

  • Um mal ein bisschen den Wind aus dem Rücktrittsstreit zu nehmen:


    Mein Händler hat mir letzte Woche ein Formular gezeigt, welches wohl von Skoda direkt an alle rausgeht, die einen Skoda bestellt haben, welcher unter WLTP fällt. Dies passiert, so mein Verkäufer, wenn die Zulassung abgeschlossen ist. Auf diesem Formular kann man entscheiden, ob man sich mit den neuen Co2 Werten einverstanden erklärt.


    Ich glaube ich hab das schon einmal geschrieben aber wollte es an dieser Stelle nochmal einwerfen

    Octavia RS 245 DSG, Black-Magic Perleffekt, rote Ziernähte
    - DCC
    - Anhängerkupplung
    - Business Columbus
    - Traveller Columbus
    - Spurwechselassistent
    - beheizbare Rücksitze mit 230V Steckdose und 2 USB Anschlüsse
    - beheizbare Windschutzscheibe
    - CANTON
    - Panoramadach
    - proaktiver Insassenschutz
    - Rückfahrkamera
    - doppelter Ladeboden
    - Turini schwarz matt Winterräder


    BW 32/17
    PW 31/18
    LW ???

  • Mein lieber @TurboMaddin,


    nein, eine Dissertation oder ähnlich aufwendig Recherchiertes hab ich zu dem Thema nicht geschrieben. Touché!


    Auf deinem Kreuzzug gegen das vermeintliche Halbwissen und deinen Versuch "unmündige und schutzlose" Forennutzer vor den Gefahren eines Rechtsstreites auf Grundlage eines einzelnen Forenbeitrages zu schützen (egtl ja sehr edel), vergisst du nur leider, dass du dich darin völlig überschätzt das Wissen anderer Forenmitglieder und die Richtigkeit von Beiträgen beurteilen zu können. War jetzt vllt etwas zu lang und etwas zu polemisch der Satz, aber ist es vllt dein Halbwissen, das dich glauben lässt, du wüsstest, was du da von dir gibst?


    Nehm doch das so simpel gewählte und vllt nicht ganz optimale Wort "Beschweren" aus meinem Beitrag und ersetze es durch "freundlich melden und das Autohaus in Verzug setzen". Et voilá! Dafür wird noch nicht einmal ein Rechtsbeistand benötigt. Zu dem doch relativ klaren Thema "Autohaus in Verzug setzen" gibt es reichlich Lesestoff, falls du nachträglich doch Interesse hast dich an dem Wissen darüber zu beteiligen.


    Außerdem liest du Beiträge nicht so gründlich wie du sie lesen solltest, besonders, weil du hier so ein großes Tamtam veranstaltest. Es geht doch die ganze Zeit nur um die noch ausstehenden WLTP-Werte. Diese Werte sind der Grund, weshalb jeder seinen Vertrag so einfach "kündigen" kann. Der Kunde muss sein bestelltes Auto nicht entgegennehmen, wenn ihm die WLTP-Werte nicht zusagen. Das ist ein Fakt und ist allgemein zu verstehen und eben nicht individuell. Wie du das mit deinem Autohaus dann kommunizierst bleibt dann natürlich dir überlassen. Finde es auch einigermaßen hochnäsig, die Kompetenz eines Anwalts in der Sache in Frage zu stellen, wobei du dazu eh nichts weiter wissen kannst, da ich ihn ja nur am Rande erwähnt habe.


    Wo hast du gelesen, jemand hätte dazu geraten, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und das Autohaus grundlos vor Gericht zu zerren? Soweit muss in dieser "aufregenden" WLTP-Zeit sicher keiner gehen um aus seinem Vertrag rauszukommen.


    Hey, aber der Beitrag ist jetzt echt nicht böse gemeint. NICHT! Du stellst einfach so meine Intelligenz und die anderer Nutzer in Frage, obwohl der Typ mit dem Halbwissen doch ziemlich sicher du bist. q.e.d. ;)