TA Technix ging schon immer richtig tief
Gewindefahrwerk in meinem RS
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TA Technix ging schon immer richtig tief
Also langsam überwinde ich meine Abneigung gegenüber von TA Technix.
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Also langsam überwinde ich meine Abneigung gegenüber von TA Technix
Zu spät, gibt es scheinbar nicht mehr zu kaufen. Auf der HP finde ich dieses gar nicht mehr.
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Auf der EMS gab es einen Stand an dem TA Technix noch verkauft wurde.
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Ja ja, TA gibts noch, nur dieses Fahrwerk nicht mehr. Meins heißt : EVO GWVW13/55
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Dann hast du ja eine richtige Rarität!
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Stimmt. Dafür hänge ich jetzt immer das Notebook durchs offene Schiebedach, werfe VCDS an und zeige dort den Ladedruck in Schriftgröße 250 fettgedruckt an. Damit fahre ich im 1. Gang mit 45 km/h den Ku'damm auf und ab und mache bei den ganzen X6 M Russenpanzern mächtig Eindruck, denn 1,6 bar hat keiner von denen. :lauthals:
so kenne ich dich , man muss auch mal zeigen was man hat
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Zu den Eintragungen:
Eigentlich ist es egal was im Gutachten über die höhe steht.
Es gibt einfach ein paar einfach Bedingungen.
Ein paar sind das feste Teile min 9cm Bodenfreiheit haben müssen, das bewegliche Teile (Gummilippe,..) min. 7 cm Bodenfreiheit haben müssen. Die Unterkante der Frontscheinwerfer dürfen eine bestimmte höhe nicht unterschreiten. Die mindesthöhe für das Nummernschild darf nicht unterschritten werden.
Eingetragen wird wir dann, wie Sascha schon geschrieben hat, die neue Fahrzeughöhe und die Angabe des restgewindes in cm. So ist es bei mir.
Eventuell war das nicht alles, aber ich denke so ziehmlich ist es das. Man kann ja auch ohne Probleme Sachen ohne Gutachten eintragen lassen. Dann liegt es im Ermessensspielraum des Prüfers und der Vorschriften.
Es wird definitiv KEINE höhe von - bis eingetragen.Und ich muss Sascha da auch zustimmen. Für 140 € wundere ich mich sehr über das Fahrwerk. Es fährt sich ganz angenehm
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Zu den Eintragungen:
Eigentlich ist es egal was im Gutachten über die höhe steht.
Es gibt einfach ein paar einfach Bedingungen.
Ein paar sind das feste Teile min 9cm Bodenfreiheit haben müssen, das bewegliche Teile (Gummilippe,..) min. 7 cm Bodenfreiheit haben müssen. Die Unterkante der Frontscheinwerfer dürfen eine bestimmte höhe nicht unterschreiten. Die mindesthöhe für das Nummernschild darf nicht unterschritten werden.
Eingetragen wird wir dann, wie Sascha schon geschrieben hat, die neue Fahrzeughöhe und die Angabe des restgewindes in cm. So ist es bei mir.
Eventuell war das nicht alles, aber ich denke so ziehmlich ist es das. Man kann ja auch ohne Probleme Sachen ohne Gutachten eintragen lassen. Dann liegt es im Ermessensspielraum des Prüfers und der Vorschriften.
Es wird definitiv KEINE höhe von - bis eingetragen.Und ich muss Sascha da auch zustimmen. Für 140 € wundere ich mich sehr über das Fahrwerk. Es fährt sich ganz angenehm :).
Mit deine scheinwerfer unterkannte kannste nichts messen die sind bei bei vielen autos ja wo anders, und das nummernschild kannste dir ja alleine hoch setzen wenn es so wäre
.
Und in ziehmlich vielen eintragungen wird meist nur die jetzt höhe eingetragen und verglichen mit den gutachten was überhaupt erlaubt istbzw was in gutachten steht. Wurde ja schliesslich alles mal getestet mit einer höhe die ok für dämpfer und federn sind. Was jeder danach macht ist sein bier. Der tüver ist ausn schneider da er es ja laut hersteller angaben eingetragen hat. Normaler weise jeder der es tiefer macht, nach tüv verliert seine betriebserlaubnis für sein auto
das hatte er mir damals gesagt. Naja ich denke mal fahren genug so rum wie ich auch
Das ist wohl eher ne auslegungssache des tüv gutachters oder
. Weil die unterkante der scheinwerfer ist bei jeden auto anders und mein nummerschild kann ich ja vorne einfach höher anbauen
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Für die deutschen etwas...
Mindestabstände zur Fahrbahnoberfläche gemäß StVZO. Nur gültig in Deutschland!
Lichtaustrittskante 500 mm Blinker seitlich 500 mm
Nebelscheinwerfer 250 mm Bremsleute 350 mm
Kennzeichen vorne 200 mm Schlussleuchte 350 mm
Kennzeichen hinten 300 mm Nebelschlussleuchte 250 mm
Blinker vorne 350 mm Rückfahrscheinwerfer 250 mm
Blinker hinten 350 mm Anhängerkupplung Kugelmitte 350 mm -
Für die deutschen etwas...
Mindestabstände zur Fahrbahnoberfläche gemäß StVZO. Nur gültig in Deutschland!
Lichtaustrittskante 500 mm Blinker seitlich 500 mm
Nebelscheinwerfer 250 mm Bremsleute 350 mm
Kennzeichen vorne 200 mm Schlussleuchte 350 mm
Kennzeichen hinten 300 mm Nebelschlussleuchte 250 mm
Blinker vorne 350 mm Rückfahrscheinwerfer 250 mm
Blinker hinten 350 mm Anhängerkupplung Kugelmitte 350 mmWelches auto ist das???
Wie schon mal oben geschrieben das ist bei jeden auto anders!!!
Also fürn :shit: .
Du kannst doch kein skoda mit opel, audi, vw, bmw, mercedes und co vergleichen
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es tut nichts zur sache für welches auto das ist, das gilt für alle autos..
(sofern nicht ab werk schon eine außnahmeregelung vorliegt; als beispiel wäre hier die höhe des nummernschildes vom peugeot 206 genannt, das ist tiefer als in der STVZO erlaubt)..wenn du in dein auto tiefere federn oder ein fahrwerk einbaust, dann werden genau diese punkte gemessen..
werden die mindesthöhen nicht erreicht, dann wirds (normalerweise) nicht eigetragen..tante edith:
wenn du nach der eintragung dann noch irgendwas änderst, z.b. das gewindefahrwerk nach der eintragung noch weiter runter schraubst, oder die federn sich noch extrem setzen dann ist das dein eigenes risiko..
und die rennleitung könnte jederzeit bei einer kontrolle bemängeln!.. -
Welches auto ist das???
Wie schon mal oben geschrieben das ist bei jeden auto anders!!!
Also fürn :shit: .
Du kannst doch kein skoda mit opel, audi, vw, bmw, mercedes und co vergleichen
Steht doch da gemäß STVZO für D... also für alle ...
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es tut nichts zur sache für welches auto das ist, das gilt für alle autos..
(sofern nicht ab werk schon eine außnahmeregelung vorliegt; als beispiel wäre hier die höhe des nummernschildes vom peugeot 206 genannt, das ist tiefer als in der STVZO erlaubt)..Ja wiegesagt, wenn keine ausnahme genemigung vorliegt, das ist ja auch nur der Auszug aus der STVZO
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Also ich stand bisher zweimal daneben als mein Fahrwerk eingetragen wurde, und das einzige was gemessen wurde waren die Scheinwerfer (mit diesem Gerät) und der Abstand Radmitte bis Kotflügelunterkante mittels herkömmlichen Zollstock. Der Rest ist Prüfung hinsichtich Freigängigkeit, Einbau und Übereinstimmung mit den Papieren gewesen.
Auch über die sog. 11 cm Bodenfreiheit liest man sehr Verschiedenens. Auch diese Mühe hat sich bisher niemand bei mir gemacht.
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11 cm , 9, 8 ,7 überall hört man was anderes ... hm.. wie immer wohl ne auslegungssache
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Übrigens, dann baut H&R Fahrwerke ohne Zulassung.
Ich habe doch H&R explizit erwähnt, du Schlaumeier.
Selbstverständlich hätten die H&R Monotube niemals eine Zulassung erhalten dürfen.Das ist Fakt.
Ich muß zugeben, Holger, daß auch bei mir schon einmal die Antriebswelle geschleift hat und bei mir war damals das KW V1 vorne auf ca. 10 mm Restgewinde (= 330 mm) eingestellt. Das war zwar nicht auf einer öffentlichen Straße, sondern im inneren S des Spreewaldrings im 3. Gang und es lag sicher daran, daß ich zu schnell in die Kurve rein bin, aber trotzdem: Möglich bist das auch mit renommierten Fahrwerksmarken. Danach habe ich das Fahrwerk freilich um 10 mm hochgeschraubt und fahre jetzt 340/350 mm.
Christian, dann reicht es genau genommen nicht das Gewinde höher zu drehen.
Eigentlich sollte man dann auch einen längeren PU-Endanschlag einbauen, bei
KW ''Elastomer'' genannt. Ich würde das sogar dringend empfehlen.
Eigentlich ist es egal was im Gutachten über die höhe steht.
Es gibt einfach ein paar einfach Bedingungen.Deine Ahnungs- und Sorglosigkeit ist kaum zu überbieten.
Die Ingenieure von Hersteller und TÜV haben sich sehr sehr gründlich
überlegt welche Auflagen sie in das Gutachten aufnehmen.So dürfen auf gar keinen Fall Teile anschlagen. Außerdem dürfen die
Federn niemals auf Block gehen. Das führt nicht nur zu Schäden am
Auto, sondern auch mal zu einem Abflug. -
du Schlaumeier.
Musst du schon wieder persönlich werden??? Nicht zu fassen.
Deine Ahnungs- und Sorglosigkeit ist kaum zu überbieten.
Deine Arroganz auch nicht......
Weißt du, die meisten deiner Beiträge finde ich super, aber vielleicht solltest du mal darüber nachdenken, wie du sie schreibst. Der Ton macht die Musik. Würdest du mich persönlich kennen und ich stehe vor dir, hättest du mehr Respekt.
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Könnt hier auch mal wieder Ruhe und Frieden einkehren ??
:weisbier: :kannekaffee:
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Deine Arroganz auch nicht......Ich weiß es halt einfach besser. :p
Und wer hier etwas nett und freundlich fragt wird auch nicht dumm angemacht.
Wer aber halbgare Thesen aufstellt, der muss auch mit Widerspruch klar kommen.
Würdest du mich persönlich kennen und ich stehe vor dir, hättest du mehr Respekt.Bist du da ganz sicher? Nicht dass womöglich das Gegenteil der Fall wäre.
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Ich stimm einfach mal Uwe zu und ignorier somit die meisten Beiträge hier!
@ RS-Snuff: Nein das ist nicht das Fahrwerk. Ist zwar auch von Supersport, aber ein anderes. Müsste jetzt nachschaun was es für eins ist.Sobald es da ist und ich es eingebaut habe halt ich euch auf den laufenden.
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Wenn du das FW drin hast, können wir ja mal den Vergleich machen mit meinem RS mit V1
Sent from my iPhone
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Können wir gern mal tu n Uwe
Könnte dich eh mal brauchen wegen VCDSHätt gern einiges Codiert.
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Von mir aus
Ich schreib dir mal PN
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@ the bruce...
Jung für wen hälst Du Dich? Wenn Du schon hier den Alles- und Besserwisser raushängen lassen musst, dann doch aber bitte auch richtig.Es ist wie auch schon geschrieben habe durchaus möglich Fahrzeugveränderungen, wie Beispielsweise ein Fahrwerk eingetragen zu bekommen ohne Gutachten, ABE, etc....
Der § 21 StVZO beschreibt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge Link
Du würdest eine Betriebserlaubnis speziell für Dein Fahrzeug beantragen. Der § 21 StVZO kann u.a. auch dann zu Anwendung kommen, wenn dein Fahrzeug mit Teilen ausgerüstet wird, für die es (noch) keine Teile-BE oder der gleichen gibt.
Ich kann Dir gar nicht sagen mit wie vielen Autos ich in meinem kurzen Leben schon beim TÜV war und so Fahrzeugveränderungen eintragen lassen habe. Es liegt dabei im Ermessen des Prüfers.
SELBSTVERSTÄNDLICH hat dieser sich aber an Vorschriften zu halten. Das wären dann die Beispielsweise oben genannten Mindesthöhen, sowie die Freigängigkeit der Räder bei voller Beladung usw.Und es ist bei dieser Eintragung auch nicht selten der Fall, dass der Prüfer die Eintragung nicht vornimmt. Es liegt halt in SEINEM Ermessensspielraum unter Berücksichtigung der gültigen Vorschriften.
Solltest Du immernoch Fragen haben, fahre doch bitte einfach mal zum TÜV und lass es Dir schwarz auf weiß geben.Ich kann bei Dir nur noch mit dem Kopf schütteln und lachen, aber ich hoffe ich konnte Deinen hohen Wissenstand ein bisschen erweitern.
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Ich verstehe gar nicht warum man so aggressiv sein muss bei diesem Thema hier , es geht doch nicht um Nahkampf , oder ? Ihr fahrt auch keine Rennen gegeneinander in irgendeiner Motorsport Klasse . Ist ja schlimmer wie in der Formel 1 hier.
Was manche User hier alles so wissen, müßte sich daraus ergeben das sie 24 Stunden am Tag fahren ohne zu schlafen , ständig verschiedene Fahrwerke einbauen so wie Reifen um ziehen und somit 7 Tage die Woche am testen sind. -
Ich verstehe gar nicht warum man so aggressiv sein muss bei diesem Thema hier , es geht doch nicht um Nahkampf , oder ? Ihr fahrt auch keine Rennen gegeneinander in irgendeiner Motorsport Klasse . Ist ja schlimmer wie in der Formel 1 hier.
Was manche User hier alles so wissen, müßte sich daraus ergeben das sie 24 Stunden am Tag fahren ohne zu schlafen , ständig verschiedene Fahrwerke einbauen so wie Reifen um ziehen und somit 7 Tage die Woche am testen sind.Die haben alle zu viel cars gesehen Basti
ganz klares ding.
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Die haben alle zu viel cars gesehen Basti
ganz klares ding.
:victoria: :victoria: :victoria:
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Jung für wen hälst Du Dich? Wenn Du schon hier den Alles- und Besserwisser raushängen lassen musst,....Ich weiß ja nicht für wen du dich hälst, aber offensichtlich liest du nicht
was andere hier schreiben und hörst am liebsten dir selbst zu. Mach von
mir aus weiter so.
... dann doch aber bitte auch richtig.
Es ist wie auch schon geschrieben habe durchaus möglich Fahrzeugveränderungen, wie Beispielsweise ein Fahrwerk eingetragen zu bekommen ohne Gutachten, ABE, etc....Darum ging es hier gar nicht. Wie gesagt, lies mal die anderen Beiträge
gründlich und versuch auch mal was zu verstehen. Ich weiß, das wirst
du nicht tun weil du jetzt lieber angepisst bist als dir das Thema rein-
zuziehen und ein erhitzter Kopf macht das Denken auch nicht leichter.Trotzdem meine ich es gut mit dir und erkläre es dir gerne nochmal:
Fahrwerke, die ein Anschlagen von Antriebs- und Fahrwerksteilen
ermöglichen, können nicht zugelassen werden, das hat auch nichts
mit Ermessensspielraum zu tun. Wenn ein TÜV-Prüfer sich von dir
belabern lässt und die Materie nicht durchblickt oder richtig guckt,
dann ist die Eintragung (genauso wie ein entsprechendes Gutachten)
nicht rechtens und kann angefochten werden. Das KBA muss (und wird)
ein solchermaßen zustande gekommenes Gutachten zurück ziehen so-
bald es davon Kenntnis erlangt.Unabhängig von der Frage der Zulässigkeit geht es auch darum ob man
sicher unterwegs sein will. Davon bin ich bislang eigentlich bei jedem
vernünftigen Menschen ausgegangen. Bei dir jedoch habe ich da nun so
meine Zweifel. Dir scheint es ja egal zu sein wenn mal 'ne Antriebswelle
am Rahmen kratzt. Ausreichend Federweg ebenso. Fahr wenigstens
langsam.Außerdem, was soll die schwachsinnige Bemerkung:
Solltest Du immernoch Fragen haben, fahre doch bitte einfach mal zum TÜV und lass es Dir schwarz auf weiß geben.Ich hatte keine Fragen. Warum sollte ich jetzt welche haben?
Ich kann bei Dir nur noch mit dem Kopf schütteln und lachen, aber ich hoffe ich konnte Deinen hohen Wissenstand ein bisschen erweitern.Na, schüttelst du noch? Du scheinst von dir ja auch recht voreingenommen
zu sein. Leider muss ich dich enttäuschen:Ich lerne ja gerne dazu, aber leider konntest du mit den Schlauheiten von
oben nicht zur Erweiterung meines Wissensstandes beitragen. Naja, viel-
leicht kommt da ja noch was mit etwas mehr Substanz. Man weiß ja nie.:thumpup:
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SELBSTVERSTÄNDLICH hat dieser sich aber an Vorschriften zu halten. Das wären dann die Beispielsweise oben genannten Mindesthöhen, sowie die Freigängigkeit der Räder bei voller Beladung usw.Ich verstehe Dich echt nicht.... Aber schön das Du nochmal ausführlich das beschrieben hast was ich in einem Satz zusammengefasst habe.
Danke Dir dafür, ich denke spätestens jetzt hat es jeder hier verstanden.
Würdest Du meine Beiträge mal lesen, dann hättest Du schon längst gemerkt, dass es von mir nur eine Information zu den Eintragungen war. Nicht unbedingt nur auf Fahrwerke bezogen. Sondern auf Sonderabnahmen nach §21 STVO. Hier geisterten ja einige Gerüchte rum und ich wollte das nur klarstellen.
ABer gut das Du hier bist und hier nen riesen Fass aufmachst, obwohl Du scheinbar das selbe meinst wie ich.
Ich habe keine Lust mehrmit Dir zu diskutieren. Der klügere.. nee kann ja nicht sein... na egal ich gebe nach
Bist und bleibst trotzdem lustig. Ist doch unterhaltsam mit Dir
Wünsche Dir nen schönen Sonntag -
Ich verstehe Dich echt nicht....Nun sind wir ja doch noch einer Meinung. Ja, schönen Sonntag !!