Wie wird das denn eingespielt? Über eine Update-CD wie beim RNS 510 oder über den Tester?
Kann man die Updates dann trotzdem auch selbst einspielen (VCDS/VCP)?
Beiträge von RPGamer
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Ich glaube ACC würde sogar über 160 noch (versuchen) zu regeln, wenn man höhere Geschwindigkeiten irgendwie einstellen könnte. Der Notbremsassistent funktioniert ja mit dem gleichen Sensor auch bis (ich glaube) 200 km/h.
Aber mit 160 Meter "Sichtweite" (lt. Handbuch nur 120m) kann man da keine "sichere" Regelung gewährleisten (er würde also ggf. viel zu spät bremsen).Bei BMW kann man übrigens meines Wissens nach die Abstandsregelfunktion deaktivieren und dann funktioniert das alles wie eine normale Geschwindigkeitsregelung.
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Es kann auch Spass machen sparsam unterwegs zu sein. Beim 1Z hatte ich mir mal vorgenommen mit einer Tankfüllung 1.000km zu schaffen. Geschafft und Glücklich. Nun wieder eher im Bereich 6-8l Diesel/100km unterwegs...
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Bei mir wurde auch ein neuer Termin gewürfelt. Liefertermin soll nun lt. Schreiben des Händlers der 03.08.2015 sein.
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Wo sind die Infos mit dem Streik her???

Internetz. Mal dieses Google befragen, das weiß rat.
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Na spätestens dann wird es wohl Zeit das eine Maßnahme namens "Build your own Skoda" eingeführt wird

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Die roten Nähte waren für mich der Grund keines der beiden Challenge-Pakete zu wählen/wählen zu können. Mir gefällt es einfach nicht (und einem Kollegen ging es genau so). Aber Geschmäcker sind ja zum Glück verschieden.
Meiner wird schwarz mit Chrompaket und eloxierter Reling und natürlich ebenfalls grauen Nähten. Schwarz/Chrom scheint beim RS auch eher selten zu sein. -
Deswegen hab ich's auch nicht getan. Bei mir wäre es aber ein Firmenwagen und der Witz wäre eher von Chefs, Kollegen und Kunden gekommen. Etwas ähnliches bei grün. Ich hab jetzt einen race-blauen 1Z, selbst da muss man sich einiges anhören

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@HorstH So wie ich das sehe, gibt es für das Werk keine EU-Fahrzeuge. Da kann also auch nix in Lücken geschoben werden.
Wenn du dein Fahrzeug als z.B. polnisches Auto bestellst, dann wird es eben von einem polnischen Vertragshändler bestellt. Wenn das Kontingent (Anzahl der geplanten Fahrzeuge für dieses Land) dort aber erschöpft ist, kann das Fahrzeug erst mal nicht eingeplant werden, bis wieder etwas frei ist. So habe ich das zumindest verstanden.
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Gut das du es an einen Anwalt übergeben hast, ist in einem solchen Fall immer richtig!
Bei dem Nutzungsausfall für einen solch langen Zeitraum bin ich aber tatsächlich skeptisch ob das funktionieren wird (hab aber keine Ahnung von der Materie).
Längerer Nutzungsausfall wenn Neuwagen bestellt
Wie schon das OLG Celle (siehe Ausgabe 12/2007, Seite 2) hat nun auch der BGH entschieden: Der Geschädigte kann nur unter engen Voraussetzungen auf ein „Interimsfahrzeug“ verwiesen werden. Für einen relativ kurzen Zeitraum zur Überbrückung einen Gebrauchtwagen zu kaufen und wieder zu verkaufen, birgt wirtschaftliche Risiken, die sorgfältig mit der Mehrbelastung des Schädigers durch maßvoll verlängerte Nutzungsausfallentschädigung abzuwägen ist. Zum Unfallzeitpunkt war der Neuwagen schon bestellt. Dessen Lieferung dauerte aber planmäßig länger als die vom Sachverständigen geschätzte Wiederbeschaffungsdauer.Beachten Sie: Der Gutachter hatte 14 Tage für die Wiederbeschaffung geschätzt. 10 Tage nutzte der Betroffene einen Mietwagen, den die Versicherung auch bezahlte. Die vom Geschädigten verlangte Nutzungsausfallentschädigung für weitere 72 Tage lehnte sie ab. Die Vorinstanz hatte der Versicherung Recht gegeben. Der BGH hat zurückverwiesen mit dem Auftrag an das Landgericht, einen wirtschaftlichen Vergleich anzustellen. Das aber nicht nach dem Motto „hinterher ist man immer schlauer“, sondern mit einer vorausschauenden Betrachtung. Ein Unterschied zwischen der Vor- oder Nachher-Betrachtung kann zum Beispiel darin liegen, wann der Neue geliefert werden sollte und wann er tatsächlich geliefert wurde.
Wichtig: Eines macht der BGH ganz deutlich: Die Sache wäre anders zu behandeln, wenn der Geschädigte erst nach dem Unfall einen Neuwagen mit Lieferzeit bestellt statt ein Fahrzeug auf gleichwertiger Basis wiederzubeschaffen; dann wird nämlich nicht die bestehende Planung gestört, sondern schlicht und einfach abweichend disponiert. (Urteil vom 18.12.2007, Az: VI ZR 62/07) (Abruf-Nr. 080195)
Wünsche dir trotzdem viel Glück bei der Abwicklung des Schadens. Wichtig ist aber ja erstmal nur das es keinen Personenschaden gab, von daher: Gibt schlimmeres als ein kaputtes Auto - auch wenns in deinem Fall natürlich echt super ärgerlich ist

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Ich glaub du hast das falsche Auto gewählt
(Vielleicht hat man bei dir aber auch nur vergessen die Transportsicherungen zu entfernen...)Ich war heute froh, das ich dank des recht guten Fahrwerks (1Z) auch die schnellen Autobahnkurven ganz entspannt trotz der blöden 190km/h Winterreifen befahren konnte. Sonst wären die 509km in 4h nicht machbar gewesen

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Stell dich einfach mal auf 6-9 Monate ein. Im besten Fall kannst du dich freuen wenn er früher da ist. Im schlimmsten Fall wird er nicht so viel länger brauchen wie 9 Monate. Die Lieferzeiten sind zu undurchsichtig, als dass man da irgendwas prophezeien könnte.
Ich würde an deiner Stelle noch über den Ladeboden oder Ablage-Paket mit Ladeboden nachdenken (falls es ein Combi werden soll) und ggf. auch die Rückfahrkamera. Nachrüsten ist in beiden Fällen aufwendiger

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Kann ich ebenfalls (nicht) bestätigen. Der von meinem Kollegen wurde im Mai bestellt und Januar ausgeliefert und meiner wurde im Januar bestellt und soll im Dezember kommen. Beides Geschäftswagen-Leasing über Skoda Bank und beide auch ungefähr gleich ausgestattet. In meinem Fall ist das sogar ein Problem, weil mein 1Z Ende Mai eigentlich aus dem Leasing läuft.
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55km Autobahn mit Tempomat auf 52 km/h, dann ist das ja einfach - bis auf diese drängelnden LKW-Fahrer halt

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Gut das man mir direkt bei der Bestellung im Januar schon gesagt wird, das es November wird. So kann mich der Händler und Skoda nur positiv überraschen - und zwar in dem er morgen vor der Tür steht! (Achtung ist nur ein Wunschgedanke
).
Andererseits, wenn er erst nach November kommt...
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GGF tue ich dem Händler auch Unrecht und er hat nunmal nicht mal 5 min Zeit mich zurück zu rufen ...
Autohändler rufen grundsätzlich nie zurück. Ist zumindest meine Erfahrung

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Hallo,
vielen Dank für die Info! Wollte das gerade ausprobieren, habe aber glaube ich eine Anfänger-Frage (ich weiß, gehört hier nicht hin, sorry...).
Ich habe mir VCP besorgt, beim STG9 ist bei mir allerdings "Slave coding" ausgegraut. Regen-/Lichtsensor hat das Auto aber! Jemand eine Ahnung wieso er mir das Steuergerät nicht anbietet (sprich, wieso Slave coding ausgegraut ist)?
Anbei noch ein Screenshot vom Fenster für STG09: ScreenshotDanke und Gruß,
Markus -
Danke für die Infos!
Mir persönlich ist es egal. Sowohl mein Windows-Notebook als auch mein Macbook haben kein DVD-Laufwerk mehr. Musik höre ich nur noch über Spotify oder notfalls USB/SD. Aber für jemanden der gerne mal im Medienmarkt seine Musik im CD-Regal erstöbert, für den ist sowas natürlich wirklich ärgerlich. Muss man sich einen Bluetooth-CD-Player mit 12V kaufen (oder erstmal erfinden?) -
Ist sicher das dies alle Geräte betrifft?
Beim Passat sind alle Sonderausstattungen (Composition Media, Discover Media/Pro) mit DVD bzw. CD-Laufwerk - und die Geräte sind ja bereits MIB2 und sollten prinzipiell die gleichen wie bei Skoda sein.
Soweit ich weiß ist das wiefolgt:
Composition Media = Bolero (Display mit MJ 2016: 6,5'' Display mit 800x480; statt 5,8'' mit 400x240)
Discover Media = Amundsen (siehe oben)
Discover Pro = Columbus (Display bleibt gleich)Somit würden die CD-Laufwerke nur bei den Einstiegsmodellen Blues und Swing entfallen bzw. die hatten das sowieso nie, oder irre ich?
EDIT: Korrektur - Wobei ich gerade sehe, das der Yeti scheinbar den SD-Slot bei Boleo/Amundsen direkt im Gerät hat und damit ggf. auch keine externe Einheit für SD/CD. Aber die Yeti-Geräte sind auch nicht direkt vergleichbar, obwohl MIB2.
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Wo sind die Schweizer wenn man sie mal braucht.

Wahrscheinlich gerade in Deutschland einkaufen

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Ah, sorry das hab ich nicht gesehen

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Interessant.
Laut Hansens Link dreht der 230 PS RS bei 5000 U/min in den roten Bereich, schafft dafür 250 km/h im dritten Gang.Ist ja auch ein Diesel (U/min max=5000), der schafft die 250 locker im 3. Gang
Würde mich von dem Foto mit dem Combi nicht verwirren lassen, vielleicht ist das auch nur ein versehen.Laut den Fotos hat der 230 aber nicht mehr diese Carbon-Fakes im Innenraum sondern einfach schwarz lackiert. Sieht auch nicht schlecht aus.
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Zitat
Electronically controlled front axle inter-wheel lock
The new Octavia RS 230 is the first ŠKODA to be fitted with the electronically controlled front axle inter-wheel lock (VAQ), a feature originally developed for motorsport. The electronically controlled multiplate clutch is located between the differential and the right-hand side powered axle. When needed, 100% of the power can be directed to one front wheel, providing the vehicle with more traction and grip to exit a corner.
Quelle: ŠKODA Octavia RS 230 and Octavia Combi RS 230 - ŠKODA -
DanRS09 StVZO §36 Bereifung und Laufflächen...Besagt, dass die Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrers sinnfällig angegeben werden muss...

Das Problem ist nicht StVZO §36, denn dort ist es tatsächlich nicht so genau regelt. Man könnte anführen, das eine Warnung, welche erst nach der Geschwindigkeitsüberschreitung auftritt nicht ausreicht (deswegen fährt mein Mercedes z.B. gar nicht erst schneller als die eingestellte Winterreifengeschwindigkeit - Außnahme "Kickdown", damit sind theoretisch sogar Punkt 1 und 2 der StVZO §36 Abs. 1 erfüllt).
Wie dem auch sei, das Problem ist das es im Bußgeldkatalog leider detailierter (veralteter?) aufgeführt ist:
"TBNR 336000 Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte.
§ 36 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat"Leider fehlen Urteile zu dem Thema, weil offensichtlich niemand wegen 5 Euro Bußgeld ein Gerichtsverfahren anstrebt, ich würde aber weiterhin behaupten das lt. §36 StVZO die Warnung im KI ausreichend ist.
Und nun: Back to topic

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Oh stimmt. Habe ich noch gar nicht so gesehen, andere Dinge haben mich abgelenkt
Der kommt noch ab! 
Immerhin haben die den Aufkleber nicht direkt auf die Scheibe vom Kombinstrument (oder andere glänzende, glatte Oberflächen) geklebt. Das sieht man leider zu häufig und der geht dort so einfach gar nicht kratzerfrei wieder ab!
Vorallem wo dieser Aufkleber total unnötig ist, weil man einfach die Geschwindigkeitswarnung im KI aktivieren kann. -
Schönes Auto! Viel Spass damit!
Nur wegen dem "240km/h"-Aufkleber hätte ich an deiner Stelle dem Verkäufer direkt an Ort und Stelle noch den Kopf abgerissen
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...wobei es Änderungen durchaus auch zwischendurch mal geben kann (siehe SmartGate und Rückfahrkamera)
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Ich meinte den Unterschied Vorne zwischen MJ 14 und 15. Das vorne breiter als hinten ist war klar.

Also wenn du deinen als Neuwagen Ende Oktober 2014 übernommen hast, ist dieser genau so Modelljahr 2015 wie einer der im März 2015 ausgeliefert wird.
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Nein, das beinhaltet zusätzliche seitliche Sensoren in der vorderen und hinteren Heckschürze (also 4 in Summe zusätzlich). Damit "errechnet" er dann die komplette Seite anhand von zurückgelegter Strecke und Lenkwinkel.
Hier kannst du die Sensoren erkennen. Jeweils im Radlauf.
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Ja mich würde nur interessieren ob die Sachen alle drin sind aus der Bestellung von 2014 die auch heute im Modell 2015 drin sind
Als du im Oktober 2014 bestellt hast, war das Auto genau so MJ2015 wie jetzt auch. Die Umstellung erfolgt erst in KW22 und ist dann MJ2016.
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SmartGate ist Sonderausstattung. Wird nur verbaut, wenn man es auch bestellt
So und nun wieder zurück zu den Lieferzeiten
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Ich bin nicht 100% im Thema SmartGate drin, da es mich nicht interessiert aber soll das nicht erst mit dem nächsten Modelljahreswechsel 2015/2016 kommen. Und der Wechsel ist in KW21/22 oder?! Dann könne es die KW21 erklären.
SmartGate hat nichts mit der Umstellung zu KW22 zu tun. Es wurden sogar schon bereits Fahrzeuge mit SmartGate ausgeliefert.
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Die 19er Xtreme waren schon mal eine zeitlang stark restriktiv. Seit dem kann man sie nicht mehr einzeln bestellen, sondern nur in dem Challenge-Paket. Ob dies das Problem gelöst hat, weiß ich nicht. Aber es gab definitiv mal eine Zeit, in der diese Felgen wie Gold gehandelt wurden

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MIB: Modularer Infotainment Baukasten, analog zu MQB (Modularer Querbaukasten) ein "virtuelles" Regal aus dem sich die Hersteller bedienen können zwecks Infotainment. Sämtliche Modelle werden nun Zug um Zug auf die neue Generation umgestellt. Das ist primär erst mal nur eine neue Hardwareplattform (schnellerer Prozessor, mehr Arbeitsspeicher, bei den kleineren Geräten bessere Displays, ...).
VW hat auf Basis der 2. Generation MIB auf einer Messe etwas namens "AppConnect" vorgestellt und für Ende des Jahres angekündigt. AppConnect bündelt MirrorLink, AndroidAuto und Apples CarPlay. Bisher war nur MirrorLink möglich (welches bei ganz wenigen unterstützten Geräten via USB die Spiegelung des Smartphone-Displays aufs Auto ermöglicht). AndroidAuto und CarPlay sind vereinfacht ausgedrückt verbesserte Versionen davon. Die 2. Generation MIB gibt es zur Zeit bereits im Yeti, im Fabia sowie bald im neuen Superb - und bei VW im Polo und im neuen Passat. More to come.
SmartGate gibt es bisher nur bei Skoda und erlaubt den Zugriff auf Fahrzeugdaten (Geschwindigkeit, Gaspedalstellung, Lenkwinkel, Temperaturen etc.) über WLAN. Ist quasi eine kabellose, nur-lesende OBD-Schnittstelle.
HTH
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Ich hab in KW4 2015 bestellt (Firmenwagen, Leasing). Und in dem Bestellformular steht bei Liefertermin "12.2015 unverbindlich". Ich vermute mal das mit "12" dann "Dezember" gemeint ist und nicht Kalenderwoche. Letztendlich bin ich mal gespannt, wann es genau so weit ist. Zur Zeit scheinen 10-11 Monate ja doch eher etwas hoch gegriffen. Ende Mai läuft der 1Z aus dem Leasing, ich vermute also verlängert werden muss der auf jeden Fall - aber dann wäre es ja immerhin schon MJ 2016. Aber wie ich mein Glück kenne, wird er in KW 21 gebaut

Gruß,
MarkusPS: Bestellt wurde Octavia RS Combi TDI DSG, Black-Magic, Leder-Stoff m. grauen Nähten, ACC, Ablage Plus, Business Traveller, CANTON, Chromzierleisten, Dachreling eloxiert, Elektr. Heckklappe, Elektr. Panoramadach, Fahrprofilauswahl incl. Soundgenerator, Kessy, Müdigkeitserkennung, Parklenkassistent, Rückfahrkamera, SmartGate, Standheizung
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Mit Autobahnlicht ist wohl gemeint wenn der Lichtschalter auf Auto steht und man eine gewisse Zeit schneller als 140 km/h fährt, dann schaltet sich das Licht ein.
Genau, und da mittlerweile alle Fahrzeuge mit TFL ausgestattet sind, ist das "Raserlicht" überflüssig.
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Das Logo wird nicht eher nicht geändert. Was sich ändert wird, ist die Zeit nach dem sich die Kofferraum klappe verriegelt, nachdem man sie über den Schlüssel geöffnet hat (bisher: fast sofort, ab MJ2012: ein paar Sekunden), Wegfall des Autobahnlichts und es wird ein Update für die Audio-Systeme geben (ich vermute mal ein anderes Startlogo). Viel mehr braucht ihr nicht erwarten. Der Octavia 1Z ist am Ende seiner Lebenszeit, da wird man nichts mehr großartig ändern.