Was mir grad mal aufgefallen ist, es ist ziemlich schwer überhaupt die Garantiebedingungen der Hersteller irgendwo online zu finden. Merkwürdig.
Bei den Audi Garantiebedingungen für Neuwagen habe ich aber etwas gefunden:
Zitat:
"Garantieverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass:
- das Fahrzeug unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben..."
Bei Skoda habe ich folgendes gefunden:
Zitat:
"Die Garantieversicherung leistet nicht:...
Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden...
die aus der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen"
Ist in meinen Augen relativ schwammig formuliert. Was versteht Skoda/Audi/VW unter "motorsportlichen Wettbewerben", bzw. "unsachgemäßer Behandlung"?
Ist es unsachgemäße Fahrzeugbehandlung, wenn man mit Temp 80 z.B. über eine Platte fährt, die einem das Heck wegreißt und das Fahrzeug absichtlich zum schleudern bringt?
Ist es unsachgemäße Behandlung, wenn man sein Fahrzeug auf dem Gelände des Fahrsicherheitstrainings nicht mehr beherrscht und ins schleudern gerät und auf dem Acker landet?
Klar, wir sagen "nicht". Aber das Problem ist ja, dass der Hersteller erstmal am längeren Hebel sitzt.
Urteile dazu kenne ich natürlich keine. Könnte mir aber vorstellen, dass es im Einzelfall zum Streitpunkt werden könnte.
Natürlich muss dann auch erstmal nachgewiesen werden, dass der Mangel wirklich durch die Teilnahme an solch einer Veranstaltung entstanden ist. Dürfte schwierig werden.
Allerdings bin ich der Meinung, auch schon gelesen zu haben, dass ausdrücklich in den Garantiebedinungen das Wort "Fahrsicherheitstrainings" stand. Und bei Teilnahme an selbigen halt die Garantie erlischt. Leider finde ich das nicht mehr.
Möglicher Weise war das auch nicht der aktuellste Stand der Garantiebedingungen.
Falls ich es noch finden sollte, dann werde ich berichten.