Wir wollen's ja nicht totdiskutieren aber meinen Senf will ich dann doch noch hinzufügen.
Also mein rechtliches (gefährliches) Halbwissen sagt mir, dass immer der Abgschleppt wird, der rechtswidrig steht. Wenn das, wie oben schon erwähnt, nicht ermittelbar ist, wird es wieder schwierig.
Ein Knöllchen muss selbst ein Verursacher nicht zwangsläufig von der Polizei erhalten wenn keine Straftat vorliegt. Denn hier gillt wie bei allen Owi(s) das Opportunitätsprinzip (§ 47 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten(1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde........).
Das heist also; die Behörde kann - muss aber nicht - Ordnugswidrigkeiten verfolgen und kann sogar, im Einvernehmen mit der Verhältnismäßigket, die Höhe der Buße festlegen (oder nur mit mit dem Zeigefinger drohen :)).
Allerdings glaube ich nicht, dass sie das in dem geschilderten Fall tun würde. Sieht nämlich richtig doof aus, wenn der Betroffene nach 'ner Stunde sinnlos Warten noch daneben steht!
Weiter hat es nichts damit zu tun, woher ein möglicher Verursacher kommt bzw. welches Kz an dem Auto ist. Die Polizei hat geeignete Fahndungssystem um eine deutschlandweite Halterabfrage zu machen, womit natürlich noch lange nicht der eigtl. Fahrer (Verursacher) ermittelt worden sein muss.
Wenn man es letzten endes wirklich noch auf den Punkt bringen will, ist es fraglich, ob hier nicht sogar eine Nötigungsanzeige erfolgversprechend wäre. Hier würde (!) dann ein Straftatverdacht bestehen und die Verfolgungsbehörden - Polizei - müssen versuchen den Fahrer des/der Verursacherfahrzeuge(s) zu ermitteln, um ein mögliches Strafverfahren sicherzustellen. Aber hier bin ich mir absolut unsicher - kann also falsch liegen.
Und man will ja eigtl. auch nur "in Frieden" ausparken und nicht die ganze Welt verklagen. 
Das Andere hat *Luftpumpe* ja bereits erklärt und richtig gestellt.
genug klug gesch.............:shit: - Grüße Alex