Durch Wiederholung wird es nicht richtiger. Ich habe durchaus gelesen, was du geschrieben hast.
Vorgehensweise am Beispiel München:
Anhaltung (warum auch immer) --> Auto klingt zu laut --> ggf. Laienmessung vor Ort --> Sicherstellung des KFZ und Schleppung --> TÜV Gutachten (800€ + X) --> ggf. Feststellung der Ursache --> in aller Regel Erlöschen BE --> Bußgeld nach festgestelltem Verstoß (z.B. 50€ Erlöschen BE). In dem Punkt ist übrigens auch §19 der StVZO anderer Meinung als du... Das Fahrzeug wurde (von dir) verändert, das Geräuschverhalten hat sich dadurch verschlechtert und fertig. Wenn die Polizei hier von Verschleiß ausgeht, ist das für den Kontrollierten nett, aber rechtlich falsch. Wie ein sachverständiger Zeuge außerdem ohne Gutachten und geeichtes Messgerät eine vorwerfbare Lautstärke misst oder die Ursache feststellt, darfst du gerne mal erklären. In aller Regel ist bereits die Örtlichkeit nicht für eine verwartbare Messung geeignet. Alles was vor Ort passiert, ist daher lediglich eine Verdachtsgewinnung. Anders sieht es naütlich aus, wenn es um (nicht) verbaute Teile geht (z.B. dB Eater) oder fehlende Eintragungen/Gutachten geht. Das kann man natürlich vor Ort auch feststellen. Abgas- und Geräuschverhalten definitiv nicht!
Wie gesagt, ich weiß dass in München sehr "genau" gearbeitet wird. Aber so läuft es anderswo auch.
Da kann sich jeder selbst überlegen, welches Risiko man eingehen will.
Wenn - wie bei der BullX - die AGA von Anfang an zu laut ist, hat das nix mit Gefälligkeitsgutachten zu tun. Trotzdem haben erstmal Fahrer und Halter die Sch*** am Schuh und nicht der TÜV'ler, die Polizei oder der Hersteller der AGA. Du wirfst hier eine ganze Menge möglicher Konstellationen pauschal in einen Topf.
Unterm Strich bleibt am Ende:
Der Karren muss passen, egal was im Schein steht.