Beiträge von Alrik

    Könnt mir in' Ar*** beißen. Okay, bei nem Gebrauchten kann man sich die Ausstattung halt nicht so ganz raussuchen. Aber jetzt kann ich im Prinzip ja ein Schild an die Straße stellen, dass es hier ein Navi zu holen gibt. :wacko1:

    Guck mal in die Papiere von deinen Rädern. Da ist immer beschrieben, welche Schrauben du nehmen musst. Und lass dir nix aufschwätzen, geh da auf Nummer sicher. Ich bin auch schon mal durch "Beratung" bei einem "Fachhändler" baden gegangen.

    Die Alarmanlage lässt mir keine Ruhe: Da in der Bedienungsanleitung keine andere Variante beschrieben ist: Kein Taster zur Deaktivierung der Innenraumüberwachung bedeutet bei O³zwangsläufig, dass überhaupt keine Alarmanlage verbaut ist, richtig?
    Ich will's jetzt nicht testen, ein Teil der Familie schläft schon.

    Ich reanimier diesen Thread nochmal.
    Bei mir is auf der Heckstoßstange so ne raue Folie drauf, ist das ab Werk so bzw. Originalzubehör? Ich muss mein ganzes Zeugs zigmal am Tag aus dem Kofferraum hieven, von daher wär ein effektiver Ladekantenschutz sicher sinnvoll. Kann man so ne Abdeckleiste einfach drüberkleben? Hat das schon mal jemand gemacht?


    (Ja, ich bin zu faul, die Folie runterzuknibbeln.)

    Mit dem Normmaß der 19er. Der 20er ist halt mehr als 1% größer im Umfang. Von daher strenggenommen: Angleich oder halt Messung als "Gegenbeweis".

    Das nachzuweisen wird halt eher schwierig (bzw. teurer).
    Unterhalb 1 % mehr Abrollumfang ist der Tacho rechnerisch noch in der Toleranz. Da es hier aber nur 0,4 % drüber ist, wird wahrscheinlich keiner auf ne Angleichung oder Messung bestehen.

    So, ich hab jetzt mal geschaut. Der vom Abrollumfang her größte Reifen ist der 225/35R19. Der 235/30R20 ist vom Abrollumfang her 1,43% größer, also gehört eigentlich der Tacho angepasst.

    Danke allerseits. :)
    Gestern hab ich ihn endlich abgeholt und heute morgen umgemeldet, hat auch alles soweit gut geklappt.
    Eine Sommerfelge (Gemini, leider in silber) werd ich aufhübschen lassen müssen, die hat üble Bordsteinspuren und die Hinterachse ist erwartungsgemäß wirklich sehr hölzern. Und durch den einigermaßen gleichmäßigen Drehmomentverlauf kommt mit der Motor fast ein bisschen lahm vor, mein Leon war da giftiger: oberhalb der Leerlaufdrehzahl erstmal sehr zäh, aber dann sehr zügig einsetzendes Drehmoment.
    Egal, gewöhnt man sich dran. Allein die Ersparnis beim Sprit dürfte die Mehrkosten von Teil- zu Vollkasko wettmachen. Und die Steuern werden ja jetzt auch günstiger im Vergleich. :)

    Bei mir hat der Dekra-Prüfer nur gerechnet.


    Genau. In den Gutachten wird ein Nachweis gefordert, dass die Tachoanzeige sich nicht in unzulässige Bereiche verändert. Als Nachweis geeignet ist dabei auch, die prozentuale Abweichung der Abrollumfänge zu berechnen.

    Die Ersteller der Teilegutachten wollen sich mittlerweile eher absichern (zumal viele Festlegung vom Computermodell aus getroffen werden und nicht durch Versuch am realen Fahrzeug), deshalb sind da halt mehr "Angst-Auflagen" drin als früher.
    Und wie schon gesagt: Bei den 19(3)-Abnahmen ist der Prüfer zwingend an den genauen Wortlaut der Teilegutachten gebunden. Eigentlich. Und Arbeitsvertrag sticht Kundenwunsch.

    Die ganze Fragerei hätt ich mir klemmen können, die Kiste hat nur das RS-Logo am Heck und genau so wollt ich's auch haben. :thumbsup:
    Sorry für's Fragen und trotzdem danke für die Antworten.

    Ja, bei der Grenz-ET geht's um die Festigkeit. Und bei dem von dir verlinkten Bild steht doch auch "bis zu". Und da stehen in manchen Teilegutachten Kombinationen drin, die sehr stark von der Serie abweichen.


    Thema Radkästen:
    Beim 19(3) ist der Prüfer auf's Wort genau an die vorgelegten Papiere gebunden. Eigentlich. ;)
    Die Leute, die die Teilegutachten erstellen, arbeiten viele Sachen am Computermodell aus und nicht alles am realen Fahrzeugen. Deshalb finden sich da mehr Auflagen zur Absicherung drin als "früher". Gerade wenn mal was kaputt geht, wird schnell ein Dummer gesucht, der's bezahlen darf und das will man sich natürlich gut absichern und nix freigeben, was ggf. etwas grenzwertig ausfällt.

    Und wie bereits erwähnt, prüft H&R seine Scheiben nur mit Serienrädern.


    H&R gibt für die Distanzen abhängig von der Scheibenstärke und der gewählten Bereifung eine bestimmte Bandbreite als Verwendungsbereich an (Maulweite und ET der Felge, Mindest-Gesamt-ET der Kombination aus Platte und Felge). Von der ausschließlichen Verwendung von Serienrädern steht da dann nichts. Führt regelmäßig zu Diskussionen, warum denn die 20er Platte nicht geht, wenn die Felge doch schmaler ist als bei der 25er. :D
    Ich hasse die Teilegutachten von H&R.


    Zitat

    Du hast immernoch nicht erwähnt, auf welchen Erfahrungen deine Meinung beruht, dass eine §19(3) Abnahme reichen soll.


    Meine Meinung beruht auf ner einigermaßen gründlichen Ausbildung in puncto Zulassungsrecht und die Erfahrungen bringt mein Job so mit sich. ;)

    ProKit mit ABE, Spurplatten und 8,5Jx20 war eine 21er Abnahme.


    Meistens sind die Distanzscheiben der Knackpunkt. Wahrscheinlich waren die Räder nicht innerhalb vom Verwendungsbereich.

    Zitat

    Mehrere Teile die sich gegenseitig beeinflussen sind immer eine §21 Abnahme in Verbindung mit §19(2), es sei denn alle Teilekombinationen wurden in den einzelnen TGA erlaubt.


    Das steht so nirgends.


    Aber gut, ich will hier auch jetzt keinen Hickhack anfangen, sollte nur ein gut gemeinter Tipp für die Praxis sein. Wer sich den Kram per 21er abnehmen lässt und wen die erforderliche Neuausstellung der Fahrzeugpapiere nicht nervt, der kann das ja so machen. Ergebnis zählt.

    Das steht so nur in den wenigsten Teilegutachten oder ABEs. Außer vielleicht in irgendwelchen Lenkrad-ABEs aus den 90ern. Heute steht in den allermeisten Teilegutachten drin, dass die Zulässigkeit von Mehrfachänderungen (also z.B. Fahrwerk und Räder) "gesondert zu beurteilen" ist. Sowas ist nicht zwingend ein 21er. Über 90% der Standardgeschichten, die so auf der Straße unterwegs sind, lassen sich per 19(3) abnehmen.
    Wo du Recht hast: Wenn bei ner Mehrfachänderung ein Teil mit ABE ohne Abnahmepflicht dabei ist (z.B. eine Felge mit KBA-Nr., bei der nix von Abnahme in der ABE steht), ist dennoch ne Abnahme fällig, weil die ABE auch immer auf Grundlage des Serienzustands erstellt wurde. Aber auch da geht's in den allermeisten Fällen per 19(3). :)

    Du musst bei Fahrwerk + Felgen/Reifen sowieso eine §21 Abnahme machen lassen

    Nö, in aller Regel nicht. Wenn die Teilegutachten für Räder/Fahrwerk/ggf. Distanzscheiben sich sich nicht an irgendeiner Stelle ausdrücklich gegenseitig ausschließen oder ausdrücklich nen 21er fordern, kann man an jeder Ecke ne stinknormale Änderungsabnahme nach §19(3) machen lassen.

    Ich häng mich mal hier dran, weil ich mit der Mischung aus Tapatalk und Suchfunktion nicht klarkomm: Das Emblem soll bleiben, aber wie kriegt man die Schriftzüge runter? Erwärmen und mit nem Nylonfaden?

    Irgendwie kann man's echt nicht lassen:

    • GTI-Fußstütze
    • LED-Kennzeichenbeleuchtung vom Rapid (000 052 110, € 12,64 für beide, direkt beim Vertragshändler vor Ort)
    • Gummimattensatz
    • abnehmbare Anhängerkupplung inkl. E-Satz

    Und gleich geh ich nochmal in den Supermarkt, da gibt's nämlich haltbare Schonbezüge für den Fahrersitz, den brauch ich im Außendienst leider. Und für's Lenkrad fehlt eigentlich auch noch was, auch wenn das eigentlich Rentnerzubehör ist. :embarrassed:

    So: Hallo! Fertig. :finger:


    Naja, vielleicht nicht ganz die feine Art. Also: Im echten Leben heiß ich Heiko und hab mir nachträglich zum Geburtstag nen gebrauchten 5E mit EZ 06/14 und nicht ganz 28000 km gegönnt. Abgeholt hab ich ihn noch nicht, das steht am Sonntag an. Der Octavia löst jetzt endlich meinen Leon FR ab, der mir seit fast 10 Jahren wirklich treue Dienste leistet, aber der jetzt zugegebenermaßen total fertig ist.

    e11*2007/46*0243*...
    Ist also betriebserlaubnismäßig nur ein Nachtrag zum normalen RS. Musst beim Verwendungsbereich also gewaltig auf die kW achten.