Es gibt ne technische Info bei Skoda über Quietschgeräusche bei langsamer Fahrt und eingeschlagener Lenkung. Ursache sind die Manschetten der Tripodegelenke. Vielleicht können die auch knarzen?
Beiträge von Alrik
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Ich hab's nicht greifbar, sorry. Aber in dem CoC steht auch nix drin, was in dem Zusammenhang weiterhelfen würde.
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Fahrzeugschein reicht. Schick ich dir per PN.
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SuFu per Tapatalk war grad nicht hilfreich. Kann mir wer kurz sagen, wie ich den Schlüssel zerlegen kann? Will das Audi-Schlüsselende montieren.
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Scheint so. Wir haben beim Touran 6 Servicedinger drin in 48 Monaten.
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Och, hatte schon mal bei einem Schaltgetriebe beim anfahren im ersten Gang an der Ampel hat es knirsch gemacht und der Opel ist kurz nach der Haltelinie, aber noch vor dem einfahren in die Kreuzung zu stehen gekommen.
Nix ging mehr, war irgend ein Teil unter dem Schalthebel gebrochen.
Und das ist der Grund, warum mir kein Opel ins Haus kommt. :p -
Mein Zeugs ist vorgestern angekommen. Einbau schaff ich frühestens nächste Woche.
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Danke für die Infos. Ich muss von 30000 km p.a. ausgehen und da sind die monatlichen Beiträge zu hoch.
Für unseren Touran hab ich auch so ein Ding abgeschlossen für 25 Doppelmark im Monat, da rechnet es sich. -
Das ist der Grund, warum für mich nur ein Schaltgetriebe in Frage kam.
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Ein Hoch auf meine Wartungsflat.

Darf ich mal fragen, was du monatlich dafür zahlst und wieviele km du im Jahr fährst? -
Von mir aus. Ich weiß da eh nicht so gut Bescheid......

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Das mit den B8 hatte ich schonmal hier irgendwo gelesen, trotzdem danke für den Hinweis. Werde ich aus Kostengründen erstmal nicht machen, das kann man mal ins Auge fassen, wenn eh neue Dämpfer fällig sind.
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*seufz*
Aaaaalso: Erstens sind die ECE-Dinger in dem Moment, in dem sie in nationales Recht integriert werden, keine "Empfehlungen" (an die Mitgliedsstaaten, nicht an jedermann) mehr, sondern geltendes Recht. Zweitens sind diverse ECE-Regelungen parallel zur StVZO gültig, man findet sie im Anhang zur StVZO. Die Bau- und Betriebsvorschriften, die ausdrücklich in der StVZO genannt sind, gelten nur für Fahrzeuge, die nach deutschem Recht zugelassen werden, also Fahrzeuge mit ABE. Das ist im Bereich PKW bei reihenweiser Fertigung seit 1996 nicht mehr zulässig. PKWs, die man so von der Stange kaufen kann, haben heute durch die Bank weg ne EG-Typgenehmigung und keine ABE, also ne Betriebserlaubnis, die in der kompletten EU gültig ist, nicht nur in einem Land. Und was meinst du denn, was in Polen oder Italien die StVZO interessiert? Genau, kein Stück.
Und noch ein Tipp: Such doch mal in der StVZO die Anbau- und Schaltvorschriften für die dritte Bremsleuchte oder das Tagfahrlicht. Viel Spaß beim Suchen.
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Dann sag ich mal vielen Dank für die ausführlichen Rückmeldungen.
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Und seitdem ist Ruhe?
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StVZO is egal, greift für unsere Autos nicht. Die ECE-Vorschriften sind da aber sehr ähnlich.
Man muss sich vor Augen halten, dass der "LED-Streifen" die Funktionen Begrenzungsleuchte und Tagfahrleuchte. Und das gibt's halt nur in weiß. -
Wenn eine relevante Funktion vom Auslieferungszustand abweicht, muss die erstmal auffallen. Beim Abbiegelicht isses relativ wahrscheinlich, dass es bemerkt wird, aber das macht ja nix, is ja erlaubt.
Außerdem kommt es ein bisschen drauf an, wie die Daten für das jeweilige Fahrzeug zur Verfügung gestellt werden. Da wird unterschieden zwischen Systemen, die definitiv verbaut sind und solchen, die optional verbaut sein können. -
Du hast also nicht die Seriendämpfer drin?
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Da frag ich mich, inwiefern der TÜV herausfinden will, ob das Abbiegelicht als Extra dazu geordert wurde oder eben auch nicht? Wenn nicht geordert und demzufolge keine Funktion ---> auch kein TÜV?
Die Fahrzeughersteller liefern die Daten für die verbauten Systeme bezogen auf die Fahrgestellnummer. -
Er möchte jedoch wissen, warum die nicht gelb sein dürfen in Dtl., unabhängig von den bestehenden Vorschriften.
Hab ich beantwortet. Mehr gibt's dazu nicht zu sagen.ZitatUnd dein Beispiel erklärt ihm damit auch nichts, unabhängig davon hat die Folie nicht alle paar Zentimeter ein Prüfzeichen. Man muss sogar aufpassen, wenn man diese selbst zuschneidet und verklebt, dass auf allen Scheiben eins drauf ist. Das habe ich schon oft anders gesehen.
Stimmt, manchmal isses blöd verteilt, ändert aber nix am Sachverhalt.ZitatZudem ist das Beispiel mit der Scheibenfolie auch nicht unbedingt plausibel was das Thema hier anbelangt. Was ist denn zum Beispiel mit Aufklebern? Diese besitzen z.b. auch kein Prüfzeichen und man kann diese auch den entsprechenden Vorschriften dazu auf Scheiben verkleben. So kann zum Beispiel ein "Aufkleber", der als Sonnenstreifen fungiert auf der Frontscheibe unter Umständen um einiges größer sein, als die reinen Sonnenblendstreifen mit ABE, die von Innen verklebt werden.
Deswegen dürfen Aufkleber (auch wenn sie durchsichtig sind) nicht mehr als 10 % der Scheibe bedecken. Die meisten nachträglich angebrachten Blendstreifen sind zu breit.
ZitatKönnte jetzt die kühne Behauptung aufstellen, dass die Mehrheit der Deutschen es für häßlich empfindet und der Gesetzgeber dieser Auffassung gefolgt ist

Das is keine deutsche Vorschrift, sondern eine der ECE. Demnach scheint die UN das hässlich zu finden.
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Okay, dann formulier ich mal um: Das Auto wird damit zumindest nicht unkomfortabler, richtig?
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Ich hab jetzt den Thread mal quergelesen, aber da qualmt einem ja irgendwann der Kopf. Ich werd mir nächste Woche auf Gewährleistung die neuen Dämpfer für die HA einbauen lassen und jetzt spiele ich mit dem Gedanken, gleich das Eibach Pro Kit mit verbauen zu lassen.
Gibt's irgendwelche Bedenken hier bzgl. der Seriendämpfer? Ich will jetzt eigentlich kein Geld ausgeben für ein Komplettfahrwerk.
Und so wie ich das lese, ist die Tieferlegung mit dem Pro Kit ja sehr zahm, ich brauch die Karre wirklich jeden Tag und muss damit meine Kunden abklappern. Soll heißen: Die Fuhre soll nicht an jeder Bodenwelle und an jedem Bordstein anecken und ich brauch ein komfortables Fahrverhalten (wobei der RS von Haus aus schon nicht sehr komfortabel ist).//edit:
Das Produktbild stimmt zwar nicht, aber die Artikelnummer: Bei D&W grad für € 125,-! -
@Alrik Ich denke du hast damit recht. Aber wie Du sagst sicherheits- und umweltrelevante Systeme werden übertüvt. Nicht Komfortelektrik wie Abbiegelicht.Wenn du meinst....








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Es muss und wird dir auch niemand mitteilen, warum Folie auf Scheinwerfern nicht zulassungsfähig ist.
Doch, das kann man erklären. Hab ja weiter oben schon was dazu geschrieben. Und außerdem dürfen bauartgenehmigte Teile, nicht "einfach so" nachträglich geändert werden, weil dann die vorgeschriebenen technischen Eigenschaften nicht mehr sichergestellt werden können. Ein Nebelscheinwerfer ist, wie jede andere Funzel am Auto auch, bauartgenehmigt. Also darf ich da nicht dran rumfummeln.
Anderes Beispiel: Folie auf den Scheiben. Die Scheiben selbst sind bauartgenehmigt (heute in aller Regel mit einem E gekennzeichnet), die Folie, die ich mir da draufpappen will, braucht auch ne Bauartgenehmigung, deshalb hat der Kram auch alle paar Zentimeter ein Prüfzeichen aufgedruckt und in der Packung findet man einen Wisch namens Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG). -
@emmA3 : Das mit dem §52 usw. ist schön und gut, gilt aber nicht für unsere Autos.
@Mattia-87 :
Da gibt's nix zu begründen. Die Vorschriften geben es einfach nicht her. Ein nach ECE genehmigtes Nebellicht ist einfach nie pissgelb, weil es dann die technischen Spezifikationen nicht erfüllt. -
Die Diskussion ist sinnfrei. Abbiegelicht ist ein Extra welches man bestellen kann aber nicht muss.
Mir ist nicht bekannt da bei einer Prüfung die Verbauliste aller bestellten Extras abgefragt / geprüft wird.
Da ich also das Abbiegelicht nicht mitbestellen muss, damit mein Auto nicht standardmässig damit ausgerüsstet ist, kann es auch kein KO Kriterium beim TüV sein.Ich weiß nicht, wie das bei euch in der Schweiz ist, aber hier wird das abgeklopft. Um beim Beispiel Abbiegelicht zu bleiben: Es muss nicht zwingend verbaut sein, aber wenn's mal drin war, hat's zu funktionieren, wenn es fester Bestandteil der Fahrzeuggenehmigung ist. Bezweifle ich bei nem Abbiegelicht, aber zunächst mal fällt sowas auf und man hat den Ärger damit.
Anderes Beispiel, was hier schon angeschnitten wurde: Tagfahrlicht wegcodieren. Auch das würde auffallen, zumal Tagfahrlicht ab einer bestimmten Erstzulassung oder ab einem bestimmten Typgenehmigungsdatum (was ich jetzt grad nicht auswendig weiß) Pflicht ist. -
Die Zeiten ändern sich. Der HU-Adapter wird per OBD angedockt, anhand der Fahrgestellnummer weiß die Software, welche sicherheits- u. umweltrelevanten Systeme verbaut sein müssen oder können und über ein Tablet oder Smartphone wird über WLAN (ww. auch BT) die Steuergerätekommunikation abgefragt. Wenn da was fehlt, fällt das in aller Regel auf.
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So sieht's aus. Wenn das vom Hersteller vorgesehen war und es bei der Verbauprüfung fehlt, gibt's keinen Aufkleber. Und selbst ohne HU-Adapter und Software fällt das auf, weil eigentlich jeder weiß, dass die etwas gehobeneren Austattungen bei VW & Co. meistens ein Abbiegelicht haben.
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Abbiegelicht habe ich decodiert.
Nebelscheinwerfer als Lichthupe is erlaubt, das is kein Problem.
Aber wenn das Abbiegelicht nicht mehr funktioniert, fliegt dir das bei der nächsten HU um die Ohren. -
Gibt's jetzt ne TPI o.ä., auf das man sich berufen könnte? Ich hab noch ein halbes Jahr Gewährleistung und es steht die 30k-Inspektion an. Würde sich anbieten, da gleich alles in einem Abwasch zu erledigen.
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Was ich bis jetzt damit gemacht hab, hat gut gehalten. Bei so ner großen Fläche wie bei nem Kennzeichen hätt ich da überhaupt keine Bedenken. Am Mopped hab ich das Kennzeichen mit Karosseriekleber befestigt, das hält auch bombenfest, is aber eher keine gute Lösung beim Auto.
Bei dem Klett gefällt mir nur nicht, den Babb direkt auf den Lack zu drücken. Geht das wirklich gut wieder ab (Fön, Reinigungsmittel, ....)? -
Ein Arbeitskollege hat einen EA189 in seinem Audi und er ist heute offiziell von Audi angeschrieben worden. In dem Schreiben steht, dass die 2-Liter-Motoren ab KW 9 und die 1,6er ab KW 36 bearbeitet werden.
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Das Tesa on/off hab ich zuhause. Soll ich mal messen?
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Es hat nicht vielleicht noch jemand ne Idee zum Thema Standheizung?
Und im Onenote-Dokument hab ich auch nicht gefunden, wie die Lichthupe auf die Nebelscheinwerfer gelegt wird. Das mal nur als Anmerkung, hier isses beschrieben. -
Wie war das noch gleich? Die gefälschten Brenner erkannt man an welchem (nicht vorhandenen) Aufkleber?

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Jetzt wo du's sagst, fällt mir auch auf, dass ich immer an der Heckklappe entriegele, nie mit der Fernbedienung oder dem Schalter im Innenraum.
Aber is auch wurscht: Die StVZO schweigt sich da aus und mir ist auch keine EG- oder ECE-Vorschrift geläuftig, die da greifen könnte.
Und nebenbei ist die Problematik auch nicht im Mängelbaum für die HU abgebildet. Von daher kann da echt nix anbrennen. -
Wird denn beim TÜV darauf geachtet, dass eine elektr. Heckklappe piepst?

Gibt keine Vorschrift in dieser Richtung. Sinnvoll isses bestimmt, zumindest unter dem Aspekt Arbeitssicherheit kann man darüber nachdenken oder dass sich eben Kinder die Flossen einklemmen können. Aber vorgeschrieben is sowas unter verkehrsrechtlichen Gesichtspunkten nicht, von daher gibt's da nix zu bemängeln. Mir fällt jetzt z.B. auch kein Audi ein, der beim Schließen der elektr. Heckklappe piepst. -
Kann man der Standheizung mehr als drei Termine beibringen? Im Menü kann ich ja drei Termine auswählen, das ist mir aber zu wenig, weil ich mindestens 5mal die Woche auf die Arbeit fahren muss. Kann man eine größere Anzahl Terminoptionen per Codierung festlegen?
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Mir is dann noch eingefallen, dass Madame ja einen Laptop mit Kartenslot hat.

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aber im ernst mit 19 Zoll, 235er, Spurverbreiterung und H&R Monotube geht er schon recht aufrecht ums Eck.
Das hab ich auch nicht bestritten.