Da wir Schaltanlagen für einen Blitzer-Hersteller bauen, habe ich ein paar Details aus erster Hand:
Der Sichtbare Blitz dient in erster Linie dem Erziehungseffekt. ("Verdammt, erwischt!)
Da sich aber die Klagen häufen, das dieser Blitz eine Gefahr darstellt (insbesondere bei Dunkelheit)
weil man durch den Schreck, den er auslöst, eine Gefährliche Situation erzeugen könnte,
geht man zu Infrarot-Blitzen über.
Dagegen wird aber widerum Geklagt, da es ja dann nur Abzocke wäre, weil der Erziehungseffekt ausbleibt.
Also wird das eingesetzt, was die jeweilige Stadt / Kommune bevorzugt.
Der Blitz, der der Belichtung des Bildes dient, ist bei neueren Anlagen übrigens IMMER Infrarot,
da dieser (weil für das Menschliche Auge nicht Sichtbar) sehr viel heller sein kann.
Der Sichtbare Blitz ist zusätzlich und dient nur der "Erziehung".
Hier wird im Hintergrund diskutiert / gestritten, wie hell dieser sein muss / darf, damit er weder eine Gefahr darstellt noch der Erziehungseffekt ausbleibt.
Die rechtliche Seite ist bei der Blitzerentwicklung übrigens deutlich komplexer als die technische.